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   BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07   

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https://dejure.org/2008,245
BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07 (https://dejure.org/2008,245)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2008 - I ZB 56/07 (https://dejure.org/2008,245)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2008 - I ZB 56/07 (https://dejure.org/2008,245)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Vollstreckungstitels gegen den nichtehelichen Lebensgefährten für die Räumungsvollstreckung im Falle einer klaren und eindeutigen Begründung von Mitbesitz an der Wohnung; Ausreichen eines Vollstreckungstitels gegen die Eltern für eine ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 885 Abs. 1
    Für Wohnungsräumung ist bei Mitbesitz - Kinder sind in der Regel nur Besitzdiener - gegen nichtehelichen Lebensgefährten Vollstreckungstitel erforderlich

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notwendiger Vollstreckungstitel und Räumungsvollstreckung gegen mitbesitzenden nichtehelichen Lebensgefährten und minderjährige bzw. volljährig gewordene Kinder; Voraussetzungen für Mitbesitz an der Wohnung; Besitzdiener; Räumungsvollstreckung gegen Ehepartner von ...

  • Judicialis

    ZPO § 885 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Räumungsvollstreckung: Erforderlichkeit eines Vollstreckungstitels gegen den in der Wohnung lebenden nichtehelichen Lebensgefährten und das volljährige Kind des Mieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 885 Abs. 1
    Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung; Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten; Mitbesitz von minderjährigen Kindern an der Mietwohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumungsvollstreckung gegen nichtehelichen Lebensgefährten/Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Räumungsvollstreckung: Minderjährige Kinder müssen nicht namentlich im Räumungstitel bezeichnet sein

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fehler bei der Kündigung und Räumungsklage vermeiden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Räumungsurteil und minderjährige Kinder

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unvollständiges Räumungsurteil

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Räumungstitel auch gegen nichtehelichen Lebenspartner regelmäßig erforderlich

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Räumungsvollstreckung: Minderjährige Kinder müssen nicht namentlich im Räumungstitel bezeichnet sein

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Räumungsvollstreckung gegen Lebensgefährten und Kinder des Mieters

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Zur Notwendigkeit eines gesonderten Räumungstitels gegen Mitbewohner

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Räumungsvollstreckung gegen den nichtehelichen Lebenspartner, der selbst nicht Mieter ist

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Räumungsvollstreckung gegen den nichtehelichen Lebenspartner, der selbst nicht Mieter ist

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Räumungstitel auch gegen den nichtehelichen Lebensgefährten

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Richten Sie Ihre Räumungsklage gegen alle Bewohner

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Räumungsvollstreckung gegen den nichtehelichen Lebenspartner, der nicht selbst Mieter ist

  • 123recht.net (Kurzinformation, 27.5.2008)

    Räumungsvollstreckung gegen den nichtehelichen Lebenspartner, der selbst nicht Mieter ist

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Räumungsvollstreckung - Wer ist Besitzdiener und wer Mitbesitzer?

  • 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Erforderlichkeit der Räumungsklage auch gegen den nichtehelichen Lebenspartner des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckungstitel gegen Lebensgefährten und Kinder des Mieters nötig? (IMR 2008, 256)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1959
  • MDR 2008, 824
  • NZM 2008, 400
  • FamRZ 2008, 1174
  • Rpfleger 2008, 509
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 26.10.1993 - 1 W 6068/93

    Räumungsvollstreckung gegen Ehegatte und Lebensgefährten

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
    Ist der nichteheliche Lebensgefährte Mitbesitzer der Wohnung, ist grundsätzlich auch gegen ihn ein Räumungstitel notwendig (KG NJW-RR 1994, 713; OLG Köln DGVZ 1997, 119, 120; OLG Düsseldorf DGVZ 1998, 140; Bunn, NJW 1988, 1362, 1364; Artzt/Schmidt, ZMR 1994, 90, 92; Becker-Eberhard, FamRZ 1994, 1296, 1303; Stickelbrock, ZZP 118, 106, 108; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rdn. 10; MünchKomm.ZPO/Gruber, 3. Aufl., § 885 Rdn. 19).

