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   BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07   

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https://dejure.org/2008,4511
BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07 (https://dejure.org/2008,4511)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2008 - 2 BvR 384/07 (https://dejure.org/2008,4511)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 2 BvR 384/07 (https://dejure.org/2008,4511)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO
    Unzulässige strafprozessuale Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei; Unverletzlichkeit der Wohnung; Verhältnismäßigkeit (fehlende Erforderlichkeit; Vorlagemöglichkeit durch den Betroffenen; Angemessenheit bei Ermittlung zulasten von Berufsgeheimnisträgern; konkrete ...

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung von Büroräumen eines Rechtsanwalts zum Zwecke der Beschlagnahme von Handakten wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung; Erheblichkeit eines Grundrechtseingriffs für die Mandanten eines Rechtsanwalts durch strafrechtliche ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 13

  • recht21.com (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 13 GG; § 102 StPO; § 105 StPO
    Rechtswidrige Durchsuchung einer Anwaltskanzlei

  • recht21.com PDF

    Art. 13 GG; §§ 102, 105 StPO
    Rechtswidrige Durchsuchungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • recht21.com (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 13 GG; § 102 StPO; § 105 StPO
    Rechtswidrige Durchsuchung einer Anwaltskanzlei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 516
  • NJW 2008, 1937
  • StV 2008, 393
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07
    Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ; 97, 228 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07
    Der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant liegt auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07
    In dem Durchsuchungsbeschluss muss zum Ausdruck kommen, dass der Ermittlungsrichter die Eingriffsvoraussetzungen selbständig und eigenverantwortlich geprüft hat (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen

    Der pauschale Verweis auf den Strafrahmen - so wie durch das Beschwerdegericht geschehen - reicht nicht aus, um die Schwere der verfolgten Taten zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 384/07 -, juris, Rn. 18).
  • LG Bonn, 13.07.2021 - 50 Qs 18/21

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, Gaffervideo, Verletzung des höchstpersönlichen

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff im angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachtes stehen (BVerfG NJW 2011, 2275; Beschl. v. 26.10.2011, 2 BvR 1774/10, Abs. 22 = BeckRS 2011, 56244; NJW 2008, 1937).
  • VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09

    Ermittlungsrichterliche Anordnung der Durchsuchung und der Beschlagnahme in einer

    Dass der in der Strafanzeige erhobene Vorwurf ungeprüft übernommen worden wäre, kann nicht festgestellt werden (vgl. BVerfG vom 20.2.2001 = BVerfGE 103, 142/151; BVerfG vom 6.5.2008 = NJW 2008, 1937).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG NJW 2008, 1937).

  • LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23

    Fehlender Anfangsverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Unbekannter Beschuldigter,

    Zwar genügt der pauschale Verweis auf den Strafrahmen nicht, um die Schwere der verfolgten Taten zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 384/07 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20 -, Rn. 34).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17

    Keine Amtspflichtverletzung durch Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfG, NJW 2011, 2275 [BVerfG 05.05.2011 - 2 BvR 1011/10] ; Beschluss vom 26.10.2011, 2 BvR 1774/10, BeckRS 2011, 56244; NJW 2008, 1937 [BVerfG 06.05.2008 - 2 BvR 384/07] , KK-StPO/Bruns StPO § 102 Rn. 12).
  • LG Hamburg, 26.07.2022 - 631 Qs 17/22

    Beleidigung von Andy Grote: "Pimmelgate"-Razzia war rechtswidrig

    Denn bereits im Zeitpunkt der Durchsuchungsanordnung kam im konkreten Fall nur die Verhängung einer geringen Sanktion gegen den (vormals) Beschuldigten in Betracht, was der Annahme der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im konkreten Fall entgegenstand (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 384/07).
  • VG Düsseldorf, 16.06.2021 - 22 I 36/21

    Abschiebung Durchsuchung Krankenhaus Klinik Psychiatrie

    vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 384/07 -, NJW 2008, 1937 = juris Rn. 13; Hauschild, in: MüKO StPO, 1. Aufl. 2014, § 103 Rn. 18, jeweils zu Durchsuchungen nach § 103 StPO bei einem Rechtsanwalt; sowie BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538/06 -, BVerfGE 117, 244, zur Durchsuchung eines Presseunternehmens.
  • LG Dresden, 06.11.2019 - 3 Qs 69/19

    Durchsuchung, BtM-Verfahren, Verhältnismäßigkeit, Anfangsverdacht

    Diesem ist nur Genüge getan, wenn u. a. die Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat steht, was grundsätzlich nur der Fall ist, wenn auch im konkreten Falle die Verurteilung zu einer mehr als geringfügigen Sanktion in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, 2 BvR 384/07, RN 12 und 18; Beschluss vom 11.02.2015, 2 BvR 1694/14, RN 23, jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Bonn, 18.12.2018 - 27 Qs 5/18
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfG NJW 2011, 2275; NJW 2008, 1937).
  • LG Bochum, 04.10.2012 - 6 Qs 360 Js 1/11

    Anforderungen an eine Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer

    Wie das Bundesverfassungsgericht in wiederholten Entscheidungen ausgeführt hat (vgl. Beschlüsse vom 06.05.2008 - 2 BvR 384/07 und vom 06.09.2007 - 2 BvR 103/09 m.w.N.) hat der Ermittlungsrichter die Durchsuchungsvoraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen.
  • LG Köln, 13.05.2020 - 112 Qs 4/20
  • LG Arnsberg, 28.11.2016 - 2 Qs 86/16

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit

  • LG Neuruppin, 25.04.2016 - 13 Qs 42/16

    Durchsuchungsanordnung: Zulässigkeit der Durchsuchung von Geschäftsräumen zum

  • LG Koblenz, 19.10.2010 - 2060 Js 46787/10

    Durchsuchungsbeschluss, Anforderungen, Begründung

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