Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.09.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 15.05.2008 - C-147/06, C-148/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1476
EuGH, 15.05.2008 - C-147/06, C-148/06 (https://dejure.org/2008,1476)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.2008 - C-147/06, C-148/06 (https://dejure.org/2008,1476)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - C-147/06, C-148/06 (https://dejure.org/2008,1476)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige Angebote Modalitäten des Ausschlusses Bauaufträge mit einem Auftragswert unterhalb der in den Richtlinien 93/37EWG und 2004/18/EG vorgesehenen Schwellenwerte Pflichten des öffentlichen Auftraggebers, die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    SECAP

    Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Modalitäten des Ausschlusses - Bauaufträge mit einem Auftragswert unterhalb der in den Richtlinien 93/37EWG und 2004/18/EG vorgesehenen Schwellenwerte - Pflichten des öffentlichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Santorso

    Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Modalitäten des Ausschlusses - Bauaufträge mit einem Auftragswert unterhalb der in den Richtlinien 93/37EWG und 2004/18/EG vorgesehenen Schwellenwerte - Pflichten des öffentlichen ...

  • EU-Kommission PDF

    SECAP

    Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Modalitäten des Ausschlusses - Bauaufträge mit einem Auftragswert unterhalb der in den Richtlinien 93/37EWG und 2004/18/EG vorgesehenen Schwellenwerte - Pflichten des öffentlichen ...

  • EU-Kommission

    SECAP

    Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige Angebote − Modalitäten des Ausschlusses − Bauaufträge mit einem Auftragswert unterhalb der in den Richtlinien 93/37EWG und 2004/18/EG vorgesehenen Schwellenwerte − Pflichten des ...

  • Wolters Kluwer

    Beachtung des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit bei aufgrund ihres Vertragsgegenstands nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinien über öffentliche Aufträge fallenden Verträgen; Vergabe öffentlicher Bauaufträge mit einem Auftragswert ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 93/37/EWG Art. 30 Abs. 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Automatischer Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    SECAP

    Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Modalitäten des Ausschlusses - Bauaufträge mit einem Auftragswert unterhalb der in den Richtlinien 93/37/EWG und 2004/18/EG vorgesehenen Schwellenwerte - Pflichten des öffentlichen ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ausschlussautomatik für Niedrigstpreis

Besprechungen u.ä. (4)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabegrundsätzen unterhalb der Schwellenwerte

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Diskriminierungsverbot auch für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte: Diskriminierung der europäischen Grenzregionen? (IBR 2008, 1084)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zwingender Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote bei Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte? (IBR 2008, 1083)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato, Quinta Sezione (Italien), eingereicht am 20. März 2006 - SECAP SpA / Comune di Torino

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien) - Auslegung von Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199, S. 54) und von Artikel 55 Absätze 1 und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3769 (Ls.)
  • NVwZ 2008, 766
  • EuZW 2008, 469
  • NZBau 2008, 453
  • BauR 2008, 1501
  • VergabeR 2008, 625
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.05.2008 - C-148/06

    Automatischer Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote?

    Auszug aus EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
    In den verbundenen Rechtssachen C-147/06 und C-148/06.

    arl (C-148/06).

    Der Consiglio di Stato hat aus diesen Gründen und wegen Zweifeln, ob die Regel der kontradiktorischen Überprüfung ungewöhnlich niedriger Angebote als ein gemeinschaftsrechtliches Grundprinzip anzusehen ist, das die Anwendung eventuell entgegenstehender nationaler Vorschriften ausschließt, das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die in den beiden Rechtssachen C-147/06 und C-148/06 wörtlich übereinstimmen:.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 10. Mai 2006 sind die Rechtssachen C-147/06 und C-148/06 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 03.12.2001 - C-59/00

    Vestergaard

    Auszug aus EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
    Die besonderen, strengen Verfahren in den Gemeinschaftsrichtlinien zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge gelten nur für Verträge, deren Auftragswert den in den jeweiligen Richtlinien ausdrücklich festgelegten Schwellenwert überschreitet (Beschluss vom 3. Dezember 2001, Vestergaard, C-59/00, Slg. 2001, I-9505, Randnr. 19).

