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   BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07   

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BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07 (https://dejure.org/2007,1786)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2007 - XII ZB 69/07 (https://dejure.org/2007,1786)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - XII ZB 69/07 (https://dejure.org/2007,1786)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigene Prüfung des Fristablaufes oder der Erledigung einer Fristnotiz als Pflicht eines Rechtsanwaltes bei Vorlage der Sache ohne Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung; Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer Verzögerung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 233 B; ; ZPO § 233 Fc

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Umfang der Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Prüfung des Fristablaufs und der Erledigung von Fristnotierungen bei Vorlage der Akte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Prüfung des Fristablaufs durch den Anwalt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fristüberprüfung bei Einsicht der Gerichtsakten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Fristüberprüfung bei Einsicht der Gerichtsakten?

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fristüberprüfung bei Einsicht der Gerichtsakten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 854
  • MDR 2008, 331
  • FamRZ 2008, 503
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZB 204/96

    Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenhändigen Überprüfung von Fristnotierungen

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07
    Von einem Anwalt kann nicht verlangt werden, den Fristablauf oder die Erledigung von Fristnotierungen stets auch dann selbst zu prüfen, wenn ihm eine Sache ohne Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird oder ohne dass Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die zur Fristwahrung getroffenen Maßnahmen könnten versagt haben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. November 1998 - XII ZB 204/96 - FamRZ 1999, 649, 650 f.).

    Die an die Sorgfalt des Anwalts zu stellenden Anforderungen würden aber überspannt, wenn man von ihm verlangen würde, den Fristablauf oder die Erledigung von Fristnotierungen stets auch dann selbst zu prüfen, wenn ihm die Sache ohne Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird oder ohne dass Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die zur Fristwahrung getroffenen Maßnahmen könnten versagt haben (Senatsbeschluss vom 25. November 1998 - XII ZB 204/96 - FamRZ 1999, 649, 650 f.).

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 243/03

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Notierung von

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07
    Ein Rechtsanwalt ist zwar verpflichtet, etwa die Anbringung von Erledigungsvermerken über die Notierung von Rechtsmitteleinlegungs- und -begründungsfristen zu überprüfen, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2004 - XII ZB 263/03 - FamRZ 2004, 696; vom 21. April 2004 - XII ZB 243/03 - FamRZ 2004, 1183 f. und vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - FamRZ 2005, 435 f.).
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZB 144/96

    Einlegung eines Rechtsmittels bei dem falschen Gericht; Weiterleitung im

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07
    Dennoch ist in solchen Fällen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz so rechtzeitig eingegangen ist, dass eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht ohne weiteres erwartet werden konnte; die Weiterleitung obliegt dem Ausgangsgericht aufgrund einer nachwirkenden Fürsorgepflicht (BGH Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 24. September 1997 - XII ZB 144/96 - FamRZ 1998, 285, 286; BGH Beschluss vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98 - VersR 1999, 1170, 1171).
  • BGH, 06.05.1992 - XII ZB 39/92

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung eines wegen Fehlerhaftigkeit zum

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07
    aa) Eine Verzögerung des Eingangs einer Rechtsmittelschrift, die an das falsche Gericht gerichtet ist, hat die Partei zwar grundsätzlich zu vertreten (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 6. Mai 1992 - XII ZB 39/92 - VersR 1993, 79; BGH Beschluss vom 12. Oktober 1995 - VII ZB 14/95 - NJW 1996, 393).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07
    Damit ist die Entscheidung über die Verwerfung der Beschwerde gegenstandslos (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZB 164/03

    Anforderungen an die Führung des Fristenkalenders; Notierung von Fristen für die

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07
    Ein Rechtsanwalt ist zwar verpflichtet, etwa die Anbringung von Erledigungsvermerken über die Notierung von Rechtsmitteleinlegungs- und -begründungsfristen zu überprüfen, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2004 - XII ZB 263/03 - FamRZ 2004, 696; vom 21. April 2004 - XII ZB 243/03 - FamRZ 2004, 1183 f. und vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - FamRZ 2005, 435 f.).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZB 263/03

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; zur Prüfungspflicht eines

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07
    Ein Rechtsanwalt ist zwar verpflichtet, etwa die Anbringung von Erledigungsvermerken über die Notierung von Rechtsmitteleinlegungs- und -begründungsfristen zu überprüfen, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2004 - XII ZB 263/03 - FamRZ 2004, 696; vom 21. April 2004 - XII ZB 243/03 - FamRZ 2004, 1183 f. und vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - FamRZ 2005, 435 f.).
  • BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung einer Rechtsmittelschrift

