Rechtsprechung
BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- DFR
Wählervereinigungen
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Ausübung gestaltenden Einflusses des Gesetzgebers durch steuerrechtliche Begünstigungsnormen; Berücksichtigung des deutlich weiteren Aufgabenfeldes einer politischen Partei im Verhältnis zu kommunalen Wählervereinigungen im Rahmen von ...
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 28 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; PartG § 2; ; ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 18; ; ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Behandlung von Spenden an kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände; Entscheidungserheblichkeit eine für verfassungswidrig gehaltenen Steuernorm
- datenbank.nwb.de
Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt vorläufig auch für Zuwendungen an kommunale Wählervereinigung; Entscheidungserheblichkeit einer Vorlagefrage
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Steuerbefreiung von Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen ? Zulässigkeit von Richtervorlagen bei steuerlichen Begünstigungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt vorläufig auch für Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Ungleiche steuerliche Behandlung von Parteien und Wählervereinigungen verfassungswidrig
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Kommunale Wählervereinigungen sind bis auf Weiteres von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt vorläufig auch für Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Befreiung von Steuern bei Zuwendungen an Wählervereinigungen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Auch kommunale Wählervereinigungen sind bis auf Weiteres von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit
- 123recht.net (Pressemeldung, 4.6.2008)
Zuwendungen an Wählervereinigungen müssen von Steuer befreit werden // Karlsruhe stoppt Bevorzugung politischer Parteien
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 100 GG, Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG
Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer auch für Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 140/02
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Papierfundstellen
- BVerfGE 121, 108
- NJW 2008, 2978 (Ls.)
- NVwZ 2008, 998
- DVBl 2008, 910
- DB 2008, 1304
Wird zitiert von ... (202) Neu Zitiert selbst (66)
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Liegt ein Gleichheitsverstoß vor, ist in der Regel eine bloße Erklärung der Verfassungswidrigkeit geboten, weil der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 61, 43 ; 73, 40 ; 78, 350 ).Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl.BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 95, 267 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfGE 75, 108 ; stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 110, 412 ).
Im Bereich des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts, wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ).
Er muss aber unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestandes die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne von Belastungsgleichheit umsetzen (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
Neben der Orientierung einer steuerlichen Förderung am Gemeinwohl muss der Lenkungszweck von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen (vgl.BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ) und seinerseits wiederum gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
Alle Verfahren, in denen die für unvereinbar erklärte Norm entscheidungserheblich ist, sind so lange auszusetzen, bis der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neuregelung vorgenommen hat (vgl.BVerfGE 37, 217 ; 52, 369 ; 82, 126 ; 100, 59 ; 100, 104 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Kommunale Wählervereinigungen
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Das Recht auf Chancengleichheit gilt nicht nur für den Wahlvorgang gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und den Status sowie die Betätigung politischer Parteien nach Art. 21 GG, sondern auch für die Wahlvorbereitung (vgl.BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 47, 198 ), für die Parteienfinanzierung allgemein (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 1 ; 99, 69 ; 111, 382 ) und insbesondere für die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen und Spenden (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 24, 300 ; 52, 63 ; 69, 92 ; 78, 350 ) sowie für die Besteuerung von politischen Parteien und konkurrierenden Gruppen oder Personen (vgl. BVerfGE 99, 69 ).Diese Grundsätze gelten nicht nur für die politischen Parteien, sondern auch für andere Gruppen oder Bewerber, die mit ihnen in den Wettbewerb um Wählerstimmen treten, mithin auf kommunaler Ebene auch für die örtlich gebundenen Wählervereinigungen (vgl.BVerfGE 78, 350 ; 99, 69 ).
Auch ein Dachverband kommunaler Wählervereinigungen kann sich auf das Recht auf Chancengleichheit berufen, und zwar auch dann, wenn er nicht selbst an Wahlen teilnimmt (vgl. BVerfGE 99, 69 ).
Wenn der Gesetzgeber diese Unterschiede zu den auf den örtlichen Bereich ausgerichteten und sich nur an Kommunalwahlen beteiligenden Wählervereinigungen zum Anlass nimmt, Parteien und kommunale Wählergruppen in verschiedener Weise steuerlich zu begünstigen, so ist dies in gewissen Grenzen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl.BVerfGE 78, 350 ; 99, 69 ).
Wenn aber eine steuerliche Begünstigung geeignet ist, die vorgegebene Wettbewerbslage in einer ernsthaft ins Gewicht fallenden Weise zu verändern, ist die verfassungsrechtlich zulässige Grenze überschritten (vgl. BVerfGE 69, 92 ;*85, 264 ; 99, 69 ).
Werden kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände im Gegensatz zu den politischen Parteien allein deshalb steuerlich belastet, weil sie Einkommen erzielen und Vermögen haben, werden sie bei der finanzwirtschaftlichen Vorbereitung auf den Wettbewerb mit den politischen Parteien benachteiligt, ohne dass dafür ein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund ersichtlich ist (vgl.BVerfGE 99, 69 ).
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Liegt ein Gleichheitsverstoß vor, ist in der Regel eine bloße Erklärung der Verfassungswidrigkeit geboten, weil der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 61, 43 ; 73, 40 ; 78, 350 ).Das Recht auf Chancengleichheit gilt nicht nur für den Wahlvorgang gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und den Status sowie die Betätigung politischer Parteien nach Art. 21 GG, sondern auch für die Wahlvorbereitung (vgl.BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 47, 198 ), für die Parteienfinanzierung allgemein (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 1 ; 99, 69 ; 111, 382 ) und insbesondere für die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen und Spenden (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 24, 300 ; 52, 63 ; 69, 92 ; 78, 350 ) sowie für die Besteuerung von politischen Parteien und konkurrierenden Gruppen oder Personen (vgl. BVerfGE 99, 69 ).
Diese Grundsätze gelten nicht nur für die politischen Parteien, sondern auch für andere Gruppen oder Bewerber, die mit ihnen in den Wettbewerb um Wählerstimmen treten, mithin auf kommunaler Ebene auch für die örtlich gebundenen Wählervereinigungen (vgl.BVerfGE 78, 350 ; 99, 69 ).
Wenn der Gesetzgeber diese Unterschiede zu den auf den örtlichen Bereich ausgerichteten und sich nur an Kommunalwahlen beteiligenden Wählervereinigungen zum Anlass nimmt, Parteien und kommunale Wählergruppen in verschiedener Weise steuerlich zu begünstigen, so ist dies in gewissen Grenzen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl.BVerfGE 78, 350 ; 99, 69 ).
