Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.11.2007

Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07   

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https://dejure.org/2007,4475
BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07 (https://dejure.org/2007,4475)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2007 - NotZ 99/07 (https://dejure.org/2007,4475)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2007 - NotZ 99/07 (https://dejure.org/2007,4475)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6b Abs. 3 Satz 1
    Keine Berufung auf Büroversehen bei Versäumung der Bewerbungsfrist für Notarbestellung

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Aufteilung der Verantwortungsbereiche zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Büropersonal bei Bewerbung eines Anwalts um eine ausgeschriebene Notarstelle; Rechtsnatur der Bewerbung um eine ausgeschriebene Notarstelle; Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    BNotO § 6b Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6b Abs. 3 S. 1
    Versäumung der Bewerbungsfrist um eine ausgeschriebene Notarstelle aufgrund eines Verschuldens des Büropersonals

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Bestellung zum Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 924
  • DNotZ 2008, 554
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2813/93

    Entscheidung - Zivilprozeß - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07
    Ein Verschulden liegt danach vor, wenn der Bewerber die nach objektiven Maßstäben gebotene Sorgfalt nicht eingehalten hat und ihm nach den Umständen des Falles die Einhaltung der Frist zumutbar gewesen wäre (z.B.: Schmitz-Valckenberg aaO, Rn. 8; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 32 Rn. 20), wobei keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (z.B.: BVerfG NJW 1995, 249).

    Er braucht ohne besonderen Anlass nicht nachzufragen und im Einzelfall zu überwachen, ob seine Direktiven eingehalten werden (z.B. BVerfG NJW 1995, 249, 250; BGH, Beschluss vom 27. November 1990 - VI ZB 22/09 - NJW 1991, 1179).

  • BGH, 27.11.1990 - VI ZB 22/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Versäumung der

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07
    Er braucht ohne besonderen Anlass nicht nachzufragen und im Einzelfall zu überwachen, ob seine Direktiven eingehalten werden (z.B. BVerfG NJW 1995, 249, 250; BGH, Beschluss vom 27. November 1990 - VI ZB 22/09 - NJW 1991, 1179).
  • LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06

    Berechnung der Dienstwohnungshöchstvergütung einer teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07
    Ist jedoch für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind und es Anweisungen nicht beachtet hat, muss der Rechtsanwalt selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72 - VersR 1973, 1144, 1145; OLG Oldenburg NJW 2007, 1698; ferner auch LAG Hamm, Urteil vom 15. Februar 2007 - 17 Sa 1621/06 - juris Rn. 56).
  • BGH, 13.07.1973 - IX ZR 171/72

    Empfangsbekenntnis - Unterschrift - Unterzeichnung - Anwaltspflicht -

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07
    Ist jedoch für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind und es Anweisungen nicht beachtet hat, muss der Rechtsanwalt selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72 - VersR 1973, 1144, 1145; OLG Oldenburg NJW 2007, 1698; ferner auch LAG Hamm, Urteil vom 15. Februar 2007 - 17 Sa 1621/06 - juris Rn. 56).
  • OLG Oldenburg, 06.03.2007 - 15 U 70/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07
    Ist jedoch für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind und es Anweisungen nicht beachtet hat, muss der Rechtsanwalt selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72 - VersR 1973, 1144, 1145; OLG Oldenburg NJW 2007, 1698; ferner auch LAG Hamm, Urteil vom 15. Februar 2007 - 17 Sa 1621/06 - juris Rn. 56).
  • BGH, 10.10.2023 - VIII ZB 60/22

    beA: Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der Bezeichnung des Empfangsgerichts

