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   EuGH, 08.05.2008 - C-14/07   

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https://dejure.org/2008,2284
EuGH, 08.05.2008 - C-14/07 (https://dejure.org/2008,2284)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2008 - C-14/07 (https://dejure.org/2008,2284)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - C-14/07 (https://dejure.org/2008,2284)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke - Fehlende Übersetzung der Anlagen des Schriftstücks - Folgen

  • Europäischer Gerichtshof

    Weiss und Partner

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke - Fehlende Übersetzung der Anlagen des Schriftstücks - Folgen

  • EU-Kommission PDF

    Weiss und Partner

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke - Fehlende Übersetzung der Anlagen des Schriftstücks - Folgen

  • EU-Kommission

    Weiss und Partner

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke - Fehlende Übersetzung der Anlagen des Schriftstücks - Folgen“

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Verordnung über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivilsachen oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten; Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 Art. 8

  • streifler.de

    Übermittlung von Schriftstücken im europäischen Zustellungsrecht - Fehlende Übersetzung von Anlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fremdsprachige Beweisunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Weiss und Partner

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke - Fehlende Übersetzung der Anlagen des Schriftstücks - Folgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verweigerung der Annahme der Zustellung wegen fremdsprachigen Beweisunterlagen? (IBR 2008, 1085)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshof (Deutschland) eingereicht am 22. Januar 2007 - Ingenieurbüro Michael Weiss und Partner GbR gegen Industrie und Handelskammer Berlin, Beteiligte: Nicholas Grimshaw & Partner Ltd.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesgerichtshofs - Auslegung von Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1721
  • EuZW 2008, 337
  • BauR 2008, 1336
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 08.11.2005 - C-443/03

    VERWEIGERT DER EMPFÄNGER EINES GERICHTLICHEN ODER AUSSERGERICHTLICHEN

    Auszug aus EuGH, 08.05.2008 - C-14/07
    Zur Auslegung der letztgenannten Vorschrift ist der Erläuternde Bericht zum Übereinkommen aufgrund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union heranzuziehen, dessen Ausarbeitung durch Rechtsakt des Rates der Europäischen Union vom 26. Mai 1997 abgeschlossen wurde (ABl. C 261, S. 1, im Folgenden: Übereinkommen von 1997; Erläuternder Bericht: S. 26) und an dessen Text sich die Verordnung Nr. 1348/2000 anlehnt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2005, Leffler, C-443/03, Slg. 2005, I-9611, Randnr. 47).

    Die Verordnung Nr. 1348/2000 ist autonom auszulegen, um ihre einheitliche Anwendung zu ermöglichen (Urteil Leffler, Randnrn.

    Hält das Gericht diesen Inhalt in dieser Hinsicht nicht für ausreichend, weil sich bestimmte für den Antrag wesentliche Angaben in den Anlagen befinden, obliegt es ihm, sich um die Lösung des Problems im Rahmen seines nationalen Prozessrechts zu bemühen, wobei es darauf zu achten hat, dass die volle Wirksamkeit der Verordnung Nr. 1348/2000 unter Beachtung ihres Zwecks sichergestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Leffler, Randnr. 69), und dabei die Interessen beider Parteien des Rechtsstreits weitestmöglich zu wahren hat.

    Was die Auswirkung der Übersendung einer Übersetzung auf den Zeitpunkt der Zustellung angeht, hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Auswirkung entsprechend dem in Art. 9 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 1348/2000 ausgestalteten System des doppelten Datums zu bestimmen ist (Urteil Leffler, Randnrn.

