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   BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09   

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BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09 (https://dejure.org/2009,1611)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.2009 - 2 B 3.09 (https://dejure.org/2009,1611)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 2 B 3.09 (https://dejure.org/2009,1611)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 1; BDG § 58 Abs. 1, § 65 Abs. 1 Satz 1, § 69; DiszG Berlin §§ 3, 41; VwGO §§ 98, 108 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 133 Abs. 6; ZPO §§ 397, 402, 411 Abs. 4, § 412
    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Rückgriff auf ein anderweitig erstelltes Sachverständigengutachten; Anhörung des Gutachters in der mündlichen Verhandlung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1
    Anhörung des Gutachters in der mündlichen Verhandlung; Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Rückgriff auf ein anderweitig erstelltes Sachverständigengutachten; Sachverständigenbeweis

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines Beweisantrags im Falle eines Rückgriffs auf ein anderweitig erstelltes Sachverständigengutachten

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; BDG § ... 58 Abs. 1; ; BDG § 65 Abs. 1 Satz 1; ; BDG § 69; ; DiszG Berlin § 3; ; DiszG Berlin § 41; ; VwGO § 98; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 133 Abs. 6; ; ZPO § 397; ; ZPO § 402; ; ZPO § 411 Abs. 4; ; ZPO § 412

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines Beweisantrags im Falle eines Rückgriffs auf ein anderweitig erstelltes Sachverständigengutachten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Grenzen der Sachkunde des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen der Sachkunde des Gerichts (IBR 2009, 618)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2614
  • AnwBl 2009, 214
  • DÖV 2009, 728
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet das Gericht, einem Beweisangebot nachzugehen, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache nach seinem Rechtsstandpunkt erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschluss vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1; stRspr).

    Das Gericht darf ein Beweisangebot nicht schon deshalb übergehen, weil es die Wahrscheinlichkeit als gering einschätzt, dass durch die Beweiserhebung neue Erkenntnisse gewonnen werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 - NJW-RR 1995, 441 und vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98 - NJW-RR 2001, 1006; BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2005 a.a.O.; stRspr).

  • BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch vorweggenommene

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
    Das Gericht darf ein Beweisangebot nicht schon deshalb übergehen, weil es die Wahrscheinlichkeit als gering einschätzt, dass durch die Beweiserhebung neue Erkenntnisse gewonnen werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 - NJW-RR 1995, 441 und vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98 - NJW-RR 2001, 1006; BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2005 a.a.O.; stRspr).
  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
    Das Gericht darf ein Beweisangebot nicht schon deshalb übergehen, weil es die Wahrscheinlichkeit als gering einschätzt, dass durch die Beweiserhebung neue Erkenntnisse gewonnen werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 - NJW-RR 1995, 441 und vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98 - NJW-RR 2001, 1006; BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2005 a.a.O.; stRspr).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 ; stRspr).
  • BVerwG, 16.07.2007 - 2 B 55.07

    Anspruch eines an Skoliose erkrankten angestellten Lehrers auf Übernahme in das

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
    Das Gericht ist in der Regel verpflichtet, einem darauf gerichteten Beweisantrag stattzugeben (Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 = Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 158; Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46 und vom 16. Juli 2007 - BVerwG 2 B 55.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 95 Rn. 7).
  • BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ermittlungen zum Tatbestandsmerkmal der

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
    Jedoch muss es dieses Gutachten nach den Regeln des Sachverständigenbeweises gemäß §§ 402 ff. ZPO in das gerichtliche Verfahren einführen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143).
  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 B 131.93

    Darlegungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
    Das Gericht ist in der Regel verpflichtet, einem darauf gerichteten Beweisantrag stattzugeben (Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 = Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 158; Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46 und vom 16. Juli 2007 - BVerwG 2 B 55.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 95 Rn. 7).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
    Das Gericht ist in der Regel verpflichtet, einem darauf gerichteten Beweisantrag stattzugeben (Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 = Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 158; Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46 und vom 16. Juli 2007 - BVerwG 2 B 55.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 95 Rn. 7).
  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 18.18

    Indizierung eines Albums (CD) aus dem Bereich Gangsta-Rap

    Nach den Regeln des Sachverständigenbeweises gilt dies nicht, wenn begründeter Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit von Mitgliedern des Zwölfer-Gremiums besteht, dessen Erkenntnisse auf einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt beruhen, erkennbar inhaltliche Widersprüche aufweisen oder nicht nachvollziehbar sind (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 1968 - 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 , vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 ; Beschluss vom 29. Mai 2009 - 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 Rn. 7).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Liegen dem Gericht bereits sachverständige Äußerungen zu einem Beweisthema vor, muss es ein zusätzliches Gutachten nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, inhaltliche Widersprüche oder fachliche Mängel aufweist oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschlüsse vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 Rn. 7 und vom 25. Februar 2013 - BVerwG 2 B 57.12 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19

    Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter;

    Liegen dem Gericht bereits sachverständige Äußerungen zu einem Beweisthema vor, muss es ein zusätzliches Gutachten nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, inhaltliche Widersprüche oder fachliche Mängel aufweist oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Mai 2009 - 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 Rn. 7 und vom 16. Mai 2018 - 2 B 12.18 - Buchholz 239.1 § 36 BeamtVG Nr. 3 Rn. 9).
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