Rechtsprechung
BGH, 09.06.2008 - 5 StR 342/04 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 54 SDÜ; Art. 103 Abs. 3 GG; § 206a StPO; § 154 Abs. 2 StPO; § 370 AO; § 374 AO
Ne bis in idem nach dem Schengener Abkommen (Strafklageverbrauch; Anwendung auf eine einheitliche Schmuggelfahrt; Verfahrenseinstellung; Kriterien des EuGH und Berücksichtigung des Einzelfalles; Behandlung von Jurisdiktionsgrenzen); Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung ... - lexetius.com
SDÜ Art. 54
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen an "dieselbe Tat" i.S.d. Art. 54 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ); Übernahme geschmuggelten ausländischen Tabaks in einem Vertragsstaat sowie Einfuhr in einen anderen Vertragsstaat und der dortige Besitz als "dieselbe Tat"; Maßgeblichkeit der ...
- Judicialis
SDÜ Art. 54
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SDÜ Art. 54
Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ bei einheitlicher "Schmuggelfahrt" durch mehrere EU-Mitgliedstaaten - rechtsportal.de
SDÜ Art. 54
Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ bei einheitlicher "Schmuggelfahrt" durch mehrere EU-Mitgliedstaaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Die Auswirkungen des europäischen Doppelbestrafungsverbots auf die deutsche Strafrechtsprechung (Prof. Dr. Martin Heger)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Strafklageverbrauch - "Schmuggelfahrt" durch mehrere EU-Staaten
Verfahrensgang
- BGH, 30.06.2005 - 5 StR 342/04
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-288/05
- EuGH, 18.07.2007 - C-288/05
- BGH, 09.06.2008 - 5 StR 342/04 (1)
Papierfundstellen
- BGHSt 52, 275
- NJW 2008, 2931
- NStZ 2009, 457
- NZV 2008, 639 (Ls.)
- JR 2009, 387
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12
Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"
b) Da es sich bei dem Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art. 54 SDÜ um ein Verfahrenshindernis handelt (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, BGHSt 56, 11; vom 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, NJW 2008, 2931, 2932;… Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., Art. 54 SDÜ Rn. 18), dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu berücksichtigen ist (…Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., Einl. Rn. 150;… vgl. auch zu Art. 50 GrCh BGH, aaO, BGHSt 56, 11), kommt es weiter nicht darauf an, dass das tatgerichtliche Urteil im hiesigen Verfahren ebenfalls vor dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Gemeinschaft ergangen ist.Das Verbot der Doppelbestrafung greift ein, wenn ein solcher Komplex unlösbar miteinander verbundener Tatsachen besteht und die verschiedenen Verfahren jeweils Tatsachen aus dem einheitlichen Komplex zum Gegenstand haben (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, NJW 2008, 2931, 2932 f.).
Dies war der Fall etwa bei einer Ausfuhr von Betäubungsmitteln aus einem Vertragsstaat (Belgien) und anschließender Einfuhr in einen anderen Vertragsstaat (Norwegen) (EuGH, Urteil vom 9. März 2006 - C-436/04 - Van Esbroeck -, NJW 2006, 1781) sowie bei der Übernahme geschmuggelten ausländischen Tabaks in Griechenland und dessen Einfuhr nach und Besitz in Italien, wobei von Anfang an der Plan bestand, den Tabak nach Verbringung in den ersten Vertragsstaat zu seinem endgültigen Bestimmungsort zu transportieren (EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-288/05 - Kretzinger -, NJW 2007, 3412; BGH, aaO, NJW 2008, 2931).
Bei dem Verbringen der Betäubungsmittel nach Norwegen waren zudem maßgebend die konkreten Einzelfallumstände und dabei insbesondere, dass keine wesentliche Unterbrechung des Transports oder ein längeres Zwischenlagern der Ware vorlag und der genaue Ablauf des Transports bereits vor dessen Beginn geplant war (BGH, aaO, NJW 2008, 2931, 2933).
