Rechtsprechung
BGH, 22.04.2008 - X ZR 76/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes bei der Geltendmachung einer Entschädigung aufgrund kurzfristiger Annulierung eines Fluges und dadurch verspäteter Ankunft des Ersatzfluges; Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der ...
- unalex.eu
Art. 5 Nr. 1 Brüssel I-VO
Vertragsgerichtsstand - Erfüllungsort bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen - Ort der Erbringung der Dienstleistung - Judicialis
Brüssel-I-VO Art. 5 Nr. 1 Buchst. b
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Brüssel-I-VO Art. 5 Nr. 1 lit. b
Begriff des Erfüllungsorts bei einer Flugreise - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Einheitlicher Erfüllungsort bei Flugreisen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2121
- EuZW 2008, 478
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 19.02.2002 - C-256/00
Besix
Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZR 76/07
Nach dem Zweck der Verordnung Nr. 44/2001, die Vorschriften über die internationale Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen durch Zuständigkeitsvorschriften zu vereinheitlichen, die in hohem Maße vorhersehbar sind, und unter Berücksichtigung des Ziels, bei einer Mehrzahl von Erfüllungsorten nach Möglichkeit bei dem sachnächsten Gericht eine einheitliche gerichtliche Zuständigkeit für alle Klagen zu begründen (so bereits zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ EuGH, Urt. v. 19.2.2002 - C-256/00, Slg. 2002, I-1699 Tz. 32 - Besix SA/WABAG, m.w.N.), erscheint es geboten, auch die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten über Vertragspflichten aus einem Beförderungsvertrag grundsätzlich an einem Erfüllungsort zu konzentrieren. - OLG München, 16.05.2007 - 20 U 1641/07
Zahlung eines Ausgleichs wegen Annullierung des Fluges; Gerichtsstand bei einem …
Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZR 76/07
Es hat die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte verneint (OLG München RRa 2007, 182 = NJW-RR 2007, 1428). - EuGH, 03.05.2007 - C-386/05
Color Drack - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von …
Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZR 76/07
Für den Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b 1. Spiegelstrich der Verordnung hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bereits entschieden, dass mit dieser Regel der Lieferort als verordnungsautonomes Anknüpfungskriterium festgelegt wird, das auf sämtliche Klagen aus ein und demselben Vertrag über den Verkauf beweglicher Sachen und nicht nur auf diejenige aus der Lieferverpflichtung an sich anwendbar ist (Urt. v. 3.5.2007 - C-386/05, Slg. 2007, I-3699 Tz. 26 - Color Drack GmbH/Lexx International Vertriebs GmbH).
- BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07
Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung …
Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 22. April 2008 (RRa 2008, 177 = NJW 2008, 2121) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zwei Fragen zur Auslegung von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) vorgelegt. - BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08
Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in …
Allenfalls ließe sich ein wirtschaftlicher Schwerpunkt der Vertragsleistung für den Ort des Abflugs bejahen, weil dort mit der Bereitstellung des Flugzeugs und einer einsatzfähigen Besatzung, der Fluggastaufnahme und dem planmäßigen Start wesentliche Voraussetzungen für die Beförderungsleistung erbracht werden; eindeutig ist dies jedoch nicht (vgl. die Vorlage zur Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuGVVO durch BGH, Beschl. v. 22.4.2008 - X ZR 76/07, NJW 2008, 2121 f., und das Urteil des Gerichtshofs v. 9.7.2009 - C-204/08 Tz. 39-43 - Rehder/Air Baltic). - OLG Frankfurt, 30.07.2012 - 11 AR 142/12
Gemeinsamer Gerichtsstand des Erfüllungsortes am Abflugsort
Demnach liegt der Erfüllungsort i.S.d.§ 269 Abs. 1 BGB für die von der Beklagten zu 2) geschuldete Hin- und Rückbeförderung des Klägers zwischen Frankfurt am Main und ... jedenfalls auch am Abflugsort, d.h. dem Flughafen Frankfurt am Main (vgl. BGH NJW 2008, 2121, 2122; AG Lichtenberg NJOZ 2007, 3516, 3517). - OLG Hamm, 21.03.2011 - 32 Sbd 17/11 Ein wirtschaftlicher Schwerpunkt lässt sich dabei weder für den Aufnahme- noch den Ablieferort bejahen (vgl. BGH, NJW 2008, S. 2121 f., zum Personenbeförderungsvertrag).
- OLG Hamm, 21.03.2011 - 31 Sbd 17/11 Ein wirtschaftlicher Schwerpunkt lässt sich dabei weder für den Aufnahme- noch den Ablieferort bejahen (vgl. BGH, NJW 2008, S. 2121 f., zum Personenbeförderungsvertrag).