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   BGH, 29.04.2009 - XII ZR 66/07   

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https://dejure.org/2009,883
BGH, 29.04.2009 - XII ZR 66/07 (https://dejure.org/2009,883)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2009 - XII ZR 66/07 (https://dejure.org/2009,883)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2009 - XII ZR 66/07 (https://dejure.org/2009,883)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen; Herausgabeanspruch des Mieters gegen den Ersteigerer bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes an den Versteigerer; Abschluss eines Vertrages auf unbestimmte Zeit wegen fehlender Beurkundung des von den Parteien vereinbarten ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 812; ZVG § 57a
    Bereicherungsausgleich wegen Mieterinvestitionen bei vorzeitigem Mietende gegenüber dem Ersteher nach der Zwangsversteigerung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Mieters für getätigte Investitionen gegen Erwerber in der Zwangsversteigerung

  • RA Kotz

    Gewerbemietverhältnis - Beendigung und Schadensersatz

  • Judicialis

    BGB § 546 Abs. 1; ; BGB a.F. § 566 S. 2; ; BGB § 812; ; ZVG § 57a; ; ZVG § 57c

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen; Herausgabeanspruch des Mieters gegen den Ersteigerer bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes an den Versteigerer; Abschluss eines Vertrages auf unbestimmte Zeit wegen fehlender Beurkundung des von den Parteien vereinbarten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung: Bereicherungsschuldner nach Vermieterwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erwerbers nach Zwangsversteigerung - Bereicherungsansprüche des Mieters

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Immobilienkauf in der Zwangsversteigerung - Vorsicht!

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Risiken beim Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietverhältnis vorzeitig beendet: Wer haftet?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsansprüche des Mieters bei vorzeitigem Mietende in der Zwangsversteigerung

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erwerbers nach Zwangsversteigerung - Bereicherungsansprüche des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Kündigung nach Zwangsversteigerung: Bereicherungsansprüche des Mieters? (IMR 2009, 234)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 180, 293
  • NJW 2009, 2374
  • MDR 2009, 920
  • NZM 2009, 514
  • ZMR 2009, 749
  • WM 2009, 1381
  • Rpfleger 2009, 582
  • JR 2010, 491
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - XII ZR 66/07
    b) Bei einem Vermieterwechsel im Wege der Zwangsversteigerung ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen Vermieter war, sondern der Ersteigerer, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält (Fortführung von Senatsurteil vom 5. Oktober 2005 - XII ZR 43/02 - NJW-RR 2006, 294).

    Seien die wertsteigernden Aufwendungen bereits zu einer Zeit vorgenommen worden, als der ursprüngliche Vermieter noch Eigentümer des Grundstücks gewesen sei, richte sich der Bereicherungsanspruch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2005 (XII ZR 43/02 - NJW-RR 2006, 294) gegen den Erwerber.

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass dem Beklagten ein Bereicherungsanspruch (Bereicherung in sonstiger Weise) zustehen kann, weil die Klägerin als Vermieterin vorzeitig, und zwar infolge ihrer Kündigung schon zum 31. Dezember 2005 und nicht erst mit Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit in den Genuss der wertsteigernden Investition des Beklagten gekommen ist (BGH, Senatsurteil vom 5. Oktober 2005 - XII ZR 43/02 - NJW-RR 2006, 294).

    Mit Urteil vom 5. Oktober 2005 (a.a.O.) hat der erkennende Senat aber entschieden, dass bei einem Vermieterwechsel infolge Grundstücksveräußerung nicht derjenige Bereicherungsschuldner ist, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investition Vermieter war, sondern der neue Vermieter, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält.

    Sieht man den Umfang der Bereicherung aber nicht in der Höhe der Aufwendungen des Mieters und nicht im Zeitwert der Investitionen oder der Verkehrswertsteigerung des Mietobjektes bei Rückgabe, sondern allein in der Erhöhung des Ertragswertes, den der Vermieter früher als vertraglich vorgesehen durch anderweitige Vermietung zu einem höheren Mietzins realisieren kann (so Senatsurteil vom 5. Oktober 2005 a.a.O.), kann sich der Anspruch nur gegen denjenigen richten, der das Mietobjekt vorzeitig zurückerhält.

  • BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59

    Erstattung von verlorenen Baukostenzuschüssen des Mieters in der

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - XII ZR 66/07
    Bei einem verlorenen Baukostenzuschuss, um den es sich nach dem Vorbringen der Beklagten handele, komme nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 16, 31, 35 f.; BGH, Urteil vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125) ein Bereicherungsanspruch nur gegen den früheren Vermieter, nicht aber gegen den Ersteher in Betracht.

