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   BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07   

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BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07 (https://dejure.org/2009,609)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2009 - VIII ZR 274/07 (https://dejure.org/2009,609)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07 (https://dejure.org/2009,609)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Beweislast des Käufers für ein Fehlschlagen von Nachbesserungsversuchen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen nach einer erfolgten Nachbesserung; Beweislast für das Beruhen des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach erneuter ...

  • Judicialis

    BGB § 363; ; BGB § 440

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 440 S. 2; BGB § 363
    Käufer trägt nach Entgegennahme der nachgebesserten Sache die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Beweislast für das Fortbestehen des Mangels nach Nacherfüllung sowie für das Fehlschlagen der Nacherfüllung gem. § 440 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 363; BGB § 440
    Darlegungslast und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen nach einer erfolgten Nachbesserung; Beweislast für das Beruhen des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach erneuter ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlschlagen der Nachbesserung: Wer trägt Beweislast?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Käufer muss Fehlschlagen der Nachbesserung beweisen

  • IWW (Entscheidungsanmerkung und Zusammenfassung)

    Kaufprozess - Käufer trägt die Beweislast für fehlgeschlagene Nachbesserung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlgeschlagene Nachbesserung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweisfragen bei erneutem Auftreten des Mangels nach Nachbesserung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Maserati mit defektem Fensterheber - Käuferin kann nicht beweisen, dass die Reparatur erfolglos war

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Beweislast für das Fehlschlagen einer Nachbesserung des Verkäufers

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Wer muss den nach der Nachbesserung erneut aufgetretenen Sachmangel beweisen?

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Käufer muss Reparatur-Fehlschlag nachweisen - Käufer muss Gegenstand entgegennehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislast des Käufers für zweimaliges Fehlschlagen der Nachbesserung

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf - Nachbesserung: Käufer muss Fehlschlagen beweisen

  • IWW (Entscheidungsanmerkung und Zusammenfassung)

    Kaufprozess - Käufer trägt die Beweislast für fehlgeschlagene Nachbesserung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beweislast für Fehlschlagen der Nachbesserung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Beweislast für das Fortbestehen des Mangels nach Nacherfüllung sowie für das Fehlschlagen der Nacherfüllung gem. § 440 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer muss das Fehlschlagen der Nachbesserung beim Kaufvertrag beweisen? (IBR 2009, 207)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1341
  • MDR 2009, 495
  • NZV 2009, 285
  • VersR 2009, 984
  • AnwBl 2009, 122
  • AnwBl 2009, 97
  • BauR 2009, 866
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07
    Dies erfordert jedoch keine ausdrückliche Auseinandersetzung mit allen denkbaren Gesichtspunkten, wenn sich nur ergibt, dass eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGH, Urteil vom 13. Februar 1992 - III ZR 28/90, NJW 1992, 2080, unter I 2 b bb).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07
    Der Senat hat bereits entschieden, dass den Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen trifft, wenn er die Kaufsache entgegen genommen hat (BGHZ 159, 215, 217 f. ; Senatsurteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434, Tz. 20).
  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07
    Der Senat hat bereits entschieden, dass den Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen trifft, wenn er die Kaufsache entgegen genommen hat (BGHZ 159, 215, 217 f. ; Senatsurteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434, Tz. 20).
  • OLG Köln, 27.03.2018 - 18 U 134/17

    Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich

    Danach trifft den Käufer (nur) dann die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Umstände, wenn er eine ihm als (Nach-)Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen hat (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 2005 - VIII ZR 43/05 -, juris Rn. 20 sowie Urt. v. 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. Februar 2009, VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).

    Etwas anderes gilt nur, wenn nach einer vorausgegangenen Nachbesserung durch den Verkäufer ungeklärt bleibt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341 Rn. 23).

    In diesem Fall muss der Käufer das Fortbestehen des Mangels, mithin die Erfolglosigkeit des Nachbesserungsversuchs, beweisen (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, aaO Rn. 14 f.).

    Anders als in dem der vorgenannten Entscheidung (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, aaO) zugrunde liegenden Fall kommen hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ausschließlich Ursachen für die Verbrennungsaussetzer in Betracht, die im Fahrzeug selbst begründet liegen und nichts mit einer unsachgemäßen Behandlung durch den Käufer oder Dritte zu tun haben, nämlich "eine defekte Zündspule, defekte Zündkerze, defektes Einspritzventil, mechanische Defekte am Motor oder ein Wackelkontakt in der Elektrik des Fahrzeugs".

    Anders verhält es sich nur dann, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, aaO).

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Insoweit bedürfte es der Beweiserhebung, namentlich der Einholung des vom - insoweit beweisbelasteten (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341 Rn. 15 [zu § 440 BGB]; BeckOGK-BGB/Herresthal, Stand: 1. Juni 2019, § 326 Rn. 369; Staudinger/Schwarze, BGB, Neubearb. 2020, § 326 Rn. F 45) - Kläger angebotenen Sachverständigengutachtens zu den erwartbaren Folgen des Software-Updates für sein Fahrzeug.
  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 111/20

    Zum sog. Dieselskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung

    Für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung ist der Käufer darlegungs- und beweisbelastet (im Anschluss an Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341 Rn. 15 mwN).

