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   VGH Hessen, 24.09.2008 - 5 A 1486/08.Z   

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https://dejure.org/2008,13026
VGH Hessen, 24.09.2008 - 5 A 1486/08.Z (https://dejure.org/2008,13026)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.09.2008 - 5 A 1486/08.Z (https://dejure.org/2008,13026)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. September 2008 - 5 A 1486/08.Z (https://dejure.org/2008,13026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenverantwortliche Überprüfung von Rechtsmittelbegründungsfristen durch einen Rechtsanwalt

  • Judicialis

    VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 173; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1; VwGO § 173; ZPO § 85 Abs. 2
    Gebühren - Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist: Berufung; Frist; Fristenkontrolle; Prozessbevollmächtigter; Rechtsanwalt; Rechtsmittelbegründung; Verfristung; Versäumnis; Verschulden; Zulassungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 165
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2008 - 5 A 1486/08
    Zu diesen üblichen Fristen, deren Feststellung und Berechnung er gut ausgebildetem und sorgfältig beaufsichtigtem Büropersonal überlassen darf, gehören aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu beachtenden Rechtsmittelbegründungsfristen grundsätzlich nicht (BVerwG, Beschluss vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194 = NJW 1995, 2122, mit vielen weiteren Nw).

    Von dieser Verpflichtung können auch Anweisungen an das Büropersonal bezüglich der Fristwahrung ihn nicht befreien (BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 1995, a.a.O. und vom 30. Juli 1997 - 11 B 23.97 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 212 = NJW 1997, 3390).

  • BVerwG, 30.07.1997 - 11 B 23.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Überwachung der

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2008 - 5 A 1486/08
    Von dieser Verpflichtung können auch Anweisungen an das Büropersonal bezüglich der Fristwahrung ihn nicht befreien (BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 1995, a.a.O. und vom 30. Juli 1997 - 11 B 23.97 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 212 = NJW 1997, 3390).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2019 - L 3 AS 85/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Sie entspricht vielmehr der Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II in der vom 1. April 2011 bis zum 31. Juli 2016 geltenden Fassung, mit der die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach der Leistungsanspruch nach dem SGB II durch die konkret vorgenommene Aufteilung möglichst nicht vollständig in Wegfall geraten solle, so dass der gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufrecht erhalten bleibt (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 2008, B 4 AS 29/07 R, NJW 2009, 165 ff.), kodifiziert wurde.
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