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   BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07   

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https://dejure.org/2008,455
BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07 (https://dejure.org/2008,455)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2008 - III ZR 212/07 (https://dejure.org/2008,455)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2008 - III ZR 212/07 (https://dejure.org/2008,455)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellten Führerscheins im Inland; Berücksichtigungsfähigkeit einer in der Bundesrepublik Deutschland erfolgten Führerscheinentziehung wegen einer Straftat im ...

  • blutalkohol PDF, S. 464
  • Judicialis

    EG Art. 288; ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 Art. 1 Abs. 2; ; Richtli... nie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 Art. 7 Abs. 1; ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 Art. 7 Abs. 5; ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 Art. 8 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 Art. 8 Abs. 4; ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 Art. 9; ; BGB § 839; ; FeV § 11; ; FeV § 28 Abs. 4; ; FeV § 46 Abs. 3; ; FeV § 46 Abs. 5

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGV Art. 288; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. 7. 1991 Art. 1 Abs. 2; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. 7. 1991 Art. 7 Abs. 1; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. ... 7. 1991 Art. 7 Abs. 5; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. 7. 1991 Art. 8 Abs. 2; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. 7. 1991 Art. 8 Abs. 4; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. 7. 1991 Art. 9; BGB § 839; FeV § 11; FeV § 28 Abs. 4; FeV § 46 Abs. 3; FeV § 46 Abs. 5
    Keine Pflicht zur Anerkennung einer in einem EU-Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis unter Verletzung des Wohnsitzprinzips

  • RA Kotz

    EU-Führerschein - Anerkennung trotz Eignungszweifel?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anerkennung einer Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • beck-blog (Kurzinformation)

    Leidiger "EU-Führerschein": Kein Schadensersatz nach Entziehung der tschechischen Fahrerlaubnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EU Führerschein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führerscheintourismus und Schadenersatz?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 178, 51
  • NJW 2008, 3558
  • MDR 2008, 1333
  • NZV 2008, 615
  • VersR 2009, 396
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
    Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht erledigte sich in der Hauptsache dadurch, dass das Landratsamt am 26. Juni 2006 seinen Bescheid vom 4. Juli 2005 im Hinblick auf den Beschluss des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 6. April 2006 (Rs. C-227/05 - Halbritter/Freistaat Bayern - NJW 2006, 2173) zurücknahm.

    a) Für die Beurteilung bleibt insoweit außer Betracht, dass das Landratsamt den Bescheid vom 4. Juli 2005, mit dem dem Kläger die Berechtigung aberkannt wurde, von seiner tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, durch den Bescheid vom 26. Juni 2006 im Hinblick auf den Beschluss des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 6. April 2003 (Rs. C-277/05 - Halbritter/Freistaat Bayern - NJW 2006, 2173) als "rechtswidrig" zurückgenommen hat.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in einer Reihe von Entscheidungen, die zum Teil bereits vor den hier beanstandeten behördlichen Maßnahmen ergangen sind, den Grundsatz ausgesprochen, dass Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorsehe und den Mitgliedstaaten eine klare und genaue Verpflichtung auferlege, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf Maßnahmen zulasse, die zu ergreifen seien, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteile vom 29. Oktober 1998 - Rs. C-230/97 - Awoyemi - Slg. 1998, I-6795, 6809 Rn. 41 f; vom 10. Juli 2003 - Rs. C-246/00 - Kommission/Niederlande - Slg. 2003, I-7504, 7528 Rn. 61; vom 29. April 2004 - Rs. C-476/01 - Kapper - Slg. 2004, I-5225, 5243 = NJW 2004, 1725, 1726 Rn. 45; nach dem behördlichen Einschreiten in dieser Sache Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05 - Halbritter/Freistaat Bayern - NJW 2006, 2173, 2174 Rn. 25; vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05 - Kremer - NJW 2007, 1863, 1864 Rn. 27).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
    Ergibt sich aus einem Führerschein, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt worden ist, dass der Inhaber, dessen Fahrerlaubnis zuvor in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs entzogen worden ist, seinen Wohnsitz bei Erteilung der Fahrerlaubnis nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte, sind die hiesigen Behörden bei fortbestehenden Eignungszweifeln nicht nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verpflichtet, die Fahrerlaubnis im Inland anzuerkennen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 verbundene Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 - NJW 2008, 2403).