    Für eine Räumungsvollstreckung reicht deshalb ein Vollstreckungstitel gegen die Eltern aus (KG NJW-RR 1994, 713, 714; Wieczorek/Schütze/Storz aaO § 885 Rdn. 21).

    Die Besitzverhältnisse an der Wohnung, in der die Familie lebt, ändern sich im Regelfall nicht, wenn das Kind volljährig wird und mit seinen Eltern weiter zusammenwohnt (OLG Hamburg NJW-RR 1991, 909; KG NJW-RR 1994, 713, 714; Zöller/Stöber aaO § 885 Rdn. 7; MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 885 Rdn. 20; Musielak/Lackmann aaO § 885 Rdn. 9; a.A. LG Heilbronn DGVZ 2005, 167; Bunn, NJW 1988, 1362, 1364; Riecke, DGVZ 2006, 81, 83).

  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
    Der Gerichtsvollzieher hat im Räumungsverfahren nur die tatsächlichen Besitzverhältnisse zu beurteilen (BGHZ 159, 383, 384 ff.).

    (2) Die danach notwendigen Feststellungen sind allerdings auch nicht in einem Fall entbehrlich, in dem der Schuldner die Aufnahme des nichtehelichen Lebensgefährten in die Wohnung dem Gläubiger nicht angezeigt hat, weil es grundsätzlich nur auf die vom Vollstreckungsorgan zu beurteilenden tatsächlichen Besitzverhältnisse ankommt (vgl. BGHZ 159, 383, 386).

  • KG, 11.12.2001 - 25 W 220/01

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
    Zum Teil wird ein gegen den nichtehelichen Lebensgefährten gerichteter Vollstreckungstitel nicht für notwendig angesehen, wenn der nichteheliche Lebensgefährte den Mitbesitz ohne oder gegen den Willen des Vermieters begründet und entgegen Treu und Glauben gegenüber dem Vermieter verheimlicht hat (OLG Hamburg NJW 1992, 3308; KG NZM 2003, 105; LG Mönchengladbach DGVZ 1996, 74; LG Hamburg DGVZ 2005, 164; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 28. Aufl., § 885 Rdn. 4 d).
  • OLG Hamburg, 06.12.1990 - 6 W 73/90
    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
    Die Besitzverhältnisse an der Wohnung, in der die Familie lebt, ändern sich im Regelfall nicht, wenn das Kind volljährig wird und mit seinen Eltern weiter zusammenwohnt (OLG Hamburg NJW-RR 1991, 909; KG NJW-RR 1994, 713, 714; Zöller/Stöber aaO § 885 Rdn. 7; MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 885 Rdn. 20; Musielak/Lackmann aaO § 885 Rdn. 9; a.A. LG Heilbronn DGVZ 2005, 167; Bunn, NJW 1988, 1362, 1364; Riecke, DGVZ 2006, 81, 83).
  • LG Lübeck, 02.04.1991 - 7 T 203/91
    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
    aa) Teilweise wird angenommen, zur Räumung einer Wohnung, in die der nichteheliche Lebensgefährte nach Abschluss des Mietvertrages und Einräumung des Alleinbesitzes an den Schuldner aufgenommen worden sei, reiche ein Vollstreckungstitel gegen den Schuldner aus, wenn der Dritte sein Besitzrecht nicht vom Vermieter ableitet (LG Darmstadt DGVZ 1980, 110; LG Freiburg WuM 1989, 571; LG Lübeck JurBüro 1992, 196; LG Berlin DGVZ 1993, 173; Scherer, DGVZ 1993, 161, 163; H. Schneider, DGVZ 1986, 4, 9; Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO, 3. Aufl., § 885 Rdn. 22; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 885 ZPO Rdn. 14; ebenso für den Ehegatten: Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 546 Rdn. 13).
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
    Ob sich aufgrund des auch im Zwangsvollstreckungsrecht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben nach § 242 BGB (hierzu BGHZ 57, 108, 111) etwas anderes ergibt, wenn der Vermieter vor Einleitung des Räumungsprozesses bei dem Mieter nach weiteren in der Wohnung lebenden Personen fragt, um diese in die Klage einbeziehen zu können, und der Mieter keine, eine falsche oder eine unvollständige Auskunft erteilt, kann im vorliegenden Verfahren offenbleiben.
  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77