  • EuGH, 13.07.1995 - C-474/93

    Hengst Import / Campese

    Auszug aus EuGH, 08.05.2008 - C-14/07
    Der Gerichtshof hat bei der Auslegung von Art. 27 Nr. 2 des Brüsseler Übereinkommens hinsichtlich der Anerkennung von Entscheidungen den Begriff des verfahrenseinleitenden oder diesem gleichwertigen Schriftstücks im Sinne dieser Vorschrift dahin definiert, dass er das oder die Schriftstücke bezeichnet, deren ordnungsgemäße und rechtzeitige Zustellung an den Antragsgegner diesen in die Lage versetzt, seine Rechte vor Erlass einer vollstreckbaren Entscheidung im Urteilsstaat geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 1995, Hengst Import, C-474/93, Slg. 1995, I-2113, Randnr. 19).

    Demgemäß hat der Gerichtshof im Urteil Hengst Import entschieden, dass in jener Rechtssache der von einem italienischen Gericht gemäß Art. 641 des Codice di procedura civile (Zivilprozessordnung) erlassene Mahnbescheid ("decreto ingiuntivo") und die Antragsschrift des Antragstellers zusammen das verfahrenseinleitende Schriftstück bildeten.

    Vor Ablauf dieser Frist kann der Antragsteller keine vollstreckbare Entscheidung erwirken (Urteil Hengst Import, Randnr. 20).

    Im Übrigen wurde die Notwendigkeit der gemeinsamen Zustellung des "decreto ingiuntivo" und der Antragsschrift durch Art. 643 des Codice di procedura civile bestätigt, aus dem hervorging, dass sie die Anhängigkeit begründet (Urteil Hengst Import, Randnr. 21).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

    Auszug aus EuGH, 08.05.2008 - C-14/07
    Diese Ziele dürfen aber nicht dadurch erreicht werden, dass die Verteidigungsrechte in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden (vgl. entsprechend zur Verordnung Nr. 44/2001 Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, Slg. 2006, I-12041, Randnr. 24).

    Denn diese Rechte, die aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgen, das in Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) verankert ist, bilden ein Grundrecht, das zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, deren Wahrung der Gerichtshof sicherstellt (vgl. u. a. Urteil ASML, Randnr. 26).

    34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 verlangt nicht mehr die Ordnungsgemäßheit des verfahrenseinleitenden Schriftstücks wie noch Art. 27 Nr. 2 des Brüsseler Übereinkommens, sondern stellt vielmehr auf die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte ab, die als gewahrt gelten, wenn der Beklagte Kenntnis vom laufenden Gerichtsverfahren erlangt hat und einen Rechtsbehelf gegen eine ihm gegenüber ergangene Entscheidung einlegen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil ASML, Randnrn.

  • EGMR, 19.12.1989 - 9783/82

    KAMASINSKI v. AUSTRIA

    Auszug aus EuGH, 08.05.2008 - C-14/07
    Zu Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK, der der angeklagten Person das Recht auf einen Dolmetscher zubilligt, hat der Europäische Gerichtshof außerdem entschieden, dass dieses Recht nicht so weit geht, dass eine schriftliche Übersetzung jeglichen schriftlichen Beweismaterials oder amtlicher Verfahrensdokumente verlangt werden kann (EGMR, Urteil Kamasinski/Österreich vom 19. Dezember 1989, Recueil des arrêts et décisions , Serie A Nr. 168, § 74).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 08.05.2008 - C-14/07
    Da der Wortlaut von Art. 8 der Verordnung Nr. 1348/2000 insoweit keine sachdienlichen Anhaltspunkte enthält, ist diese Vorschrift im Licht ihrer Zielsetzung und ihres Zusammenhangs sowie der Zielsetzungen und des Zusammenhangs der Verordnung Nr. 1348/2000 insgesamt auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43).
  • EGMR, 19.12.2006 - 34043/02

    MATTEI c. FRANCE

    Auszug aus EuGH, 08.05.2008 - C-14/07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) muss nämlich eine Anklageschrift die angeklagte Person nicht nur über den Grund der Beschuldigung, d. h. den ihr zur Last gelegten Sachverhalt, auf den sich die Beschuldigung stützt, sondern auch, und zwar in allen Einzelheiten, über die vorgenommene rechtliche Einordnung dieses Sachverhalts in Kenntnis setzen (vgl. EGMR, Urteile Pélissier und Sassi/Frankreich vom 25. März 1999, Recueil des arrêts et décisions 1999-II, § 51, und Mattei/Frankreich vom 19. Dezember 2006, Nr. 34043/02, § 34).
  • BGH, 25.02.2021 - IX ZR 156/19

    Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat als "demnächst";

    Im Ausgangspunkt bezweckt die EuZVO, wie aus ihrem zweiten Erwägungsgrund hervorgeht, die Verbesserung und Beschleunigung der Übermittlung gerichtlicher Schriftstücke zwischen den Mitgliedstaaten (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - C-14/07, Weiss und Partner GbR, Slg. 2008, I-03367 Rn. 46).

    Insoweit hat der Europäische Gerichtshof wiederholt betont, die Ziele der EuZVO dürften nicht dadurch erreicht werden, dass in irgendeiner Weise die Verteidigungsrechte beeinträchtigt würden, die den Empfängern der Schriftstücke aus dem Recht auf ein faires Verfahren erwüchsen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2008, aaO Rn. 47; vom 19. Dezember 2012 - C-325/11, Alder, RIW 2013, 296 Rn. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-519/13

    Alpha Bank Cyprus

    Die zyprische Regierung ist der Auffassung, a priori sei zwar die Verwendung des in Anhang II der Verordnung Nr. 1393/2007 vorgesehenen Formblatts in allen Fällen der Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks zwingend erforderlich, doch habe der Gerichtshof im Urteil Weiss und Partner (C-14/07, EU:C:2008:264) offenbar eine Ausnahme von dieser allgemeinen Pflicht für den Fall zugelassen, dass der Empfänger den Inhalt des zugestellten Schriftstücks kenne.

    In Rn. 73 des Urteils Weiss und Partner (C-14/07, EU:C:2008:264) entschied der Gerichtshof, dass, wenn es sich wie in den Ausgangsrechtsstreitigkeiten bei dem zuzustellenden Schriftstück um ein verfahrenseinleitendes Schriftstück handelt, das Schriftstück oder die Schriftstücke den Empfänger in die Lage versetzen müssen, seine Rechte in einem gerichtlichen Verfahren des Übermittlungsstaats geltend zu machen, und sich aus ihnen zumindest Gegenstand und Grund des Antrags sowie die Aufforderung, sich vor Gericht einzulassen, entnehmen lassen müssen(32).

    Vgl. entsprechend Urteile Weiss und Partner (C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 46) sowie Roda Golf & Beach Resort (C-14/08, EU:C:2009:395, Rn. 54) zur Verordnung Nr. 1348/2000.

    15 - Zur Bedeutung der Beachtung der Verteidigungsrechte bei der Zustellung von Schriftstücken vgl. Urteil Weiss und Partner (C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 47 und 48).

    Vgl. auch Urteil Weiss und Partner (C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 60).

    25 - Vgl. auch Urteile Leffler (C-443/03, EU:C:2005:665, Rn. 52) sowie Weiss und Partner (C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 76).

    26 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Weiss und Partner (C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 47) sowie Alder (C-325/11, EU:C:2012:824, Rn. 35).

    31 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Weiss und Partner (C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 41 bis 45).

    32 - "[D]enn die Übersetzung von Beweisunterlagen kann beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen, während sie jedenfalls nicht für das Verfahren erforderlich ist, das vor dem Gericht des Übermittlungsstaats und in der Sprache dieses Staates abläuft" (vgl. Rn. 74 des Urteils Weiss und Partner [C-14/07, EU:C:2008:264]).

  • OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers

    Zwar genügt eine einvernehmlich verwendete Vertragssprache etc. allein noch nicht für die Annahme ausreichender Sprachkenntnisse, sondern ist nur ein (wenn auch wichtiger) Anhaltspunkt (EuGH v. 08.05.2008 - C-14/07, NJW 2008, 1721 Rn. 85 ff. - Ingenieurbüro C und Partner GbR/D E).
  • EuGH, 16.09.2015 - C-519/13

    Alpha Bank Cyprus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Hierzu sind die Ziele, die mit der Verordnung Nr. 1393/2007 verfolgt werden, und das mit ihr geschaffene System, in das ihr Art. 8 eingefügt ist, zu untersuchen (vgl. in diesem Sinne Urteil Weiss und Partner, C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 45).

    L 160, S. 37], die der Verordnung Nr. 1393/2007 vorausging, Urteil Weiss und Partner, C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 64 und 73).

    Unter diesem Blickwinkel ist die Verordnung Nr. 1393/2007 daher in der Weise auszulegen, dass in jedem Einzelfall ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Antragstellers und denen des Beklagten - dem Empfänger des Schriftstücks - gewährleistet ist, indem die Ziele der Wirksamkeit und der Schnelligkeit der Übermittlung von Verfahrensschriftstücken mit dem Erfordernis der Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der Verteidigungsrechte des Empfängers dieser Schriftstücke in Einklang gebracht werden (vgl. Urteile Weiss und Partner, C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 48, sowie Alder, C-325/11, EU:C:2012:824, Rn. 36).

    Dieses Gericht wird also auf Ersuchen des Antragstellers zu prüfen haben, ob diese Verweigerung gerechtfertigt war oder nicht (vgl. entsprechend Urteil Weiss und Partner, C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 85).

    Hierzu hat es alle in den Akten enthalten Informationen gebührend zu berücksichtigen, um zum einen die Sprachkenntnisse des Empfängers des Schriftstücks festzustellen (vgl. Urteil Weiss und Partner, C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 80) und zum anderen zu entscheiden, ob in Anbetracht der Art des betreffenden Schriftstücks seine Übersetzung erforderlich ist.

    Die vorstehende Auslegung ermöglicht somit die Gewährleistung von Transparenz - indem der Empfänger eines Schriftstücks in die Lage versetzt wird, den Umfang seiner Rechte zu erfahren - und zugleich eine einheitliche Anwendung der Verordnung Nr. 1393/2007 (vgl. entsprechend Urteile Leffler, C-443/03, EU:C:2005:665, Rn. 46, und Weiss und Partner, C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 60), ohne zu einer Verzögerung bei der Übermittlung dieses Schriftstücks zu führen; vielmehr trägt sie dazu bei, die Übermittlung zu vereinfachen und zu erleichtern.

    Diese Lösung wird im Übrigen durch die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung dieser Verordnung bestätigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Weiss und Partner, C-14/07, EU:C:2008:264, Rn. 60 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • LG Offenburg, 26.09.2018 - 2 O 310/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Facebook: Zustellung einer Antragsschrift

    Auch gilt nach Ziffer 4 Nr. 4 der Nutzungsbedingungen zwischen den Parteien deutsches Recht (vgl. zu diesem Punkt EuGH, Urteil vom 08. Mai 2008 - C-14/07 -, Rn. 86 aE juris).
  • EuGH, 19.12.2012 - C-325/11

    Alder - Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 - Zustellung von Schriftstücken - Im

    Insoweit ist nämlich darauf hinzuweisen, dass diese Verordnung, wie aus ihrem zweiten Erwägungsgrund hervorgeht, zwar die Verbesserung und Beschleunigung der Übermittlung gerichtlicher Schriftstücke zwischen den Mitgliedstaaten zum Ziel hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2008, Weiss und Partner, C-14/07, Slg. 2008, I-3367, Randnr. 46, sowie Roda Golf & Beach Resort, Randnr. 54).

    Wie der Gerichtshof aber bereits entschieden hat, dürfen diese Ziele nicht dadurch erreicht werden, dass in irgendeiner Weise die Verteidigungsrechte beeinträchtigt werden, die den Empfängern der Schriftstücke aus dem Recht auf ein faires Verfahren erwachsen, das in Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Weiss und Partner, Randnr. 47).

  • OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19

    Twitter: Klausel "wir sind berechtigt, diese Bedingungen ggf. von Zeit zu Zeit zu

    Zu diesen Anhaltspunkten zählt die Vereinbarung der deutschen Sprache als Vertragssprache und die tatsächliche Korrespondenz in der vereinbarten Sprache (vgl. OLG Dresden Beschluss vom 05.04.2019 - 3 W 287/19; EuGH, Urteil vom 08.05.2008 - C-14/07 - juris).
  • OLG München, 14.10.2019 - 14 W 1170/19

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland - Verpflichtung zur

    Um zu ermitteln, ob der Empfänger eines zugestellten Schriftstücks die Sprache des Übermittlungsmitgliedsstaats, in der das Schriftstück abgefasst ist, versteht, hat das Gericht sämtliche Anhaltspunkte zu prüfen, die ihm der Antragsteller hierzu unterbreitet (EuGH, NJW 2008, 1721 [Ingenieurbüro M. W. und Partner GbR], Rdnr. 80 bzgl. der Vorgängerregelung des Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 (EuZVO)).
  • BGH, 10.03.2022 - IX ZB 36/20

    Mindestanforderungen für den Inhalt des verfahrenseinleitenden Schriftstücks;

    Der Begriff des verfahrenseinleitenden oder diesem gleichwertigen Schriftstücks bezeichnet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die von dem Recht des Ursprungsmitgliedsstaats vorgesehene Urkunde, durch deren Zustellung die in Anspruch genommene Partei erstmals offiziell von dem gegen sie eingeleiteten Verfahren Kenntnis erhält und deren rechtzeitige Zustellung sie in die Lage versetzt, ihre Rechte vor Erlass einer vollstreckbaren Entscheidung im Ursprungsmitgliedstaat geltend zu machen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - C-474/93, Hengst Import BV, Slg. 1995, I-02113 Rn. 19; vom 8. Mai 2008 - C-14/07, Weiss und Partner GbR, Slg. 2008, I-03367 Rn. 73; vgl. auch Geimer/Schütze/Geimer, EuZVR, 4. Aufl., Art. 45 EuGVVO Rn. 149).

    Da die rechtzeitige Zustellung die in Anspruch genommene Partei in die Lage versetzen soll, ihre Rechte in einem gerichtlichen Verfahren des Übermittlungsstaats geltend zu machen, müssen sich dem Schriftstück mit Bestimmtheit zumindest Gegenstand und Grund des gegen sie gerichteten Antrags sowie die Aufforderung, sich vor Gericht einzulassen, oder, nach Art des laufenden Verfahrens, die Möglichkeit zur Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs entnehmen lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. April 1993 - C-172/91, Sonntag, Slg. 1993, I-01963 Rn. 39; vom 13. Juli 1995 - C-474/93, Hengst Import BV, Slg. 1995, I-02113 Rn. 19 ff; vom 8. Mai 2008 - C-14/07, Weiss und Partner GbR, Slg. 2008, I-03367 Rn. 73; s. auch BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - XII ZB 187/10, BGHZ 191, 9 Rn. 13; Geimer/Schütze/Geimer, EuZVR, 4. Aufl., Art. 45 EuGVVO Rn. 151; Kropholler/v. Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl., Art. 34 EuGVVO Rn. 30).

    Es ist Sache der nationalen Gerichte, im Einzelfall zu prüfen, ob der Inhalt des verfahrenseinleitenden oder gleichwertigen Schriftstücks den vorgenannten Mindestanforderungen genügt (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2008, aaO Rn. 75; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Februar 1999 - IX ZB 2/98, ZIP 1999, 483, 485 unter III. 2, insoweit in BGHZ 140, 395 nicht abgedruckt; Geimer/Schütze/Geimer, EuZVR, 4. Aufl., Art. 45 EuGVVO Rn. 154).