    Das heißt jedoch nicht, dass diese Aufträge vom Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts ausgenommen sind (Beschluss Vestergaard, Randnr. 19).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe von Aufträgen, die aufgrund des Auftragswerts nicht den in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen Verfahren unterliegen, sind die Auftraggeber nämlich trotzdem verpflichtet, die grundlegenden Vorschriften des EG-Vertrags und insbesondere das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit einzuhalten (Urteil Telaustria und Telefonadress, Randnr. 60, Beschluss Vestergaard, Randnrn.

  • EuGH, 21.02.2008 - C-412/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
    Diese Richtlinien gelten daher nicht für Aufträge, deren Wert den dort festgelegten Schwellenwert nicht erreicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien, C-412/04, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 65).

    Die Anwendung der grundlegenden Vorschriften und der allgemeinen Grundsätze des Vertrags auf die Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, deren Wert unter dem Schwellenwert für die Anwendung der Gemeinschaftsrichtlinien liegt, setzt jedoch gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass an diesen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2007, Kommission/Irland, C-507/03, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 29, und vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien, Randnrn.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
    Das vorlegende Gericht verweist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach der öffentliche Auftraggeber bei Verträgen, die aufgrund ihres Vertragsgegenstands nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinien über öffentliche Aufträge fielen, die grundlegenden Vorschriften des EG-Vertrags, insbesondere das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, zu beachten habe (vgl. insbesondere Urteil vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 60).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe von Aufträgen, die aufgrund des Auftragswerts nicht den in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen Verfahren unterliegen, sind die Auftraggeber nämlich trotzdem verpflichtet, die grundlegenden Vorschriften des EG-Vertrags und insbesondere das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit einzuhalten (Urteil Telaustria und Telefonadress, Randnr. 60, Beschluss Vestergaard, Randnrn.

  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    Auszug aus EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
    12 und 13, und vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnr. 46).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
    Auch wäre es möglich, ein solches Interesse auszuschließen, wenn der fragliche Auftrag z. B. eine sehr geringe wirtschaftliche Bedeutung hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 20).
  • EuGH, 17.10.2002 - C-79/01

    Payroll u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
    Die Anwendung der Vorschrift des automatischen Ausschlusses von als ungewöhnlich niedrig angesehenen Angeboten auf Aufträge, an denen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, könnte daher Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit nehmen, in einen wirksameren Wettbewerb mit den in dem fraglichen Mitgliedstaat ansässigen Wirtschaftsteilnehmern zu treten, und beeinträchtigt damit ihren Zugang zum Markt dieses Staates, indem sie die Ausübung der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit behindert, was eine Beschränkung dieser Freiheiten darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 2002, Payroll u. a., C-79/01, Slg. 2002, I-8923, Randnr. 26; vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France, C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.2004 - C-442/02

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON

    Auszug aus EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
    Die Anwendung der Vorschrift des automatischen Ausschlusses von als ungewöhnlich niedrig angesehenen Angeboten auf Aufträge, an denen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, könnte daher Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit nehmen, in einen wirksameren Wettbewerb mit den in dem fraglichen Mitgliedstaat ansässigen Wirtschaftsteilnehmern zu treten, und beeinträchtigt damit ihren Zugang zum Markt dieses Staates, indem sie die Ausübung der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit behindert, was eine Beschränkung dieser Freiheiten darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 2002, Payroll u. a., C-79/01, Slg. 2002, I-8923, Randnr. 26; vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France, C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnrn.
  • EuGH, 13.11.2007 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
    Die Anwendung der grundlegenden Vorschriften und der allgemeinen Grundsätze des Vertrags auf die Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, deren Wert unter dem Schwellenwert für die Anwendung der Gemeinschaftsrichtlinien liegt, setzt jedoch gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass an diesen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2007, Kommission/Irland, C-507/03, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 29, und vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien, Randnrn.
  • EuGH, 14.06.2007 - C-6/05

    Medipac - Kazantzidis - Freier Warenverkehr - Richtlinie 93/42/EWG - Beschaffung

    Auszug aus EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
    20 und 21, Urteile vom 20. Oktober 2005, Kommission/Frankreich, C-264/03, Slg. 2005, I-8831, Randnr. 32, und vom 14. Juni 2007, Medipac-Kazantzidis, C-6/05, Slg. 2007, I-4557, Randnr. 33).
  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

  • EuGH, 20.10.2005 - C-264/03

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Die vergaberechtlichen Prüfungs- und Untersuchungspflichten des Auftraggebers unterliegen Zumutbarkeitsgrenzen (vgl. auch Scharen, GRUR 2009, 345, 347 f.; EuGH, Urt. v. 15.5.2008 - C-147 und 148/06, Secap, NZBau 2008, 453, Rn. 29 f.).
  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    In der mündlichen Verhandlung hat die Bundesrepublik Deutschland hinzugefügt, dass der in Punkt 1.3 der Mitteilung verfolgte konkret-individuelle Ansatz insbesondere gegen das Urteil des Gerichtshofs vom 15. Mai 2008, SECAP und Santorso (C-147/06 und C-148/06, Slg. 2008, I-3565), verstoße, in dem der Gerichtshof eine abstrakt-generelle Bestimmung der Binnenmarktrelevanz eines öffentlichen Auftrags zugelassen habe.

    Die den öffentlichen Auftraggebern in den Punkten 1.3 und 2.1.2 der Mitteilung auferlegten Verpflichtungen seien - so die Republik Österreich in der mündlichen Verhandlung - mit dem Urteil SECAP und Santorso (oben in Randnr. 42 angeführt) nicht zu vereinbaren, weil in der Mitteilung nicht - wie in Randnr. 32 dieses Urteils vorgesehen - die Möglichkeiten des Auftraggebers berücksichtigt würden.

    Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich haben hierzu in der mündlichen Verhandlung ergänzend vorgetragen, dass eine spezifische Beurteilung, wie sie Punkt 1.3 der Mitteilung vorsehe, im Widerspruch zum Urteil SECAP und Santorso (oben in Randnr. 42 angeführt, Randnrn. 30 bis 32) stehe, in dem eine abstrakt-generelle Feststellung der Binnenmarktrelevanz eines öffentlichen Auftrags angestrebt werde.

    Überdies besteht kein Widerspruch zwischen der Mitteilung, insbesondere ihrem Punkt 1.3, und dem Urteil SECAP und Santorso (oben in Randnr. 42 angeführt).

    Die öffentlichen Auftraggeber, die eine solche nationale Regelung anwenden, sind gleichwohl verpflichtet, die Grundregeln des EG-Vertrags und insbesondere das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu beachten (Urteil SECAP und Santorso, Randnr. 29).

    Dieses abschließende Konzept der Ausnahmen verstoße gegen das Urteil SECAP und Santorso (oben in Randnr. 42 angeführt), wonach weitere Ausnahmen Berücksichtigung finden könnten.

    Zu dem auf das Urteil SECAP und Santorso (oben in Randnr. 42 angeführt) gestützten Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland (siehe oben, Randnr. 135) ist festzustellen, dass es auf einer irrigen Annahme beruht, da Punkt 2.1.4 der Mitteilung weitere Ausnahmen nicht ausschließt.

  • EuGH, 06.10.2016 - C-318/15

    Tecnoedi Costruzioni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bauaufträge -

    Unter Verweis auf das Urteil vom 15. Mai 2008, SECAP und Santorso (C-147/06 und C-148/06, EU:C:2008:277), stellt das vorlegende Gericht fest, dass die nationale Regelung es auch bei einem nahe am unionsrechtlichen Schwellenwert liegenden Wert und einer geringen Zahl von zugelassenen Angeboten (ab zehn) in das unbegrenzte Ermessen der öffentlichen Auftraggeber stelle, in der Ausschreibungsbekanntmachung den Mechanismus des automatischen Ausschlusses von ungewöhnlich niedrigen Angeboten vorzusehen, ohne die konkreten Umstände zu berücksichtigen, die für ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse sprächen.

    Die Vergabe von Aufträgen, die in Anbetracht ihres Wertes nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge fallen, unterliegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gleichwohl den Grundregeln und den allgemeinen Grundsätzen des AEU-Vertrags, insbesondere den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie dem daraus folgenden Transparenzgebot, sofern an diesen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2008, SECAP und Santorso, C-147/06 und C-148/06, EU:C:2008:277, Rn. 20 und 21, vom 11. Dezember 2014, Azienda sanitaria locale n. 5 "Spezzino" u. a., C-113/13, EU:C:2014:2440, Rn. 45 und 46, vom 18. Dezember 2014, Generali-Providencia Biztosító, C-470/13, EU:C:2014:2469, Rn. 32, und vom 16. April 2015, Enterprise Focused Solutions, C-278/14, EU:C:2015:228, Rn. 16).