    Der Generalanwalt hat in diesen verbundenen Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06 in seinen Schlussanträgen vom 14. Februar 2008 vorgeschlagen festzustellen, dass ein Mitgliedstaat, der einer Person die Fahrerlaubnis wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs entzogen und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Anbetracht der von dieser Person ausgehenden Gefahr vom Bestehen eines medizinisch-psychologischen Tests abhängig gemacht habe, die Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat erlangten Fahrerlaubnis versagen dürfe, wenn im Ausstellermitgliedstaat kein Test durchgeführt worden sei, dessen Niveau dem des im erstgenannten Staat geforderten vergleichbar sei.

    aa) Im Grundsatz ist er bei seiner Rechtsprechung geblieben, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis ohne jede Formalität anerkennen müssen und dass sich aus Art. 8 Abs. 2 und 4 nicht das Recht ergibt, einer in einem anderen Mitgliedstaat außerhalb oder nach Ablauf einer Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis die Anerkennung zu versagen, solange der Betroffene nicht die Bedingungen erfüllt hat, die nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaates für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis erforderlich sind (verbundene Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, 2405 f Rn. 50 f, 63 f; verbundene Rechtssachen C-334/06 bis 336/06 - Zerche u.a. - BeckRS 2008, 70690 Rn. 48 f, 60 f mit Besprechung Dauer NJW 2008, 2381 ff).

  • BGH, 09.03.2000 - III ZR 356/98

    Zur Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung eines Zahnarztes

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
    Demgegenüber ist die Klageabweisung, die sich auf einen tatsächlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs bezieht, der Gegenstand eines Teilurteils sein könnte und auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1993 - III ZR 9/92 - NJW 1993, 1799, insoweit in BGHZ 121, 367 nicht abgedruckt; vom 9. März 2000 - III ZR 356/98 - NJW 2000, 1794, 1796, insoweit in BGHZ 144, 59 nicht abgedruckt), auf schadensersatzrechtliche Erwägungen gestützt, die mit der genannten Zulassungsfrage in keinem Zusammenhang stehen und für die das Berufungsgericht im Hinblick auf eine gefestigte Rechtsprechung und die in der Literatur vertretene herrschende Meinung die Notwendigkeit einer Zulassung verneint hat.

    Auch wenn das Berufungsgericht im Tenor seiner Entscheidung die Revision zugelassen hat, ohne dort ausdrücklich eine Einschränkung zu vermerken, ergibt sich hier die wirksame Beschränkung der Zulassung mit der erforderlichen Deutlichkeit aus der für sie gegebenen Begründung (vgl. Senatsurteile vom 14. Oktober 1999 - III ZR 203/98 - NJW 2000, 207, 208; vom 9. März 2000 aaO; BGH, Urteile vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03 - NJW-RR 2004, 1365 f; vom 3. März 2005 - IX ZR 45/04 - NJW-RR 2005, 715, 716).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
    Denn der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften habe bereits mit seinem Urteil vom 29. April 2004 (Rs. C-467/01 - Kapper - Slg. 2004, I-5225 = NJW 2004, 1725) ausgeführt, dass die Richtlinie in Art. 1 Abs. 2 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorsehe und dass die in Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie eröffnete Möglichkeit, vom Grundsatz der vorbehaltlosen gegenseitigen Anerkennung abzusehen, wegen der Gefahr der Aushöhlung dieses Grundsatzes eng auszulegen sei und insbesondere nicht den Fall erfasse, dass in einem anderen Mitgliedstaat ein Führerschein - wie hier - nach Ablauf der Sperrfrist ausgestellt werde.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in einer Reihe von Entscheidungen, die zum Teil bereits vor den hier beanstandeten behördlichen Maßnahmen ergangen sind, den Grundsatz ausgesprochen, dass Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorsehe und den Mitgliedstaaten eine klare und genaue Verpflichtung auferlege, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf Maßnahmen zulasse, die zu ergreifen seien, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteile vom 29. Oktober 1998 - Rs. C-230/97 - Awoyemi - Slg. 1998, I-6795, 6809 Rn. 41 f; vom 10. Juli 2003 - Rs. C-246/00 - Kommission/Niederlande - Slg. 2003, I-7504, 7528 Rn. 61; vom 29. April 2004 - Rs. C-476/01 - Kapper - Slg. 2004, I-5225, 5243 = NJW 2004, 1725, 1726 Rn. 45; nach dem behördlichen Einschreiten in dieser Sache Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05 - Halbritter/Freistaat Bayern - NJW 2006, 2173, 2174 Rn. 25; vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05 - Kremer - NJW 2007, 1863, 1864 Rn. 27).

