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   BGH, 16.07.2009 - III ZR 299/08   

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https://dejure.org/2009,1091
BGH, 16.07.2009 - III ZR 299/08 (https://dejure.org/2009,1091)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - III ZR 299/08 (https://dejure.org/2009,1091)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - III ZR 299/08 (https://dejure.org/2009,1091)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • LawCommunity.de

    Online-Rechnung eines Mobilfunkproviders

  • Telemedicus

    Online-Rechnung eines Mobilfunkproviders

  • Telemedicus

    Online-Rechnung eines Mobilfunkproviders

  • webshoprecht.de

    Zur Frage der Zulässigkeit lediglich einer Online-Rechnung bei Wahl eines Online-Tarifs eines Telefonproviders

  • IWW
  • aufrecht.de

    Online-Rechnung bei Mobilfunkvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer unangemessenen Benachteilung durch das Bereitstellen lediglich einer Online-Rechnung eines Mobilfunkanbieters; Notwendigkeit eines Downloads oder Ausdrucks einer Online-Rechnung zur Wahrung der Textform des § 126b BGB; Verstoß einer Klausel über ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunkvertrag und Onlinerechnung?

  • info-it-recht.de

    AGB-Klausel zu Online-Rechnung bei Mobilfunkvertrag

  • Judicialis

    BGB § 126; ; BGB § ... 126b; ; BGB § 286 Abs. 3; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 312c Abs. 1; ; TKG § 45h; ; TKG § 45i; ; TKG § 97 Abs. 3; ; UStG § 14; ; UKlaG § 3 Abs. 1; ; UKlaG § 4 Abs. 1

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Reine Online-Rechnungen sind zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer unangemessenen Benachteilung durch das Bereitstellen lediglich einer Online-Rechnung eines Mobilfunkanbieters; Notwendigkeit eines Downloads oder Ausdrucks einer Online-Rechnung zur Wahrung der Textform des § 126b BGB; Verstoß einer Klausel über ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Online-Tarif"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsbedingungen eines Mobilfunk-Service-Providers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung eines Mobilfunk-Service-Providers: Zustimmung des Kunden zum Erhalt einer Online-Rechnung und Verzicht auf den Versand einer Rechnung per Briefpost ? Online-Rechnung darf aber nicht alternativlos sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 286 Abs. 3, 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 45h, 45i und 97 Abs. 3 TKG
    Mobilfunkanbieter dürfen statt gedruckten elektronische Rechnungen ausstellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Online-Rechnungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Onlinerechnung zulässig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rechnung zum Download bei "Online-Tarif" ausreichend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Rechnungen von E-Plus gegenüber Verbrauchern ausreichend

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Eine Klausel, die die Rechnungstellung per Online-Rechnung vorsieht ist nicht grundsätzlich unwirksam

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Rechnung zum Download ist ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3227
  • MDR 2009, 1214
  • WM 2009, 1945
  • MMR 2010, 49
  • DB 2009, 2036
  • K&R 2009, 725
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Kündigung eines privaten

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - III ZR 299/08
    Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn die Beklagte durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten ihrer Vertragspartner durchzusetzen versuchte, ohne von vornherein auch deren Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihnen einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. nur Senatsurteil BGHZ 175, 102, 107 f, Rn. 19).
  • KG, 18.07.2006 - 5 W 156/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - III ZR 299/08
    Die hierzu ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen (z.B. KG NJW 2006, 3215, 3216 unter II. 2. d, bb; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 839, 840 unter II. 4. a) verhalten sich allerdings zu der Frage, ob ein Unternehmer im Rahmen von Fernabsatzverträgen seinen besonderen Informationspflichten nach § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB nachgekommen ist; demnach betreffen diese Entscheidungen Sachverhalte, die mit der hier vertraglich vereinbarten besonderen Form der Rechnungsübermittlung nicht vergleichbar sind.
  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06

    Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - III ZR 299/08
    Die hierzu ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen (z.B. KG NJW 2006, 3215, 3216 unter II. 2. d, bb; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 839, 840 unter II. 4. a) verhalten sich allerdings zu der Frage, ob ein Unternehmer im Rahmen von Fernabsatzverträgen seinen besonderen Informationspflichten nach § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB nachgekommen ist; demnach betreffen diese Entscheidungen Sachverhalte, die mit der hier vertraglich vereinbarten besonderen Form der Rechnungsübermittlung nicht vergleichbar sind.
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Aufwandspauschale - Überprüfung der Krankenhausrechnung auf

