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   BGH, 17.07.2008 - I ZB 80/07   

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https://dejure.org/2008,2325
BGH, 17.07.2008 - I ZB 80/07 (https://dejure.org/2008,2325)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - I ZB 80/07 (https://dejure.org/2008,2325)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - I ZB 80/07 (https://dejure.org/2008,2325)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Stellung eines Auftrags zur Pfändung zusammen mit einem Antrag zur Bestimmung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für den Fall bei erfolgloser vollständigen Befriedigung des Gläubigers durch die Pfändung; Ausreichende kurzfristige Anwesenheit des ...

  • unalex.eu

    Art. 39 Brüssel I-VO
    Zuständigkeit für die Vollstreckbarerklärung - Zuständigkeit für Vollstreckungsmaßnahmen

  • Judicialis

    ZPO § 899 Abs. 1; ; ZPO § 901

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 899 Abs. 1 § 901
    Zuständigkeit zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bei gleichzeitiger Beantragung mit dem Pfändungsauftrag; Begriff des Aufenthaltsorts; Ausdehnung des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach dem Offenbarungstermin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist nötig zur Begründung eines Aufenthaltsorts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Eidesstattliche Versicherung - BGH klärt umstrittene Praxisfragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3288
  • MDR 2008, 1303
  • MDR 2010, 491
  • FamRZ 2008, 2022
  • WM 2008, 1853
  • Rpfleger 2008, 582
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bonn, 27.05.1997 - 4 T 287/97
    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZB 80/07
    Danach kommt es auch nicht darauf an, unter welchen Voraussetzungen eine Ausdehnung der Zwangsvollstreckung zwischen Anberaumung des Termins zur Abgabe der Offenbarungsversicherung und dem Termin selbst zulässig ist (vgl. hierzu LG Bonn JurBüro 1998, 102; Musielak/Voit aaO § 900 Rdn. 4).
  • BayObLG, 08.11.2002 - 1Z AR 152/02

    Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen bei kurzfristigem Aufenthalt des

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZB 80/07
    Zur Begründung eines Aufenthaltsorts reicht eine nur vorübergehende kurzfristige Anwesenheit des Schuldners aus; eine Durchreise kann genügen (vgl. zu § 16 ZPO: Musielak/Heinrich aaO § 16 Rdn. 3; Wieczorek/Schütze/Hausmann, ZPO, 3. Aufl., § 16 Rdn. 6; zu § 73 Abs. 1 FGG: KG OLGZ 1973, 149, 150; BayObLG NJW 2003, 596).
  • KG, 17.10.1972 - AR 54/72
    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZB 80/07
    Zur Begründung eines Aufenthaltsorts reicht eine nur vorübergehende kurzfristige Anwesenheit des Schuldners aus; eine Durchreise kann genügen (vgl. zu § 16 ZPO: Musielak/Heinrich aaO § 16 Rdn. 3; Wieczorek/Schütze/Hausmann, ZPO, 3. Aufl., § 16 Rdn. 6; zu § 73 Abs. 1 FGG: KG OLGZ 1973, 149, 150; BayObLG NJW 2003, 596).
  • BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14

    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines

    Die Verpflichtung des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft muss danach bereits im Termin bestanden haben (zu § 901 ZPO BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - I ZB 80/07, NJW 2008, 3288 Rn. 21; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 802g Rn. 3).
  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

    Unter dem Begriff des Aufenthaltsortes wird ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer nach allgemeinem Sprachverständnis den Ort verstehen, an dem er sich tatsächlich, und sei es auch nur vorübergehend, befindet (vgl. Duden, Das Begriffswörterbuch 4. Aufl.; ferner - zum Begriff des Aufenthaltsortes im Sinne von § 899 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung - BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - I ZB 80/07, NJW 2008, 3288 juris Rn. 15).
  • BGH, 16.01.2019 - IV ZB 20/18