Dem Gesetzgeber stünde es frei, die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen von entsprechenden Offenlegungspflichten abhängig zu machen (vgl.BVerfGE 78, 350 ).
Grundsätzlich bleibt es in Fällen gleichheitswidriger Begünstigungen dem Gesetzgeber überlassen, ob er die gleichheitswidrig ausgeschlossene Gruppe in die Begünstigung einbezieht, die Begünstigung insgesamt abschafft oder den Kreis der Begünstigten gänzlich neu definiert (BVerfGE 73, 40 ; vgl. BVerfGE 78, 350 ).
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
b) Diese Maßstäbe gelten auch für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 117, 1 ).Der Gleichheitssatz fordert auch bei der Erbschaftsteuer, dass die Besteuerung grundsätzlich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten ist und die Steuerpflichtigen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (BVerfGE 117, 1 ).
Der Gesetzgeber ist im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ebenso wie in anderen Bereichen des Steuerrechts grundsätzlich nicht gehindert, bestimmte Personen, Gruppen oder Sachverhalte aus Gründen des Gemeinwohls steuerlich zu begünstigen (vgl.BVerfGE 117, 1 ).
Führt ein Steuergesetz zu einer steuerlichen Verschonung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht, so kann eine solche Steuerentlastung vor dem Gleichheitssatz gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten des Steuerpflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls lenken will (vgl.BVerfGE 93, 121 ; 117, 1 ).
Neben der Orientierung einer steuerlichen Förderung am Gemeinwohl muss der Lenkungszweck von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen (vgl.BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ) und seinerseits wiederum gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Das Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt auch für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen (vgl.BVerfGE 79, 1 ; 110, 412 ).Verboten ist daher ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem einem Personenkreis eine Begünstigung gewährt, einem anderen Personenkreis die Begünstigung aber vorenthalten wird (vgl.BVerfGE 110, 412 ).
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl.BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 95, 267 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfGE 75, 108 ; stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 110, 412 ).
Im Bereich des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts, wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl.BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 95, 267 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ).Im Bereich des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts, wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Besteuerung niedrigerer Einkommen angemessen ausgestaltet werden muss (vgl.BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 116, 164 ).
Er muss aber unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestandes die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne von Belastungsgleichheit umsetzen (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
Alle Verfahren, in denen die für unvereinbar erklärte Norm entscheidungserheblich ist, sind so lange auszusetzen, bis der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neuregelung vorgenommen hat (vgl.BVerfGE 37, 217 ; 52, 369 ; 82, 126 ; 100, 59 ; 100, 104 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Dabei spielt es keine Rolle, dass im Falle einer Unvereinbarerklärung das Bundesverfassungsgericht gemäß § 35 BVerfGG die weitere Anwendung des bisherigen Rechts anordnen kann (vgl. BVerfGE 72, 51 ; 87, 153 ; 93, 121 ).Er muss aber unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestandes die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne von Belastungsgleichheit umsetzen (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
Führt ein Steuergesetz zu einer steuerlichen Verschonung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht, so kann eine solche Steuerentlastung vor dem Gleichheitssatz gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten des Steuerpflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls lenken will (vgl.BVerfGE 93, 121 ; 117, 1 ).
Neben der Orientierung einer steuerlichen Förderung am Gemeinwohl muss der Lenkungszweck von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen (vgl.BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ) und seinerseits wiederum gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
Im Interesse einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs hat es für Zeiträume einer weitgehend schon abgeschlossenen Veranlagung die weitere Anwendbarkeit verfassungswidriger Normen für gerechtfertigt erklärt (vgl.BVerfGE 87, 153 ; 93, 121 ) und die gleichheitswidrige Begünstigung für eine Übergangszeit hingenommen.
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Die Gleichheit im Bereich der politischen Willensbildung bei Wahlen ist für die Verwirklichung des Demokratieprinzips elementar (vgl.BVerfGE 85, 264 ).Der Staat darf grundsätzlich die vorgefundene Wettbewerbslage derjenigen, die im politischen Wettbewerb stehen, nicht verfälschen (vgl.BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ).
Vor allem die staatliche Teilfinanzierung der allgemeinen Tätigkeit der Parteien dient aber nicht nur ihrer auf Dauer angelegten und festgefügten überregionalen Organisation, sondern kommt auch ihrer kommunalpolitischen Tätigkeit zugute (vgl.BVerfGE 85, 264 ).
Dabei ist zu beachten, dass der Umfang der Staatsfinanzierung sich auf das beschränken muss, was zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Parteien unerlässlich ist und von den Parteien nicht selbst aufgebracht werden kann (vgl.BVerfGE 85, 264 ).
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Spenden an kommunale Wählergruppen
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Das Recht auf Chancengleichheit gilt nicht nur für den Wahlvorgang gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und den Status sowie die Betätigung politischer Parteien nach Art. 21 GG, sondern auch für die Wahlvorbereitung (vgl.BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 47, 198 ), für die Parteienfinanzierung allgemein (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 1 ; 99, 69 ; 111, 382 ) und insbesondere für die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen und Spenden (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 24, 300 ; 52, 63 ; 69, 92 ; 78, 350 ) sowie für die Besteuerung von politischen Parteien und konkurrierenden Gruppen oder Personen (vgl. BVerfGE 99, 69 ).Werden Spenden und sonstige Zuwendungen an politische Parteien und Wählergruppen beim Empfänger unterschiedlich behandelt, berührt dies zugleich auch das Recht der jeweiligen Spender auf chancengleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung, das ebenfalls dem strikten, formalen Gleichheitsmaßstab unterliegt (vgl.BVerfGE 52, 63 ; 69, 92 ;… Kirchhof/Geserich, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff , Einkommensteuergesetz, Kommentar, Stand August 2002, § 34g Rn. A 71).
Wenn aber eine steuerliche Begünstigung geeignet ist, die vorgegebene Wettbewerbslage in einer ernsthaft ins Gewicht fallenden Weise zu verändern, ist die verfassungsrechtlich zulässige Grenze überschritten (vgl. BVerfGE 69, 92 ;*85, 264 ; 99, 69 ).