    Schon nach allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts dient eine Rechnung der textlichen Fixierung einer vom Gläubiger geltend gemachten Entgeltforderung und muss erkennen lassen, in welcher Höhe der jeweilige Betrag für welche Leistung verlangt wird, um eine sachgerechte Überprüfung zu ermöglichen (vgl zB zum in der Regelung des § 286 Abs. 3 BGB enthaltenen Begriff der Rechnung BGH Urteil vom 16.7.2009 - III ZR 299/08 - NJW 2009, 3227 = Juris RdNr 11; zur erforderlichen näheren Spezifizierung einer Detektivrechnung vgl BGHZ 111, 168 = NJW 1990, 2060 = Juris RdNr 23).
  • BSG, 23.05.2017 - B 1 KR 24/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung durch MDK -

    Schon nach allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts dient eine Rechnung der textlichen Fixierung einer vom Gläubiger geltend gemachten Entgeltforderung und muss erkennen lassen, in welcher Höhe der jeweilige Betrag für welche Leistung verlangt wird, um eine sachgerechte Überprüfung zu ermöglichen (vgl zB zum in der Regelung des § 286 Abs. 3 BGB enthaltenen Begriff der Rechnung BGH Urteil vom 16.7.2009 - III ZR 299/08 - NJW 2009, 3227 = Juris RdNr 11; zur erforderlichen näheren Spezifizierung einer Detektivrechnung vgl BGHZ 111, 168 = NJW 1990, 2060 = Juris RdNr 23).
  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters: Inhaltskontrolle für

    Nur wenn dies der Fall wäre, könnte die Beklagte davon ausgehen, die gegenüber allen ihren Vertragspartnern bestehende Pflicht zur Rechnungserteilung vollständig und umfassend durch Bereitstellung der Rechnung in ihrem Internetkundenportal zu erfüllen (zu Bedenken dagegen, Rechnungen lediglich zum Abruf über ein Internetportal bereit zu halten, siehe Senatsurteil vom 16. Juli 2009 - III ZR 299/08, NJW 2009, 3227 Rn. 14 mwN).

    Auch unter Berücksichtigung dessen, dass die allgemeine Verbreitung der Internetnutzung seit der Senatsentscheidung vom 16. Juli 2009 (aaO Rn. 21) weiter zugenommen haben mag, kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass die Abwicklung des privaten Rechtsverkehrs über dieses Medium bereits zum allgemeinen Standard erstarkt ist.

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 16/16 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Schon nach allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts dient eine Rechnung der textlichen Fixierung einer vom Gläubiger geltend gemachten Entgeltforderung und muss erkennen lassen, in welcher Höhe der jeweilige Betrag für welche Leistung verlangt wird, um eine sachgerechte Überprüfung zu ermöglichen (vgl zB zum in der Regelung des § 286 Abs. 3 BGB enthaltenen Begriff der Rechnung BGH Urteil vom 16.7.2009 - III ZR 299/08 - NJW 2009, 3227 = Juris RdNr 11; zur erforderlichen näheren Spezifizierung einer Detektivrechnung vgl BGHZ 111, 168 = NJW 1990, 2060 = Juris RdNr 23).
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 18/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Überprüfungsrecht der Krankenkassen

    Schon nach allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts dient eine Rechnung der textlichen Fixierung einer vom Gläubiger geltend gemachten Entgeltforderung und muss erkennen lassen, in welcher Höhe der jeweilige Betrag für welche Leistung verlangt wird, um eine sachgerechte Überprüfung zu ermöglichen (vgl zB zum in der Regelung des § 286 Abs. 3 BGB enthaltenen Begriff der Rechnung BGH Urteil vom 16.7.2009 - III ZR 299/08 - NJW 2009, 3227 = Juris RdNr 11; zur erforderlichen näheren Spezifizierung einer Detektivrechnung vgl BGHZ 111, 168 = NJW 1990, 2060 = Juris RdNr 23).
  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 23/16 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Krankenhausrechnung durch den Medizinischen

