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   OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08   

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https://dejure.org/2009,3671
OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08 (https://dejure.org/2009,3671)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.04.2009 - 6 U 574/08 (https://dejure.org/2009,3671)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. April 2009 - 6 U 574/08 (https://dejure.org/2009,3671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Neuwageneigenschaft eines verkauften Pkw

  • Judicialis

    BGB § 323; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 346 Abs. 2; ; BGB § 347 Abs. 2; ; BGB § 437 Nr. 2; ; ZPO § 323; ; ZPO § 756 Abs. 2; ; ZPO § 767

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Neuwageneigenschaft eines verkauften Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Tageszulassung mit längerer Standzeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nach zwölf Monaten ist ein Neuwagen kein Neuwagen mehr!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fiat war nicht mehr fabrikneu - Wie wird beim Rücktritt vom Kauf der Gebrauchsvorteil berechnet?

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Fahrzeug ist maximal zwölf Monate fabrikneu - Lange Lagerung rechtfertigt Rücktritt vom Neuwagenkauf

  • 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Rückabwicklung der Neuwagenbestellung (Tageszulassung) bei mehr als zwölf Monate alten Kfz

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Tageszulassung ist "Neuwagen”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3519
  • MDR 2010, 27
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82

    Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08
    Wird beim Kauf eines Neuwagens der Gebrauchtwagen des Käufers unter Anrechnung auf den Kaufpreis in Zahlung genommen und hat der Verkäufer den Gebrauchtwagen im Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht weiterveräußert, so muss er ihn dem Käufer neben der in bar geleisteten Gegenleistung zurückgeben (BGH NJW 1984, 429; 431).
  • BGH, 16.04.1997 - VIII ZR 239/96

    Vollstreckbarkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08
    Würde ein solches Urteil als Vollstreckungstitel zugelassen, so käme mangels hinreichender Bestimmtheit des abzuziehenden künftig anfallenden Betrages allenfalls eine Vollstreckung wegen der bezifferten Forderung, also ohne den Abzug, in Betracht; der Schuldner wäre hinsichtlich der ihm zustehenden weiteren Nutzungsentschädigung darauf angewiesen, diese im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (vgl. zu Ermäßigungsklauseln in einer vollstreckbaren Urkunde: BGH NJW 1997, 2887, 1888; Musielak / Lackmann § 704 Rdnr. 7).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08
    Das an die Erfüllung der überhöhten Forderungen geknüpfte Rückgabeangebot der Klägerin war mithin weder zur Begründung von Schuldnerverzug hinsichtlich der Kaufpreisrückzahlung noch zur Begründung von Annahmeverzug auf Seiten der Beklagten geeignet (BGH NJW 2005, 2848, 2851).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08
    Die Beklagte kann sich demgegenüber nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15.07.1999, abgedruckt in NJW 1999, 3267 ff., berufen.
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2003 - 14 U 154/01

    Neuwagenkauf: Nutzungsvergütung nach Wandlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08
    Entgegen der in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Meinung (z. B. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1950, 1951; Reinking / Eggert, Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 469) ist der Tenor, der auf den Tachostand im Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs Bezug nimmt, keineswegs eindeutig.
  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08
    Dazu gehörte nach der herrschenden Rechtsprechung, von der auch das Landgericht ausgegangen ist, dass das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wurde, es keine durch längere Standzeit bedingte Mängel aufwies und zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate lagen (vgl. dazu BGH NJW 2004, 160).
  • BGH, 12.01.2005 - VIII ZR 109/04

    Zur Frage, ob ein unbenutztes Kraftfahrzeug nach einer Tages- oder Kurzzulassung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08
    Der Kunde erwirbt auch in diesen Fällen ein fabrikneues Fahrzeug (BGH NJW 2005, 1422, 1423).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 255/93

