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   OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07   

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OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07 (https://dejure.org/2007,7545)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.07.2007 - 2 E 151/07 (https://dejure.org/2007,7545)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 2 E 151/07 (https://dejure.org/2007,7545)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Beschwer eines nicht kostenpflichtigen - obsiegenden - Verfahrensbeteiligten durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwer eines Prozessbeteiligten infolge geringerer Streitwertfestsetzung gegenüber der Honorarvereinbarung mit seinem Prozessbevollmächtigten; Kriterien für eine angemessene Streitwertfestsetzung bei einer Nachbarklage Privater

  • kanzlei.biz

    Zur Beschwer eines nicht kostenpflichtigen - obsiegenden - Verfahrensbeteiligten durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung

  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 32 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertbeschwerde des obsiegenden Verfahrensbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 312
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 07.01.2004 - 1 E 179/03

    Beschwer, Streitwertfestsetzung, Honorarvereinbarung, Baueinstellungsverfügung

    Auszug aus OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07
    (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 7.1.2004 - 1 E 179/03 -, zitiert nach juris; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 20.5.1996 - 2 C 96.526 -, BayVBl. 1997, 188) Soweit hiergegen in der Literatur (Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, § 68 Rdnr. 6) eingewandt wird, dass auch in diesem Fall keine Beschwer angenommenen werden könne, weil andernfalls das erhöhte Honorar auf einen Gegner abgewälzt werden würde, der sich bereits auf einen endgültig festgesetzten Streitwert eingerichtet habe und nicht mit einer Streitwerterhöhung nur deshalb rechnen müsse, weil sein Gegner einen teureren Anwalt beschäftigt habe, überzeugt dies nicht, da Verfahrensbeteiligte bis zur Rechtskraft der Streitwertfestsetzung mit einer Abänderung im Beschwerdeverfahren oder von Amts wegen rechnen müssen.

    (so zu Recht Sächsisches OVG, Beschluss vom 7.1.2004 - 1 E 179/03 -, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07
    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, ZfBR 1999, 169) Hieran fehlt es vorliegend gerade.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 2551/01

    Beschwerde zwecks Streitwerterhöhung unzulässig; Milchreferenzmengenzuteilung

    Auszug aus OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07
    (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 7.1.2004 - 1 E 179/03 -, zitiert nach juris; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 20.5.1996 - 2 C 96.526 -, BayVBl. 1997, 188) Soweit hiergegen in der Literatur (Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, § 68 Rdnr. 6) eingewandt wird, dass auch in diesem Fall keine Beschwer angenommenen werden könne, weil andernfalls das erhöhte Honorar auf einen Gegner abgewälzt werden würde, der sich bereits auf einen endgültig festgesetzten Streitwert eingerichtet habe und nicht mit einer Streitwerterhöhung nur deshalb rechnen müsse, weil sein Gegner einen teureren Anwalt beschäftigt habe, überzeugt dies nicht, da Verfahrensbeteiligte bis zur Rechtskraft der Streitwertfestsetzung mit einer Abänderung im Beschwerdeverfahren oder von Amts wegen rechnen müssen.
  • OVG Saarland, 08.05.2007 - 2 E 166/07

    Streitwert bei Nachbarklagen auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten

    Auszug aus OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07
    (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2006 - 2 Q 33/06 -, betreffend ein Einschreitensbegehren hinsichtlich einer vom Nachbarn im gemeinsamen Grenzbereich vorgenommenen Geländeanschüttung, sowie Beschluss vom 8.7.2007 - 2 E 166/07 - betreffend ein Einschreitensbegehren hinsichtlich einer an der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichteten Mauer) Aus dem Beschwerdevorbringen der Kläger ergeben sich auch keine Besonderheiten des Falles, die vorliegend eine abweichende (höhere) Bewertung rechtfertigen könnten.
  • BVerwG, 26.09.1994 - 4 B 188.94
    Auszug aus OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07
    (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26.9.1994 - 4 B 188/94 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 81) In diesem Zusammenhang kommt der getroffenen Honorarvereinbarung offensichtlich keine Bedeutung zu.
  • VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 C 96.526
    Auszug aus OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07
    (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 7.1.2004 - 1 E 179/03 -, zitiert nach juris; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 20.5.1996 - 2 C 96.526 -, BayVBl. 1997, 188) Soweit hiergegen in der Literatur (Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, § 68 Rdnr. 6) eingewandt wird, dass auch in diesem Fall keine Beschwer angenommenen werden könne, weil andernfalls das erhöhte Honorar auf einen Gegner abgewälzt werden würde, der sich bereits auf einen endgültig festgesetzten Streitwert eingerichtet habe und nicht mit einer Streitwerterhöhung nur deshalb rechnen müsse, weil sein Gegner einen teureren Anwalt beschäftigt habe, überzeugt dies nicht, da Verfahrensbeteiligte bis zur Rechtskraft der Streitwertfestsetzung mit einer Abänderung im Beschwerdeverfahren oder von Amts wegen rechnen müssen.
  • OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11

    Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des

    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12

    Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten

    Die sich vor diesem Hintergrund für die Beschwerde der Klägerin stellende Frage, ob ausnahmsweise ein nicht kostenpflichtiger Verfahrensbeteiligter eine Erhöhung des Streitwerts dann begehren kann, wenn er wie vorliegend mit seinem Prozessbevollmächtigten eine über das Gesetz hinausgehende höhere Vergütung vereinbart hat, ist in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 03.09.2010 - 3 E 32/10 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.07.2007 - 2 E 151/07 -, NJW 2008, 312; VGH Mannheim, Beschl. v. 24.06.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900 - zitiert nach juris; VGH München, Beschl. v. 20.05.1996 -, NVwZ-RR 1997, 195 - zitiert nach juris; VGH Kassel, Beschl. v. 09.04.1976 - IV TE 4/76 -, juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.05.2012 - 1 W 26/12 -, juris; Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2005 - I-5 W 13/05, 5 W 13/05 -, MDR 2006, 297 - zitiert nach juris; OLG Bremen, Beschl. v. 27.07.1993 - 2 W 56/93 -, juris) zu bejahen.

    Denn solange eine Streitwertfestsetzung nicht rechtskräftig geworden ist, müssen alle Verfahrensbeteiligten mit ihrer Abänderung in einem Beschwerdeverfahren (§ 68 Abs. 1 GKG) oder von Amts wegen rechnen (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.07.2007 - 2 E 151/07 -, NJW 2008, 312; OVG Bautzen, Beschl. v. 06.01.2004, SächsVBl. 2004 - zitiert nach juris; Beschl. v. 01.03.2006, NVwZ-RR 2006, 654 - zitiert nach juris).

  • OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22

    Streitwertbeschwerde eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten bei

    [vgl. Beschluss des Senats vom 12.7.2007 - 2 E 151/07 - OVG Lüneburg, a.a.O.; jeweils m.w.N.; zitiert nach juris].

    [vgl. Beschluss des Senats vom 12.7.2007 - 2 E 151/07 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037 - zitiert nach juris] Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen und sich dabei einer Schematisierung und Typisierung zu bedienen.

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 10 OA 32/11

    Beschwer bei zu niedriger Kostenfestsetzung

    Im Ausnahmefall hat auch ein nicht kostenpflichtiger - obsiegender - Verfahrensbeteiligter ein schutzwürdiges Interesse daran, dass der Streitwert nicht unzutreffend zu niedrig festgesetzt wird, wenn er - wie im vorliegenden Fall - mit seinem Prozessbevollmächtigten eine diesen übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat und deshalb durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung belastet wird, die zu einer niedrigeren Kostenerstattung durch den Kostenpflichtigen und damit de facto zu einer Erhöhung seiner eigenen Zahlungsverpflichtung führt (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 2 E 151/07 -, NJW 2008, 312; OVG Sachsen, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 1 E 179/03 -, SächsVBl.
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 1 W 26/12

    Zulässigkeit einer auf Erhöhung des Streitwerts gerichteten Streitwertbeschwerde

    Im Falle einer derartigen Honorarvereinbarung ist daher ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertbeschwerde des Mandanten zu bejahen (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2005, MDR 2006, 297 [juris Rn. 9]; OLG Frankfurt, 6. ZS, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08 -, juris Rn. 1; OVG Bautzen, Beschl. v. 01.03.2006, NVwZ-RR 2006, 654 [juris Rn. 4]; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.07.2007, NJW 2008, 312 [juris Rn. 2]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 9 S 1167/11

    Zur Streitwertfestsetzung im Falle der Klageänderung

    Denn eine Honorarvereinbarung, die von der streitwertabhängigen Vergütung abweicht und im Falle der verminderten Streitwertfestsetzung zu einer verbleibenden Zahlungspflicht der Beklagten führen würde, ist nicht vorgetragen (vgl. zur dann zulässigen Beschwerde etwa OVG Saarland, Beschluss vom 12.07.2007 - 2 E 151/07 -, NJW 2008, 312).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05

    Einwände des nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten gegen

    Allerdings soll auch ein nicht kostenpflichtiger - obsiegender - Verfahrensbeteiligter ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass der Streitwert nicht unzutreffend niedrig festgesetzt wird, wenn er mit seinem Prozessbevollmächtigten eine die sich aus dem festgesetzten Streitwert ergebenden Rechtsanwaltsgebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat und deshalb durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung, die zu einer niedrigeren Liquidation beim Unterlegenen und einer Erhöhung seiner eigenen Zahlungsverpflichtung führt, belastet wird (so VGH Mannheim, B. v. 24.06.2002 - 10 S 2551/01 - NVwZ-RR 2002, 900; OVG Bautzen, B. v. 07.01.2004 - 1 E 179/03 - SächsVBl 2004, 89; OVG des Saarlandes, B. v. 12.07.2007 - 2 E 151/07 - juris).
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