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   BGH, 06.04.2009 - II ZR 117/08   

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https://dejure.org/2009,1933
BGH, 06.04.2009 - II ZR 117/08 (https://dejure.org/2009,1933)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2009 - II ZR 117/08 (https://dejure.org/2009,1933)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2009 - II ZR 117/08 (https://dejure.org/2009,1933)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gericht verletzt das Recht eines Rechtsuchenden auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einer an Rechtsverweigerung grenzenden Weise

  • Wolters Kluwer

    Rückschluss auf eine fehlende Kenntnisnahme eines Vortrags im Falle einer Nichtberücksichtigung der wesentlichen Kernfragen des Vortrags in den Entscheidungsgründen des Gerichts; Vorliegen einer Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Falle eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 544 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
    Rückschluss auf eine fehlende Kenntnisnahme eines Vortrags im Falle einer Nichtberücksichtigung der wesentlichen Kernfragen des Vortrags in den Entscheidungsgründen des Gerichts; Vorliegen einer Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Falle eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Letzte Meldung - Übergehen von Parteivortrag und Beweisantritten

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Gericht verletzt das Recht eines Rechtsuchenden "in einer an Rechtsverweigerung grenzenden Weise”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übersehen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2139
  • FamRZ 2009, 1213
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 128/88

    Abgrenzung Innengesellschaft zum partiarischen Rechtsgeschäft; Auflösung einer

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - II ZR 117/08
    Das Gericht muss sodann die Berechtigung der gegeneinander gerichteten Ansprüche im Prozess klären (s. nur Sen. Urt. v. 3. Mai 1976 - II ZR 92/75, WM 1976, 789, 790; v. 25. November 1976 - II ZR 187/75, WM 1977, 196, 197; v. 26. Juni 1989 - II ZR 128/88, WM 1989, 1850, 1851 ff.; ebenso für die Auseinandersetzung einer zweigliedrigen BGB(Außen)Gesellschaft bei Fehlen von Gesellschaftsvermögen zuletzt Sen. Urt. v. 23. Oktober 2006 - II ZR 192/05, WM 2006, 2359 Tz. 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.11.1976 - II ZR 187/75

    Bedürfnis der notariellen Beurkundung - Bestehen und Auflösung einer

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - II ZR 117/08
    Das Gericht muss sodann die Berechtigung der gegeneinander gerichteten Ansprüche im Prozess klären (s. nur Sen. Urt. v. 3. Mai 1976 - II ZR 92/75, WM 1976, 789, 790; v. 25. November 1976 - II ZR 187/75, WM 1977, 196, 197; v. 26. Juni 1989 - II ZR 128/88, WM 1989, 1850, 1851 ff.; ebenso für die Auseinandersetzung einer zweigliedrigen BGB(Außen)Gesellschaft bei Fehlen von Gesellschaftsvermögen zuletzt Sen. Urt. v. 23. Oktober 2006 - II ZR 192/05, WM 2006, 2359 Tz. 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.10.2006 - II ZR 192/05

    Auseinandersetzung einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - II ZR 117/08
    Das Gericht muss sodann die Berechtigung der gegeneinander gerichteten Ansprüche im Prozess klären (s. nur Sen. Urt. v. 3. Mai 1976 - II ZR 92/75, WM 1976, 789, 790; v. 25. November 1976 - II ZR 187/75, WM 1977, 196, 197; v. 26. Juni 1989 - II ZR 128/88, WM 1989, 1850, 1851 ff.; ebenso für die Auseinandersetzung einer zweigliedrigen BGB(Außen)Gesellschaft bei Fehlen von Gesellschaftsvermögen zuletzt Sen. Urt. v. 23. Oktober 2006 - II ZR 192/05, WM 2006, 2359 Tz. 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.05.1976 - II ZR 92/75

    Umwandlung von Einzelansprüchen eines Gesellschafters aus dem

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - II ZR 117/08
    Das Gericht muss sodann die Berechtigung der gegeneinander gerichteten Ansprüche im Prozess klären (s. nur Sen. Urt. v. 3. Mai 1976 - II ZR 92/75, WM 1976, 789, 790; v. 25. November 1976 - II ZR 187/75, WM 1977, 196, 197; v. 26. Juni 1989 - II ZR 128/88, WM 1989, 1850, 1851 ff.; ebenso für die Auseinandersetzung einer zweigliedrigen BGB(Außen)Gesellschaft bei Fehlen von Gesellschaftsvermögen zuletzt Sen. Urt. v. 23. Oktober 2006 - II ZR 192/05, WM 2006, 2359 Tz. 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.09.2018 - II ZR 161/17

    Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis durch den Außengesellschafter einer

    Ein Direktanspruch kommt nach der Rechtsprechung des Senats erst Recht in Frage, wenn der Zweck der Innengesellschaft wie vorliegend auf ein Projekt begrenzt ist (BGH, Beschluss vom 6. April 2009 - II ZR 117/08, NJW 2009, 2139 Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2016 - 10 U 105/15

    Architektenleistungen als Einlage des stillen Gesellschafters: Abrechnung der

    Dass die vertragliche Vereinbarung auf die Verfolgung eines gemeinschaftlichen Zwecks gerichtet und nicht nur als Subunternehmerverhältnis ausgestaltet und gewollt war, folgt dabei neben der Bezeichnung des Vertrags aus der Aufteilung der von der Klägerin im Rahmen der Geschäftsführung einzunehmenden - von den Parteien bei Abschluss des Vertrags lediglich geschätzten - Erlöse nach Prozenten - in der Art einer gesellschaftlichen Gewinnverteilung nach § 722 BGB - und nicht, wie im Rahmen eines Werkvertrags üblich dadurch, dass die Beklagte Ziff. 1 gegenüber der Klägerin die von ihr konkret erbrachten Leistungen in Rechnung stellen sollte (BGH NJW 2009, 2139 juris Rn. 3).
  • BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 338/09

    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung mit dem zentralen Verteidigungsvorbringen

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt das auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 6. April 2009 - II ZR 117/08, NJW 2009, 2139 Rn. 2, 5 f.).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 239/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschränkte Revisionszulassung bei hilfsweise zur

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für die Entscheidung von zentraler Bedeutung ist, so lässt das auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BGH, Urteil vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3 m.w.N.; Beschluss vom 6. April 2009 - II ZR 117/08, NJW 2009, 2139 Rn. 2, 5 f.; BVerfGE 86, 133, 145 f.).
  • BGH, 11.10.2011 - VIII ZR 88/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen nicht ausreichender

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt das auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 6. April 2009 - II ZR 117/08, NJW 2009, 2139 Rn. 2, 5 f.).
  • BGH, 15.02.2011 - VIII ZR 140/10

    Rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung erheblichen Tatsachenvortrags

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 6. April 2009 - II ZR 117/08, NJW 2009, 2139).
  • OLG Naumburg, 08.01.2010 - 10 U 65/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Anhörungsrüge wegen Übergehen des

    Mit Schriftsatz vom 23. September 2009 hat der Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 9. Februar 2009, Az.: II ZR 77/08, und vom 6. April 2009, Az.: II ZR 117/08, ergänzend vorgetragen, die Entscheidung des Senates verletze in einer an Rechtsverweigerung grenzenden Weise das Recht des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, in dem der Senat den Vortrag des Beklagten zum Gegenstand und Inhalt des Vertrages vom 26. August 2006 in der Entscheidung nicht berücksichtigt und die Beweisangebote des Beklagten unbeachtet gelassen habe.
  • VGH Bayern, 21.08.2012 - 13a ZB 11.30473

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden

    Das Übergehen wesentlicher Argumente des Klagevortrags verletzt das rechtliche Gehör (BGH vom 9.2.2009 NJW 2009, 2137; vom 6.4.2009 NJW 2009, 2139).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 13a ZB 11.30331

    Asylrecht Afghanistan; Gefährdungslage Provinz Kandahar

    Das Übergehen wesentlicher Argumente des Klagevortrags verletzt das rechtliche Gehör (BGH vom 6.4.2009 NJW 2009, 2139; vom 9.2.2009 NJW 2009, 2137).
  • VGH Bayern, 14.08.2012 - 13a ZB 11.30437

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden

    Das Übergehen wesentlicher Argumente des Klagevortrags verletzt das rechtliche Gehör (BGH vom 6.4.2009 NJW 2009, 2139).
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