    In diesem Zusammenhang kann auch berücksichtigt werden, dass in anderen Mitgliedstaaten ansässige Wirtschaftsteilnehmer Beschwerden eingelegt haben, sofern es sich dabei nachweislich um echte und nicht bloß um fiktive Beschwerden handelt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2008, SECAP und Santorso, C-147/06 und C-148/06, EU:C:2008:277, Rn. 31, und vom 16. April 2015, Enterprise Focused Solutions, C-278/14, EU:C:2015:228, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-113/13

    Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe

    Diese Grundsätze gelten jedoch für öffentliche Aufträge bei einem Sachverhalt, der mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweist, nur dann, wenn an diesem Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Irland, EU:C:2007:676, Rn. 29, Kommission/Italien, C-412/04, EU:C:2008:102, Rn. 66 und 81, SECAP und Santorso, C-147/06 und C-148/06, EU:C:2008:277, Rn. 21, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 24, sowie Kommission/Irland, EU:C:2010:697, Rn. 31).

    Die Antwort des Gerichtshofs steht allerdings unter der Prämisse, dass das vorlegende Gericht im Ausgangsverfahren nach eingehender Würdigung aller maßgeblichen Gegebenheiten ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse feststellt (vgl. Urteile SECAP und Santorso, EU:C:2008:277, Rn. 34, sowie Serrantoni und Consorzio stabile edili, EU:C:2009:808, Rn. 25).

    Hinsichtlich der objektiven Kriterien, die auf das Bestehen eines grenzüberschreitenden Interesses hinweisen können, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass derartige Kriterien u. a. ein gewisses Volumen des fraglichen Auftrags in Verbindung mit dem Leistungsort oder technische Merkmale des Auftrags sein können (vgl. Urteile SECAP und Santorso, EU:C:2008:277, Rn. 31, sowie Belgacom, C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 29).

  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

    Das Unterscheidungskriterium hinsichtlich der Aufträge, deren Wert den in den Bestimmungen der Richtlinie 2004/18 festgesetzten Schwellenwert übersteigt, besteht darin, dass nur Letztere den in diesen Bestimmungen vorgesehenen besonderen und strengen Verfahren unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2008, SECAP und Santorso, C-147/06 und C-148/06, Slg. 2008, I-3565, Randnrn.

    Die Anwendung der grundlegenden Vorschriften und der allgemeinen Grundsätze des Vertrags auf die Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, deren Wert unter dem Schwellenwert für die Anwendung der Gemeinschaftsrichtlinien liegt, setzt jedoch gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass an diesen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. Urteil SECAP und Santorso, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits hervorgehoben, dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, alle maßgeblichen Gegebenheiten, die den fraglichen Auftrag betreffen, eingehend zu würdigen, um festzustellen, ob in diesen Fällen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (Urteil SECAP und Santorso, Randnr. 34).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-159/11

    Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen

    Andernfalls gelten die Grundregeln und die allgemeinen Grundsätze des AEU-Vertrags, insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot, sofern an diesem Auftrag insbesondere wegen seiner Bedeutung und des Orts seiner Ausführung ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 15. Mai 2008, SECAP und Santorso, C-147/06 und C-148/06, Slg. 2008, I-3565, Randnrn.
  • EuGH, 16.04.2015 - C-278/14

    SC Enterprise Focused Solutions - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Diese Richtlinien gelten daher nicht für Aufträge, deren Wert den dort festgelegten Schwellenwert nicht erreicht (Urteil SECAP und Santorso, C-147/06 und C-148/06, EU:C:2008:277, Rn. 19 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10

    Regenentlastung

    (1) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unterscheiden sich der Ober- und der Unterschwellenbereich dadurch, dass der Erstere den in den Vergabekoordinierungsrichtlinien detailliert vorgesehenen, besonderen und strengen Regeln unterliegt, die im Bereich unterhalb des jeweils einschlägigen Schwellenwerts, der auch im Streitfall nicht erreicht worden ist, nicht gelten (EuGH, Urteil vom 15. Mai 2008 - C-147 und 148/06, VergabeR 2008, 625 Rn. 19  SECAP und Santoroso).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