    Schon nach allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts dient eine Rechnung der textlichen Fixierung einer vom Gläubiger geltend gemachten Entgeltforderung und muss erkennen lassen, in welcher Höhe der jeweilige Betrag für welche Leistung verlangt wird, um eine sachgerechte Überprüfung zu ermöglichen (vgl zB zum in der Regelung des § 286 Abs. 3 BGB enthaltenen Begriff der Rechnung BGH Urteil vom 16.7.2009 - III ZR 299/08 - NJW 2009, 3227 = Juris RdNr 11; zur erforderlichen näheren Spezifizierung einer Detektivrechnung vgl BGHZ 111, 168 = NJW 1990, 2060 = Juris RdNr 23).
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 19/16 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Schon nach allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts dient eine Rechnung der textlichen Fixierung einer vom Gläubiger geltend gemachten Entgeltforderung und muss erkennen lassen, in welcher Höhe der jeweilige Betrag für welche Leistung verlangt wird, um eine sachgerechte Überprüfung zu ermöglichen (vgl zB zum in der Regelung des § 286 Abs. 3 BGB enthaltenen Begriff der Rechnung BGH Urteil vom 16.7.2009 - III ZR 299/08 - NJW 2009, 3227 = Juris RdNr 11; zur erforderlichen näheren Spezifizierung einer Detektivrechnung vgl BGHZ 111, 168 = NJW 1990, 2060 = Juris RdNr 23).
  • BSG, 23.05.2017 - B 1 KR 28/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der

    Schon nach allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts dient eine Rechnung der textlichen Fixierung einer vom Gläubiger geltend gemachten Entgeltforderung und muss erkennen lassen, in welcher Höhe der jeweilige Betrag für welche Leistung verlangt wird, um eine sachgerechte Überprüfung zu ermöglichen (vgl zB zum in der Regelung des § 286 Abs. 3 BGB enthaltenen Begriff der Rechnung BGH Urteil vom 16.7.2009 - III ZR 299/08 - NJW 2009, 3227 = Juris RdNr 11; zur erforderlichen näheren Spezifizierung einer Detektivrechnung vgl BGHZ 111, 168 = NJW 1990, 2060 = Juris RdNr 23).
  • OLG Hamm, 10.01.2012 - 4 U 145/11

    Ebay-Vertragsschluss bereits mit Gebotsabgabe

    Allerdings ist zweifelhaft, ob hiermit den Vorgaben des § 126b BGB genügt würde (offen gelassen in BGH, Urt. v. 16.07.2009 - III ZR 299/08, NJW 2009, 3227; ansonsten str.: dagegen u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 15.03.2007 - 4 W 1/07, ZIP 2007, 824, Palandt-Ellenberger, 71. Aufl., § 126b BGB, Rn. 3, Palandt/Grüneberg, § 355 BGB, Rn. 20 m.w.N.; a.A. u.a. MünchKomm-Einsele, 6. Aufl., § 126b BGB, Rn. 9 m.w.N).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 1 U 26/13

    Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen (Erhebung von Kostenpfand,

    Dabei kann sie die Rechnung auch online erstellen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - III ZR 299/08, Rz 8 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 82/14

    Formularmäßige Vereinbarung einer separaten Vergütung für die Erstellung und

  • OLG München, 05.02.2015 - 29 U 830/14

    Ausschluss des Rechnungsversandes in Papierform durch Allgemeine

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 166/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Zugangsfiktion für elektronisch übermittelte

  • VK Sachsen, 28.07.2021 - 1/SVK/043-20

    E-Vergabe: Absageschreiben kann in Bieterportal eingestellt werden!

  • BGH, 28.10.2015 - III ZR 64/15

    Unterlassungsbegehren gegenüber einem Telekommunikationsunternehmen bzgl. der

  • VG Köln, 04.12.2015 - 9 K 3302/14

    Weit reichende Konsequenzen für Letztverbraucher als unmittelbare Netznutzer im

  • LG Düsseldorf, 19.02.2014 - 12 O 223/12

    Unterlassung der Einbeziehung von Bestimmungen hinsichtlich Zugangs und

  • VG Augsburg, 21.12.2022 - Au 6 K 20.1440

    Anspruch auf Zahlung von Umplanungskosten der lichten Weite einer

  • AG Berlin-Charlottenburg, 31.07.2012 - 216 C 86/12

    Vertrag über Abrechnungsdienste für mietrechtliche Betriebskosten: Anspruch des

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