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   OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08   

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OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08 (https://dejure.org/2008,2468)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.2008 - 6 U 51/08 (https://dejure.org/2008,2468)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 6 U 51/08 (https://dejure.org/2008,2468)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Unerlaubte Rechtsberatung: Anfrage einer Bank an andere Gläubiger, im Rahmen einer Umschuldung teilweise auf ihre Forderungen zu verzichten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer unerlaubten Rechtsberatung oder erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistung bei Anfrage einer Bank an andere Gläubiger mit dem Inhalt der Frage nach der Bereitschaft des Verzichts auf die Forderungen in Hinblick auf eine beabsichtigte Umschuldung; Klärung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Umschuldungsversuch einer Bank - erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung

  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1; ; RDG § 2 Abs. 1

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Rechtsdienstleistungsgesetz - Anfrage einer Bank an die Gläubiger eines Kunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBerG Art. 1 § 1; RDG § 2 Abs. 1
    Vergleichsvorschlag mit Forderungsverzicht an die anderen Gläubiger durch eine Bank im Rahmen einer geplanten Umschuldung ist keine unerlaubte Rechtsberatung bzw. erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergleichsvorschlag einer Bank an Gläubiger eines Bankkunden, im Rahmen einer Umschuldung auf ihre Forderungen teilweise zu verzichten ? Kein Verstoß gegen das Rechtsberatungs- oder Rechtsdienstleistungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RBerG Art. 1 § 1
    Anfrage einer Bank nach einem Forderungsverzicht bei anderen Gläubigern ihres Bankenkunden ist nicht in jedem Fall eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rundschreiben einer Bank an Kundengläubiger

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsdienstleistungsgesetz - Erste Entscheidung zum RDG

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rechtsberatung durch den Steuerberater
    Inhalt und Aufbau des Rechtsdienstleistungsgesetzes
    Allgemeine Vorschriften
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3229
  • MDR 2009, 116
  • GRUR-RR 2008, 357
  • DB 2008, 2477
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 55/83

    Rechtsberatung durch den steuerlichen Berater; Nachweis der geschäftsmäßigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Als Anzeichen für eine solche Wiederholungsabsicht kann bereits der Umstand ausreichen, dass der Berater für seine rechtsberatende oder rechtsbesorgende Tätigkeit ein Honorar gefordert hat, zumal, wenn dies im Rahmen seiner hauptberuflichen Tätigkeit geschehen ist (BGH, NJW 1986, 1050, 1052).

    Erfolgt die Handlung im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, ist vielmehr davon auszugehen, dass der Handelnde bereit ist, dieselbe Dienstleistung bei sich bietender Gelegenheit auch für andere Kunden zu wiederholen (vgl. BGH NJW 1986, 1050, 1052).

  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH GRUR 2007, 245 Rn. 16 - Schulden Hulp mwN; vgl. auch OLG Karlsruhe GRUR-RR 2007, 51, 52).

    Letztere war vom Rechtsberatungsgesetz nicht berührt (BGH GRUR 2007, 245 Rn. 16 - Schulden Hulp; BVerwG NJW 2005, 1293, 1296 f.).

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Zweck der Vorschrift war, die Rechtssuchenden vor einer unsachgemäßen Erledigung ihrer rechtlichen Angelegenheiten schützen und im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Rechtsverkehrs fachlich ungeeignete oder unzuverlässige Personen von der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten fern halten (BGH NJW 2003, 1594, 1595).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05

    Unerlaubte Rechtsberatung: Beratung einer Bank bei der Testamentserrichtung bzw.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH GRUR 2007, 245 Rn. 16 - Schulden Hulp mwN; vgl. auch OLG Karlsruhe GRUR-RR 2007, 51, 52).
  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelte es sich allerdings stets um die Besorgung einer Rechtsangelegenheit im Sinne von Artikel 1 § 1, wenn eine Tätigkeit ihrer Natur nach darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten und zu verändern (BGH GRUR 1987, 714, 715 - Schuldenregulierung).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Ein auf Wiederholungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch setzt jedoch zusätzlich voraus, dass das beanstandete Verhalten auch nach den zuvor geltenden Regeln des Rechtsberatungsgesetzes verboten war (vgl. BGH GRUR 2005, 353, 354 - Testamentsvollstreckung durch Banken).
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 190/99

    Geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Geschäftsmäßig handelt derjenige, der beabsichtigt - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - die Tätigkeit zu wiederholen, um sie dadurch zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil eines Erwerbs zu machen (BGH GRUR 2001, 357 - Heizkraftwerke mwN).
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit allerdings nicht zu einer eigenen (BGH GRUR 2007, 978 Rn. 22 - Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Diesen Maßstab hat der Bundesgerichtshof mittlerweile aber - auch im Lichte der verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. dazu BVerfG GRUR 1998, 556, 560 - Patentgebührenüberwachung) - modifiziert.
  • OLG Karlsruhe, 17.11.2021 - 6 U 56/20

    Die Freien Brauer - Aktivlegitimation im Prozess um Kartellschadensersatz:

    Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit nicht zu einer eigenen (BGH, Urteil vom 31.03.2016 - I ZR 88/15, Rn. 26; vgl. zu Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG: Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 19/05, Rn. 22; Urteil vom 05.04.1967 - Ib ZR 56/65, NJW 1967, 1562, 1563; BFH, Beschluss vom 08.10.2010 - II B 111/10, Rn. 16; Senat, Urteil vom 09.07.2008 - 6 U 51/08, Rn. 18).
  • BFH, 08.10.2010 - II B 111/10

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten durch FA wegen unbefugter Hilfe in

    Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit aber nicht zu einer eigenen (BGH-Urteil in NJW 2007, 3570, m.w.N.; Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. Juli 2008  6 U 51/08, NJW 2008, 3229; Römermann in Grunewald/ Römermann, Rechtsdienstleistungsgesetz, 2008, § 2 Rz 15).
  • LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15

    Unwirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung mit Einziehungsermächtigung wegen

    Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit aber nicht zu einer eigenen (BGH NJW 2007, 3570, m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW 2008, 3229; BFH BeckRS 25016612; Deckenbrock/Henssler, RDG, 4. Auflage, § 2 Rn 23).
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