    Für das Eingreifen eines solchen Ausnahmetatbestands und damit für das Vorliegen der hierfür erforderlichen Voraussetzungen ist - was das Berufungsgericht nicht erörtert hat - der Käufer, der sekundäre Gewährleistungsrechte geltend macht, nach allgemeinen Grundsätzen darlegungs- und beweisbelastet (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341 Rn. 15 mwN [zur Beweislast bei § 440 BGB]).

  • OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10

    Gebrauchtwagenkauf: Beweislast für eine fehlgeschlagene Nachbesserung;

    Diese aus § 363 BGB folgende Beweislastverteilung gilt auch dann, wenn der Käufer die Kaufsache nach einer erfolglosen Nachbesserung wieder entgegengenommen hat (BGH, Urt. v. 9.3.2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664; Urt. v. 11.2.2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).
  • OLG Stuttgart, 08.06.2011 - 4 U 34/11

    Ansprüche bei Mängeln einer Kaufsache: Haftung des Verkäufers mangelhaften

    Dies stellte demnach vereinbarungsgemäß die von der Beklagten der Klägerin geschuldete Nacherfüllung dar, zumal selbst in der bloßen Annahme eines aliuds als (Nach)Lieferung im Bewusstsein, dass es sich um ein solches handelt, eine stillschweigende Vereinbarung dieser Leistung an Erfüllungs Statt zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung (hier: der Nachlieferung) läge (vgl. Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 364 Rn. 1 f.), nachdem Gegenstand der Leistung an Erfüllungs Statt Leistungen jeder Art sein können (Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 364 Rn. 3); insoweit gilt nichts anderes als bei § 363 BGB, dessen Geltung für die Nacherfüllung des Verkäufers ausdrücklich bejaht wird (BGH NJW 2009, 1341 Tz. 15; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 363 Rn. 1).
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 280/20

    Zur Substantiierungspflicht des Käufers eines vom sogenannten Abgasskandal

    Somit kann sich die Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Senats berufen, wonach ein Käufer der die Kaufsache nach einer gewünschten Nachbesserung erneut entgegennimmt, gemäß § 363 BGB die Beweislast dafür trägt, dass der Mangel fortbesteht, mithin dass der Nachbesserungsversuch erfolglos war (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341 Rn. 15; vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664 Rn. 11).
  • BGH, 26.01.2022 - VIII ZR 140/20

    Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung vor der Erklärung des

    Für das Eingreifen des Ausnahmetatbestands des § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB und damit für das Vorliegen der hierfür erforderlichen Voraussetzungen ist der Kläger als Käufer, der sekundäre Gewährleistungsrechte geltend macht, nach allgemeinen Grundsätzen darlegungs- und beweisbelastet (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341 Rn. 15 mwN; vom 29. September 2021 - VIII ZR 111/20, WM 2021, 2156 Rn. 23, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17

    Abgasskandal; Mängel aufgrund des Softwareupdates; Beweislast

    Werden befürchtete Mängel behauptet, um bei unterbliebenem Update die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Mangelbeseitigung zu begründen, trägt der Käufer die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil vom 11.02.2009, VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341 (1342).
  • LG Bonn, 25.05.2018 - 1 O 148/17

    Abgasskandal VW Software Rückzahlung Kaufpreis

    Dabei trifft den Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen, aus denen sich eine Unzumutbarkeit der Nacherfüllung ergeben könnte (vgl. BGH NJW 2009, 1341ff. = juris Rd.15; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 440 Rd.11; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, 2013, § 440 Rd.42).
  • OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09

    Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung von Mängeln eines Pkw

  • OLG Frankfurt, 14.03.2016 - 16 U 221/15

    Rechte des Käufers eines Pferdes; Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen einer

  • OLG Hamm, 29.04.2014 - 28 U 51/13

    Autokauf; Gebrauchtwagenkauf; Fehlschlagen der Nachbesserung; Symptom eines

  • BGH, 22.02.2022 - VIII ZR 434/21

    Rücktritt des Käufers eines mit einem Sachmangel behafteten Fahrzeugs vom

  • OLG Hamm, 09.12.2010 - 28 U 103/10

    Fehlschlagen der Nachbesserung von Mängeln eines Sportwagens

  • LG Bonn, 19.05.2017 - 1 O 341/16

    VW-Abgasskandal; Rücktritt; Fristsetzung; Nacherfüllung

  • LG Bonn, 29.06.2018 - 1 O 411/17

    Abgassoftware Herstellerhaftung Delikt Betrug

  • LG Bonn, 27.07.2018 - 1 O 21/18

    Abgassoftware Abschalteinrichtung Herstellerhaftung

  • LG Bonn, 02.02.2018 - 1 O 140/17

    Abgasskandal, VW Software Motorsteuerung, Rücktritt Schaden

  • AG Berlin-Mitte, 21.09.2016 - 9 C 148/16

    Unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung bei nur geringen Verzögerungen?

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