    Frist für die Ausschlagung der Erbschaft: Fristverlängerung bei Tagesausflug ins

    Soweit es etwa der Bundesgerichtshof für den Begriff des Aufenthaltsortes im Sinne des § 899 Abs. 1 ZPO a.F. hat genügen lassen, dass eine vorübergehende kurzfristige Anwesenheit des Schuldners einschließlich einer Durchreise genügen kann (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - I ZB 80/07, NJW 2008, 3288 Rn. 15), ergibt sich dies aus den Besonderheiten des Vollstreckungsrechts.
  • BGH, 12.01.2012 - I ZB 2/11

    Eidesstattliche Versicherung: Umfang des Fragerechts des Gläubigers

    Die Verpflichtung des Schuldners zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung muss damit im Termin bestanden haben (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - I ZB 80/07, NJW 2008, 3288, 3289).
  • BGH, 16.01.2019 - IV ZB 21/18

    Auslandsaufenthalt bei Aufenthalt des einen gesetzlichen Vertreters eines

    Soweit es etwa der Bundesgerichtshof für den Begriff des Aufenthaltsortes im Sinne des § 899 Abs. 1 ZPO a.F. hat genügen lassen, dass eine vorübergehende kurzfristige Anwesenheit des Schuldners einschließlich einer Durchreise genügen kann (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - I ZB 80/07, NJW 2008, 3288 Rn. 15), ergibt sich dies aus den Besonderheiten des Vollstreckungsrechts.
  • AG Ellwangen/Jagst, 12.02.2018 - 2 M 147/18

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers für die Abnahme der

    Hat der Schuldner einen Wohnsitz, befindet sich dieser aber im Ausland, knüpft die internationale und örtliche Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers an den Aufenthaltsort an (vgl. zur internationalen Zuständigkeit auch (Musielak, a.a.O., § 802e Rn. 2; BGH, Beschluss vom 17.07.2008, I ZB 80/07, Gründe II 2 a, zu § 899 ZPO a.F.).

    Dass die für den Gerichtsstand einer Person maßgeblich Vorschrift des § 16 ZPO auch für die Definition des Begriffs des Aufenthaltsorts i.S.d. § 802e ZPO herangezogen werden kann, hat der BGH in seinem Beschluss vom 17.07.2008 (I ZB 80/07, Gründe II. 2. b)) klargestellt.

  • LG Berlin, 19.01.2012 - 51 T 733/11

    Vorgehen eines Organs der Zwangsvollstreckung gegen eine dritte Person ohne

    Deshalb kann das Organ der Zwangsvollstreckung regelmäßig gegen weitere Personen nur dann räumenderweise vorgehen, wenn auch gegen sie ein Titel vorliegt (vgl. anstelle vieler: BGH Rpfleger 2004, 640 f., NJW 2008, 3288 f.; KG GE 1993, 1329; OLG Celle NJW-RR 1988, 913).
  • LG Hanau, 03.11.2016 - 8 T 120/16

    § 802g ZPO, § 802c ZPO

    Zur Begründung eines Aufenthaltsorts reicht eine nur vorübergehende kurzfristige Anwesenheit des Schuldners aus; eine Durchreise kann genügen (BGH 1. Zivilsenat, 17.07.2008, I ZB 80/07, Rn 14 zit. nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 9 T 505/16
    Die Internationale Vollstreckungszuständigkeit folgt dabei der örtlichen Zuständigkeit (BGH, Beschluss vom 17.7.2008, NJW 2008, S. 3288 ff) Voraussetzung für die Vollstreckung in Deutschland nach deutschem Recht ist die "Belegenheit" der Gesellschaftsanteile und der Forderungen in Deutschland.
  • AG Augsburg, 18.02.2013 - 1 M 1549/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Behandlung von vor der Gesetzesänderung bedingt

    Der Gesetzgeber hat nun nicht formuliert "erteilt worden sind" und damit zum Ausdruck gebracht, dass es nicht wie bei § 899 Absatz 1 ZPO a.F. (nunmehr § 802 e Absatz 1 ZPO) auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts ankommt, wo bei einem Kombiauftrag für die Auftragserteilung der Zeitpunkt des Pfändungsversuchs maßgeblich ist (BGH NJW 2008, 3288).
  • LG Düsseldorf, 19.06.2012 - 4a O 122/11

    Strahlregler II

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