    Die Grenzen der Zumutbarkeit werden durch den kurzen Zeitraum, in dem die Entscheidung über die Auftragsvergabe zu treffen ist sowie durch die begrenzten Ressourcen und administrativen Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers, weitere Überprüfungen vorzunehmen, bestimmt (vgl. auch EuGH, Urt. v. 15.05.2008 - Rs. C-147/06 und Rs. C-148/06, NZBau 2008, 453, Rn. 32, 33).
  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der

    Maßgebliche Kriterien sind insbesondere der Auftragswert bzw. die wirtschaftliche Bedeutung der Konzession, der Ort der Leistungserbringung sowie die weiteren Merkmale und Bedingungen ihrer Durchführung (vgl. EuGH, Urteile vom 15. Mai 2008 - C-147/06 u.a. [ECLI:EU:C:2008:277] - NVwZ 2008, 766 Rn. 24 und 31; vom 14. November 2013 - C-221/12 - EuZW 2014, 69 Rn. 29; vom 11. Dezember 2014 - C-113/13 - ZfBR 2015, 297 Rn. 49 und vom 6. Oktober 2016 - C-318/15 [ECLI:EU:C:2016:747] - juris Rn. 20 ff.).

    Die von der öffentlichen Stelle vorgenommene Würdigung, ob ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (EuGH, Urteile vom 15. Mai 2008 - C-147/06 u.a. - NVwZ 2008, 766 Rn. 30 und vom 14. November 2013 - C-221/12 - EuZW 2014, 69 Rn. 30).

    Danach ist es Sache des Tatsachengerichts, alle maßgeblichen Umstände, die die Vergabe der Dienstleistungskonzession betreffen, zu ermitteln (§ 86 Abs. 1 VwGO) und eingehend zu würdigen, um festzustellen, ob im Einzelfall ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse vorliegt (vgl. EuGH, Urteile vom 15. Mai 2008 - C-147/06 u.a. - NVwZ 2008, 766 Rn. 34 und vom 11. Dezember 2014 - C-113/13 - ZfBR 2015, 297 Rn. 48; BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10 - WM 2012, 765 Rn. 12).

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2023 - 27 U 4/22

    Keine Vorinformations- und Wartepflicht unterhalb der Schwellenwerte!

  • BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19

    Vergabesperre

  • EuGH, 14.11.2013 - C-221/12

    Belgacom - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

  • EuGH, 23.12.2009 - C-305/08

    CoNISMa - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe

  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2

  • EuG, 29.05.2013 - T-384/10

    Spanien / Kommission - Kohäsionsfonds - Verordnung (EG) Nr. 1164/94 - Vorhaben,

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 1 Verg 3/13

    Vergabeverfahren: Wirksamkeit einer Auftragsvergabe bei nur nationaler anstatt

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-113/13

    ASL n.5 u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und

  • VG Ansbach, 08.12.2017 - AN 14 E 17.02475

    Interimsweise Vergabe von Rettungsdienstleistungen im freihändigen Verfahren

  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21

    Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

  • EuGH, 17.07.2008 - C-347/06

    ASM Brescia - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-298/15

    Borta - Öffentliche Aufträge - Qualitative Auswahlkriterien - Verpflichtung des

  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 6070/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Glücksspiel; Härtefall;

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-25/14

    UNIS

  • OLG Karlsruhe, 24.09.2014 - 6 U 89/12

    Schilderpräger - Kartellverstoß: Ausschreibung eines Pachtvertrags über eine

  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 2934/20

    Verfassungsmäßigkeit der Vergabe spielhallenrechtlicher Erlaubnisse;

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08

    Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot ist den Inhabern von

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - Verg 13/12

    Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2013 - 4 A 149/12

    Mehrfachbeteiligung am Bieterverfahren

  • VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13

    NRW-Mindestlohnregelungen werden dem EuGH vorgelegt!

  • VG München, 18.02.2020 - M 16 K 20.441

    Erfolglose Klage gegen Befristung einer glücksspielrechtlichen

  • VG München, 18.02.2020 - M 16 K 17.3583

    Befristete glücksspielrechtliche Erlaubnis

  • VK Südbayern, 24.09.2015 - Z3-3-3194-1-42-07/15

    Nachprüfungsinstanzen sind nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

  • LG Frankfurt/Oder, 24.10.2012 - 11 O 251/12

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung, Begründetheit des

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-6/20

    Riigi Tugiteenuste Keskus - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/18/EG -

