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   BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06   

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https://dejure.org/2008,526
BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06 (https://dejure.org/2008,526)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - VI ZB 72/06 (https://dejure.org/2008,526)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - VI ZB 72/06 (https://dejure.org/2008,526)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen; Allgemeine Betriebskosten eines Privatsachverständigen und einem damit verbundenen Kostenaufwand bei einer konkreten Klageandrohung; Erforderlichkeit einer ausschließlichen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Privatgutachten (außergerichtliches) - Kostenerstattung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten für Privatgutachten nur ausnahmsweise im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Keine Kostenerstattung für ein zur allgemeinen Prüfung der Einstandspflicht vorprozessual eingeholtes Sachverständigengutachten

  • captain-huk.de

    Zur Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen Sachverständigenkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit der Parteigutachterkosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - Kostenerstattung bei Privatgutachten?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kostenerstattung für Unfallgutachten

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Parteigutachten für konkreten Rechtsstreit: Kosten sind erstattungsfähig!

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrsunfallprozess - Enge Voraussetzungen für Kostenerstattung bei Privatgutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Parteigutachten für konkreten Rechtsstreit: Kosten sind erstattungsfähig! (IBR 2008, 302)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1597
  • MDR 2008, 622
  • NZV 2008, 340
  • VersR 2008, 801
  • Rpfleger 2008, 536
  • BauR 2008, 1180
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06
    Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen BGHZ 153, 235 und vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05 - VersR 2006, 1236).

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 153, 235 und Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05 - VersR 2006, 1236, 1237) können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.

    c) Der Senat (BGHZ 153, 235, 237 f.) hat dies für den Fall bejaht, dass das Sachverständigengutachten von dem an der Rechtmäßigkeit des Schadensersatzbegehrens zweifelnden Haftpflichtversicherer erst zu einem Zeitpunkt in Auftrag gegeben worden ist, zu dem die Klage bereits angedroht worden war.

    Eine ausschließliche Ausrichtung des ursprünglichen Gutachtenauftrags auf den konkreten Prozess ist dagegen nicht erforderlich (vgl. Senat BGHZ 153, 235, 238), zumal die Kosten des Sachverständigengutachtens erst nach seiner Erstellung - und damit nach Klageandrohung - entstanden sind.

    Den dadurch entstehenden Aufwand hat sie mithin grundsätzlich selbst zu tragen (vgl. Senat BGHZ 153, 235, 236 f.).

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06
    Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen BGHZ 153, 235 und vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05 - VersR 2006, 1236).

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 153, 235 und Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05 - VersR 2006, 1236, 1237) können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.

    d) Mit Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05 - (aaO) hat der Senat die Erstattungsfähigkeit auch in einem Fall bejaht, in dem das Sachverständigengutachten zwar schon vor Klageandrohung in Auftrag gegeben worden war, jedoch erst nach Klageandrohung erstellt wurde.

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