  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
    Diese prozessuale Entscheidung schließt einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung nicht aus (vgl. BGHZ 45, 251, 256 f; BGH, Urteile vom 19. Oktober 1994 - I ZR 187/92 - NJW-RR 1995, 495; vom 22. November 2001 - VII ZR 405/00 - NJW 2002, 680).

    Zwar wird es nicht für zulässig gehalten, bei einem unveränderten Sachverhalt, der zur prozessualen Kostenentscheidung geführt hat, über einen materiell-rechtlichen Anspruch zu einer in ihren kostenrechtlichen Auswirkungen entgegengesetzten Beurteilung zu gelangen (vgl. BGHZ 45, 251, 257; Urteile vom 19. Oktober 1994 und 22. November 2001 jeweils aaO).

  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
    Vielmehr wäre ein entsprechender Schaden, der auf einer Verletzung des Gemeinschaftsrechts beruhen würde, in derselben Weise zu entschädigen wie ein auf der Verletzung nationalen Rechts beruhender entsprechender Schaden (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2006 - III ZR 144/05 - NVwZ 2007, 362, 364 Rn. 18 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
    Im Bereich der Amtshaftung ist jedoch anerkannt, dass die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels, das der Betroffene ergriffen hat, um einen Schaden aus der Amtspflichtverletzung abzuwenden (§ 839 Abs. 3 BGB), grundsätzlich zu dem ihm zu ersetzenden Schaden gehören (Senatsurteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 283/05 - NJW 2007, 224, 226; ähnlich auch Senatsurteil BGHZ 117, 363, 367 f).
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02

    Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten;

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
    Dies beruht auf dem Gedanken, dass es im Hinblick auf § 839 Abs. 3 BGB, der beim gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch entsprechend anwendbar ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 156, 294, 297 f), dem Geschädigten auch bei einer nicht eindeutigen Rechtslage zugemutet wird, einer Belastung im Wege des Primärrechtsschutzes entgegenzuwirken, will er nicht mögliche Schadensersatzansprüche verlieren.
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
    Hiernach ist die Revision des Beklagten zulässig, während der Kläger seine Anträge nur im Rahmen der von ihm - neben seiner Revision - eingelegten Anschlussrevision stellen kann, die in einem unmittelbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem von der Revision erfassten Streitgegenstand steht (vgl. BGHZ 174, 244, 252 ff Rn. 38 bis 40).
  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 45/04

    Umfang der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
    Auch wenn das Berufungsgericht im Tenor seiner Entscheidung die Revision zugelassen hat, ohne dort ausdrücklich eine Einschränkung zu vermerken, ergibt sich hier die wirksame Beschränkung der Zulassung mit der erforderlichen Deutlichkeit aus der für sie gegebenen Begründung (vgl. Senatsurteile vom 14. Oktober 1999 - III ZR 203/98 - NJW 2000, 207, 208; vom 9. März 2000 aaO; BGH, Urteile vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03 - NJW-RR 2004, 1365 f; vom 3. März 2005 - IX ZR 45/04 - NJW-RR 2005, 715, 716).
  • OLG München, 12.07.2007 - 1 U 2042/07
  • EuGH, 29.10.1998 - C-230/97

    Awoyemi

  • EuGH, 10.07.2003 - C-246/00

    NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN

  • BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98

    Formularmäßig vereinbarte Unwirksamkeit von Nebenabreden

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 76/07

    Gesamtschuldnerausgleich unter den Anspruchsgegnern eines Amtshaftungsanspruchs;

  • BGH, 29.01.2004 - V ZR 244/03

    Teilweise Zulassung der Revision

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a

  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 187/92

    Kosten des Verfügungsverfahrens bei Antragsrücknahme"; Erstattung der Kosten

  • VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Gebrauchs einer EU-Fahrerlaubnis

