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   BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07   

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https://dejure.org/2009,1740
BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07 (https://dejure.org/2009,1740)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07 (https://dejure.org/2009,1740)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 (https://dejure.org/2009,1740)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Substantiierung des Minderwerts einer erworbenen Immobilie; Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises als Verfahrensmangel

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Verfassungswidriges Unterlassen der Einholung eines Sachverständigengutachtens in einem Prozess über die Zwangsvollstreckung wegen Ansprüchen aus einem Bankdarlehen zur Finanzierung des Erwerbs einer zu einem angeblich sittenwidrig überhöhten Preis verkauften ...

  • Judicialis

    HWiG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1 Abs. 1
    Aufhebung einer zivilgerichtlichen Entscheidung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1585
  • NZM 2009, 356
  • WM 2009, 671
  • WM 2009, 672
 
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Wird zitiert von ... (87)

  • BGH, 21.02.2017 - VIII ZR 1/16

    Wohnraumiete: Anforderungen an die Darlegung eines zur Mietminderung

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe etwa BVerfG, WM 2009, 671, 672; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10; vom 16. November 2010 - VIII ZR 228/08, juris Rn. 14; vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12, TranspR 2013, 430 Rn. 10).
  • BGH, 21.10.2014 - VIII ZR 34/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines

    a) Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe etwa BVerfG, WM 2009, 671, 672; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10; vom 16. November 2010 - VIII ZR 228/08, juris Rn. 14; vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12, TranspR 2013, 430 Rn. 10).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge aufgrund eines hinreichend substantiierten Vortrags (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, WM 2009, S. 671 ).

    Einem erheblichen Beweisangebot muss nach den Bestimmungen des Zivilprozessrechts dann nicht nachgekommen werden, wenn das angebotene Beweismittel ungeeignet ist, weil es im Einzelfall zur Beweisbehauptung erkennbar keine sachdienlichen Ergebnisse erbringen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1179/91 -, NJW 1993, S. 254 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, WM 2009, S. 671 ).

    Nicht erhoben werden muss weiter ein Beweis, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt, so dass der Beweisantritt nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen bezweckt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, WM 2009, S. 671 ).

    Sie ist daher nicht geeignet, das Ergebnis des Oberlandesgerichts verfassungskonform abzustützen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, WM 2009, S. 671 ).

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