Weitere Entscheidung unten: LG Itzehoe, 19.02.2008

Rechtsprechung
   KG, 30.07.2008 - 2 Ws 363/08, 1 AR 1049/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19205
KG, 30.07.2008 - 2 Ws 363/08, 1 AR 1049/08 (https://dejure.org/2008,19205)
KG, Entscheidung vom 30.07.2008 - 2 Ws 363/08, 1 AR 1049/08 (https://dejure.org/2008,19205)
KG, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 2 Ws 363/08, 1 AR 1049/08 (https://dejure.org/2008,19205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer "schwierigen Rechtslage" bei zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Subsumtion ; Bestehen einer "schwierigen Rechtslage" bei Vorliegen nicht ausgetragener Rechtsfragen auf die es bei der Entscheidung ankommt; Anwendung des § 201 Strafgesetzbuch (StGB) auf ...

  • Judicialis

    StGB § 201; ; StPO § 140 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3449
  • NStZ 2009, 55
  • StV 2008, 625
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    Eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage (vgl. hierzu KG Berlin StV 2008, 625 Rdn. 7 nach juris; Haizmann aaO.) ergibt, dass kein besonderer Schwierigkeitsgrad des vorliegenden Strafverfahrens gegeben ist.
  • LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17

    Pflichtverteidiger, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage,

    Die vorliegend in Betracht kommende Schwierigkeit der Rechtslage ist dann gegeben, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt, oder wenn die Subsumtion voraussichtlich aus sonstigen Gründen Schwierigkeiten bereiten wird (KG NJW 2008, 3449; vgl. Meyer-Goßner, Kommentar StPO, 59. Auflage, § 140 Rn. 27a).
  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Die Rechtslage ist schwierig, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt oder die Subsumtion voraussichtlich aus sonstigen Gründen Schwierigkeiten bereiten wird; dabei wird häufig eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage vorzunehmen sein, um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen (vgl. Senat NJW 2008, 3449; Laufhütte a.a.O., § 140 Rdn. 23).
  • LG Rottweil, 22.08.2022 - 3 Qs 36/22

    Bußgeldverfahren in Baden-Württemberg: Pflichtverteidigerbestellung bei Verstoß

    Um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen, ist eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage vorzunehmen (OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 23632, beck-online; KG, NJW 2008, 3449, beck-online).
  • LG Duisburg, 03.09.2012 - 35 Qs 101/12

    Gefährdung des ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs durch Ortsferne des

    Die Rechtslage ist wiederum schwierig, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt, oder aber, wenn die Subsumtion unter die anzuwendende Vorschrift des materiellen Rechts Schwierigkeiten bereiten wird (vgl. KG, NJW 2008, 3449; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 140 Rn. 27a).
  • AG Lübeck, 05.01.2012 - 61 Ds 186/11

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendigkeit bei Wahlfeststellung (wahldeutiger

    Erforderlich ist dann eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage, um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen (KG NJW 2008, 3449; OLG Brandenburg NJW 2009, 1287).
  • LG Bonn, 07.08.2023 - 63 Qs 63/23

    Pflichtverteidiger, Schwierigkeit der Rechtlage, nicht ausgetragene Rechtsfragen

    Notwendig ist eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage vorzunehmen, um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen (OLG Brandenburg, Beschluss v. 26.01.2009, 1 Ws 7/09; KG, Beschluss v. 30.07.2008, 2 Ws 363/08; Schmitt , in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 140 Rn. 28).
  • LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der

    Hier ist eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage vorzunehmen, um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen (KG, NJW 2008, 3449) .
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 19.02.2008 - 2 Qs 22/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28897
LG Itzehoe, 19.02.2008 - 2 Qs 22/08 (https://dejure.org/2008,28897)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19.02.2008 - 2 Qs 22/08 (https://dejure.org/2008,28897)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 2 Qs 22/08 (https://dejure.org/2008,28897)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichtwidrigkeit des Handelns eines Rechtsanwaltes für mehrere Parteien in derselben Rechtssache bei Bestehen von entgegengesetzten Interessen der Parteien; Subjektives Bestimmen eines Parteiinteresses im Ausgangspunkt durch das von der Partei bei der Beauftragung ...

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3449 (Ls.)
  • NStZ 2008, 170
  • NStZ-RR 2008, 170
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass zu dieser Rechtsfrage differenzierte Ansichten vertreten werden, die bei LG Itzehoe, NStZ-RR 2008, 170 wie folgt zusammengefasst sind:.
  • OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14

    Parteiverrat bei Vertretung mehrerer Kläger mit sich auseinander entwickelnden

    Das Parteiinteresse wird durch den subjektiven Willen des Mandanten bestimmt (Gillmeister, Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 356 Rn 59; LG Itzehoe, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 2 Qs 22/08 -, juris).
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