    Es lässt sich - anders als etwa nach Zustellung eines Mahnbescheids nach deutschem Recht - anhand des Schriftstücks nicht nachvollziehen, ob bereits ein Gericht mit der Sache befasst ist oder ob sich das Verfahren noch in einem vorgelagerten Stadium befindet, in dem kein Vollstreckungstitel erlassen werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - C-474/93, Hengst Import BV, Slg. 1995, I-02113 Rn. 21; vom 8. Mai 2008 - C-14/07, Weiss und Partner GbR, Slg. 2008, I-03367 Rn. 63 f, 73).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08

    Roda Golf & Beach Resort - Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht,

    Zu demselben Ergebnis ist der Gerichtshof im Urteil Weiss und Partner(82) gekommen, in dem er im Rahmen der Untersuchung der Folgen der Verweigerung der Annahme einer Zustellung erneut unterstrichen hat, dass die Verordnung Nr. 1348/2000 einheitlich anzuwenden ist(83).

    Ihr bedeutendster Vorgänger ist das bereits erwähnte Haager Übereinkommen aus dem Jahr 1965, dass von der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert wurde und auf das der Gerichtshof im Urteil Weiss und Partner zurückgegriffen hat(86).

    82 - Urteil vom 8. Mai 2008, Weiss und Partner (C-14/07, Slg. 2008, I-0000).

  • BGH, 03.08.2011 - XII ZB 187/10

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarkeit bei

  • BGH, 10.05.2019 - BLw 1/18

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht:

  • LG Köln, 02.11.2016 - 28 O 249/15

    Anspruch auf Unterlassung einer Anzeige des Suchergebnisses bei der Eingabe des

  • EuGH, 17.12.2009 - C-197/09

    Réexamen M / EMEA - Überprüfung des Urteils T-12/08 P - Rechtsstreit, der zur

  • LG Marburg, 22.09.2010 - 2 O 209/04

    Insolvenzanfechtungsklage: internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte,

  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2014 - 3 O 95/13

    Zur Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung im Ausland

  • EuGH, 14.01.2010 - C-233/08

    Kyrian - Gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen -

  • OLG Hamm, 06.11.2018 - 32 SA 34/18

    Zulässigkeit der Verweisung von einer Zivilkammer an eine Kammer für

  • OLG Frankfurt, 20.08.2008 - 5 W 23/08

    Zustellung einer Klageschrift in Italien: Annahmeverweigerung gegenüber dem

  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14c O 58/15

    Feststellungsklage betreffend die Nichtverletzung einer Vielzahl von

  • OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 U 449/09

    Klagezustellung: Zustellungsvollmacht inländischer

  • OLG Köln, 29.11.2017 - 7 VA 16/17

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Beifügung des Formblatts gem. Anh. II zu VO (EG)

  • EuGH, 02.06.2022 - C-196/21

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 189/21

    Zulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen eine englische Limited auf

  • OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 212/19

    Fulfillment-Unternehmer

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

  • EuG, 08.06.2011 - T-86/11

    Bamba / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament -

  • OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 2/21

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage gegen eine

  • AG Erding, 05.12.2013 - 4 C 1702/13

    Zustellung Klageschrift / Ausländisches Luftfahrtunternehmen / EuZustVO

  • LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13

    Verletzung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters des

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-394/07

    Gambazzi - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2016 - C-108/16

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  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-404/07

    Katz - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-354/15

    Henderson - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

  • LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

  • LG Dresden, 21.06.2019 - 1a O 1056/19
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 10 W 123/09

    Niederschlagung der Kosten für die Übersetzung einer Streitverkündungsschrift

  • LG Bonn, 30.11.2010 - 10 O 502/09

    Keine Verweigerung der Annahme einer Klageschrift in englischer Sprache bei

  • LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

  • EuGöD, 21.10.2015 - F-57/14

    AQ / Kommission

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