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07
    Dennoch ist in solchen Fällen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz so rechtzeitig eingegangen ist, dass eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht ohne weiteres erwartet werden konnte; die Weiterleitung obliegt dem Ausgangsgericht aufgrund einer nachwirkenden Fürsorgepflicht (BGH Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 24. September 1997 - XII ZB 144/96 - FamRZ 1998, 285, 286; BGH Beschluss vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98 - VersR 1999, 1170, 1171).
  • BGH, 12.10.1995 - VII ZB 14/95

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung des Textes eines diktierten

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07
    aa) Eine Verzögerung des Eingangs einer Rechtsmittelschrift, die an das falsche Gericht gerichtet ist, hat die Partei zwar grundsätzlich zu vertreten (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 6. Mai 1992 - XII ZB 39/92 - VersR 1993, 79; BGH Beschluss vom 12. Oktober 1995 - VII ZB 14/95 - NJW 1996, 393).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07
    Dennoch ist in solchen Fällen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz so rechtzeitig eingegangen ist, dass eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht ohne weiteres erwartet werden konnte; die Weiterleitung obliegt dem Ausgangsgericht aufgrund einer nachwirkenden Fürsorgepflicht (BGH Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 24. September 1997 - XII ZB 144/96 - FamRZ 1998, 285, 286; BGH Beschluss vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98 - VersR 1999, 1170, 1171).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233

    Die an die Sorgfalt des Anwalts zu stellenden Anforderungen würden überspannt, wenn man von ihm verlangen würde, den Fristablauf oder die Erledigung von Fristnotierungen stets auch dann selbst zu prüfen, wenn ihm die Sache ohne Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird oder ohne dass Anhaltspunkte dafür bestehen, die zur Fristwahrung getroffenen Maßnahmen könnten versagt haben (Senatsbeschlüsse vom 2. November 2011 - XII ZB 317/11 - FamRZ 2012, 108 Rn. 9; vom 12. Dezember 2007 - XII ZB 69/07 - FamRZ 2008, 503 Rn. 12 und vom 25. November 1998 - XII ZB 204/96 - FamRZ 1999, 649, 650).
  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 317/11

    Wiedereinsetzung: Umfang der Prüfungspflicht des Anwalts bei Vorlage der Handakte

    Die an die Sorgfalt des Anwalts zu stellenden Anforderungen würden überspannt, wenn man von ihm verlangen würde, den Fristablauf oder die Erledigung von Fristnotierungen stets auch dann selbst zu prüfen, wenn ihm die Sache - wie hier - ohne Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird oder ohne dass Anhaltspunkte dafür bestehen, die zur Fristwahrung getroffenen Maßnahmen könnten versagt haben (Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 2007 - XII ZB 69/07 - FamRZ 2008, 503 Rn. 12; vom 25. November 1998 - XII ZB 204/96 - FamRZ 1999, 649, 650 f.; BGH Beschluss vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - NJW 2003, 1815).
  • BGH, 19.03.2008 - III ZB 81/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Er hat Anlass zu prüfen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, wenn ihm die Akten auf Vorfrist (oder sonst im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung) vorgelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99 - NJW 1999, 2680; Beschluss vom 5. Oktober 1999 aaO; Beschluss vom 12. Dezember 2007 - XII ZB 69/07 - NJW 2008, 854 f Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2008 - 2 L 256/07

    Fristversäumnis aufgrund ungenügender Notierung durch Rechtsanwalt

    In dem zugrunde liegenden Fall war die Rechtsmittelschrift rechtzeitig abgesandt, aber an das falsche Gericht adressiert worden, und es ging lediglich um die Frage, ob der Prozessbevollmächtigte dies hätte bemerken müssen, als ihm der Vorgang wegen einer noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgten Akteneinsicht erneut vorgelegt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2007 - XII ZB 69/07 -, NJW 2008, 854).
  • OLG Oldenburg, 05.06.2012 - 12 U 42/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Vesäumung der

    Es kann auch dahingestellt bleiben, dass von einem Anwalt grundsätzlich nicht verlangt werden kann, den Fristablauf oder die Erledigung von Fristnotierungen stets auch dann selbst zu prüfen, wenn ihm eine Sache ohne Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird oder ohne dass Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die zur Fristwahrung getroffenen Maßnahmen könnten versagt haben (BGH MDR 2008, 331; Zöller/Greger a.a.O.; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl. § 233 Rn. 60 (im Erscheinen)).
  • BPatG, 11.04.2011 - 35 W (pat) 4/08
    Die von den Vertretern der Beschwerdeführerin zitierte Rechtsprechung BGH NJW-RR 199, 429, BGH NJW 2008, 854 und BFH IX B 77/09, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal) betrifft dagegen keine vergleichbaren Fälle.
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