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   BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08   

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https://dejure.org/2008,4017
BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08 (https://dejure.org/2008,4017)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - X ZR 15/08 (https://dejure.org/2008,4017)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - X ZR 15/08 (https://dejure.org/2008,4017)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 358
  • NZV 2009, 139
  • FamRZ 2009, 139
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06

    Begriff der Annullierung eines Fluges; Vorlage an den Gerichtshof der

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08
    Eine so formulierte und begründete Aufforderung zur Umbuchung stellt ein Indiz für eine vollständige Aufgabe der Absicht dar, den Flug durchzuführen; aus ihm könnte daher - insbesondere in Verbindung mit weiteren Umständen und bei Fehlen von Hinweisen auf eine falsche rechtliche oder tatsächliche Einordnung der Störung - auf eine Annullierung zu schließen sein (vgl. dazu auch Sen.Vorlagebeschl. v. 17.7.2007 - X ZR 95/06, NJW 2007, 3437, 3438).

    Zwar hat der Senat eine Auslegung der Verordnung für denkbar gehalten, nach der es nicht mehr auf den Willen des Luftfahrtunternehmens ankommt, an der Durchführung des Flugs festzuhalten, weil die Verspätung so lange dauert, dass sie für den Fluggast einer Nichtdurchführung des Flugs gleichkommt, und deshalb von einer Annullierung auszugehen ist (vgl. Sen.Vorlagebeschl. v. 17.7.2007 - X ZR 95/06, NJW 2007, 3477 ff.).

  • BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08

    Begriff des technischen Defekts und des außergewöhnlichen Umstands

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08
    Ein Revisionsverfahren wäre deshalb auszusetzen und gemäß Art. 234 EG eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften einzuholen (vgl. zur Frage der Entlastung bei Vorliegen eines technischen Defekts Sen.Vorlagebeschl. v. 14.10.2008 - X ZR 35/08, zur Veröffentlichung in BGHR vorgesehen).
  • AG Köln, 12.07.2007 - 111 C 127/07

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Abgrenzung Annullierung ? Verspätung

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08
    Denn Art. 6 Abs. 1 der Verordnung stellt nicht auf die verzögerte Ankunft ab, sondern nur auf die Abflugverspätung (vgl. auch Führich, MDR Sonderheft 7/2007, S. 7; Schmid, NJW 2006, 1841, 1842; Wagner, VuR 2006, 337; AG Köln, Urt. v. 12.7.2007 - 111 C 127/07, juris).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08
    Dabei ist die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts nicht so offenkundig, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bliebe (vgl. EuGH, Rechtssache C-283/81, Slg. 1982, 3415, NJW 1983, 1257, 1258 - CILFIT).
  • AG Berlin-Schöneberg, 21.09.2005 - 5a C 92/05

    Ansprüche eines Fluggastes: Informationslose Gepäckrückgabe nach 2 vergeblichen

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08
    Für eine endgültige Aufgabe des Flugs und damit eine Annullierung mag zwar - worauf das Berufungsgericht ebenfalls abgehoben hat - im Einzelfall sprechen, dass die Passagiere das Flugzeug verlassen mussten und ihnen ihr Gepäck wieder ausgehändigt wurde (vgl. AG Schöneberg NJW-RR 2006, 498 f.), ihnen neue Bordkarten ausgegeben wurden, sie unter einer anderen Flugnummer, mit einem anderen Flugzeug von einer anderen Fluggesellschaft oder zusammen mit anderen Passagieren befördert wurden (vgl. m.w.N. Führich, MDR Sonderheft 7/2007, S. 8; Schmid, NJW 2007, 261, 263 f.; ders., NJW 2006, 1841, 1843; Gaedtke, VuR 2007, 201, 203).
  • KG, 23.11.2009 - 20 U 62/08

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes: Umbuchung ohne Kenntnis des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 14.10.2008 - X ZR 15/08-, NJW 2009, 358) ist die Annullierung nach dieser Differenzierung.
  • LG Berlin, 20.08.2009 - 57 S 44/07

    VO (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Nichtbeförderung / Aufforderung zur

    Dabei kommt es ? wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.10.2008 (RRa 2009, 43, 44 = NJW 2009, 358, 359) ausgeführt hat ? für den streitgegenständlichen Fall entscheidungserheblich darauf an, ob der Pilot, wie von dem Kläger behauptet, ca. 15 Minuten nach der ursprünglich vorgesehenen Startzeit mitgeteilt habe, dass die Reparatur der Maschine längere Zeit in Anspruch nehme und deshalb alle Passagiere die Maschine verlassen und am Schalter eine Umbuchung vornehmen müssten.

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 14.10.2008 (BGH, RRa 2009, 43, 44 f. = NJW 2009, 358, 359) Bezug genommen, deren rechtliche Beurteilungen die Kammer nach § 563 Abs. 2 ZPO binden und die dieser Entscheidung zugrunde liegen.

  • OLG Koblenz, 25.11.2009 - 2 U 754/09

    Abgrenzung von Annullierung und Verspätung eines Fluges

    Die Passagiere haben zunächst die Auskunft erhalten, dass sie mit Bussen in das 750 km entfernte Murcia weiterbefördert werden, was für eine Annullierung des Fluges spricht (vgl. BGH Urteil vom 14.10.2008 - X ZR 15/08 - NJW 2009, 358 Juris Rn. 13).
  • KG, 21.09.2009 - 20 U 186/08

    Fluggastanspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen: Abgrenzung

    Zu der Frage, wann ein Flug annulliert wird oder zwar nicht annulliert wird, sondern - wenn auch verspätet - erfolgt (vgl. Art. 5 I der Verordnung Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.2.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen ...), hat der BGH anläßlich eines Einzelfalles in seinem Urteil vom 14.10.08 - X ZR 15/08 - Stellung genommen (NJW 2009, 358 ff.).
  • AG Hannover, 17.12.2021 - 535 C 4995/21

    Ist die Landung auf einem Ausweichflughafen mit anschließender Busbeförderung

    Die Fluggastrechteverordnung unterscheidet in ihren Art. 4 und 5 zwischen der individualisierbare Fluggäste treffenden Nichtbeförderung und der Annullierung; nach dieser Differenzierung ist die Annullierung die vollständige Aufgabe der Absicht, den Flug in der vorgesehenen Form durchzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2008 - X ZR 15/08 = NJW 2009, S. 358).
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