- BGH, 09.06.2017 - 1 StR 39/17
Transnationales Doppelbestrafungsverbot (Begriff der Tat: unionsrechtlicher …
Das Verbot der Doppelbestrafung greift ein, wenn ein solcher Komplex unlösbar miteinander verbundener Tatsachen besteht und die verschiedenen Verfahren jeweils Tatsachen aus dem einheitlichen Komplex zum Gegenstand haben (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, NJW 2008, 2931, 2932 f.;… Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 125 f. Rn. 15). - BGH, 11.05.2016 - 1 StR 627/15
Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot (unionsrechtlich autonome Auslegung); …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 54 SDÜ ist der dort verwendete Tatbegriff unionsrechtlich autonom auszulegen; es kommt maßgeblich auf die "Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes unlösbar miteinander verbundener Tatsachen' an, der "unabhängig von der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen oder von dem geschützten rechtlichen Interesse' zu verstehen ist (vgl. nur EuGH, Urteile vom 9. März 2006, C-436/04, Van Esbroeck, Slg. 2006, I-2333 ff. und vom 18. Juli 2007, C-288/05, Kretzinger, Slg. 2007, I-6442-6494 Rn. 36; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, BGHSt 52, 275; weit.
- BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Europarechtliches Verbot der Doppelbestrafung (autonomer unionsrechtlicher …
Bei dem Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art. 54 SDÜ handelt es sich um ein Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, BGHSt 56, 11; vom 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, NJW 2008, 2931, 2932), dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 123). - OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
Auslieferungshindernis nach Belgien zur Strafvollstreckung aus einem vor dieselbe …
Der BGH hat im Urteil vom 9.6.2008 (NStZ 2009, 457) eine einheitliche, zäsurlose Schmuggelfahrt durch mehrere Länder als eine Tat i.S.d. Art. 54 SDÜ angesehen, allerdings einschränkend ausgeführt, eine wesentliche Unterbrechung im Rahmen der Fahrt könne bereits eine Zäsur bilden, die dazu führe, dass die Tat aus zwei voneinander trennbaren Tatsachenkomplexen bestehe.Im Übrigen kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Klammerwirkung der Organisationsdelikte nicht uneingeschränkt auf den Tatbegriff i.S.d. § 83 Ziff. 1 IRG, Art. 54 SDÜ übertragen werden, da es sich bei diesem um einen eigenständigen, autonom europarechtlich auszulegenden Begriff handelt (BGH NStZ 2009, 457;… von Bubnoff, a.a.O. S. 12).
- OLG Nürnberg, 23.06.2009 - 1 OLG Ausl 130/07
Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls: Auslieferungshindernis des …
b) Nach alledem ist zunächst festzuhalten, dass das Urteil des Landgerichts München I vom 5.4.2006 auch unter Zugrundelegung des europarechtlich auszulegenden Tatbegriffs des Art. 54 SDÜ (vgl. BGH NJW 2008, 2931) zu keinem Strafklageverbrauch hinsichtlich der Tat vom 20.4.2002 geführt hat. - OLG Brandenburg, 26.01.2012 - 2 Ws 20/12
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Bei der autonom europarechtlich vorzunehmenden Begriffsauslegung kommt es allein auf die tatsächliche Handlung, nicht dagegen auf deren rechtliche Qualifizierung oder das jeweils geschützte rechtliche Interesse und mithin auch nicht auf die Bewertung der Tatsachen nach den jeweiligen Rechtsordnungen der Vertragsstaaten an (…vgl. EuGH, Urt. v. 9. März 2006 - C-436/04 "Van Esbroeck";… Urt. v. 18. Juli 2007 - C-288/05 "Kretzinger", jeweils zit. nach Juris; vgl. auch BGH, Urt. v. 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, zit nach Juris; Radtke NStZ 2008, 162ff; Hackner NStZ 2011, 425, 426ff.).