  • EuGH, 05.09.2008 - C-214/06

    Colasfalti

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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1259
BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08 (https://dejure.org/2008,1259)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08 (https://dejure.org/2008,1259)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 2008 - 2 BvR 1817/08 (https://dejure.org/2008,1259)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Verurteilung zu einem Bußgeld wegen Überschreitung der Tageslenkzeiten - Zur strafrechtlichen Erfassung von Taten, die nach ihrer Begehung nur vorübergehend nicht mit Strafe bedroht sind

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltung des Rückwirkungsverbots für Bußgeldtatbestände; Bestimmung einer gegen Art. 103 Abs. 2 GG verstoßenden rückwirkenden Anwendung von Bußgeldvorschriften durch § 8 Abs. 3 Fahrpersonalgesetz (FPersG)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; FPersG § 8 Abs. 3

  • sokolowski.org

    Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld wegen Überschreitens der Tageslenkzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Meistbegünstigungsprinzips bei Überschreitung der Tageslenkzeiten in Übergangsfällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einem Bußgeld wegen Überschreitens der Tageslenkzeiten

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrpersonal

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrpersonalgesetz - Verfolgung von vor dem 11.4.07 begangenen Verstößen gegen das FPersG

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einem Bußgeld wegen Überschreitens der Tageslenkzeiten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld wegen Überschreitens der Tageslenkzeiten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrpersonalgesetz - Verfolgung von vor dem 11.4.07 begangenen Verstößen gegen das FPersG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3769
  • DVBl 2008, 1440
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08
    Das Rückwirkungsverbot gilt dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch für Bußgeldtatbestände (vgl. BVerfGE 38, 348 ; 41, 314 ; 81, 132 ; 87, 363 ).

    Art. 103 Abs. 2 GG verbietet nach seinem Wortlaut die rückwirkende Anwendung neuen materiellen Rechts zuungunsten des Täters, besagt aber nichts über die Dauer des Zeitraums, während dessen eine in verfassungsgemäßer Weise für strafbar erklärte Tat verfolgt werden darf, äußert sich also nur über das "von wann an", nicht jedoch über das "wie lange" der Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 81, 132 ).

    Dies entspricht auch seinem Zweck, nämlich zu verhindern, dass jemand aufgrund eines Gesetzes bestraft wird, das zur Zeit der Tat noch nicht in Kraft war, so dass dem Täter die Strafandrohung nicht bekannt sein konnte (vgl. BVerfGE 25, 269 ; 81, 132 ).

    Dass eine Tat nach ihrer Begehung vorübergehend nicht mit Strafe bedroht war, betrifft daher das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot nicht (vgl. BVerfGE 81, 132 ).

    Das Prinzip der Meistbegünstigung in § 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie § 2 Abs. 3 StGB - nicht wegen Art. 103 Abs. 2 GG geboten (vgl. BVerfGE 81, 132 ; König, in: Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 4 Rn. 4; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 2 Rn. 16), so dass sein Ausschluss durch § 8 Abs. 3 FPersG keinen Verfassungsverstoß begründen kann.

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08
    Das Rückwirkungsverbot gilt dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch für Bußgeldtatbestände (vgl. BVerfGE 38, 348 ; 41, 314 ; 81, 132 ; 87, 363 ).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08
    Dies entspricht auch seinem Zweck, nämlich zu verhindern, dass jemand aufgrund eines Gesetzes bestraft wird, das zur Zeit der Tat noch nicht in Kraft war, so dass dem Täter die Strafandrohung nicht bekannt sein konnte (vgl. BVerfGE 25, 269 ; 81, 132 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08
    Ihm kommt eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu, die erst dort endet, wo die ungleiche Behandlung der Lebenssachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, weil ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung offensichtlich fehlt, es sich demnach um Regelungen handelt, die unter keinem sachlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt sind und damit als willkürlich erscheinen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 78, 249 ; BVerfGK 2, 149 ).
  • OLG Koblenz, 10.03.2008 - 2 SsBs 6/08

