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   AG Frankfurt/Main, 14.07.2009 - 994 OWi 5/09 - 2017   

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https://dejure.org/2009,35098
AG Frankfurt/Main, 14.07.2009 - 994 OWi 5/09 - 2017 (https://dejure.org/2009,35098)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.07.2009 - 994 OWi 5/09 - 2017 (https://dejure.org/2009,35098)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 994 OWi 5/09 - 2017 (https://dejure.org/2009,35098)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25a Abs 1 StVG, § 41 Abs 2 Nr 6 Zeichen 270.1 StVO
    Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters: Verstoß gegen das Verkehrsverbot in Umweltzonen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    (Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters: Verstoß gegen das Verkehrsverbot in Umweltzonen)

  • verkehrsrechtsiegen.de

    Verstoß gegen das Verkehrsverbot in Umweltzonen - Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters

  • hallolinden-db.de PDF

    StVO § 41 Abs. 2 Nr. 6; § 25a StVG
    Verkehrsverbot in Umweltzone betrifft nicht ruhenden Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrerermittlung bei unzulässigem Parken in Umweltzone

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3737
  • NStZ-RR 2009, 353
  • NZV 2009, 516
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Berlin-Tiergarten, 21.04.2008 - 295 OWi 330/08

    Halterhaftung für Kosten bei Nichtbenennung des Fahrzeugführers bei

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.07.2009 - 994 OWi 5/09
    Die Vorschrift des Verkehrszeichen 270.1 gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO bedarf einer restriktiven Auslegung und betrifft nicht (auch) den ruhenden, sondern ausschließlich den fließenden Verkehr (Sandherr DAR 2008, 409 f.).

    Das Verkehrsverbot in Umweltzonen (Z. 270.1) ist daher nicht dem ruhenden Verkehr zuzuordnen (Hentschel, § 25a StVG, Rn. 5, Straßenverkehrsrecht 2009; Sandherr DAR 2008, 409 f.).

  • AG Köln, 02.05.2019 - 813 OWi 5/19

    Umweltzone, Parken ohne Plakette

    Dem ruhenden Verkehr (Halt- oder Parkverstoß) zuzurechnen ist das Verkehrsverbot Z 270.1 (Umweltzone), mit der Folge, dass ein Halten oder Parken in einer Umweltzone ohne Plakette auch als Anlassordnungswidrigkeit in Betracht kommt (AG Dortmund ZfSch 14, 474; VerfGH Berlin DAR 14, 191; AG Tiergarten DAR 08, 409; Carsten in NK Haus/Krumm/Quarch § 25a Rn 4; König in Hentschel/König/Dauer § 25a Rn 5; aA Janker in der Vorauflage mit Verweis auf AG Hannover NZV 11, 53 u AG Frankfurt DAR 09, 593).
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