    Hinreichende Bestimmtheit eines Zahlungsanspruchs aus einer vollstreckbaren

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08
    Dies ist der Fall, wenn die Berechnung mit Hilfe "offenkundiger", z. B. aus dem Bundesgesetzblatt oder dem Grundbuch ersichtlicher, Umstände möglich ist (BGH NJW 1995, 1162).
  • BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08
    Voraussetzung hierfür ist, dass diese materiell-rechtlichen Regelungen nicht Gegenstand der Unterwerfungserklärung sind (BGH NJW 1996, 2165, 2166).
  • OLG Köln, 01.04.2004 - 8 U 89/03

    Unbegründeter Rücktritt bei Kauf eines Neuwagens aus abgelaufener Modellserie

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08
    Davon, dass das Modell des angebotenen Wagens nicht mehr gebaut werde, gingen die Vertragsparteien nicht aus (vgl. zu solchen Fällen: OLG Köln DAR 2005, 87 und OLG Bamberg OLGR 2002, 328).
  • OLG Celle, 18.05.1995 - 7 U 78/94

    Kauf- und Kreditgeschäft; Kaufvertrag; Endgültige Unterzeichnung; Vereinbarung

  • LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12

    Kraftfahrzeugkaufvertrag: Rücktrittsrecht nach gescheiterten

    Die Höhe kann gemäß § 287 ZPO geschätzt werden; sie ist vorliegend mit einem Betrag in Höhe von 0, 67 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 Kilometer anzusetzen (vgl. Saarl. OLG, Urt. v. 22. Februar 2011 - 4 U 559/09-160, OLG-Report Mitte 11/2011, Anm. 6; OLG Koblenz, NJW 2009, 3519).
  • LG Flensburg, 18.04.2019 - 3 O 48/18

    Kaufvertrag über ein mit einem sogenannten "Thermofenster" ausgestattetes

    Zur Berechnung ist der Bruttokaufpreis mit der Zahl der tatsächlich gefahrenen Kilometer zu multiplizieren und durch die zu erwartende Gesamtfahrleistung zu dividieren (statt vieler LG Frankfurt, Urteil vom 07.06.2018 - 13 O 14/17, juris Rn. 29; OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2009 - 6 U 574/08, juris Rn. 39 ff.), wobei das Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO von einer zu erwartenden Gesamtfahrleistung des Diesel-Pkw der Mittelklasse von 250.000 km ausgeht.
  • OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14

    Zug-um-Zug-Verurteilung: Hinreichende Bestimmtheit der Gegenleistung

    Für die Auslegung des Urteilstenors dürfen zwar Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils herangezogen werden, nicht aber das sonstige Verfahren, insbesondere auch nicht etwaige Beiakten, weil der Titel auch hinsichtlich der Zug-um-Zug geschuldeten Gegenleistung aus sich heraus verständlich sein muss (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 793; OLG Koblenz MDR 2010, 27; OLG Hamm MDR 2010, 1086).

    Deshalb können z. B. Urkunden, auch Teile der Prozessakten oder etwa die beigezogenen staatsanwaltlichen Ermittlungsakten nur beachtet werden, wenn sie zum Bestandteil des Urteils selbst gemacht worden sind; eine Bezugnahme auf nicht zum Bestandteil gemachte Urkunden reicht dagegen nicht aus (vgl. OLG Koblenz MDR 2010, 27; Musielak/Lackmann, ZPO, 6. Aufl., § 704 Rdnr. 6).

  • LG Aurich, 24.04.2017 - 5 O 161/16

    Kein umfassender Gewährleistungsausschluss bei Besichtigungsklausel - "gekauft

    Die voraussichtliche Gesamtlaufleistung eines Pkw der Mittelklasse beträgt 150.000 km (im Anschluss an OLG Koblenz, Urt . v. 16.04.2009 - 6 U 574/08).

    ( OLG Koblenz, Urt . v. 16.04.2009 - 6 U 574/08, juris Rn . 40).