    Rechtsgültigkeit der Normen des FPersG

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08
    Das steht nach dem oben Ausgeführten ebenfalls nicht in Widerspruch zu Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2007 - IV-2 Ss (OWi) 83/07 -, NJW 2008, S. 930 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 Ss OWi 1265/07 -, DAR 2008, S. 99 ; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - Ss OWi 557/07 -, DAR 2008, S. 153; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2009 - 2 Ss Bs 6/08 -, NZV 2008, S. 311 ).
  • OLG Bamberg, 04.12.2007 - 2 Ss OWi 1265/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08
    Das steht nach dem oben Ausgeführten ebenfalls nicht in Widerspruch zu Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2007 - IV-2 Ss (OWi) 83/07 -, NJW 2008, S. 930 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 Ss OWi 1265/07 -, DAR 2008, S. 99 ; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - Ss OWi 557/07 -, DAR 2008, S. 153; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2009 - 2 Ss Bs 6/08 -, NZV 2008, S. 311 ).
  • OLG Dresden, 10.12.2007 - Ss OWi 557/07
    Auszug aus BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08
    Das steht nach dem oben Ausgeführten ebenfalls nicht in Widerspruch zu Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2007 - IV-2 Ss (OWi) 83/07 -, NJW 2008, S. 930 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 Ss OWi 1265/07 -, DAR 2008, S. 99 ; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - Ss OWi 557/07 -, DAR 2008, S. 153; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2009 - 2 Ss Bs 6/08 -, NZV 2008, S. 311 ).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08
    Das Rückwirkungsverbot gilt dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch für Bußgeldtatbestände (vgl. BVerfGE 38, 348 ; 41, 314 ; 81, 132 ; 87, 363 ).
  • BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01

    Verjährung von Straftaten, welche in der DDR begangen worden sind

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08
    Ihm kommt eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu, die erst dort endet, wo die ungleiche Behandlung der Lebenssachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, weil ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung offensichtlich fehlt, es sich demnach um Regelungen handelt, die unter keinem sachlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt sind und damit als willkürlich erscheinen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 78, 249 ; BVerfGK 2, 149 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08
    Das steht nach dem oben Ausgeführten ebenfalls nicht in Widerspruch zu Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2007 - IV-2 Ss (OWi) 83/07 -, NJW 2008, S. 930 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 Ss OWi 1265/07 -, DAR 2008, S. 99 ; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - Ss OWi 557/07 -, DAR 2008, S. 153; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2009 - 2 Ss Bs 6/08 -, NZV 2008, S. 311 ).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BVerfG, 03.05.2018 - 2 BvR 463/17

    Keine Strafbarkeitslücke durch Verweisung auf eine noch nicht anwendbare

    Der Ausschluss des Prinzips der Meistbegünstigung in § 2 Absatz 3 StGB und § 4 Absatz 3 OWiG stellt keinen Verstoß gegen Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes dar, da das Prinzip der Meistbegünstigung verfassungsrechtlich nicht geboten ist und daher durch einfachgesetzliche Regelung abbedungen werden kann (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. September 2008 - 2 BvR 1817/08).
  • BVerfG, 13.06.2018 - 2 BvR 375/17

    Keine Ahndungslücke durch Verweisung einer Blankettstrafnorm des

    Der Ausschluss des Prinzips der Meistbegünstigung in § 2 Absatz 3 StGB und § 4 Absatz 3 OWiG stellt keinen Verstoß gegen Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes dar, da das Prinzip der Meistbegünstigung verfassungsrechtlich nicht geboten ist und daher durch einfachgesetzliche Regelung abbedungen werden kann (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. September 2008 - 2 BvR 1817/08).
  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 210/16

    Marktmanipulation (keine Ahndungslücke bzw. Generalamnestie durch vorzeitige

    a) Das in § 2 Abs. 3 StGB verankerte Meistbegünstigungsprinzip ist nach herrschender Auffassung, von der abzurücken kein Anlass besteht, nicht verfassungsrechtlich fundiert (BGH, Beschluss vom 2. April 1996 - GSSt 2/95, BGHSt 42, 113, 120; BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989 - 2 BvR 1491/87, 2 BvR 1492/87, BVerfGE 81, 132, 136; Beschluss vom 18. September 2008 - 2 BvR 1817/08, NJW 2008, 3769, 3770; Bülte/Müller, NZG 2017, 205, 212; aA Gaede, wistra 2017, 41, 45).
  • OLG Koblenz, 20.01.2010 - 1 SsBs 107/09

    Wasserschutzgebiet: (Un-)Bestimmtheit des Begriffs Intensivbeweidung

    Gleiches gilt für Bußgeldtatbestände (BVerfG, 18.09.2008, 2 BvR 1817/08 in juris).
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