Rechtsprechung
BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 283 StGB; § 14 StGB; § 266 StGB
Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie); Schuldnereigenschaft (Tätigwerden im Geschäftskreis des Vertretenen); Untreue (tatbestandsausschließendes Einverständnis bei der GmbH) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Bankrotts durch Beiseiteschaffen von Gesellschaftsvermögen; Verhältnis von Bankrott und Vermögensdelikten bzw. Eigentumsdelikten; Anknüpfungspunkte für die Zurechnung der ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Abkehr von der Interessentheorie bei Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts
- Judicialis
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts: Beiseiteschaffen von Gesellschaftsvermögen ? Änderung der Rechtsprechung hinsichtlich der Abgrenzung der Insolvenzstraftaten der §§ 283 ff. StGB zu den Vermögens- bzw. Eigentumsdelikten
- streifler.de
Bankrott-Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers - "Interessentheorie"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 14; StGB § 266; StGB § 283 Abs. 1
Strafbarkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Bankrotts durch Beiseiteschaffen von Gesellschaftsvermögen; Verhältnis von Bankrott und den Vermögensdelikten bzw. Eigentumsdelikten; Anknüpfungspunkte für die Zurechnung der ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
StGB §§ 14, 246, 266, 283 ff.
Abkehr von der Interessentheorie bei Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts - gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Bankrott, Geschäftsführer, Vermögensbetreuungspflicht, Vermögensübertragung
Besprechungen u.ä. (3)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Die Aufgabe der Interessenformel des BGH - Alte Besen kehren gut? (Alexandra Schwarz; HRRS 8/2009, S. 341 ff.)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
StGB § 283 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1; GmbHG § 6 Abs. 2 Satz 2
Abkehr von der Interessentheorie bei Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Bankrott und Untreue; Abkehr von der Interessentheorie
Papierfundstellen
- NJW 2009, 2225
- ZIP 2009, 959
- NStZ 2009, 437
- NStZ 2010, 624
- StV 2010, 22
- DB 2009, 2032
- JR 2010, 267
- NZG 2009, 673
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11
Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB; …
Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Beihilfe zur Untreue in Tateinheit mit Beihilfe zum Bankrott zu Geldstrafen verurteilt, nachdem der Senat (mit Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225) eine in derselben Sache zuvor ergangene Verurteilung wegen Beihilfe zum Bankrott aufgrund unzureichender Feststellungen aufgehoben hatte.c) Kommt es für ein Handeln als Vertretungsberechtigter im Sinne des § 14 Abs. 1 StGB nicht (mehr) darauf an, ob dieses im Interesse des Geschäftsherrn liegt, ist auf andere taugliche Abgrenzungskriterien Bedacht zu nehmen (dazu bereits BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2228; vom 15. September 2011 - 3 StR 118/11, NStZ 2012, 89, 91).
Handelt ein Organwalter rechtsgeschäftlich, ist ein organschaftliches Tätigwerden jedenfalls dann naheliegend gegeben, wenn er im Namen der juristischen Person auftritt oder für diese aufgrund der bestehenden Vertretungsmacht bindende Rechtsfolgen zumindest im Außenverhältnis herbeiführt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2228; vom 15. September 2011 - 3 StR 118/11, NStZ 2012, 89, 91 m. Anm. Radtke/Hoffmann).
Angesichts der eigenen Rechtspersönlichkeit der GmbH (§ 13 GmbHG) kann in den Fällen, in denen ein Einverständnis der Gesellschafter mit der Vermögensverfügung aus den dargelegten Gründen ausgeschlossen ist, ein Eingriff in das betreute Vermögen mithin die Strafbarkeit sowohl wegen Untreue als auch wegen Bankrotts begründen (s. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2228; vom 15. September 2011 - 3 StR 118/11, NStZ 2012, 89, 91 m. zust. Anm. Radtke/Hoffmann;… LK/Schünemann, StGB, 11. Aufl., § 266 Rn. 125, 171;… aA etwa SK-StGB/Hoyer, § 266 Rn. 73 (Stand: Juli 2010);… S/S-Perron, StGB, 28. Aufl., § 266 Rn. 21b mwN).
- BGH, 30.08.2011 - 3 StR 228/11
Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Untreue zum Nachteil einer GmbH …
Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff.; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2227; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 57 ff.).Der Senat neigt weiter dazu, die Abgrenzung zwischen den Insolvenzdelikten der §§ 283 ff. StGB und der Untreue nach § 266 StGB nicht mehr nach der Interessenformel vorzunehmen, sondern maßgeblich daran anzuknüpfen, ob der Vertreter im Sinne des § 14 StGB im Geschäftskreis des Vertretenen tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2227 f.;… Beschluss vom 1. September 2009 - 1 StR 301/09, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Geschäftsführer 4).
- BGH, 15.09.2011 - 3 StR 118/11
Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie; GmbH; Bankrott; Untreue …
Dieses Urteil hat der Senat wegen unzureichender Feststellungen aufgehoben (Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225).Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn - wie hier - unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff.; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2227; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 57 ff.; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 228/11).
Bei Beachtung dieser Grundsätze kann die trotz gleichartiger Verhaltensweisen mit der Interessentheorie verbundene Ungleichbehandlung zwischen Einzelkaufleuten und GmbH-Geschäftsführern ebenso vermieden werden (…vgl. Radtke aaO) wie Strafbarkeitslücken bei Verstoß gegen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten, wodurch der Gläubigerschutz verbessert wird (vgl. Schwarz, HRRS 2009, 341, 343; Floeth, EWiR 2009, 589, 590; Link, NJW 2009, 2228; Bittmann, wistra 2010, 8).
- BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12
Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig
Täter, Mittäter oder mittelbarer Täter kann daher grundsätzlich nur die Person sein, die für die Erfüllung der Verbindlichkeit haftet (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, vgl. auch Urteil vom 10. Mai 2000 - 3 StR 101/00); dies gilt sowohl für die Begehungsweise des Abs. 1 als auch für die des Abs. 2 der Norm. - BGH, 15.11.2012 - 3 StR 199/12
Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung (hier: Verlust …
Sie stellt sich, weil es sich bei dem Tatbestand des Bankrotts nach § 283 StGB um ein Sonderdelikt des Schuldners handelt; ist der Schuldner - wie hier - eine juristische Person, die nur durch ihre Organe/Vertreter handeln kann, so ist die Zurechnung der Schuldnereigenschaft über § 14 StGB vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2226 mwN; zu den Zurechnungskriterien nach Aufgabe der Interessentheorie durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NJW 2012, 2366, 2368 f., zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 29.11.2011 - 1 ARs 19/11
Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie (Untreue; Bankrott; …
Der 3. Strafsenat hatte bereits mit Beschluss vom 10. Februar 2009 im Verfahren 3 StR 372/08 gewichtige Argumente angeführt, die für ein Abweichen der Rechtsprechung von der "Interessentheorie" sprechen könnten (BGH NStZ 2009, 437, 439). - BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
Untreue; Bankrott (Aufgabe der Interessentheorie)
Mit Beschluss vom 10. Februar 2009 im Verfahren 3 StR 372/08 hat nun der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Argumente angeführt, die für ein Abweichen der Rechtsprechung von der "Interessentheorie" sprechen könnten (BGH NStZ 2009, 437, 439). - BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12
Untreue zum Nachteil einer GmbH (Vermögensschaden bei einverständlichen …
b) Für die Beurteilung der drohenden Zahlungsunfähigkeit erweist sich die - zwar generell mögliche - Heranziehung wirtschaftskriminalistischer Beweisanzeichen ohne jegliche (Mindest-)Feststellungen zu einem Liquiditätsstatus, d. h. zu kurzfristig fällig werdenden Verbindlichkeiten der A. GmbH und den zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2226), entsprechend den Darlegungen zur Untreue als unzureichend. - BGH, 25.08.2016 - 1 StR 290/16
Bankrott (Feststellung der Zahlungsunfähigkeit)
Wird eine Gegenüberstellung gewählt, muss die Darstellung der Liquiditätslage zu ausgewählten Stichtagen so aussagekräftig sein, dass dem Revisionsgericht die Kontrolle möglich ist, ob das Landgericht von zutreffenden Voraussetzungen ausgegangen und einen nachvollziehbaren Rechenweg gewählt hat (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2226 mwN). - OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10
Untreue: Strafbarkeit eines Alleingeschäftsführers einer kommunalen …
Vielmehr ist anerkannt, dass das Einverständnis der Gesamtheit der Gesellschafter als oberstem Willensorgan der GmbH und wirtschaftlichem (nicht rechtlichem) Inhaber des zu betreuenden Vermögens die Pflichtwidrigkeit des Handelns als Merkmal des Untreuetatbestandes ausschließt, wenn es wirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.08.2010, 2 StR 111/09; Urteil vom 10.02.2009, 3 StR 372/08; Urteil vom 18.06.2003, 5 StR 489/02, bei juris).Letzteres ist der Fall, wenn unter Verstoß gegen auch Gläubigerinteressen dienenden Rechtsvorschriften die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, indem etwa die Kapitalerhaltungsregel des § 30 Abs. 1 GmbHG missachtet, eine Überschuldung der Gesellschaft herbeigeführt oder vertieft oder deren Liquidität unmittelbar existenzbedrohend gefährdet wird (vgl. BGH, Urteil vom 27.08.2010, 2 StR 111/09; Beschluss vom 10.02.2009, 3 StR 372/08; Beschluss vom 11.09.2003, 5 StR 524/02, bei juris).
- FG Hamburg, 14.12.2010 - 3 K 40/10
Steuerpflicht bzgl. in Bankdepots gehaltener und im Umlaufvermögen erfasster …
- OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 5 U 177/12
Rückerstattung von Zahlungen des Insolvenzschuldners an eine Schweizer …
- BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22
Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen
Rechtsprechung
OLG Köln, 04.11.2008 - 4 UF 60/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Befristung des nachehelichen Unhterhalts; Voraussehbarkeit ausschlaggebender Umstände für die zeitliche Begrenzung des Unterhalts im Ausgangsverfahren unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles; § 1578b Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als ...
- Judicialis
BGB § 1572 Nr. 1; ; BGB § 1573 Abs. 5; ; BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1578 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1578 b; ; BGB § 1578 b Abs. 2; ; ZPO § 323 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de
Nachträgliche Befristung und Begrenzung des nachehelichen Unterhalts aus Billigkeitsgründen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brühl, 18.03.2008 - 31 F 251/06
- OLG Köln, 04.11.2008 - 4 UF 60/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 2225
- NJW-RR 2009, 800
- FamRZ 2009, 429
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 19.08.2009 - 8 UF 33/09
Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten gem. § 1578 b …
Die für den Aufstockungsunterhaltsanspruch zugrunde gelegte Betrachtung dürfte nunmehr auch für den Krankenunterhaltsanspruch gemäß § 1572 BGB entsprechende Geltung beanspruchen (vgl. BGH, FamRZ 2009, 406 f.; OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 999 ff; OLG München, FamRZ 2008, 1959 ff; OLG Celle, FamRZ 2009, 56 f; OLG Köln, OLGR 2009, 474). - OLG Koblenz, 16.05.2018 - 13 UF 138/18 Ein Erwerbsanreiz ist vom Krankengeld nicht abzuziehen (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 429 ).