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   BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06   

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https://dejure.org/2007,479
BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06 (https://dejure.org/2007,479)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2007 - II ZR 167/06 (https://dejure.org/2007,479)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2007 - II ZR 167/06 (https://dejure.org/2007,479)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zinsanspruch in Höhe von vier % vom Zeitpunkt einer deliktischen Entziehung an und für die Zeit zwischen einer Überweisung eines Einlagebetrags und dem Eintritt der Rechtshängigkeit; Ausgleich eines Verlustes der Nutzbarkeit einer Sache durch einen auf einen ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verzinsung des infolge unerlaubter Handlung überwiesenen Geldbetrags

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verzinsung ab Tag der unerlaubten Handlung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zinsanspruch nach § 849 BGB gegen den Schädiger, der den Geschädigten durch unerlaubte Handlung zu einer Überweisung von Geld veranlasst hat

  • Judicialis

    BGB § 849

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 849
    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Zinsen bei unerlaubter Handlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Handlung bei Geldüberweisung und Verzinsung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 849
    Verzinsung des infolge unerlaubter Handlung überwiesenen Geldbetrags

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Geld als "Sache"? - Zinsschaden bei Sachentzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1084
  • ZIP 2008, 417
  • MDR 2008, 387
  • WM 2008, 291
 
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Wird zitiert von ... (393)

  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 26. November 2007, II ZR 167/06, Juris Rz. 5 f.) besteht der Normzweck des § 849 BGB darin, dass der Zinsanspruch den endgültig verbleibenden Verlust an Nutzbarkeit der Sache ausgleichen soll, der durch den späteren Gebrauch derselben oder einer anderen Sache nicht nachgeholt werden kann.
  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Die Norm greift jedoch nach der Rechtsprechung nicht nur bei Sachentziehung oder -beschädigung ein, sondern auch in Fällen, in denen dem Geschädigten Geld entzogen wurde (BGH, Versäumnisurteil vom 26. November 2007 - II ZR 167/06, NJW 2008, 1084; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 47/14 Rn. 56 f. - VBL-Gegenwert II).
  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 178/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    Der Geschädigte verliert die Sachnutzung gleichermaßen, wenn ihm eine Sache ohne seinen Willen entwendet wird und wenn er durch eine unerlaubte Handlung dazu gebracht wird, sie wegzugeben oder darüber zu verfügen (BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06).

    Auch wirtschaftlich besteht kein Unterschied zwischen der Übergabe von Bargeld, der Übergabe eines Schecks, der Einzahlung von Bargeld und einer Überweisung auf ein Konto (BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06; vgl. auch BGH, 12.06.2018 - KZR 55/16).

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