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   BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 8/08   

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https://dejure.org/2009,4524
BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 8/08 (https://dejure.org/2009,4524)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 2 BvR 8/08 (https://dejure.org/2009,4524)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 (https://dejure.org/2009,4524)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 475 StPO; § 477 Abs. 3 StPO
    Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im Ermittlungsverfahren (fehlendes berechtigtes Interesse; keine Gewährung aus ermittlungstaktischen Gründen); allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) eines Beschuldigten im Strafverfahren durch Gewährung von Akteneinsicht zugunsten unbeteiligter Dritter - Voraussetzungen der §§ 475, 477 Abs 3 StPO nicht erfüllt

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die staatsanwaltschaftliche Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; Zulässigkeit der Rechtfertigung eines Eingriffs in das Recht ...

  • Judicialis

    StPO § 477 Abs. 3; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Gewährung von Akteneinsicht an Dritte im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 218
  • NJW 2009, 2876
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 20.06.2018 - 5 AR (Vs) 112/17

    Übermittlung anonymisierter Entscheidungsabschriften an private Dritte (Auskünfte

    a) Die Voraussetzungen, unter denen im Strafverfahren einer Privatperson Auskünfte aus Verfahrensakten erteilt oder Akteneinsicht gewährt werden darf, sind in den §§ 475 ff. StPO geregelt; diese Vorschriften bilden die erforderliche gesetzliche Grundlage für den mit ihnen verbundenen Eingriff in das Recht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG NJW 2009, 2876).

    Dabei kommt § 475 StPO eine Doppelfunktion zu: Die Vorschrift ist sowohl gesetzliche Grundlage für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2876) als auch materielle Anspruchsgrundlage des Antragstellers (SK-StPO/Weßlau, 4. Aufl., § 475 Rn. 1; BeckOK-StPO/Wittig, § 475 Rn. 1).

  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20

    Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht

    Wegen dieser Beschränkung begründet die Norm keine Rechtsgrundlage im Sinne einer Befugnisnorm für die ersuchte (Justiz-)Behörde zu einem mit der erbetenen Aktenübermittlung verbundenen tief greifenden Grundrechtseingriff (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. November 2010, 2 BvR 1124/10, WM 2011, 211 [213, juris Rn. 22]; Beschluss vom 18. März 2009, 2 BvR 8/08, NJW 2009, 2876 Rn. 14 f. und 20 [in Bezug auf die Gewährung von Einsicht in die Akte eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im

    Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 -, NJW 2009, 2876 [2877]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - 15 A 873/18

    Amtliche Information Vorhandensein Löschungsanspruch Herausgabeanspruch

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 -, juris Rn. 14, vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, juris Rn. 7, und vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, juris, Rn. 69, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u. a. -, juris Rn. 146 ff.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 -, juris Rn. 14, vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, juris Rn. 7, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u. a. -, juris Rn. 146 ff.; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2012 - 6 C 9.11 -, juris Rn. 27.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 -, juris Rn. 15, mit weiteren Nachweisen.

  • BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19

    Aufklärungsrüge; Auskunft; Auskunftsersuchen; BaFin; Begründungsmangel;

    § 475 StPO enthält eine umfassende Regelung, die etwa auch für die Überlassung anonymisierter Abschriften strafgerichtlicher Entscheidungen an private Dritte gilt (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 5 AR (Vs) 112/17 - BGHSt 63, 156 Rn. 6), und tritt in ihrem Anwendungsbereich - als ebenfalls nicht verfahrensbezogener, aber voraussetzungsgebundener Anspruch auf Verbescheidung nach pflichtgemäßem Ermessen - an die Stelle des voraussetzungslos gewährten Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 IFG (siehe etwa BT-Drs. 15/4493 S. 12; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 350, 352; Brink, in: Brink/Polenz/Blatt, IFG, 1. Aufl. 2017, § 1 Rn. 146; Wittmann, VBlBW 2019, 1 ; siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 - NJW 2009, 2876 Rn. 20).

    In dieser Situation wird § 475 StPO auch seiner Doppelfunktion nicht mehr gerecht, denn neben der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage für den Antragsteller soll die Vorschrift zugleich die gesetzliche Grundlage für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 - NJW 2009, 2876 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 5 AR (Vs) 112/17 - BGHSt 63, 156 Rn. 13).

  • OLG Rostock, 13.07.2017 - 20 Ws 146/17

    Akteneinsichtsgewährung an verfahrensunbeteiligte Dritte: Anhörungs- und

    Auch wenn § 478 StPO vor der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht an verfahrensunbeteiligte Dritte grundsätzlich keine vorherige Anhörung des Betroffenen vorsieht (vgl. zum Gesetzgebungsverfahren BT-Drucks. 14/1484, S. 29, 30; Meyer-Goßner a.a.O. § 478 Rdz. 2a), ist inzwischen durch mehrere Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass Betroffene in der Regel analog § 33 StPO anzuhören sind, wenn durch die Gewährung von Akteneinsicht in ihre Grundrechte, namentlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, eingriffen wird (BVerfG NStZ-RR 2005, 343; NJW 2007, 1052; 2009, 2876), wie es hier bei dem Angeklagten der Fall ist.
  • VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20

    Informationszugang; Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht; Bußgeldbescheid;

    Die Regelungen in §§ 475 ff. StPO seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als abschließend zu verstehen und dürften nicht unter Berufung auf andere Normen, die eine weitergehende Auskunftserteilung erlauben würden, unterlaufen werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.03.2009 - 2 BvR 8/08 -, juris).

    Maßgeblich ist insoweit vor allem, dass die speziellen Regelungen der Akteneinsicht für Privatpersonen in §§ 475 ff. StPO sowohl dem Schutz der Rechte des Beschuldigten als auch der Sicherung der Zwecke des Strafverfahrens (§ 477 Abs. 2 Satz 1 StPO) dienen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.03.2009 - 2 BvR 8/08 -, juris Rn. 20).

  • OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14

    Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters im Strafrecht

    Denn durch die Gewährung von Akteneinsicht nach § 475 Abs. 1 StPO wird in das Grundrecht der Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung nicht unerheblich eingegriffen (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG; BVerfG, NJW 2009, 2876; Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 1 vor § 474 StPO).
  • BayObLG, 02.06.2022 - 102 VA 7/22

    Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit dem öffentlichen

    Die Gewährung stellt daher einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen dar, deren personenbezogene Daten auf diese Weise zugänglich gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009, 2 BvR 8/08, NJW 2009, 2876 [juris Rn. 15]; Beschluss vom 26. Oktober 2006, 2 BvR 67/06, NJW 2007, 1052 [juris Rn. 7, 9]; BGH, Beschluss vom 5. April 2017, 1V AR [VZ] 2/16, NJW 2017, 1819 Rn. 14), hier in das genannte Recht des Antragstellers.
  • VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19

    Kein Akteneinsichtsrecht nach dem Landestransparenzgesetz in Ermittlungsakten der

    Sie enthalten für die Gewährung von Akteneinsicht an Privatpersonen spezielle Vorschriften, die sowohl dem Schutz der Rechte des Beschuldigten als auch der Sicherung der Zwecke des Strafverfahrens dienen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 -, juris, Rn. 17 und 20).

    Sie enthalten für die Gewährung von Akteneinsicht an Privatpersonen spezielle Vorschriften, die sowohl dem Schutz der Rechte des Beschuldigten als auch der Sicherung der Zwecke des Strafverfahrens dienen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 -, juris, Rn. 17 und 20).

  • KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12

    Voraussetzungen für die Akteneinsichtnahme durch private Dritte im

  • VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 37/09

    Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Akteneinsicht; Strafverfahren

  • LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 14/13

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Erstattungsfähigkeit, Aktenkopie

  • LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 4/13

    Zeugenbeistand, Gebühren, Akteneinsicht, Kopien, Erstattung

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