Der Staat darf grundsätzlich die vorgefundene Wettbewerbslage derjenigen, die im politischen Wettbewerb stehen, nicht verfälschen (vgl.BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Liegt ein Gleichheitsverstoß vor, ist in der Regel eine bloße Erklärung der Verfassungswidrigkeit geboten, weil der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 61, 43 ; 73, 40 ; 78, 350 ).Der Staat darf grundsätzlich die vorgefundene Wettbewerbslage derjenigen, die im politischen Wettbewerb stehen, nicht verfälschen (vgl.BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ).
Grundsätzlich bleibt es in Fällen gleichheitswidriger Begünstigungen dem Gesetzgeber überlassen, ob er die gleichheitswidrig ausgeschlossene Gruppe in die Begünstigung einbezieht, die Begünstigung insgesamt abschafft oder den Kreis der Begünstigten gänzlich neu definiert (BVerfGE 73, 40 ; vgl. BVerfGE 78, 350 ).
Würde das Bundesverfassungsgericht § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG lediglich für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären, würde ein rechtliches Vakuum (vgl.BVerfGE 37, 217 ; 73, 40 ) entstehen, das auf die bisher begünstigten politischen Parteien erhebliche nachteilige Auswirkungen hätte.
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Drei-Länder-Quorum
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96
Grundmandatsklausel
- FG Köln, 08.05.2001 - 9 K 4175/99
Ausübung des Auswahlermessens bei der Inanspruchnahme von Schenker oder …
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
- FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 140/02
Schenkungsteuerbefreiung von Geldzuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB
- BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
Hausarbeitstag
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
- BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Fahnenflucht
- BFH, 29.11.1961 - II 282/58 U
Rechtsnatur der Schenkungssteuer (Erbschaftsteuer) als Bereicherungsteuer
- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit …
- BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
Wohngeld bei Begleitstudium
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96
Rentenüberleitung III
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
- BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Ehrenamtliche Parteileistungen
- BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90
Heileurythmisten
- BFH, 11.06.1958 - II 56/57 U
Ermessensverletzung bei Anfordeungen an Steuererklärungen
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
- BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93
Umsatzsteuerbefreiung
- BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88
Gewerkschaftliche Beratungshilfe
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95
Rentenüberleitung II
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
- BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
- BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
Gemeinderat
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von …
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84
Verfassungswidrigkeit des § 606b Nr. 1 ZPO
- BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
Waisenrente und Wartezeit
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG
- BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81
Einheitswerte I
- BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85
Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 141, 1 ). - BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Nichts anderes gilt, wenn das BVerfG die Norm für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, aber die weitere Anwendung des bisherigen Rechts gemäß § 35 BVerfGG anordnet (BVerfG-Beschlüsse vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655; vom 17. April 2008 2 BvL 4/05, BVerfGE 121, 108, m.w.N.).Maßgebend für die Entscheidungserheblichkeit ist nur, dass die Verfassungswidrigerklärung der Norm dem Kläger des Ausgangsverfahrens die Chance offenhält, eine für ihn günstige Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 121, 108, unter B.I.).
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Das hieraus folgende Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 121, 317 ; 126, 400 ).Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 121, 108 ; 121, 317 ; 126, 400 ).
Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffenen Belastungsentscheidung müssen sich indessen ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands, vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Die Begründung, die das Bundesverfassungsgericht entlasten soll (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 65, 265 ), muss daher mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und weshalb das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 105, 61 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 -, LKV 2015, S. 23 ).Er verbietet ungleiche Belastungen ebenso wie ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 121, 108 ; 121, 317 ; 122, 210 ; 126, 400 ; 130, 240 ; 135, 126 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ; stRspr).
Verboten ist daher ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 121, 108 ; 121, 317 ; 126, 400 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ).
b) Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Die Steuerpflichtigen müssen entsprechend diesem Grundsatz durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die er dieselben Rechtsfolgen knüpft und so als rechtlich gleich qualifiziert (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ), wird, insbesondere für den Bereich des Einkommensteuerrechts (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ), daher vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Bei der Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestands muss zudem die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umgesetzt werden (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Demgemäß müssen sich Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands; vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ; 137, 350 ) und bedürfen folglich eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 122, 210 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ).
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20
Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem …
Das vorlegende Gericht hat die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung vorgelegten gesetzlichen Regelung (vgl. BVerfGE 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 153, 310 ; 156, 354 ) sowie seine Überzeugung von deren Verfassungswidrigkeit (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 141, 1 ; 156, 354 ) in einer den Anforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügenden Weise begründet. - BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Derartige Förderungs- und Lenkungsziele sind allerdings nur dann geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Be- und Entlastungen zu liefern, wenn entweder Ziel und Grenze der Lenkung mit hinreichender Bestimmtheit tatbestandlich vorbezeichnet sind (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ) oder das angestrebte Förderungs- und Lenkungsziel jedenfalls von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen wird (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 121, 108 ; 122, 210 ; 135, 126 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 63). - BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Um zu vermeiden, dass bei den betroffenen Steuerpflichtigen wie bei den Behörden in der Zeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, kann es sinnvoll sein, eine Übergangsregelung zu treffen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ; 73, 40 ; 92, 53 ; 103, 242 ; 107, 133 ; 122, 210 ; 133, 377 ), die sich möglichst weitgehend an das Regelungskonzept des Gesetzgebers anlehnt und damit vermeidet, dass übergangsweise ein dem Willen des Gesetzgebers offensichtlich besonders fernstehender Rechtszustand eintritt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 127, 132 ; 130, 131 ; 133, 377 ; siehe auch BVerfGE 122, 39 ). - FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17
Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2 …
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60, 89; 99, 246, 260; 107, 27, 46 f.; 116, 164, 180; 122, 210, 231; vgl. auch BVerfGE 117, 1, 30; 121, 108, 119 f.; 127, 1, 28;… 132, 179, 189 Rn. 32;… 141, 1, 40 Rn. 96). - BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvL 6/14
Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 verfassungswidrig?
Sofern die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung naheliegt, muss das vorlegende Gericht diese Möglichkeit prüfen und vertretbar begründen, weshalb eine verfassungskonforme Auslegung ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 121, 108 ; 131, 88 ; 159, 149 ).Zur Begründung der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm muss dargelegt werden, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 106, 275 ; 121, 108 ; 136, 127 ; 141, 1 ; 159, 149 ).
a) Ist das vorlegende Gericht - wie hier - der Überzeugung, dass die zur Prüfung gestellte Norm das in Art. 3 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht oder einen speziellen Gleichheitssatz verletzt, ist die Entscheidungserheblichkeit zu bejahen, wenn eine Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm dem Kläger die Chance offenhält, eine für ihn günstigere Regelung zu erreichen (vgl. BVerfGE 61, 138 ; 74, 182 ; 121, 108 ; 130, 131 ).