    Zudem muss - anders als die Rechtsbeschwerde meint - ein Rechtsanwalt, auch soweit er sich grundsätzlich auf seine Mitarbeiter verlassen kann, selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen, wenn für ihn bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar ist, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind oder es Anweisungen nicht beachtet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2007 - NotZ 99/07, NJW 2008, 924 Rn. 12 mwN; vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, juris Rn. 9; vom 14. Mai 2020 - V ZB 162/16, aaO Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.02.2016 - II ZB 8/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Ist jedoch für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind und es Anweisungen nicht beachtet hat, muss er selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2007 - NotZ 99/07, NJW 2008, 924 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    aa) Ein Rechtsanwalt muss nämlich, auch wenn er sich grundsätzlich auf seine Mitarbeiter verlassen kann, selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen, wenn für ihn bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar ist, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind oder es Anweisungen nicht beachtet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72, VersR 1973, 1144, 1145, vom 26. November 2007 - NotZ 99/07, NJW 2008, 924 Rn. 12 und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3691
BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06 (https://dejure.org/2007,3691)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06 (https://dejure.org/2007,3691)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2007 - RiZ(R) 3/06 (https://dejure.org/2007,3691)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Dienstermäßigung aus familiären Gründen auf zwei Drittel des regelmäßigen Dienstes; Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung durch einen Richter; Rechtsschutz des eine Teilzeitbeschäftigung beantragenden Richters; Eingriff in die ...

  • Judicialis

    SächsRiG § 8 Abs. 3 Satz 1; ; SächsRiG § 34 Nr. 4 lit. g; ; SächsRiG § 50 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 6; ; GG Art. 97

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Gewährung von Teilzeitbeschäftigung eines Richters; Notwendigkeit der Zustimmung zur anderweitigen Verwendung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Richterrecht - Anfechtung einer Verfügung über die Ermäßigung des Dienstes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 174, 213
  • NJW 2008, 924 (Ls.)
  • NVwZ 2008, 452
  • FamRZ 2008, 1248
  • JR 2008, 333
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • Drs-Bund, 26.06.1968 - BT-Drs V/3087
    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06
    Zur Vermeidung solcher nachteiligen Auswirkungen auf den Dienstbetrieb eines Gerichts wird dem Richter die Zustimmung zur Verwendung an einem anderen Gericht abverlangt, wenn er eine Teilzeitbeschäftigung beantragt (vgl. BT-Drucksache V/3087, S. 5; Schmidt-Räntsch, DRiG, 5. Aufl., § 48 a Rdn. 6).

    (1) Bereits im Gesetzgebungsverfahren zu § 48 a DRiG ist darauf hingewiesen worden, dass die Gewährung von Teilzeitbeschäftigung besonders bei kleinen Dienststellen zu Besetzungsproblemen führen kann (BT-Drucksache V/3087, S. 4).

    Bei Wiederaufnahme der Vollzeitbeschäftigung können Probleme dadurch entstehen, dass keine volle Planstelle zur Verfügung steht, was eine Verwendung des die Vollzeitbeschäftigung aufnehmenden Richters an einem anderen Gericht jedenfalls für einen gewissen Zeitraum erfordern kann (BT-Drucksache V/3087, S. 6).

  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06
    Mit dieser Regelung werden die vom Gemeinschaftsrecht entwickelten Kriterien einer mittelbaren Benachteiligung umgesetzt, wie sie auch in der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ihren Ausdruck gefunden haben (EuGH, Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80, NJW 1981, 2639; Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88, NJW 1989, 3087; Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs C-184/89, NVwZ 1991, 461; Urteil vom 2. Oktober 1997 - Rs C-1/95, NVwZ 1998, 721).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat dem Verbot Geltung verschafft, indem es eine indirekte Diskriminierung als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, angesehen hat (BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91, BVerfGE 85, 191, 206; Urteil vom 27. November 1997 - 1 BvL 12/91, BVerfGE 97, 35, 43).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat dem Verbot Geltung verschafft, indem es eine indirekte Diskriminierung als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, angesehen hat (BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91, BVerfGE 85, 191, 206; Urteil vom 27. November 1997 - 1 BvL 12/91, BVerfGE 97, 35, 43).
  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06
    Mit dieser Regelung werden die vom Gemeinschaftsrecht entwickelten Kriterien einer mittelbaren Benachteiligung umgesetzt, wie sie auch in der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ihren Ausdruck gefunden haben (EuGH, Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80, NJW 1981, 2639; Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88, NJW 1989, 3087; Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs C-184/89, NVwZ 1991, 461; Urteil vom 2. Oktober 1997 - Rs C-1/95, NVwZ 1998, 721).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06
    Mit dieser Regelung werden die vom Gemeinschaftsrecht entwickelten Kriterien einer mittelbaren Benachteiligung umgesetzt, wie sie auch in der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ihren Ausdruck gefunden haben (EuGH, Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80, NJW 1981, 2639; Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88, NJW 1989, 3087; Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs C-184/89, NVwZ 1991, 461; Urteil vom 2. Oktober 1997 - Rs C-1/95, NVwZ 1998, 721).
  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 1/04

