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   BGH, 02.07.2009 - V ZB 122/08   

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https://dejure.org/2009,2728
BGH, 02.07.2009 - V ZB 122/08 (https://dejure.org/2009,2728)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2009 - V ZB 122/08 (https://dejure.org/2009,2728)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - V ZB 122/08 (https://dejure.org/2009,2728)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung der Honorare eines von einem Zwangsverwalter beauftragten Rechtsanwalts im Vergütungsfestsetzungsverfahren; Zulässigkeit der Geltendmachung erstattungsfähiger Auslagen sowohl im Wege des Einzelnachweises als auch als Pauschale; Geltendmachung der Kosten einer ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZwVwV § 17 Abs. 3, § 21 Abs. 2
    Honorar eines vom Zwangsverwalter beauftragten Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZwVwV § 17 Abs. 3; ; ZwVwV § 21 Abs. 2; ; ZwVwV § 21 Abs. 3

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung - Honorar eines vom Zwangsverwalter beauftragten Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung von Anwaltshonoraren bei Zwangsverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zwangsverwalter und sein Anwalt

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Honorar eines von dem Zwangsverwalter beauftragten Rechtsanwalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3104
  • MDR 2009, 1247
  • NZI 2009, 700
  • NZM 2009, 677
  • Rpfleger 2009, 632
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 122/08
    Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Einschaltung Externer nicht erforderlich war, kann es die festzusetzende Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag kürzen (BGH, Beschl. v. 11. November 2004, IX ZB 48/04, NJW 2005, 903).

    Neben den sachlichen Voraussetzungen der für die Höherversicherung geltend gemachten Kosten wird das Beschwerdegericht nunmehr die Erstattungsfähigkeit der Anwaltshonorare (vgl. § 17 Abs. 3 ZwVwV, § 121 Abs. 2 ZPO sowie BGHZ 139, 309, 312 ff. u. BGH, Beschl. v. 11. November 2004, IX ZB 48/04, NJW 2005, 903) sowie die Einwendungen der Gläubigerin gegen deren Angemessenheit zu prüfen haben.

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass es dem Zwangsverwalter freistand, Tätigkeiten im Sinne des § 17 Abs. 3 ZwVwV, die er gegen besondere Vergütung selbst hätte übernehmen können, an ihm nahe stehende Personen, insbesondere an einen Sozius, zu übertragen (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 2004, IX ZB 48/04, aaO S. 904; Beschl. v. 5. Juli 2007, IX ZB 305/04, ZIP 2007, 1958, 1959 zu § 4 Abs. 1 Satz 3 u. § 5 InsVV).

  • BGH, 25.08.2004 - IXa ZB 32/03

    Vergütung des Zwangsverwalters

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 122/08
    Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen einer zusätzlichen Vergütung nach § 17 Abs. 3 ZwVwV von dem Vollstreckungsgericht geprüft werden (vgl. Stöber, aaO, § 153 Anm. 6.4; siehe auch BGH, Beschl. v. 5. November 2004, IXa ZB 202/03, WM 2005, 86, 87 f. u. Beschl. v. 25. August 2004, IXa ZB 32/03, NJW 2004, 3429 zu §§ 25, 27 Abs. 2 ZwVwV a.F.).
  • BVerfG, 17.02.1995 - 2 BvR 502/92

    Nachliquidation von in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren versehentlich

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 122/08
    Der Nachfestsetzung zugänglich sind daher Positionen, die einen selbständigen kostenrechtlichen Streitgegenstand bilden und über die noch nicht entschieden worden ist (vgl. Senat , Beschl. v. 16. Januar 2003, V ZB 51/02, NJW 2003, 1462), etwa weil sie in einem vorangegangenen Antrag versehentlich nicht enthalten waren (vgl. BVerfG Rpfleger 1995, 476).
  • BGH, 05.07.2007 - IX ZB 305/04

    Abzug der an den Insolvenzverwalter wegen für den Einsatz besonderer Sachkunde

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 122/08
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass es dem Zwangsverwalter freistand, Tätigkeiten im Sinne des § 17 Abs. 3 ZwVwV, die er gegen besondere Vergütung selbst hätte übernehmen können, an ihm nahe stehende Personen, insbesondere an einen Sozius, zu übertragen (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 2004, IX ZB 48/04, aaO S. 904; Beschl. v. 5. Juli 2007, IX ZB 305/04, ZIP 2007, 1958, 1959 zu § 4 Abs. 1 Satz 3 u. § 5 InsVV).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 122/08
    Neben den sachlichen Voraussetzungen der für die Höherversicherung geltend gemachten Kosten wird das Beschwerdegericht nunmehr die Erstattungsfähigkeit der Anwaltshonorare (vgl. § 17 Abs. 3 ZwVwV, § 121 Abs. 2 ZPO sowie BGHZ 139, 309, 312 ff. u. BGH, Beschl. v. 11. November 2004, IX ZB 48/04, NJW 2005, 903) sowie die Einwendungen der Gläubigerin gegen deren Angemessenheit zu prüfen haben.
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 202/03

    Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsrecht im Falle einer Zwangsverwaltung

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 122/08
    Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen einer zusätzlichen Vergütung nach § 17 Abs. 3 ZwVwV von dem Vollstreckungsgericht geprüft werden (vgl. Stöber, aaO, § 153 Anm. 6.4; siehe auch BGH, Beschl. v. 5. November 2004, IXa ZB 202/03, WM 2005, 86, 87 f. u. Beschl. v. 25. August 2004, IXa ZB 32/03, NJW 2004, 3429 zu §§ 25, 27 Abs. 2 ZwVwV a.F.).
  • BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02

    Abänderung der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 122/08
    Der Nachfestsetzung zugänglich sind daher Positionen, die einen selbständigen kostenrechtlichen Streitgegenstand bilden und über die noch nicht entschieden worden ist (vgl. Senat , Beschl. v. 16. Januar 2003, V ZB 51/02, NJW 2003, 1462), etwa weil sie in einem vorangegangenen Antrag versehentlich nicht enthalten waren (vgl. BVerfG Rpfleger 1995, 476).
  • BVerwG, 24.01.2024 - 6 C 4.22

    Anwendungsbereich der Aktenversendungspauschale nach § 107 Abs. 5 OWiG

    Neben dem unter b) bereits erwähnten Normzweck eines kostenrechtlichen Gleichlaufs der Aktenversendung im verwaltungsbehördlichen und im gerichtlichen Bußgeldverfahren ist der allgemeine Zweck von Auslagenpauschalen zu berücksichtigen, eine vereinfachte Abrechnung der Auslagen zu ermöglichen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 122/08 - NJW 2009, 3104 ).
  • OLG Köln, 06.06.2016 - 17 W 79/16

    Nachträgliche Geltendmachung im ersten Kostenfestsetzungsverfahren nicht geltend

    Es besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass versehentlich in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren nicht geltend gemachte Posten der Nachliquidation zugänglich sind (BVerfG NJW 1995, 1886; BGH NJW 2009, 3104; FamRZ 2011, 1222; NJW 2011, 1367 = AGS 2010, 580 mit zust. Anm. N. Schneider AGS 2010, 585; OLG München MDR 2003, 55; OLG Düsseldorf AGS 2006, 201; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 1004; OLG Celle AGS 2010, 582 mit zust. Anm. N. Schneider AGS 2010, 585; LG Trier JurBüro 2012, 250; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 104 Rdn. 21 "Nachliquidation" m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2012 - V ZB 155/11

    Zwangsverwaltervergütung: Bemessung bei der Verwaltung eines vermieteten

    Auch diese Gebühren unterliegen - anders als es offenbar das Vollstreckungsgericht gemeint hat - der gerichtlichen Festsetzung gemäß § 22 ZwVwVO (eingehend Senat, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 122/08, NJW 2009, 3104 f.).
  • LG Bonn, 27.05.2021 - 6 T 6/21

    Zwangsverwalter Gebühren-Anspruch bei Überschussermittlung?

    Die Voraussetzungen einer zusätzlichen Vergütung nach § 17 Abs. 3 ZwVwV sind dabei gerichtlich zu überprüfen, da die Masse davor geschützt werden muss, dass die Abrechnung einer Sondervergütung nicht in Bezug auf solche Tätigkeiten erfolgt, die bereits durch die Vergütung des Zwangsverwalters im Sinne von § 17 Abs. 1 ZwVwV abgegolten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 02. Juli 2009 - V ZB 122/08 -, juris, Rn. 12).
  • LG Berlin, 02.09.2013 - 82 T 382/13

    Sind Kosten für Delegierung an Hilfskraft zu erstatten?

    Jedenfalls ist - auch nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2009, 3104) - im Rahmen des § 21 Abs. 1 ZwVwV zu prüfen, ob die Beauftragung einer Hilfskraft überhaupt erforderlich war, was im vorliegenden Fall zu verneinen ist.
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