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   BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07   

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https://dejure.org/2008,101
BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07 (https://dejure.org/2008,101)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2008 - VIII ZR 105/07 (https://dejure.org/2008,101)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07 (https://dejure.org/2008,101)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 554 Abs. 2 u. 3, 566
    Ermächtigung des Käufers durch den Verkäufer zur Ankündigung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gegenüber dem Mieter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Duldung von Modernisierungsmaßnahmen durch einen Mieter im Falle ihrer Ankündigung des von dem hierzu durch den Vermieter ermächtigten Käufer nach § 554 Abs. 3 S. 1 BGB vor Grundbuchumschreibung ; Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer durch eine Umbaumaßnahme ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Modernisierungsmaßnahmen - Duldung durch Mieter

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Modernisierungsmaßnahmen - Mieterduldung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 554 Abs. 2
    Duldung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Käufer vor Grundstücksumschreibung zur Verbesserung der Mietsache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Modernisierungsankündigung durch vom Vermieter ermächtigten Grundstückskäufer; Grundrissänderung als Modernisierungsmaßnahme; Vermieterwechsel; Eigentumsübergang; Ermächtigung; Modernisierungsduldung; Grundbuchumschreibung; Vollmacht; abtretbares Gestaltungsrecht; ...

  • Judicialis

    BGB § 554 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 554 Abs. 2
    Pflicht des Mieters zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des Käufers; Begriff der Verbesserung der Mietsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstückserwerber kann Modernisierung schon durchführen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des Grundstückskäufers

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 554 Abs. 2 u. 3, 566
    Ermächtigung des Käufers durch den Verkäufer zur Ankündigung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gegenüber dem Mieter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsmodernisierungen des Grundstückskäufers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen des Grundstückskäufers dulden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des Grundstückskäufers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umbaumaßnahmen durch Erwerber eines Mietshauses

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter müssen Modernisierung akzeptieren auch wenn der Käufer des Hauses noch nicht im Grundbuch eingetragen ist

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des Grundstückskäufers

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Modernisierung dulden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des Grundstückskäufers

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Grundstückserwerber kann wirksam Modernisierung ankündigen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Grundstückskäufer können schon vor Grundbucheintragung zur Durchführung von Modernisierungsarbeiten in Mietwohnungen berechtigt sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wohnungsmieter muss Modernisierungsmaßnahmen des Grundstückskäufers dulden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Modernisierung durch Vermieter - Grundriss der Wohnung wesentlich verändert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Modernisierung: Wenn der Vermieter die Wände einreißt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wohnungsmieter muss Modernisierungsmaßnahmen des Grundstückskäufers dulden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Der Vermieter will modernisieren und dabei den Grundriss der Wohnung wesentlich ändern. Was muss der Mieter dulden?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wesentliche Grundrissänderung bei der Modernisierung von Wohnraum // Was muss der Mieter dulden?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ermächtigung des Grundstückserwerbers zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen (IMR 2008, 146)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1218
  • MDR 2008, 557
  • NZM 2008, 283
  • ZMR 2008, 519
  • JR 2009, 111
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.12.1997 - XII ZR 119/96

    Kündigung eines Mietvertrages durch den Käufer des Grundstücks

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
    Die tragenden Gründe der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kündigung (Urteil vom 10. Dezember 1997 - XII ZR 119/96, NJW 1998, 896) seien auch auf die Modernisierungsankündigung anzuwenden.

    Eine Ermächtigung zur Ausübung eines Rechts im eigenen Namen ist nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich zulässig, auch bei Gestaltungsrechten und selbst dann, wenn diese nicht isoliert abgetreten werden können (BGHZ 68, 118, 124 f., für das Wandelungsrecht; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - XII ZR 119/96, NJW 1998, 896, unter 3 für das Kündigungsrecht des Vermieters; Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 413, Rdnr. 5; MünchKomm/Roth, BGB, 5. Aufl., § 413 Rdnr. 11).

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83

    Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
    Eine solche gewillkürte (aktive) Prozessstandschaft ist zulässig, wenn der Prozessstandschafter ein (rechtliches) Eigeninteresse an der gerichtlichen Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen hat und eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange des Prozessgegners nicht zu besorgen ist (BGHZ 92, 347, 349; 119, 237, 242; 125, 196, 199, st. Rspr.).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 253/04

    Zur Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluß der Wohnung an ein

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
    Entscheidend ist, ob allgemein in den für das Mietobjekt in Betracht kommenden Mieterkreisen der Maßnahme eine Wohnwertverbesserung zugemessen wird, so dass der Vermieter damit rechnen kann, dass die Wohnung nach Durchführung der Maßnahme von künftigen Mietinteressenten - bei im übrigen gleichen Konditionen - eher angemietet würde als eine vergleichbare Wohnung, bei der diese Maßnahme nicht durchgeführt worden ist (Senatsurteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 253/04, NJW 2005, 2995, unter II 1).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
    Eine solche gewillkürte (aktive) Prozessstandschaft ist zulässig, wenn der Prozessstandschafter ein (rechtliches) Eigeninteresse an der gerichtlichen Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen hat und eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange des Prozessgegners nicht zu besorgen ist (BGHZ 92, 347, 349; 119, 237, 242; 125, 196, 199, st. Rspr.).
  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96

    Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
    Der Senat kann die Klausel selbst auslegen, weil das Berufungsgericht dies unterlassen hat und weitere Feststellungen dazu nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1998 - V ZR 250/96, NJW 1998, 1219).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten durchschnittlichen Vertragspartners einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (BGHZ 79, 117, 118 f.; 102, 384, 389 f., st. Rspr.).
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 295/79

    Formularmäßige Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten durchschnittlichen Vertragspartners einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (BGHZ 79, 117, 118 f.; 102, 384, 389 f., st. Rspr.).
  • KG, 27.06.1985 - 8 REMiet 874/85

    Wohnungseigentum; Kabelanschluß; Breitbandkabelnetz; Gemeinschaftsantenne;

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
    Hierunter fallen Maßnahmen, die den objektiven Gebrauchs- oder Substanzwert der Räume oder Gebäudeteile im Rahmen ihres Zwecks erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen (KG, NJW 1985, 2031, 2032; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 554 Rdnr. 14; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, aaO, § 554 Rdnr. 62).
  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75

    Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft,

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
    Eine Ermächtigung zur Ausübung eines Rechts im eigenen Namen ist nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich zulässig, auch bei Gestaltungsrechten und selbst dann, wenn diese nicht isoliert abgetreten werden können (BGHZ 68, 118, 124 f., für das Wandelungsrecht; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - XII ZR 119/96, NJW 1998, 896, unter 3 für das Kündigungsrecht des Vermieters; Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 413, Rdnr. 5; MünchKomm/Roth, BGB, 5. Aufl., § 413 Rdnr. 11).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
    Eine solche gewillkürte (aktive) Prozessstandschaft ist zulässig, wenn der Prozessstandschafter ein (rechtliches) Eigeninteresse an der gerichtlichen Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen hat und eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange des Prozessgegners nicht zu besorgen ist (BGHZ 92, 347, 349; 119, 237, 242; 125, 196, 199, st. Rspr.).
  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 182/15

    "Abbruchjäger" bei eBay: Klage scheitert bereits an Prozessführungsbefugnis

    Ein solches ist gegeben, wenn die Entscheidung Einfluss auf die eigene Rechtslage hat, und kann auch wirtschaftlicher Natur sein (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 1992 - I ZR 251/90, BGHZ 119, 237, 242; vom 24. Februar 1994 - VII ZR 34/93, BGHZ 125, 196, 199; vom 10. November 1999 - VIII ZR 78/98, NJW 2000, 738 unter II 1; vom 13. November 2001 - X ZR 134/00, BGHZ 145, 165, 167 f.; vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, NJW 2008, 1218 Rn. 13; vom 27. November 2014 - I ZR 124/11, GRUR 2015, 672 Rn. 87; vom 11. Mai 2016 - XII ZR 147/14, WM 2016, 1302 Rn. 16).
  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten durchschnittlichen Vertragspartners einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (Senatsurteile vom 20. Oktober 2004, aaO; vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, WuM 2008, 219, Tz. 18 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

    a) Zu den nach § 554 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB vom Mieter zu duldenden Maßnahmen zählt jede Veränderung der Mietsache, die den objektiven Gebrauchs- oder Substanzwert der Räume oder Gebäudeteile im Rahmen ihres Zwecks erhöht und eine bessere Benutzung ermöglicht (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, NJW 2008, 1218 Rn. 21 mwN).

    Ob eine solche Wohnwertverbesserung vorliegt, ist nicht nach der Wertung des derzeitigen Mieters, sondern nach der Verkehrsanschauung zu beurteilen; entscheidend ist, ob allgemein in den für das Mietobjekt in Betracht kommenden Mieterkreisen der Maßnahme eine Wohnwertverbesserung zugemessen wird, so dass der Vermieter damit rechnen kann, dass die Wohnung nach Durchführung der Maßnahme von künftigen Mietinteressenten - bei im Übrigen gleichen Konditionen - eher angemietet würde als eine vergleichbare Wohnung, bei der diese Maßnahme nicht durchgeführt worden ist (Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 253/04, NJW 2005, 2995 unter II 1; vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, aaO).

    Dies hängt von den vom Tatrichter zu würdigenden Umständen des Einzelfalls ab, dessen Beurteilung vom Revisionsgericht nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die tatsächliche Wertungsgrundlage ausgeschöpft und die Denk- und Erfahrungsgesetze beachtet hat (Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, aaO Rn. 23).

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