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   OLG Oldenburg, 27.01.2009 - 300 Ss 1/09   

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https://dejure.org/2009,8157
OLG Oldenburg, 27.01.2009 - 300 Ss 1/09 (https://dejure.org/2009,8157)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.01.2009 - 300 Ss 1/09 (https://dejure.org/2009,8157)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 300 Ss 1/09 (https://dejure.org/2009,8157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige Feststellungen bei Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen Überholvorschriften

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG; § 5 Abs. 2 S. 1 StVO
    Erforderliche Feststellungen i.R.e. Verstoßes gegen § 5 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO); Voraussetzungen eines zulässigen Überholvorgangs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Feststellungen i.R.e. Verstoßes gegen § 5 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO); Voraussetzungen eines zulässigen Überholvorgangs

  • Judicialis

    StVO § 5 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 5 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen unzulässigen Überholens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2967
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.03.1994 - 5 Ss OWi 86/94
    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.2009 - 300 Ss 1/09
    Wenn diese Strecke nicht abgemessen worden ist, ist die Kenntnis der Geschwindigkeiten des Überholenden und des Überholten sowie die Längen beider Fahrzeuge erforderlich, um die Überholstrecke errechnen zu können (OLG Düsseldorf NZV 1994, 290. ZfS 1997, 354 f).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - Ss 184/97

    Unterbrechung der ab Erlass des Bußgeldbescheids geltenden 6-monatigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.2009 - 300 Ss 1/09
    Wenn diese Strecke nicht abgemessen worden ist, ist die Kenntnis der Geschwindigkeiten des Überholenden und des Überholten sowie die Längen beider Fahrzeuge erforderlich, um die Überholstrecke errechnen zu können (OLG Düsseldorf NZV 1994, 290. ZfS 1997, 354 f).
  • OLG Hamm, 12.02.2013 - 1 RBs 8/13

    Anforderungen an die Urteilsfeststellung bei Überholmanöver mit Behinderung des

    Wenn diese Strecke nicht abgemessen worden ist, ist die Kenntnis der Geschwindigkeiten des Überholenden und des Überholten sowie die Längen beider Fahrzeuge erforderlich, um die Überholstrecke errechnen zu können (vgl. nur: OLG Düsseldorf NZV 1994, 290; OLG Oldenburg NJW 2009, 2967).
  • AG Hann. Münden, 04.04.2014 - 4 Cs 43 Js 4382/14

    Tagessatzhöhe bei Empfängern von Arbeitslosengeld II

    Das System der Verhängung von Geldstrafen in Tagessätzen führt zwangsläufig dazu, dass es bei niedrigen Einkommen zu schuldunangemessenen Entlastungen kommt (OLG Dresden, NJW 2009, 2967).
  • OLG Köln, 23.06.2010 - 13 U 222/09

    Pflichten des Anlageberaters

    Über diese Umstände hat die Bank richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit es für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung ist (vgl. BGHZ 123, 126; WM 2000, 1441; NJW 2009, 2967; NJW 2008, 3700; Palandt/Grüneberg, Kommentar zum BGB, 69. Auflage 2010, § 280 BGB Rdn. 47 ff).
  • LG Köln, 27.04.2011 - 3 O 57/10

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers gegenüber der Bank wegen

    Über diese Umstände hat die Bank richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit es für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung ist (vgl. BGHZ 123, 126; WM 2000, 1441; NJW 2009, 2967; NJW 2008, 3700; Grüneberg , in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 280 BGB, Rn. 47 ff.).
  • LG Köln, 09.06.2011 - 15 O 308/10

    Schadensersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von

    Über diese Umstände hat die Bank richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit es für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung ist (vgl. BGHZ 123, 126; WM 2000, 1441, NJW 2009, 2967; NJW 2008, 3700; OLG Köln, Urteil vom 23.06.2010, Az. 13 U 222/09 m.w.N.).
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