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   BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06   

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https://dejure.org/2007,1705
BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06 (https://dejure.org/2007,1705)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2007 - I ZB 100/06 (https://dejure.org/2007,1705)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 (https://dejure.org/2007,1705)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Brieflaufzeiten; Eingang eines fristwahrenden Schriftsatzes bei Gericht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Vertrauen in Brieflaufzeiten der Post

  • Judicialis

    ZPO § 233 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung bei Vertrauen auf von der Post angegebene Brieflaufzeiten auch an Feiertagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 Abs. 1
    Verschulden an einer Fristversäumnis bei Überschreitung der von der Post angegebenen Postlaufzeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrauen auf Brieflaufzeiten an Feiertagen: Verschulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vertrauen auf die von der Post angegebenen Brieflaufzeit begründet auch vor Feiertagen kein schuldhaftes Handeln

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Brieflaufzeiten an Feiertagen

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 587
  • MDR 2008, 115
  • FamRZ 2008, 257 (Ls.)
  • VersR 2009, 130
  • AnwBl 2008, 147
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06
    Dies gilt auch, wenn vor Feiertagen mit einer besonders starken Beanspruchung der Post zu rechnen ist (BVerfG, Beschl. v. 25.9.2000 - 1 BvR 2104/99, NJW 2001, 1566 f.).
  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06
    Brachte der Versuch, eine Bestätigung des Eingangs der Berufungsbegründung zu erhalten, keine Klärung, kann dies dem Kläger nicht zum Nachteil gereichen (vgl. BGH, Beschl. v. 11.10.1989 - IVa ZB 7/89, NJW 1990, 188, 189).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06
    Dies bedeutet, dass einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden darf, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen er auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Spruchkörpers nicht rechnen musste (BVerfG, Beschl. v. 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01, NJW-RR 2002, 1004).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZB 60/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis aufgrund nicht

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06
    Wenn dem Prozessbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, dass diese eingehalten werden (BGH, Beschl. v. 30.9.2003 - VI ZB 60/02, NJW 2003, 3712, 3713).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702, 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723, BGH Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 f. m.w.N. und vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 - zur Veröffentlichung bestimmt) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.

    Wenn dem Prozessbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, dass diese eingehalten werden (BGH Beschlüsse vom 30. September 2003 - VI ZB 60/02 - NJW 2003, 3712, 3713 und vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Selbst wenn letzteres festgestellt würde, genügt dies indes - wie die Rechtspflegerin des Grundbuchamtes in der angefochtenen Zwischenverfügung zutreffend zugrunde gelegt hat - zum Nachweis des Erlöschens des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs und damit zum Nachweis einer hierdurch verursachten Unrichtigkeit der Eintragung dieser Vormerkung deshalb nicht, weil infolge der in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 143, 175 ff. = NJW 2000, 805; BGH NJW 2008, 587) bejahten Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen nicht ausgeschlossen werden kann, daß die im Grundbuch eingetragene Vormerkung - hier : die Vormerkung unter Nr. 4 - inzwischen einen Anspruch sichert, dessen Bestehen durch den Tod der Berechtigten nicht berührt wird, sondern der mit diesem Tod auf ihre(n) Erben übergegangen ist.
  • BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Verlust des

    Vielmehr darf sich der Absender grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der Postdienste verlassen und muss nicht den Eingang bei Gericht überwachen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06, NJW 2008, 587 Rn. 7; BVerfG, NJW 1979, 641; NJW 1992, 38).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2012 - 11 Wx 63/12

    (Rück-)Übereignungsanspruch; Gesamtgläubigerschaft trotz bisherigen

    ing Grundsät4ich kann ein aufschiebend bedingter Anspruch auf Rückübertragung durch eine Vormerkung gesichert werden (vgl. § 883 Abs. 1 S. 2 BGB , BayObLG NJW-RR 1995, 1297; BGHZ 151, 116 ff.; BGH NJW 2008, 587 ff.).
  • OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Das (Fort-) Bestehen eines durch die Forderung gesicherten Anspruchs kann vorliegend aber wegen der durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2008, 587 ff.) bejahten Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen nicht ausgeschlossen werden.
  • OLG Köln, 16.10.2013 - 2 Wx 247/13

    Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung nach Versterben des Begünstigten

    Da nämlich infolge der in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bejahten Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen (vgl. BGHZ 143, 175 ff. = NJW 2000, 805; BGH NJW 2008, 587; im Grundsatz ebenso auch BGHZ 193, 152 ff. = DNotZ 2012, 609 ff.) nicht ausgeschlossen werden kann, dass die im Grundbuch eingetragene Vormerkung inzwischen einen anderen Anspruch sichert, kann in Fällen wie dem vorliegenden eine Vormerkung grundsätzlich nur noch mit Bewilligung des Berechtigten gelöscht werden.
  • BGH, 28.03.2012 - IV ZB 5/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Verstoß einer

    Die Annahme einer derartigen Kontrollpflicht widerspräche dem berechtigterweise in die Kanzleikraft gesetzten Vertrauen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06, NJW 2008, 587 Rn. 10).
  • BFH, 27.07.2022 - II R 30/21

    Postlaufzeit und Wiedereinsetzung

    bb) Der Einwurf in einen Briefkasten an einem Werktag stellt jedenfalls dann eine Einlieferung i.S. des § 2 Nr. 3 Satz 1 PUDLV dar, wenn der Briefkasten an demselben Werktag noch planmäßig und auch tatsächlich geleert wird (zur Maßgeblichkeit der Leerung vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19.07.2007 - I ZB 100/06, unter II.2.b).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.06.2019 - L 8 AY 5/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Versäumung der

    Der BGH hat in einer neueren Entscheidung die Einlieferung am Gründonnerstag bei einem Hauptpostamt für ausreichend erachtet, soweit noch mit einer Spätleerung zu rechnen gewesen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 -, juris).
  • KG, 24.02.2011 - 1 W 472/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung zur

    Denn aufgrund der von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bejahten Möglichkeit zum "Aufladen" einer Vormerkung und zum Austausch des Schuldgrundes (BGHZ 143, 175 = Rpfleger 2000, 153; BGH, NJW 2008, 587 = DNotZ 2008, 514) kann nicht ausgeschlossen werden, dass die im Grundbuch eingetragene Vormerkung inzwischen einen Anspruch sichert, dessen Bestehen durch den Tod des Veräußerers nicht berührt wurde und der nunmehr den Erben zusteht.
  • OLG Stuttgart, 01.09.2009 - 2 U 15/09
  • OLG Stuttgart, 01.09.2009 - 2 U 14/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2015 - L 7 AS 532/14
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