    Beamtenrecht - Altersteilzeit für Richter

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06
    Das Dienstgericht des Bundes ist für den ähnlich liegenden Fall, dass ein Richter die Verpflichtung seines Dienstherrn beantragt, ihm Altersteilzeit zu gewähren, denn auch ohne weiteres trotz gleichartiger landesrechtlicher Regeln davon ausgegangen, dass die Verpflichtungsklage zulässig ist (BGH, Urteil vom 16. März 2005 - RiZ(R) 1/04, BGHZ 162, 327, 329).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06
    Mit dieser Regelung werden die vom Gemeinschaftsrecht entwickelten Kriterien einer mittelbaren Benachteiligung umgesetzt, wie sie auch in der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ihren Ausdruck gefunden haben (EuGH, Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80, NJW 1981, 2639; Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88, NJW 1989, 3087; Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs C-184/89, NVwZ 1991, 461; Urteil vom 2. Oktober 1997 - Rs C-1/95, NVwZ 1998, 721).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06
    Sie sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind, eine geordnete Rechtspflege zu sichern (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 3. Juli 1962 - 2 BvR 628/60, BVerfGE 14, 156, 163).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06
    Sie dürfen nicht die Möglichkeit eröffnen, den Richter aus Gründen zu versetzen oder abzuordnen, die dem mit Art. 97 GG verfolgten Zweck zuwider laufen und damit den Schutz der richterlichen Unabhängigkeit aushöhlen (vgl. BVerfG, Urteil vom 25. Februar 1964 - 2 BvR 411/61, BVerfGE 17, 252, 259; BGH, Urteil vom 23. August 1976 - RiZ(R) 2/76, BGHZ 67, 159, 163).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

  • BGH, 23.08.1976 - RiZ(R) 2/76

    Übertragung eines weiteren Richteramtes

  • Drs-Bund, 06.02.1969 - BT-Drs V/3831
  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20

    Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und

    Sie beschränkt sich nicht auf die Frage, ob der Richter in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt ist (vgl. Senatsurteil vom 15. November 2007 - RiZ(R) 3/06, BGHZ 174, 213 Rn. 19 zur Anfechtung einer Verfügung über Ermäßigung des Dienstes oder Beurlaubung).
  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 6/20

    Heranziehung eines Richters zur Ausbildung von vier Patentanwaltsbewerber für den

    Sie beschränkt sich nicht auf die Frage, ob der Richter in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt ist (vgl. Senatsurteil vom 15. November 2007 - RiZ(R) 3/06, BGHZ 174, 213 Rn. 19 zur Anfechtung einer Verfügung über Ermäßigung des Dienstes oder Beurlaubung).
  • BGH, 10.02.2016 - RiZ(R) 4/15

    Dienstrecht der Richter in Rheinland-Pfalz: Bewilligung einer

    Der Landesgesetzgeber dürfe den ihm vom Bundesgesetzgeber mit § 76a DRiG eingeräumten Spielraum bei der Ausgestaltung von Teilzeitbeschäftigung im Blick auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern nicht der Justizverwaltung überlassen (vgl. BVerwG, DRiZ 2006, 284, 285 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ(R) 3/06, BGHZ 174, 213 Rn. 29; zu § 76c Abs. 1 Satz 2 DRiG aF vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 7/08, DRiZ 2010, 333 Rn. 18 bis 26).
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