Dabei spielt es keine Rolle, dass im Falle einer Unvereinbarerklärung das Bundesverfassungsgericht gemäß § 35 BVerfGG die weitere Anwendung des bisherigen Rechts anordnen kann (vgl. BVerfGE 72, 51 ; 93, 121 ; 121, 108 ).
Solange der Gesetzgeber nicht aus Rechtsgründen oder aus offenkundigen tatsächlichen Gründen gehindert ist, eine für den Kläger des Ausgangsverfahrens günstige Regelung zu schaffen, ist von der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm für das Ausgangsverfahren auszugehen (vgl. BVerfGE 121, 108 ).
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18
Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos
Ist das vorlegende Gericht der Überzeugung, dass die zur Prüfung gestellte Vorschrift den allgemeinen Gleichheitssatz verletzt, reicht es für die Entscheidungserheblichkeit aus, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit die Chance offenhält, eine für den Beteiligten des Ausgangsverfahrens günstigere Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 122, 151 ).Die Entscheidungserheblichkeit ist damit in der Regel schon dann zu bejahen, wenn der Gesetzgeber den Gleichheitsverstoß auf verschiedenen Wegen heilen kann und eine der dem Gesetzgeber möglichen Entscheidungsvarianten das - bis dahin ausgesetzte - Ausgangsverfahren in Richtung einer für den betroffenen Verfahrensbeteiligten günstigen Entscheidung beeinflusst (vgl. BVerfGE 93, 386 ; 121, 108 ).
Zudem muss das vorlegende Gericht die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung erörtern und vertretbar begründen, dass es diese nicht für möglich hält (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 124, 251 ).
- BFH, 22.10.2014 - II R 16/13
Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der …
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
- BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …
- BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15
Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …
- BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17
Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
- BFH, 27.09.2012 - II R 9/11
Vorlage des ErbStG an BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit - Wertpapiere …
- BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld …
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11
Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf …
- FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16
BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu …
- BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvL 3/21
Niedrigere Sonderbedarfsstufe für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in …
- BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
- BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12
Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Hinzurechnung von …
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
- BVerwG, 27.06.2018 - 10 CN 1.17
Gemeinderatsfraktion der NPD darf nicht von Fraktionszuwendungen ausgeschlossen …
- BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16
Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
- BFH, 10.04.2013 - I R 80/12
BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen …
- BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und …
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- BVerfG, 19.01.2022 - 1 BvR 1089/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Studentin betreffend die Versagung der …
- BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für …
- BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11
Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger …
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16
Unzulässige Richtervorlage zu § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW (a.F.) wegen fehlender …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13
Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …
- BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17
Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
- BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2 …
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 665/10
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529
Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von …
- BFH, 22.10.2014 - II R 37/14
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2015 II R 16/13 - …
- BFH, 30.06.2010 - II R 12/09
Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21
§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien …
- BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10
Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von …
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20
Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 47.07
Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …
- BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos
- BFH, 20.11.2008 - VI R 14/08
Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Barzahlung der Rechnung
- BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der …
- FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15
Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz …
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09
Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. …
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 22.11
Fraktionen; Fraktionsstärke; Zuwendungen; Personalkosten; Zweck; Bedarf; …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09
Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß
- FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15
Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des …
- BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20
Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht …
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter …
- BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- BFH, 17.12.2014 - II R 14/13
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2014 II R 16/13 - Vorlage …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R
Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der …
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4455/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- FG Düsseldorf, 14.12.2012 - 1 K 2309/09
Reichensteuer teilweise verfassungswidrig
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 1 S 359/22
Bürgermeisterwahl; Wahlwerbung und Chancengleichheit; Relevanz von Wahlfehlern
- BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von …
- BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvL 10/14
Unzulässige Richtervorlage im Zusammenhang mit dem Bau einer …
- BFH, 26.11.2008 - X R 53/06
Krankengeld kann in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden
- BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 67/17 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - gleichheitswidriger …
- FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09
Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien …
- BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH sowie zur Vereinbarkeit …
- BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08
Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und …
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 31/21 R
Höhere Erwerbsminderungsrente auch für Bestandsrentner?
- BFH, 28.10.2015 - I R 65/13
Körperschaftsteuererhöhung: Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen …
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 312a BGB a.F
- BFH, 10.12.2014 - I R 65/13
Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des …
- BVerwG, 31.05.2022 - 6 C 2.20
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Datenerhebung nach PolG NRW a. F.
- VG Hamburg, 10.08.2011 - 4 K 3551/10
§ 2 Absatz 4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes verfassungswidrig - …
- BVerfG, 20.03.2013 - 1 BvR 3063/10
Nichtannahmebeschluss: Versagung der "Ist-Besteuerung" (Umsatzbesteuerung nach …
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3656/11
Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
- BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 6/16 R
Vertragspsychotherapeut - Vergütung mit festen Punktwerten - Begrenzung der …
- BVerfG, 18.09.2013 - 1 BvR 924/12
Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Anwendung des § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO …
- OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19
Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss
- FG Düsseldorf, 10.09.2014 - 15 K 1532/13
Sonderausgabenabzug für Spenden an kommunale Wählervereinigungen: …
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4324/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
Unzulässige amtsgerichtliche Vorlage betreffend landesrechtliche Regelung zur …
- OVG Saarland, 24.04.2020 - 2 B 122/20
Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen …
- BFH, 10.12.2014 - I R 76/12
Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 5.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- VG Darmstadt, 21.03.2019 - 5 K 1831/15
Richtlinien der Stadt Langen für die Vergabe von Kita-Plätzen in städtischen und …
- BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien …
- FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 139/18
Verwendungsreihenfolge für Nachversteuerung in § 34a EStG - Verfassungsmäßigkeit …
- BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 50.07
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 48.07
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 - 6 K 4171/12
Vorlage; Normenkontrolle; Studienplatz; Vergabe; Hochschulzulassung; Abitur; …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 49.07
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 17.11
Krankenhausfinanzierung; Plankrankenhäuser; Krankenhausträger; Förderung der …
- BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von Einziehungsvorschriften im …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 2 K 2201/15
Ermittlung des Nettowerts der Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz …
- BSG, 23.08.2016 - B 13 R 154/16 B
Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines gerügten Gleichheitsverstoßes in …
- OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
Ausschluss von Gruppen aus Fraktionsfinanzierung eines Kreistags ist unzulässig
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3695/11
Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
- BVerwG, 29.11.2010 - 7 B 68.10
Bundeswasserstraße; Ausbau; Planfeststellung; vorläufige Anordnung; effektiver …
- BFH, 26.11.2008 - X R 59/06
Progressionsvorbehalt bei Krankengeld einer gesetzlichen Krankenversicherung
- BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Chemikaliengesetzes (konkrete …
- FG Thüringen, 28.09.2017 - 2 K 266/16
Nachträgliche gewerbliche Einkünfte bei Übertragung einer Versorgungszusage - …
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3659/11
Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
- BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
Unzulässige Vorlageverfahren betreffend die Beschränkung der …
- VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06
Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer
- BVerwG, 22.10.2008 - 8 C 20.07
Landschaftsversammlung; Reserveliste; Partei; Wählergruppe; konkurrierende …
- BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren - …
- AG Elmshorn, 20.12.2010 - 46 F 9/10
Adoption eines nach anonymer Samenspende entstandenen Kindes durch die …
- OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 141/20
Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 8.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BFH, 20.11.2008 - VI R 22/08
Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Barzahlung der Rechnung für …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 9.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 7/11
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des …
- BVerfG, 19.01.2022 - 1 BvR 2513/18
Verfassungsbeschwerde eines Studenten gegen die Versagung der Befreiung von der …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.661
Höhe des Altersgeldes mit Unionsrecht vereinbar
- BVerfG, 12.07.2017 - 2 BvL 1/17
Verwaltung von Geldern eines Sicherungsverwahrten durch die Vollzugsbehörden in …
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 6.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 7.08
Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig
- BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
Unzulässige sozialgerichtliche Vorlage betreffend Befugnis des DIMDI, bei …
- VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21
Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - VerfGH 14/16
Organstreitverfahren der Wählervereinigung "Sauerländer Bürgerliste" wegen …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 4 V 1910/11
Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerklassen III und V für Lebenspartner - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 171/19
Kein SGB II-Zuschuss für Ferienfreizeiten von Parteien
- BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Außenwirtschaftsgesetzes in der Fassung …
- BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 Nr 1 HSchulG TH 2007 …
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2021 - 1 S 2402/21
Verlegung des Abstimmungstermins für einen Bürgerentscheid
- BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 18.11
Wirksamkeit eines Verzichts auf Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung der …
- LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16
Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst am Ort einer …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.397
§ 7 Abs. 1 S. 1 AltGG ist mit der Art. 3 GG und Art. 45 AEUV vereinbar
- OLG Hamburg, 07.12.2023 - 5 Ws 97/23
- BFH, 02.10.2008 - VI B 96/07
Einbeziehung des Arbeitslosengelds in den Progressionsvorbehalt des § 32b EStG - …
- VGH Bayern, 03.12.2014 - 4 N 14.2046
Es ist prinzipiell zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn …
- FG Niedersachsen, 11.11.2010 - 14 K 132/10
Ein mit einem Dieselmotor angetrieber PKW, der die Schadstoffklasse der Euro …
- VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.206
Kein Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2022 - 10 A 11418/21
Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig; …
- LG München I, 23.03.2018 - 38 O 14696/17
Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen
- BSG, 24.07.2023 - B 5 R 31/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche …
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3684/11
Wartezeit, Zumutbarkeit, Studium, Zulassung, Feststellungsklage, Rechtsschutz
- FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - 6 K 1801/08
Stichtagsregelung für Wegfall der Frist für Antragsveranlagung nicht …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 2 S 2686/21
Heranziehung zur Jagdsteuer; unterschiedliche Höhe des maximal möglichen …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.820
Vereinbarkeit des Altersgeldes für ausgeschiedene Berufssoldaten mit der …
- VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 6z K 1430/16
Zulassung; Studium; Humanmedizin; Wartezeit; Verbesserung der Wartezeit; …
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2011 - 3 K 217/08
Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. mangels Befreiung von der …
- FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 169/08
Verfassungsgemäßheit der Tarifvorschrift § 32a EStG - steuerfreie …
- VerfGH Berlin, 19.04.2023 - VerfGH 69/21
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 18 Abs 3 S 1, Abs 4 …
- VGH Hessen, 27.02.2014 - 8 A 1255/12
Hessischer Verwaltungsgerichtshof hält Regelung über die Zuweisungen des Landes …
- VG Berlin, 14.09.2012 - 4 K 334.11
Unterschiedliche Behandlung der Sonderposten und Beitragsrückstellungen bei der …
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Verfassungsmäßigkeit des Systems der …
- VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 5003/19
Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl; baden-württembergisches …
- VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 17.897
Versorgungsausgleichsbedingte Kürzung des Ruhegehalts bei vorzeitigem Ruhestand …
- BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvL 2/11
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 40 Abs 4 S 3 WDO …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 2 S 3686/21
Heranziehung zur Jagdsteuer; unterschiedliche Höhe des maximal möglichen …
- VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 A 1255/12
Besondere Finanzzuweisungen Jugendhilfe
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3716/11
Wartezeit, Zumutbarkeit, Studium, Zulassung, Feststellungsklage, Rechtsschutz
- VG Berlin, 26.10.2012 - 4 K 77.11
Bankrecht: Die Erhöhung von Jahresbeiträgen nach dem Einlagensicherungs- und …
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6z K 3698/11
Wartezeit, Zumutbarkeit, Studium, Zulassung, Feststellungsklage, Rechtsschutz
- BSG, 19.07.2023 - B 5 R 9/23 B
- VG Schwerin, 09.04.2021 - 7 B 609/21
Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen Schließung einer Jagdschule
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2015 - 6z K 4139/14
Zulassung; Studium; Medizin; Wartezeit; Vergabe; Studienplatz; …
- VG Sigmaringen, 09.02.2011 - 6 K 1392/10
Hundesteuer; kein Anspruch auf Ausdehnung einer gleichheitswidrigen Begünstigung
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2015 - 6z K 4140/14
Studium; Zulassung; Zahnmedizin; Wartezeit; Vergabe; Verfassungsmäßigkeit
- VG Magdeburg, 13.09.2011 - 4 A 38/11
Beiträge zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
- VG Berlin, 11.07.2012 - 1 K 61.11
Rechtmäßigkeit des Beitrags des Arbeitgebers zur Insolvenzsicherung
Rechtsprechung
BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von Art 4 Abs 1 GG durch die Gebührenpflichtigkeit des Verfahrens zur Abgabe einer Kirchenaustrittserklärung vor dem Amtsgericht im Land Nordrhein-Westfalen
- Wolters Kluwer
Umfang des Schutzbereichs der Religionsfreiheit; Vereinbarkeit des Erfordernisses einer förmlichen Austrittserklärung i.S.d. § 3 Abs. 1 und 5 des nordrhein-westfälischen Kirchenaustrittsgesetzes (KiAustrG,NW) mit Art. 4 GG; Vereinbarkeit einer Kirchenaustrittsgebühr mit ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de
KiAustrG Nordrhein-Westfalen § 6; GG Art. 4 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Kirchenaustrittserklärung - datenbank.nwb.de
Verfassungsmäßigkeit des Kirchenaustrittsgesetzes Nordrhein-Westfalen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Gebührenpflichtiges Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Gebührenpflichtiges Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß
- kommunen.nrw (Zusammenfassung)
Erhebung einer Gebühr bei Kirchenaustritt
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Gebühr für Kirchenaustritt verfassungsgemäß
- juraforum.de (Kurzinformation)
Gebührenpflichtiges Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß
- 123recht.net (Pressemeldung, 8.8.2008)
Kirchenaustrittsgebühren der Länder verfassungsgemäß // auf Verwaltungskosten verwiesen
- 123recht.net (Pressebericht, 5.12.2008)
Streit über Kirchenaustrittsgebühr nun vor Menschenrechtsgericht // Kölner Jurist klagt in Straßburg gegen Deutschland
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Gebühren bei Kirchenaustritt
Verfahrensgang
- AG Köln, 06.09.2007 - 361 Gen 618/07
- BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07
Papierfundstellen
- BVerfGK 14, 60
- NJW 2008, 2978
- DVBl 2008, 1184
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67
Mitgliedschaftsrecht
Auszug aus BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07
Jeder darf danach über sein Bekenntnis und seine Zugehörigkeit zu einer Kirche, die durch dieses Bekenntnis bestimmt ist, selbst und frei von staatlichem Zwang entscheiden (vgl. BVerfGE 30, 415 ).In einer früheren Entscheidung vom 31. März 1971 hat das Bundesverfassungsgericht zudem bereits klargestellt, dass die Wirksamkeit eines Kirchenaustritts mit Wirkung für das staatliche Recht an ein förmliches Verfahren gebunden werden kann (vgl. BVerfGE 30, 415 ): Das Verlangen nach einer förmlichen Austrittserklärung rechtfertigt sich demnach durch das Bedürfnis nach eindeutigen und nachprüfbaren Tatbeständen als Grundlage der Rechts- und Pflichtenstellung des Betroffenen, soweit sie in den weltlichen Rechtsbereich hineinwirkt.
Das Verlangen nach einer förmlichen Austrittserklärung im Rahmen des im Kirchenaustrittsgesetz normierten Verfahrens rechtfertigt sich durch das verfassungsrechtlich geschützte Bedürfnis nach eindeutigen und nachprüfbaren Tatbeständen als Grundlage der Rechts- und Pflichtenstellung des Betroffenen, soweit sie in den weltlichen Rechtsbereich hineinwirkt (vgl. BVerfGE 30, 415 ).
Die staatliche Anerkennung der Begründung der Mitgliedschaft in einer Kirche oder einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts ohne einen freiwilligen, zurechenbaren Akt dürfte jedenfalls mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 30, 415 ; siehe auch BVerfGE 19, 206 ; BFH, Urteil vom 24. März 1999 - I R 124/97 -, BFHE 188, 245;… Classen, Religionsrecht, 2006, Rn. 339 f. und 346;… von Campenhausen/de Wall, Staatskirchenrecht, 4. Aufl. 2006, § 19 III. 2., S. 156 f. m.w.N.; anderer Auffassung BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1965 - VII C 16.62 -, BVerwG 21, 330 ).
Dabei handelt es sich um eine eindeutige und vom Kirchenmitglied selbst oder seinen Sorgeberechtigten zu bewirkende Handlung (vgl. dazu BVerfGE 30, 415 ; BayVfGH, Entscheidung vom 22. November 2000 - Vf. 3-VII-99 -, JURIS;… Classen, Religionsrecht, 2006, Rn. 345;… von Campenhausen/de Wall, Staatskirchenrecht, 4. Aufl. 2006, § 19 III. 1., S. 156;… vgl. allerdings für den Fall einer ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten durchgeführten "Nottaufe": Zapp, KuR 2007, S. 66 ).
Danach kommt es in diesem Zusammenhang auch nicht mehr darauf an, ob und inwieweit er sonst - etwa durch Angaben über seine Bekenntniszugehörigkeit in Steuererklärungen und durch Kirchensteuerzahlungen - zum Ausdruck gebracht haben könnte, dass er sich zu der Religionsgemeinschaft bekannt hat, aus der er mit Wirkung für den staatlichen Bereich austreten will (vgl. BVerfGE 30, 415 ).
Damit ist hinreichend klargestellt, dass die Austrittserklärung nicht in den inneren Bereich der Kirche oder sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts eingreift (vgl. dazu BVerfGE 30, 415 ).
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71
Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt
Auszug aus BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07
a) Die Grundsätze für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine staatliche Regelung des Kirchenaustritts sind zum einen in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1977 niedergelegt (BVerfGE 44, 37 ): Danach gewährleistet Art. 4 Abs. 1 GG mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit einen von staatlicher Einflussnahme freien Rechtsraum, in dem jeder sich eine Lebensform geben kann, die seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugung entspricht (vgl. BVerfGE 12, 1 ).Denn Art. 4 Abs. 1 GG schließt die Freiheit ein, sich jederzeit von der kirchlichen Mitgliedschaft mit Wirkung für das staatliche Recht durch Austritt zurückzuziehen (vgl. BVerfGE 44, 37 ).
Insoweit zieht Art. 137 Abs. 6 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG, der den Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts das Recht der Steuererhebung gewährleistet, der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit Grenzen (vgl. BVerfGE 44, 37 ).
Die in Art. 137 Abs. 6 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG gewährleistete Mitwirkung des Staates bei der Erhebung der Kirchensteuern bezieht sich darauf, dass der Staat den Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts das Besteuerungsrecht verleiht, dass er die Erhebung gesetzlich regelt ("nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen"), sich in dem durch diese Regelungen bestimmten Umfang an deren Vollzug beteiligt und dabei auch den Verwaltungszwang zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 44, 37 m.w.N.).