    geschenkte Bilder - § 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
    Die Einräumung des Mitbesitzes an den nichtehelichen Lebensgefährten muss durch eine von einem entsprechenden Willen getragene Handlung des zuvor alleinbesitzenden Mieters nach außen erkennbar sein (vgl. zur Übertragung des Alleinbesitzes: BGH, Urt. v. 10.1.1979 - VIII ZR 302/77, NJW 1979, 714, 715).
  • OLG Hamburg, 19.08.1992 - 6 W 49/92

    Räumungsvollstreckung; Räumungstitel; Mitbesitzer von Mieträumen;

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
    Zum Teil wird ein gegen den nichtehelichen Lebensgefährten gerichteter Vollstreckungstitel nicht für notwendig angesehen, wenn der nichteheliche Lebensgefährte den Mitbesitz ohne oder gegen den Willen des Vermieters begründet und entgegen Treu und Glauben gegenüber dem Vermieter verheimlicht hat (OLG Hamburg NJW 1992, 3308; KG NZM 2003, 105; LG Mönchengladbach DGVZ 1996, 74; LG Hamburg DGVZ 2005, 164; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 28. Aufl., § 885 Rdn. 4 d).
  • LG Freiburg, 04.09.1989 - 6 T 42/89
    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
    aa) Teilweise wird angenommen, zur Räumung einer Wohnung, in die der nichteheliche Lebensgefährte nach Abschluss des Mietvertrages und Einräumung des Alleinbesitzes an den Schuldner aufgenommen worden sei, reiche ein Vollstreckungstitel gegen den Schuldner aus, wenn der Dritte sein Besitzrecht nicht vom Vermieter ableitet (LG Darmstadt DGVZ 1980, 110; LG Freiburg WuM 1989, 571; LG Lübeck JurBüro 1992, 196; LG Berlin DGVZ 1993, 173; Scherer, DGVZ 1993, 161, 163; H. Schneider, DGVZ 1986, 4, 9; Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO, 3. Aufl., § 885 Rdn. 22; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 885 ZPO Rdn. 14; ebenso für den Ehegatten: Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 546 Rdn. 13).
  • BGH, 25.06.2008 - VIII ZR 307/07

    Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechts hinsichtlich einer Wohnung im vom

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar für die Räumung einer Wohnung gegenüber einem Besitzdiener kein gegen ihn gerichteter Titel erforderlich, wohl aber gegenüber dem Mitbesitzer (Beschluss vom 19. März 2008 - I ZB 56/07, NZM 2008, 400, Tz. 9 ff.).
  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 39/08

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen Dritte

    b) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts rechtfertigt der Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Zwangsvollstreckungsverfahren gilt (vgl. BGH, Beschl. v. 19.3.2008 - I ZB 56/07, NJW 2008, 1959 Tz. 17), im Streitfall keine abweichende Beurteilung.

    Sodann hat er nur noch zu prüfen, ob sich die Räumungsverpflichtung nach dem vom Gläubiger beigebrachten Titel gegen den von ihm festgestellten Besitzer der Mietsache richtet (BGHZ 159, 383, 386; BGH NJW 2008, 1959 Tz. 12).

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    So kann der Zweitwohnungsteuer von Verfassungs wegen auch unterfallen, wer in seiner Erstwohnung als reiner Besitzdiener ohne eigenen Mitbesitz wohnt, wie dies im Fall der Nutzung des Kinderzimmers durch einen Studenten der Fall sein kann (vgl. zur regelmäßigen Einordnung des volljährigen Kindes, das weiterhin in der elterlichen Wohnung wohnt, als Besitzdiener und nicht Mitbesitzer: BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - I ZB 56/07 -, NJW 2008, S. 1959).
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