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   BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07   

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https://dejure.org/2008,1335
BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07 (https://dejure.org/2008,1335)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2008 - II ZR 246/07 (https://dejure.org/2008,1335)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - II ZR 246/07 (https://dejure.org/2008,1335)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 743, 745
    Miteigentümer, der ein schuldrechtliches Sondernutzungsrecht hat, stehen auch Vermietungserträge hieraus allein zu

  • Wolters Kluwer

    Nutzungsrecht als wesentlicher Bestandteil des Eigentums; Nutzungsrecht als Gegenstand einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung; Anspruch der Miteigentümer eines Grundstücks auf den Mietzins aus der Vermietung von Stellplätzen; Anspruchsberechtigte hinsichtlich der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Miteigentum; Stellplatzvermietung; Nutzungsvereinbarung; Sondernutzungsrecht; Früchte; Teilhaber

  • Judicialis

    BGB § 743; ; BGB § 745 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 743; BGB § 745 Abs. 3
    Nutzungsrecht als wesentlicher Bestandteil des Eigentums; Nutzungsrecht als Gegenstand einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung; Anspruch der Miteigentümer eines Grundstücks auf den Mietzins aus der Vermietung von Stellplätzen; Anspruchsberechtigte hinsichtlich der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsrecht ist schuldrechtlicher Sondervereinbarung zugänglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sondervereinbarungen über ein Nutzungsrecht

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Schuldrechtliche Sondervereinbarung über Nutzungsrecht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Miteigentum: Kein Ausgleich von Nutzungen bei Sondernutzungsrecht! (IMR 2009, 243)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1270
  • ZIP 2009, 515
  • MDR 2009, 443
  • DNotZ 2009, 847
  • NZM 2009, 332
  • WM 2009, 620
  • NZG 2009, 474
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 203/96

    Auslegung eines Vertrages über die Gewinnverwendung vergangener Geschäftsjahre im

    Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07
    a) Das Nutzungsrecht ist kein wesentlicher Bestandteil des Eigentums und damit einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung zugänglich (Bestätigung Sen. Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 203/96, ZIP 1998, 348 f.).

    Das Nutzungsrecht ist kein wesentlicher Bestandteil des Eigentums und damit einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung zugänglich (siehe nur Sen. Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 203/96, ZIP 1998, 384 f.).

  • BGH, 17.04.1953 - V ZR 58/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07
    Es steht außer Streit und ist deshalb schon nicht klärungsbedürftig, dass innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB durch Mehrheitsbeschluss der Teilhaber Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber begründet werden können (siehe insoweit nur BGH, Urt. v. 17. April 1953 - V ZR 58/52, NJW 1953, 1427; Staudinger/Langhein, BGB [2002] § 743 Rdn. 40, § 745 Rdn. 14; MünchKommBGB/K. Schmidt, 4. Aufl. §§ 744, 745 Rdn. 24).
  • BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13

    Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer

    (2) Eine solche auf Dauer angelegte Benutzungsregelung können Bruchteilseigentümer gemäß § 745 Abs. 1 BGB treffen; in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB können sie die Nutzung ihres Eigentums ganz oder in Teilen einem einzelnen Teilhaber überlassen (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 20. Oktober 2008 - II ZR 246/07, NJW 2009, 1270, 1271 mwN).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung der nachträglichen Zulassung der Revision ausgeführt, es erscheine "nicht ausgeschlossen, dass das Landgericht bei seiner Beurteilung von höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. BayObLG, WuM 1989, 38; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. September 2004 - 2 W 90/03 - nicht aber BGH, NZM 2009, 332 und OLG Frankfurt, WE 1996, 73) abgewichen" sei.
  • BFH, 18.08.2009 - X R 22/07

    Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die nicht im

    Es ist ebenfalls anerkannt, dass innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber durch Mehrheitsbeschluss der Teilhaber begründet werden können (s. insoweit nur Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 20. Oktober 2008 II ZR 246/07, Deutsches Steuerrecht 2009, 813; MünchKommBGB/K. Schmidt, a.a.O., §§ 744, 745 Rz 24).
  • OLG Nürnberg, 03.08.2011 - 10 W 302/11

    Wohnungsgrundbuch: Zuordnung eines Sondernutzungsrechts zu einem

    Bei Bruchteilseigentum an einem Grundstück ist allgemein anerkannt, dass in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber begründet werden können (vgl. BGH NJW 1953, 1427 und NJW 2009, 1270).
  • FG München, 22.10.2010 - 7 K 1793/08

    Kein Mantelkauf bei Einstieg von Investoren in eine neu gegründete

    Nach der Intention des Gesetzes soll der Verlustabzug nicht für Neugründungen, bei denen die Kapitalzufuhr erst sukzessive erfolgt, ausgeschlossen werden (so auch Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, UmwStG, Komm., § 8 KStG, Rz. 184e und 191; im Ergebnis ebenso Heßler/Mosebach, DStR 2009, 813; a.A. Dötsch in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Komm., § 8 Abs. 4 KStG, Rz. 77).
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