Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1686
OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08 (https://dejure.org/2008,1686)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08 (https://dejure.org/2008,1686)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 1 Ss 187/08 (https://dejure.org/2008,1686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Mobiltelefon, Benutzung, Begriff, Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Verwendung eines Mobiltelefons unter Benutzung eines Headsets/Earsets

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Tatbestandes des § 23 Abs. 1 Buchst. a Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die Verwendung eines in einer Handy-Vorrichtung des Kraftfahrzeugs abgelegten Mobiltelefons unter Benutzung eines Headsets/Earsets; Erfüllung des Tatbestandes des § 23 Abs. 1 Buchst. a ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunktelefonnutzung mit Headset - verbotswidrig?

  • rabüro.de

    Zur Verwendung eines Mobiltelefons am Steuer unter Benutzung eines Headsets/Earsets

  • Judicialis

    StVO § 23 Abs. 1a

  • ra.de
  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Telefonieren im Straßenverkehr unter Benutzung eines Headsets/Earsets

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr: Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets im Straßenverkehr

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

  • IWW (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht - Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung

  • IWW (Kurzinformation)

    Telefon - Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung

  • IWW (Kurzinformation)

    Telefon - Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets

  • IWW (Kurzinformation)

    Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Headset eines Mobiltelefons darf ans Ohr gedrückt werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Andrücken des Headsets keine unerlaubte Handynutzung

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Hand am Handy-Kopfhörer erlaubt?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Auto mit Headset telefoniert - Das ist kein verbotenes "Benutzen eines Mobiltelefons" während der Fahrt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Mobiltelefon im Straßenverkehr: Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Handyverbot: Autofahrer darf Headset ans Ohr drücken

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets

Sonstiges

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Sehr geehrter Herr Krumm....die Handyspange!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3369
  • NStZ 2009, 296 (Ls.)
  • NZV 2009, 95
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bamberg, 05.11.2007 - 3 Ss OWi 744/07

    Keine unerlaubte Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons durch die Aufnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    Deshalb muss unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von neuartigen Geräten zur Verfügung gestellten zahlreichen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktion, Diktier-, Kamera- und Spielefunktion) verstanden werden, weil diese Auslegung vom Wortlaut der Bestimmung gedeckt ist (vgl. OLG Bamberg NJW 2008, 599; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99; OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Köln NZV 2005, 547; Jagow/ Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 22 a).

    Werden diese Gefahrenquellen durch eine technische Neuentwicklung wie die Freisprecheinrichtung (vgl. OLG Bamberg NJW 2008, 599) oder das Headset/Earset beseitigt, greift der Tatbestand auch nach seinem Sinn und Zweck nicht ein.

  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    Deshalb muss unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von neuartigen Geräten zur Verfügung gestellten zahlreichen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktion, Diktier-, Kamera- und Spielefunktion) verstanden werden, weil diese Auslegung vom Wortlaut der Bestimmung gedeckt ist (vgl. OLG Bamberg NJW 2008, 599; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99; OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Köln NZV 2005, 547; Jagow/ Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 22 a).
  • OLG Hamm, 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05

    Zulassung; Benutzung eines Handys; Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    Deshalb muss unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von neuartigen Geräten zur Verfügung gestellten zahlreichen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktion, Diktier-, Kamera- und Spielefunktion) verstanden werden, weil diese Auslegung vom Wortlaut der Bestimmung gedeckt ist (vgl. OLG Bamberg NJW 2008, 599; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99; OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Köln NZV 2005, 547; Jagow/ Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 22 a).
  • OLG Hamm, 12.07.2006 - 2 Ss OWi 402/06

    Handy, Benutzung; Begriff; Auslesen von Telefonnummer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    Die Bestimmung des § 23 Abs. 1 a StVO will offensichtlich verhindern, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2870; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 22 a).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    a) Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Strafgesetzgeber ebenso wie den Gesetzgeber in Ordnungswidrigkeitensachen (BVerfG NJW 2005, 349), die Voraussetzungen der Sanktionierung so genau zu umschreiben, dass sich Tragweite und Anwendungsbereich der Norm durch Auslegung ermitteln lassen.
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    Dafür maßgeblich ist in erster Linie der für den Normadressaten aus dessen Sicht erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Sanktionstatbestandes (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 64, 389, 393).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2006 - 3 Ss 219/05

    Ordnungswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrzeugführer: Abfrage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    Deshalb muss unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von neuartigen Geräten zur Verfügung gestellten zahlreichen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktion, Diktier-, Kamera- und Spielefunktion) verstanden werden, weil diese Auslegung vom Wortlaut der Bestimmung gedeckt ist (vgl. OLG Bamberg NJW 2008, 599; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99; OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Köln NZV 2005, 547; Jagow/ Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 22 a).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16

    Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des

    Im Übrigen entspricht dies auch dem Willen des Verordnungsgebers, wonach die Bestimmung des § 23 Abs. 1a StVO offensichtlich verhindern will, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ss 187/08, NJW 2008, 3369, 3370).
  • OLG Hamm, 07.07.2015 - 1 RBs 109/15

    Benutzung eines In-Ohr-Headsets unterfällt nicht der Bußgeldvorschrift über die

    Deshalb muss unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von neuartigen Geräten zur Verfügung gestellten zahlreichen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktion, Diktier-, Kamera- und Spielefunktion) verstanden werden, weil diese Auslegung vom Wortlaut der Bestimmung gedeckt ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08, NZV 2009, 95, m.w.N.).

    Die Benutzung eines Inohr-Headsets ist nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleich zu setzen, weil das Inohr-Headset grundsätzlich nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08, NZV 2009, 95, m.w.N.).

    Die Bestimmung des § 23 Abs. 1a StVO will offensichtlich verhindern, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2870; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08, NZV 2009, 95, m.w.N.).

    Die Umdefinition der "Teilfunktionen" eines Mobil- oder Autotelefons als Gesamtanlage ist wegen der im Sanktionsrecht notwendigen Tatbestandsbestimmtheit nicht zulässig (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08, NZV 2009, 95, m.w.N.).

  • OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09

    Musik hören mit dem Mobiltelefon ist auch verboten

    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 2008, 3369 f.).
  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 4 RBs 307/19

    Ordnungswidrige Handnutzung bei bloßem Wegdrücken

    Vor dem Hintergrund dieser Grundsätze ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls anerkannt, dass das reine Halten eines Mobiltelefons bei Verwendung einer Freisprecheinrichtung dann nicht § 23 Abs. 1a StVO unterfällt, wenn über das Telefonieren hinaus keine weitere Funktion des Gerätes genutzt wird (zu vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.4.2016 - 4 Ss 212/16-, MMR 2017, 195; OLG Bamberg, Beschluss vom 05.11.2007 - 3 Ss OWi 744/07-, NZV 2008, 212; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08 - NJW 2008, 3369 (für die Verwendung eines sog. "bluetooth-headsets"); zit. jeweils nach beck-online).
  • OLG Köln, 18.02.2009 - 83 Ss OWi 11/09

    Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 2008, 3369 f.).
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen

    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 2008, 3369 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht