Rechtsprechung
   BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20
BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07 (https://dejure.org/2008,20)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07 (https://dejure.org/2008,20)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07 (https://dejure.org/2008,20)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,20) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen: Abwägung zwischen dem Grundrecht der Pressefreiheit und dem Schutz der Persönlichkeit - auch "bloße Unterhaltung" vom Schutz der Pressefreiheit umfaßt, wenn dies der ...

  • Telemedicus

    Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen

  • Telemedicus

    Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abbildungen Prominenter

  • Wolters Kluwer

    Reichweite des Grundrechts auf Schutz der Persönlichkeit in Hinblick auf das Privatleben und das Alltagsleben betreffende Abbildungen von Prominenten in Medienberichten; Umfang des Schutzes der Pressefreiheit bei einer Abbildung von Personen; Ausgestaltung der Abwägung ...

  • rechtambild.de

    Reichweite des Grundrechts auf Schutz der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 8, 10 EMRK

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Verfassungsrechtliche Massstäbe für die Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Bildberichterstattung und Persönlichkeitsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Verbreitung von Lichtbildern prominenter Persönlichkeiten ohne deren Einverständnis

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 2, 5 GG
    Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Caroline von Hannover & Co - Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bildberichterstattung über Caroline von Hannover war zulässig

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zur Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.3.2008)

    Pressefreiheit im Streit um Caroline-Fotos gestärkt // Alltagsfotos dürfen veröffentlicht werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Telemedicus (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das "berechtigte Interesse" im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG

  • graef.eu PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Caroline-Urteil: Größerer Einschätzungsspielraum (RA Dr. Ralph Oliver Graef; kressreport 2008, 10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 120, 180
  • NJW 2008, 1793
  • GRUR 2008, 539
  • ZUM 2008, 420
  • afp 2008, 163
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (387)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Es besteht der Grundsatz des freien Meinungsaustauschs nicht nur für Themen, die von besonderem Belang für die Öffentlichkeit sind (vgl. BVerfGE 20, 56, 97 ; 20, 162, 177; BVerfG NJW 2008, 1793, 1797).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    (1) Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 120, 180 ; 128, 326 ).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Eine wesentliche Gewährleistung ist der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (vgl. BVerfGE 114, 339 ).Die Rechtsprechung hat aus dem Grundrecht insoweit verschiedene Schutzdimensionen abgeleitet wie den Schutz eines unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung, die Garantie der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild oder gesprochenen Wort oder das Recht auf die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 47, 46 ; 54, 148 ; 99, 185 ; 101, 361 ; 106, 28 ; 114, 339 ; 120, 180 ).

    Dementsprechend schützt das Persönlichkeitsrecht grundsätzlich vor dem heimlichen Abhören, der Verbreitung von Fotos aus dem zurückgezogenen Lebensbereich oder vor dem Unterschieben nichtgetätigter Äußerungen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 54, 148 ; 101, 361 ; 120, 180 ).

    So unterscheidet die Rechtsprechung im Ausgangspunkt insbesondere zwischen der Verbreitung wahrer Tatsachen in Wort und Schrift, die grundsätzlich erlaubt, und der Verbreitung von Bildnissen, die grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 120, 180 ; stRspr).

    Es enthält damit die Gewährleistung, über der eigenen Person geltende Zuschreibungen selbst substantiell mitzuentscheiden (vgl. entsprechend BVerfGE 120, 180 ).

    b) Auf Seiten der von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Pressefreiheit ist das Recht der Presse einzustellen, selbst zu entscheiden, worüber sie wann, wie lange und in welcher Form berichtet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 120, 180 ; stRspr).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht