Rechtsprechung
BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
FahrlG § 33a
Fahrlehrer; "inaktiver" Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fortbildungslehrgang. - Bundesverwaltungsgericht
FahrlG § 33a
Auslegung; Eigentumsgarantie; Fahrlehrer; Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fahrlehrererlaubnis; Fortbildung; Fortbildungslehrgang; Fortbildungslehrgang; Inaktivität; Pflicht; "inaktiver" Fahrlehrer - IWW
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines derzeit keine Fahrschüler ausbildenden Fahrlehrers zur Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang im 4-Jahres-Turnus; Anforderungen an das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrlehrer - Fortbildungspflicht
- Judicialis
FahrlG § 33a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FahrlG § 33a
Wirtschaftsverwaltungsrecht; Fahrlehrerrecht - Fahrlehrer; "inaktiver" Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fortbildungslehrgang - rechtsportal.de
FahrlG § 33a
Wirtschaftsverwaltungsrecht; Fahrlehrerrecht - Fahrlehrer; "inaktiver" Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fortbildungslehrgang - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fortbildungspflicht des Fahrlehrers
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch nicht aktive Fahrlehrer müssen sich fortbilden
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fortbildungspflicht eines nicht aktiven Fahrlehrers
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Fortbildung für Fahrlehrer
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Fahrlehrer-Fortbildung auch bei "Auszeit" Pflicht
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Fortbildungspflicht eines nicht aktiven Fahrlehrers
Verfahrensgang
- VG Gießen, 21.09.2005 - 8 E 397/03
- VGH Hessen, 22.05.2007 - 2 UE 2799/06
- BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 454
- NZV 2008, 111
- DÖV 2008, 124
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 11.07.2012 - 2 A 556/11
Kostenerstattungspflicht bei Verunreinigung einer Straße; …
Bei der Geltendmachung einer Rechtsfrage muss dargelegt werden, inwiefern in dem erstrebten Berufungsverfahren eine im Interesse der Rechtseinheit oder der Fortentwicklung des Rechts noch klärungsbedürftige, konkrete Frage zu beantworten sein soll (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 12. August 1993 - 7 B 86.93 -, NJW 1994, 144; Beschluss vom 5. Oktober 2007 - 6 B 42.07 -, juris). - VGH Hessen, 19.12.2014 - 2 A 761/14 Bei der Klärung einer Rechtsfrage muss dargelegt werden, inwiefern in dem erstrebten Berufungsverfahren eine im Interesse der Rechtseinheit oder der Fortentwicklung des Rechts noch klärungsbedürftige, konkrete Frage zu beantworten sein soll (vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B.: Beschluss vom 12.08.1993 - 7 B 86.93 -, NJW 1994, 144; Beschluss vom 05.10.2007 - 6 B 42.07 - NJW 2008, 454 = NZV 2008, 111).
- VG Chemnitz, 09.11.2009 - 4 K 935/07
Entziehung der Fahrlehrererlaubnis bei zweimaliger Versäumung der …
Danach ist erstens die Fortbildungspflicht - eindeutig und als unbedingte und ausnahmslose Pflicht (so der maßgebliche Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Fahrlehrer, BT-Dr. 13/6914 v. 7.2.2007, S. 55, und nachgehend zu den seitens der Beteiligten zitierten Entscheidungen nunmehr BVerwG, Beschl. v. 5.10.2007 - 6 B 42/07, NJW 2008, 454; zust. Bier in: JurisPR) auf die (…grundsätzlich lebenslang geltende, s. BT-Dr. 13/6914 v. 7.2.2007, S. 91) Erlaubnis bezogen zu verstehen und nicht bei bloßer Nichtausübung der Lehrtätigkeit, erst Recht bei ausgeübter oder auch nur angestrebter Aushilfstätigkeit, im Interesse der Verkehrssicherheit zur (auch praktikablen) Sicherung des gehobenen Ausbildungsniveaus eingeschränkt (…vgl. BVerwG aaO.), zumal die Wiederaufnahme einer aktiven Tätigkeit im Wesentlichen allein von der Entscheidung des Betroffenen abhängt und demgemäß jederzeit wieder erfolgen könnte.
Rechtsprechung
LG Hildesheim, 09.11.2007 - 12 Qs 57/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Notwendige Verteidigung: Lese- und Rechtschreibschwäche des Beschuldigten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 6 Abs. 3 lit. b) EMRK; § 140 Abs. 2 StPO
Bestellung eines Pflichtverteidigers i.F.d. Unfähigkeit eines Angeschuldigten zur selbstständigen Erfassung von Akteninhalten und Vorbereitung seiner Verteidigung aufgrund einer Legasthenie - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines Pflichtverteidigers i.F.d. Unfähigkeit eines Angeschuldigten zur selbstständigen Erfassung von Akteninhalten und Vorbereitung seiner Verteidigung aufgrund einer Legasthenie
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Alfeld, 26.10.2007 - 9 Ds 17 Js 22523/07
- LG Hildesheim, 09.11.2007 - 12 Qs 57/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 454
- NJW 2008, 454 (Volltext mit amtl. LS)
- StV 2008, 132
- StV 2008, 132 (Volltext mit amtl. LS)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Chemnitz, 17.05.2017 - 2 Qs 200/17
Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Analphabet
Dies ist dem Angeklagten als Analphabet ohne Verteidiger nicht möglich (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 14. Februar 1983 - 3 Ws 45/83 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 01. September 1992 - 1 Ss 256/92 juris; Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 09.11.2007, 12 Qs 57/07, veröffentlicht in: NJW 2008, 454). - LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09
Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung eines lese- und …
10 Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO liegt vor, wenn der Angeklagte kaum lesen und schreiben kann und für eine sachgerechte Verteidigung Akteneinsicht erforderlich ist (vgl. Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 09.11.2007, 12 Qs 57/07, veröffentlicht in: NJW 2008, 454; OLG Celle, Beschluss vom 14.02.1983, 3 Ws 45/83 - juris). - LG Frankfurt/Oder, 19.10.2021 - 21 Qs 30/21 Das ist bei bestehendem Analphabetismus bereits aufgrund der fehlenden Möglichkeit, vom Akteninhalt Kenntnis zu nehmen, nicht gegeben, wobei die Kammer hierbei anmerkt, dass es nicht darauf ankommt, ob eine Akteneinsicht durch den Angeklagten deshalb ausscheiden würde, weil ihm die Akte nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden kann, oder dies zwar möglich, aber es - wie vorliegend - dem Angeklagten auf Grund des Analphabetismus nicht möglich ist, den Akteninhalt mit zumutbaren Aufwand selbst zu erfassen (vgl. LG H..., Beschluss vom 09.11.2007 - 12 Qs 57/07 - in NJW 2008, 454).