    Bei einer voraussichtlichen Gesamtlaufleistung von 150.000 km (in Anwendung der Rechtsprechung des OLG Koblenz zu Mittelklassewagen: Urt . v. 16.04.2009 - 6 U 574/08, juris Rn . 40), einer zurückgelegten Fahrstrecke von 13.000 km und einem Bruttokaufpreis von 5.050 EUR ergibt sich unter Anwendung der obigen Formel ein Gebrauchsvorteil in Höhe von 437, 66 EUR, den sich die Klägerin ... anrechnen lassen muss, weswegen sich der zu erstattende Kaufpreis von 5.050 EUR um 437, 66 EUR auf 4.612,34 EUR verringert.

  • OLG Naumburg, 19.10.2012 - 10 U 17/12

    Bereicherungsrecht: Parteiöffentlichkeit für Untersuchungen durch einen

    Bei dem Kaufpreis ist zwar auch das Entgelt für mitverkauftes Zubehör und Einbauten zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, NJW 2009, 3519 (Winterräder, Sitzheizung).
  • OLG Jena, 23.05.2011 - 9 U 100/10

    Fahrzeugkaufvertrag - Nacherfüllung Durchrostungsschäden

    Mit dem OLG Karlsruhe NJW 2003, 1950 f. (anders OLG Koblenz, NJW 2009, 3519) sieht der Senat das Abstellen auf den "Tachostand in km zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs" für ausreichend bestimmbar an, da damit der Zeitpunkt der faktischen Rückgabe des Fahrzeugs gemeint ist und das Vollstreckungsorgan daher den sich aus dem Tachostand ergebenden Abzugsbetrag ohne Weiteres ermitteln kann.
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2021 - 13 U 905/19

    Dieselabgasskandal: Hinreichende Bestimmtheit einer Tenorierung nach der

    Dagegen wird in der Rechtsprechung eingewandt, es fehle an einer hinreichenden Bestimmtheit des Tenors, denn bei dem Tacho handle es sich nicht um eine Urkunde, die ausdrücklich zum Gegenstand des Urteils gemacht worden sei (OLG Koblenz, Urteil vom 16. April 2009 - 6 U 574/08 -, Rn. 53, juris; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2008 - I-1 U 152/07 -, Rn. 39, juris).
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 16 U 250/19
    Da der Tenor des angefochtenen Urteils in Bezug auf den Kaufpreis und die Nutzungsentschädigung aber nicht einen einheitlichen Saldobetrag aufweist, sondern die Beklagte für die Zukunft zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer weiteren, derzeit noch ungewissen Nutzungsentschädigung verpflichtet, weist das erstinstanzliche Urteil mangels hinreichender Bestimmtheit keinen vollstreckungsfähigen Inhalt auf (vgl. KG Berlin, Urteil vom 18.12.2006 - 2 U 13/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2008 - 1 U 152/07, NJW-RR 2008, 1199 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2009 - 6 U 574/08 -, NJW 2009, 3519 ff.).
  • OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10

    Höhe der Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Schadensberechnung auf

    Eine solche Bestimmung über den Fristbeginn liegt auch deshalb nahe, da die Fahrzeuge nach der Erstzulassung aus dem vom Hersteller noch zu überblickenden und zu überwachenden Bereich ausscheiden (BGH, NJW 1999, 3267 ff., 3268; OLG Koblenz, NJW 2009, 3519).
  • OLG Koblenz, 13.01.2011 - 5 U 20/10

    Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt wegen Fahrzeugvibrationen

    Dabei ist für den streitigen Wagen eine vom Kaufpreis gedeckte Laufleistung von 200.000 km anzusetzen (vgl. OLG Koblenz NJW 2009, 3519), so dass sich je km ein Betrag von 0, 1768 EUR ergibt; weitergehende Fahrten müssen letztlich mit den Unterhaltsaufwendungen finanziert werden, die sich über die Jahre summieren.
  • OLG Koblenz, 06.05.2014 - 3 U 1448/13

    Herausgabe gezogener Nutzungen: Bemessung des Wertersatzes für die Eigennutzung

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 13 U 546/20

    Dieselskandal: Zulässigkeit einer Tenorierung nach der sogenannten "Karlsruher

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 13 U 905/19

    Tenorierung nach der so genannten "Karlsruher Formel" mangels nicht

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