Soweit diese verfassungsrechtliche Verpflichtung es erfordert, kann dies insoweit zu einer Einschränkung der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit führen, freilich nur unter der Voraussetzung, dass die Beschränkung und ihre Auswirkungen auf den Vollzug der Besteuerung in angemessenem Verhältnis zueinander stehen (vgl. BVerfGE 44, 37 ).
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07
Bei dem erhobenen Betrag von 30,-- EUR handelt es sich - den Merkmalen des anerkannten Gebührenbegriffes entsprechend (vgl. BVerfGE 108, 1 ) - um eine öffentlichrechtliche Geldleistung, die aus Anlass einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung, der Bearbeitung des Kirchenaustritts, dem Austrittswilligen als Gebührenschuldner auferlegt wird.Die Kostendeckung ist nicht nur ein allgemein zulässiger (vgl. BVerfGE 108, 1 ), sondern auch in Ansehung der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) legitimer Gebührenzweck.
Nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit muss der Gebührenpflichtige - erforderlichenfalls im Wege der Auslegung - erkennen können, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben wird und welche Zwecke der Gesetzgeber mit der Gebührenbemessung verfolgt (vgl. BVerfGE 108, 1 ).
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07
Soweit sich der Beschwerdeführer auf eine Verletzung der auch durch Art. 9 EMRK verbürgten Religionsfreiheit beruft, gilt es zu beachten, dass die Europäische Menschenrechtskonvention innerhalb der deutschen Rechtsordnung im Range eines Bundesgesetzes steht (vgl. BVerfGE 111, 307 m.w.N.).Ein Beschwerdeführer kann vor dem Bundesverfassungsgericht daher nicht unmittelbar die Verletzung eines in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Menschenrechts mit einer Verfassungsbeschwerde rügen (vgl. BVerfGE 111, 307 m.w.N.).
Der Text der Konvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 111, 307 m.w.N.).
- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60
Kirchenbausteuer
Auszug aus BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07
Bei der Kirchensteuererhebung handelt es sich nicht nur um ein Recht der Kirche, sondern um eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirche (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 73, 388 ).Die staatliche Anerkennung der Begründung der Mitgliedschaft in einer Kirche oder einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts ohne einen freiwilligen, zurechenbaren Akt dürfte jedenfalls mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 30, 415 ; siehe auch BVerfGE 19, 206 ; BFH, Urteil vom 24. März 1999 - I R 124/97 -, BFHE 188, 245;… Classen, Religionsrecht, 2006, Rn. 339 f. und 346;… von Campenhausen/de Wall, Staatskirchenrecht, 4. Aufl. 2006, § 19 III. 2., S. 156 f. m.w.N.; anderer Auffassung BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1965 - VII C 16.62 -, BVerwG 21, 330 ).
- BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94
Parabolantenne III
Auszug aus BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07
Nach dem Vortrag des Beschwerdeführers erscheint es zudem ausgeschlossen, dass das Amtsgericht unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Einwände des Beschwerdeführers, insbesondere aus Art. 4 Abs. 1 GG, letztlich bei einer erneuten Entscheidung zu einem anderen Ergebnis kommen könnte (vgl. zu diesem Kriterium BVerfGE 93, 381 ;… Gehle, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 93a Rn. 31, 32). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 25 A 871/95
Verwaltungsakt; Meldepflicht; Melderegister; Fortschreibung; Berichtigung; …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07
Im Sinne dieses rechtfertigenden Zwecks ging auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in ihrer Begründung des Gesetzentwurfs zum Kirchenaustrittsgesetz im Jahre 1981 davon aus, dass alle vorgesehenen Formalisierungen der Rechtsklarheit dienten und in diesem Umfang notwendig seien (…vgl. LTDrucks 9/461, zu § 3, S. 7; vgl. ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Mai 1998 - 25 A 871/95 -, JURIS; OLG Köln, Beschluss vom 18. September 2002 - 16 Wx 165/02, 166/02 -, JURIS). - OLG Köln, 18.09.2002 - 16 Wx 165/02
Wirksamwerden des Kirchenaustritts
Auszug aus BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07
Im Sinne dieses rechtfertigenden Zwecks ging auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in ihrer Begründung des Gesetzentwurfs zum Kirchenaustrittsgesetz im Jahre 1981 davon aus, dass alle vorgesehenen Formalisierungen der Rechtsklarheit dienten und in diesem Umfang notwendig seien (…vgl. LTDrucks 9/461, zu § 3, S. 7; vgl. ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Mai 1998 - 25 A 871/95 -, JURIS; OLG Köln, Beschluss vom 18. September 2002 - 16 Wx 165/02, 166/02 -, JURIS). - BFH, 24.03.1999 - I R 124/97
Steuerpflichtige Kirchenzugehörigkeit
Auszug aus BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07
Die staatliche Anerkennung der Begründung der Mitgliedschaft in einer Kirche oder einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts ohne einen freiwilligen, zurechenbaren Akt dürfte jedenfalls mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 30, 415 ; siehe auch BVerfGE 19, 206 ; BFH, Urteil vom 24. März 1999 - I R 124/97 -, BFHE 188, 245;… Classen, Religionsrecht, 2006, Rn. 339 f. und 346;… von Campenhausen/de Wall, Staatskirchenrecht, 4. Aufl. 2006, § 19 III. 2., S. 156 f. m.w.N.; anderer Auffassung BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1965 - VII C 16.62 -, BVerwG 21, 330 ). - VerfGH Bayern, 22.11.2000 - 3-VII-99
Auszug aus BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07
Dabei handelt es sich um eine eindeutige und vom Kirchenmitglied selbst oder seinen Sorgeberechtigten zu bewirkende Handlung (vgl. dazu BVerfGE 30, 415 ; BayVfGH, Entscheidung vom 22. November 2000 - Vf. 3-VII-99 -, JURIS;… Classen, Religionsrecht, 2006, Rn. 345;… von Campenhausen/de Wall, Staatskirchenrecht, 4. Aufl. 2006, § 19 III. 1., S. 156;… vgl. allerdings für den Fall einer ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten durchgeführten "Nottaufe": Zapp, KuR 2007, S. 66 ). - BVerwG, 09.07.1965 - VII C 16.62
Rechtsmittel
- BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84
Kirchgeld
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56
Glaubensabwerbung
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; 111, 307 ; 120, 180 ; BVerfGK 3, 4 ; 9, 174 ; 10, 66 ; 10, 234 ; 11, 153 ; 12, 37 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ff.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2002 - 1 BvR 1965/02 -, NJW 2003, S. 344 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2008 - 1 BvR 3006/07 -, NJW 2008, S. 2978 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, NJW 2009, S. 1133 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2010 - 2 BvR 2307/06 -, EuGRZ 2010, S. 145 ). - VG Berlin, 12.12.2019 - 27 K 292.15
Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder …
Diesen Willensakt, namentlich die Taufe muss sich der Betroffene zurechnen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.Juli 2008 - 1 BvR 3006/07 -, juris Rn. 35). - BVerwG, 26.09.2012 - 6 C 7.12
Religionsgemeinschaft; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Mitgliedschaft; …
Das schließt die Freiheit, einer Religionsgemeinschaft fernzubleiben, ebenso ein wie die Freiheit, sich jederzeit von der Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft mit Wirkung für das staatliche Recht durch Austritt zurückzuziehen (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 329/71 u.a. - BVerfGE 44, 37 ; Kammerbeschluss vom 2. Juli 2008 - 1 BvR 3006/07 - NJW 2008, 2978).
- BVerfG, 04.02.2010 - 2 BvR 2307/06
Klageerzwingungsverfahren (Wiederaufnahme der Ermittlungen); Recht auf Leben …
Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte können auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dienen, sofern dies nicht zu einer - von der Europäischen Menschenrechtskonvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; 111, 307 ; BVerfGK 3, 4 ; 10, 66 ; 11, 153 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, S. 1300 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2008 - 1 BvR 3006/07 -, NJW 2008, S. 2978 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, NJW 2009, S. 1133 ). - EGMR, 17.02.2011 - 12884/03
Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte: Kein Verstoß gegen …
Diese Pflicht kann jedoch das in Artikel 4 GG verankerte Recht nur unter der Voraussetzung einschränken, dass die Beschränkung und ihre Auswirkungen auf den Vollzug der Besteuerung in angemessenem Verhältnis zueinander stehen (…z. B. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1977, 1 BvR 329/71 u.a., Sammlung 44, S. 37; und vom 2. Juli 2008, 1 BvR 3006/07). - VGH Baden-Württemberg, 04.05.2010 - 1 S 1953/09
Umfang der Kirchenaustrittserklärung; Feststellung der Wirksamkeit des …
Derartige landesgesetzliche Zusatzverbote begegnen auch verfassungsrechtlich keinen Bedenken (BVerfG, Beschluss vom 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07 -, DVBl. 2008, 1184 = NJW 2008, 2978, unter III.2.; ebenso bereits BVerwG, Urteil vom 23.02.1979 - 7 C 32/78 -, DÖV 1980, 450 = Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 17, und die Parallelentscheidung vom selben Tage - 7 C 37/78 -, NJW 1979, 2322 = Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 18, jeweils unter II.2.d.). - BVerwG, 20.08.2008 - 9 C 9.07
Einkommen; Einkünfte; Einkommensteuer; Einkommensteuererlass; Kirchensteuer; …
Das schließt die Freiheit, einer Kirche fern zu bleiben, ebenso ein wie die Freiheit, sich jederzeit von der kirchlichen Mitgliedschaft mit Wirkung für das staatliche Recht zu befreien (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 329/71 u.a. - BVerfGE 44, 37 ; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 BvR 3006/07 - juris Rn. 20). - VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 131/10
Heranziehung zur Zahlung von Kirchensteuer von ehemaligen DDR-Bürgern
Art. 29 Abs. 1 Satz 1 VvB verbietet nur, als Grundlage für die Kirchensteuerpflicht eine kirchliche Mitgliedschaftsregelung anzuwenden, die eine Person einseitig und ohne Rücksicht auf ihren Willen der Kirchengewalt unterwirft (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 2008, 2978 ff., Rn. 35; BVerfGE 30, 415 ).Das Verlangen einer förmlichen Austrittserklärung dient dem verfassungsrechtlich legitimen Bedürfnis nach eindeutigen und nachprüfbaren Tatbeständen als Grundlage der Kirchensteuerpflicht (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2978 ff., Rn. 26; BVerfGE 30, 415 ).
- VG Freiburg, 15.07.2009 - 2 K 1746/08
Wirksamkeit eines Kirchenaustritts
Dabei dient der Ausschluss eines "modifizierten Kirchenaustritts" der Vermeidung von Rechtsunsicherheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07 -, DVBl 2008, 1184). - FG Hamburg, 05.11.2009 - 3 K 71/09
Grunderwerbsteuer: Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben
Zu diesem trotz vorhandener Unterschiede gleichwohl gemeinsamen Glaubensvollzug gehört auch die Übereinstimmung in der Bedeutung der christlichen Taufe (oben A I 8; vgl. BVerfG vom 2. Juli 2008 1 BvR 3006/07, HFR 2008, 1068, Beilage zu BFH/NV 10/2008, 303, 304, Juris Rd. 35; FG Hamburg vom 13. Mai 2008 3 K 35/08, EFG 2009, 285 m. w. N.). - FG Münster, 25.11.2011 - 4 K 597/10
Erhebung von Kirchensteuer bei Mitgliedschaft in der polnischen …
- VerfGH Bayern, 11.04.2016 - 68-VI-14
Unwirksamkeit einer Erklärung, "im meldeamtlichen Sinne" aus einer Kirche …
- AG Münster, 06.10.2008 - 28.27
Rechtmäßigkeit der Höhe der für die Überlassung von Entscheidungsabschriften …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07
Bemessungsgrundlage des Wassernutzungsentgeltes; Abzug bei nicht nachteilig …
- VGH Bayern, 12.05.2014 - 7 ZB 14.373
Darf nach den maßgeblichen Bestimmungen der Austritt aus einer Kirche, einer …
- VerfGH Thüringen, 22.02.2023 - VerfGH 113/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2012 - L 9 SO 383/12
- VG Freiburg, 15.07.2009 - 2 K 257/08
Anforderungen an die Wirksamkeit eines Kirchenaustritts zur Beendigung der …
- FG Baden-Württemberg, 20.09.2021 - 10 K 2756/20
Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Verwaltung der römisch-katholischen …
- VG Berlin, 22.03.2021 - 4 K 286.19