  • EuGH, 19.06.2003 - C-467/01

    Eribrand

  • BGH, 18.04.2013 - III ZR 156/12

    Kosten des Klägers bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit: Wahlrecht zwischen

    Dies dient dazu, Unterschiede zwischen auf gleichem Sachverhalt beruhenden Entscheidungen über den materiell-rechtlichen Anspruch einerseits und den prozessualen Kostenerstattungsanspruch andererseits zu vermeiden (vgl. Senatsurteil vom 11. September 2008 - III ZR 212/07, NJW 2008, 3558, 3559 Rn. 8; BGH, Urteile vom 18. Mai 1966 aaO S. 257; vom 19. Oktober 1994 aaO; vom 22. November 2001 aaO; vom 11. Februar 2010 - VII ZR 153/08, NJW-RR 2010, 674, 675 Rn. 13 und vom 16. Februar 2011 aaO; Beschluss vom 9. Februar 2012 aaO S. 1292 Rn. 8).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Dessen Schutzbereich ist weiter als bei einem Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, da er auch Verstöße des nationalen Gesetzgebers und - entgegen § 839 Abs. 2 BGB - auch eines letztinstanzlich entscheidenden nationalen Gerichts erfasst (BGH, Urteil vom 11. September 2008 - III ZR 212/07 - BGHZ 178, 51).
  • BGH, 12.10.2021 - EnZR 43/20

    Stadt Bargteheide - Beteiligung der Gemeinde mit einem Eigenbetrieb am Wettbewerb

    Dies beruht auf dem Gedanken, dass es im Hinblick auf § 839 Abs. 3 BGB dem Geschädigten auch bei einer nicht eindeutigen Rechtslage zugemutet wird, einer Belastung im Wege des Primärrechtsschutzes entgegenzuwirken, will er nicht mögliche Schadensersatzansprüche verlieren ( BGH, Urteil vom 11. September 2008 - III ZR 212/07 , BGHZ 178, 51 Rn. 8).
  • BSG, 06.03.2023 - B 1 SF 1/22 R

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit; Verstoß

    Jedenfalls tritt der Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO als eigenständiger Anspruch zu einem etwaigen Amtshaftungsanspruch hinzu und wird nicht durch diesen verdrängt (zum Verhältnis des allgemeinen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch zu § 839 BGB vgl BGH vom 11.09.2008 - III ZR 212/07 - juris RdNr 7; ähnlich auch BGH vom 9.10.2003 - III ZR 342/02 - juris RdNr 12) .
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    Zu den durch eine Amtspflichtverletzung adäquat verursachten und ersatzfähigen Vermögensschäden rechnen allerdings auch die Kosten der durch einen amtspflichtwidrig ergangenen Bescheid veranlassten Rechtsverfolgung, soweit sie sich als sachgerechte und vernünftige Maßnahmen erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 11.09.2008, III ZR 212/07 , NJW 2008, 3558, 3559; Urteil vom 05.10.2006, III ZR 283/05 , NJW 2007, 224, 226; Papier/Shirvani in: MüKo BGB, 7. Auflage 2017, § 839 Rn. 277; Wöstmann in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, § 839 Rn. 239, 244, 352).

    Auch dann, wenn in einem Verfahren keine prozessuale Kostenerstattung erfolgt, kann aufgrund einer Amtspflichtverletzung ein materieller Kostenerstattungsanspruch aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 11.09.2008, III ZR 212/07 , NJW 2008, 3558, 3559; Papier/Shirvani in: MüKo BGH, 7. Auflage 2017, § 839 Rn. 277 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07

    EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens

    Ähnlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.9.2008 - 10 S 2925/06 -, VRS 115 (2008), 392, für den Fall, dass auch dem Ausstellerstaat die vom Betroffenen angegebenen, gegen die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses sprechenden Erkenntnisse vorgelegen haben bzw. ihm bekannt waren oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätten bekannt sein müssen; vgl. auch den Vorlagebeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 23.9.2008 - 10 S 1037/07 -, DAR 2008, 718; VG Kassel, Urteil vom 3.11.2008 - 2 K 991/08.KS -, veröffentlicht unter www.fahrerlaubnisrecht.de; in erster Linie auf die Einlassungen des Fahrerlaubnisinhabers stellt auch der BGH im Urteil vom 11.9.2008 - III ZR 212/07 -, BGHZ 178, 51 = NJW 2008, 3558 = DAR 2008, 694, ab; anderer Ansicht OVG Rh.-Pf., Urteil vom 31.10.2008 - 10 A 10851/08 -, DAR 2009, 50.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

    Ähnlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.9.2008 - 10 S 2925/06 -, Juris, für den Fall, dass auch dem Ausstellerstaat die vom Betroffenen angegebenen, gegen die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses sprechenden Erkenntnisse vorgelegen haben bzw. ihm bekannt waren oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätten bekannt sein müssen; vgl. auch den Vorlagebeschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23.9.2008 - 10 S 1037/08 -, Juris; VG Kassel, Urteil vom 3.11.2008 - 2 K 991/08.KS -, veröffentlicht unter www.fahrerlaubnisrecht.de; in erster Linie auf die Einlassungen des Fahrerlaubnisinhabers stellt auch der BGH im Urteil vom 11.9.2008 - III ZR 212/07 -, NJW 2008, 3558 = Blutalkohol 45 (2008), 395, ab; anderer Ansicht OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 31.10.2008 - 10 A 10851/08 -, Juris.
  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354

    Sicherstellung von Kraftfahrzeugen vor einem verbotenen Straßenrennen

    Die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz können es gerade bei kurzfristig sich erledigenden Verwaltungsakten erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 30.4.1999 1 B 36/99 RdNr. 9 m.w.N.; BayVGH vom 26.1.2009 BayVBl 2009, 218 RdNr. 18).

    Verfehlt ist auch die Rüge des Klägers, das Verwaltungsgericht habe ebenso wie die Polizei bei der zugrundeliegenden Gefahrenprognose verkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26.01.2009 BayVBl 2009, 218) ein Ausnahmetatbestand vom grundsätzlichen Verbot der Sicherstellung eines Fahrzeugs bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nur dann gegeben sei, wenn sich der Betroffene u.a. auf dem Weg zu einem unerlaubten Wettrennen befinde.

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

    BGH, Urteil vom 11. September 2008 - III ZR 212/07 -, NJW 2008, 3558 (Rn. 8); Urteil vom 9. Oktober 2003 - III ZR 342/02 -, NJW 2004, 1241 .
  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372

    Sicherstellung eines Fahrzeugs; verbotenes Rennen mit Kraftfahrzeugen - "Rushh

    Die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz können es gerade bei kurzfristig sich erledigenden Verwaltungsakten erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 30.4.1999 1 B 36/99 RdNr. 9 m.w.N.; BayVGH vom 26.1.2009 BayVBl 2009, 218 RdNr. 18).

    Verfehlt ist auch die Rüge des Klägers, das Verwaltungsgericht habe ebenso wie die Polizei bei der zugrundeliegenden Gefahrenprognose verkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26.01.2009 BayVBl 2009, 218) ein Ausnahmetatbestand vom grundsätzlichen Verbot der Sicherstellung eines Fahrzeugs bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nur dann gegeben sei, wenn sich der Betroffene u.a. auf dem Weg zu einem unerlaubten Wettrennen befinde.

  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.239

    Antragserweiterung in Beschwerdeverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; ab dem 19.

  • VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1462/13

    Stadt Düren: Schadensersatz für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • BGH, 13.05.2014 - VIII ZR 264/13

    Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht: Beschränkung der Zulassung auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 839/08

    EU-Führerschein - EU-FE-Rechtsprechung Bundesgerichte - EU-FE-Rechtsprechung nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 991/08

    EU-Führerschein und Wohnsitzprinzip

  • VG Aachen, 12.10.2015 - 1 K 1115/13

    Richter; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig;

  • VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1237/13

    Beamte; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2009 - 16 A 1229/07

    Nachweis eines Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip durch die Einlassungen des

  • VG Bayreuth, 21.07.2009 - B 1 S 09.490

    Tschechischer Führerschein

  • AG Bernau, 15.07.2014 - 10 C 1191/13

    Reichweite der Rechtskraft einer prozessualen Kostenentscheidung

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