    Soweit das Berufungsgericht aber unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1954 (BGHZ 16, 31 ff.) und vom 14. Juli 1960 (VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125 ff.) meint, ein etwaiger Bereicherungsanspruch richte sich nicht gegen den Ersteigerer, sondern gegen den ursprünglichen Vermieter, kann ihm nicht gefolgt werden.

  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 4/54

    Baukostenzuschuß. Rückzahlungspflicht des Erstehers

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - XII ZR 66/07
    Bei einem verlorenen Baukostenzuschuss, um den es sich nach dem Vorbringen der Beklagten handele, komme nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 16, 31, 35 f.; BGH, Urteil vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125) ein Bereicherungsanspruch nur gegen den früheren Vermieter, nicht aber gegen den Ersteher in Betracht.

    Soweit das Berufungsgericht aber unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1954 (BGHZ 16, 31 ff.) und vom 14. Juli 1960 (VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125 ff.) meint, ein etwaiger Bereicherungsanspruch richte sich nicht gegen den Ersteigerer, sondern gegen den ursprünglichen Vermieter, kann ihm nicht gefolgt werden.

  • BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 16/59
    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - XII ZR 66/07
    Mit der Beendigung des Mietvertrages vor dem von den Parteien geplanten Ende ist der Rechtsgrund für die vom Beklagten vorgenommene Investition insoweit weggefallen (BGH, Urteil vom 21. Januar 1960 - VIII ZR 16/59 - WM 1960, 497, 498) mit der Folge, dass der Vermieter bereichert sein kann.
  • BGH, 19.09.2014 - V ZR 269/13

    Mietvertrag mit einem Golfclub über ein städtisches Rennbahngelände:

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass ein Bereicherungsanspruch gegeben sein kann, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswerts gelangt (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - XII ZR 43/02, NJW-RR 2006, 294 Rn. 25; Urteil vom 29. April 2009 - XII ZR 66/07, NJW 2009, 2374 Rn. 8; Urteil vom 16. September 2009 - XII ZR 71/07, NJW-RR 2010, 86 Rn. 11).
  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 181/19

    Vollstreckungsgegenklage einer Insolvenzschuldnerin: Voraussetzungen und Inhalt

    (1) Im Ausgangspunkt richtig ist zwar, dass sich ein Wertersatzanspruch der Schuldnerin infolge der vorzeitigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses über den Golfplatz nach bereicherungsrechtlichen Regeln gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB (Bereicherung in sonstiger Weise) ergeben könnte, wenn der Beklagte deutlich früher als von den Vertragsparteien bei Abschluss der Vereinbarung geplant in den Genuss wertsteigernder Investitionen gekommen wäre (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2020 - V ZR 226/19, juris Rn. 30; BGH, Urteil vom 16. September 2009 - XII ZR 71/07, NJW-RR 2010, 86 Rn. 11; Urteil vom 29. April 2009 - XII ZR 66/07, BGHZ 180, 293 Rn. 8, Urteil vom 5. Oktober 2005 - XII ZR 43/02, NJW-RR 2006, 294 Rn. 24).

    Hierfür kommt es nicht auf die tatsächliche Verwendung, sondern nur auf die konkrete Verwendbarkeit zu einem höheren Entgelt als bisher an (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2020 - V ZR 226/19, juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 16. September 2009 - XII ZR 71/07, NJW-RR 2010, 86 Rn. 13; Urteil vom 29. April 2009 - XII ZR 66/07, BGHZ 180, 293 Rn. 14; Urteil vom 5. Oktober 2005 - XII ZR 43/02, NJW-RR 2006, 294 Rn. 25).

  • KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16

    Ladenlokalmiete: Mietzahlung ab Übergabe der Räume trotz Mietminderung auf Null

    Die Forderung nach voller Kostentragung führe wegen vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses zu einer ungerechtfertigten Bereicherung (s. z.B BGH, Urt. v. 29.04.2009 -XII ZR 66/07, BGHZ 180, 293 = NJW 2009, 2374 Tz 8).

    Ein Anspruch könnte sich aus § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB lediglich auf Herausgabe des Vorteils ergeben, den der Vermieter aufgrund des vorzeitigen Rückerhalts der verbesserten Mietsache erlangt, und damit in Höhe einer vom Vermieter nach der Marktlage von einem Nachmieter erzielbaren (nochmaligen) Zuschusszahlung und/oder einer Ertragswertsteigerung in Form einer höheren Miete als der vom alten Mieter gezahlten, soweit die Differenz auf der vom alten Mieter bereits erbrachten Zahlung des Baukostenzuschusses beruht (s. BGHZ 180, 293 = NJW 2009, 2374 Tz 10; NJW 1967, 2255 unter I.3.b; BGHZ 29, 289 -juris Tz 18, 21 ff: die Ertragswert-steigerung sei nur zeitanteilig herauszugeben; ferner Senat, Beschl. v. 13.07.2015 -8 W 45/15 -juris Tz 30 m.N.; Scheuer/Emmerich in: Bub/Treier/Emmerich, Handb.

  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 71/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

    Mit nach Erlass des Berufungsurteils ergangenem Urteil vom 20. Mai 2009 (- XII ZR 66/07 - NJW 2009, 2374) hat der Senat entschieden, dass sich der Bereicherungsanspruch nicht gegen den ursprünglichen Vermieter, sondern gegen den Ersteigerer richtet.
  • KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung der Beschränkung

    Der Umfang der Bereicherung richtet sich nicht nach der Höhe der Aufwendungen des Mieters und auch nicht nach dem Zeitwert der Investition oder der Verkehrswertsteigerung des Mietobjekts bei Rückgabe, sondern allein nach der Erhöhung des Ertragswerts (s. BGHZ 180, 293 = NJW 2009, 2374 Tz 8, 10; NJW-RR 2006, 294 Tz 30).

    Nur wenn der Vermieter mehr erlösen kann, als er nach dem bisherigen Vertrag erhalten hat, ist er bereichert (BGHZ 180, 293 Tz 12, 14; NJW-RR 2010, 86 Tz 14; NZM 1999, 19, bei Juris Tz 15).

  • OLG Hamm, 07.03.2014 - 30 U 162/12

    Zahlungsanspruch von Aufwendungsersatz für eine vorgenommene Bebauung eines

    Der Umstand, dass der Mietvertrag in einem solchen Fall vorzeitig kündbar ist, ändert nichts daran, dass die Parteien ursprünglich einen länger befristeten Mietvertrag haben vereinbaren wollen, der nach wie vor die Grundlage für die von dem Mieter getätigten Investitionen bildet (vgl. BGH, Urt. vom 29.04.2009, Az.: XII ZR 66/07, Rn. 8, juris).
  • KG, 16.03.2023 - 8 U 178/22

    Gewerberaummietvertrag über längere Zeit als ein Jahr: Rechtsmissbräuchlichkeit

    Der vereinbarte Zustand ist regelmäßig auch dafür relevant, inwieweit der Mieter den Erwerber bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses aus ungerechtfertigter Bereicherung in Anspruch nehmen kann (s. dazu BGHZ 180, 293).
  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 73/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

    Mit nach Erlass des Berufungsurteils ergangenem Urteil vom 20. Mai 2009 (- XII ZR 66/07 - NJW 2009, 2374) hat der Senat entschieden, dass sich der Bereicherungsanspruch nicht gegen den ursprünglichen Vermieter, sondern gegen den Ersteigerer richtet.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 49/12

    Rechtliche Einordnung der Gestattung der Schaffung und Nutzung einer Wohnung auf

    Nach der bereits zitierten Rechtsprechung zur Frage des Ausgleichs von Mieterleistungen (Baukostenzuschuss, eigene Aus- und Umbauten) bei vorzeitiger Beendigung langfristiger Miet- und Pachtverhältnisse, kommt es nicht auf die tatsächliche Vermietung an, sondern auf die Vermietbarkeit zu einem höheren als dem bisherigen Mietzins (BGH v. 29.04.2009, XII ZR 66/07, Rn. 14; offen gelassen BGH v. 04.04.1990, VIII ZR 71/89 Rn. 19).
  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 72/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

    Mit nach Erlass des Berufungsurteils ergangenem Urteil vom 20. Mai 2009 (- XII ZR 66/07 - NJW 2009, 2374) hat der Senat entschieden, dass sich der Bereicherungsanspruch nicht gegen den ursprünglichen Vermieter, sondern gegen den Ersteigerer richtet.
  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 74/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

  • OLG Brandenburg, 13.08.2014 - 4 U 108/12

    Bürgschaft: Haftung des Bürgen bei Bürgschaftsblankett; Einrede der

  • KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10

    Erlischt das Vormietrecht bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts?

  • AG Leverkusen, 06.09.2019 - 20 C 226/17
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