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   BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08   

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https://dejure.org/2008,3285
BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08 (https://dejure.org/2008,3285)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2008 - V ZB 22/08 (https://dejure.org/2008,3285)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2008 - V ZB 22/08 (https://dejure.org/2008,3285)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde auf Aufhebung eines Zuschlagsbeschlusses und einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen der ernsthaften Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsschutz in Zwangsversteigerungsverfahren wegen Selbstmordgefahr

  • Judicialis

    ZPO § 765a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 82 § 93
    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung wegen Suizidgefahr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung: Einstellung wegen Suizidgefahr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilien-Zwangsversteigerung: Einstellung wegen Suizidgefahr? (IMR 2009, 29)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 80
  • NZM 2009, 43
  • FamRZ 2008, 2273
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 95/06

    Folgen der Einstellung des Verfahrens nach dem Schluss der Versteigerung

    Auszug aus BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (siehe nur Senat, Beschl. v. 15. März 2007, V ZB 95/06, WM 2007, 1284, 1285).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08
    Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO), obwohl der von dem Beschwerdegericht angenommene Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung nicht vorliegt (siehe dazu schon Senat, BGHZ 151, 221), und auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO).
  • BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Aufrechterhaltung des Zuschlags in der

    Auszug aus BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die auf den Zuschlagsbeschluss zurückzuführende Gefahr der Selbsttötung sich erstmals nach dessen Erlass gezeigt hat, oder ob sie schon zuvor latent vorhanden war und sich durch den Zuschlag im Rahmen eines dynamischen Geschehens weiter vertieft hat (BVerfG NJW 2007, 2910).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    Auszug aus BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08
    Diesen Wert bemisst der Senat mit einem Bruchteil von 1/10 des Zuschlagswertes (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1669).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08
    2. Zu Recht ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass die ernste Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners wegen der Zwangsversteigerung seines Grundstücks auch dann zur Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und zur einstweiligen Einstellung des Verfahrens führen kann, wenn sie sich erst nach der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses auf Grund während des Beschwerdeverfahrens zu Tage getretener neuer Umstände ergibt (Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, WM 2006, 813, 815).
  • BGH, 01.10.2009 - VII ZB 41/08

    Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen

    Für die Entscheidung maßgebend ist allerdings, ob sie bereits wegen der hier in Rede stehenden Pfändungsmaßnahme besteht (vgl. BVerfG, NJW 2007, 2910, 2911; BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 22/08, NJW 2009, 80, 81 - beide für die Zuschlagserteilung im Zwangsvollstreckungsverfahren).
  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Infolgedessen ist der Zuschlag zu Recht versagt worden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. September 2008 - V ZB 22/08, NJW 2009, 80 Rn. 7; vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719 Rn. 7).
  • BGH, 18.12.2008 - V ZB 57/08

    Vollstreckungsschutz gegen die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden

    Diesen Wert bemisst der Senat mit einem Bruchteil von 1/10 des nach dem Versteigerungsergebnis anzunehmenden Zuschlagswertes (vgl. Senat , Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1669; Beschl. v. 18. September 2008, V ZB 22/08, Rz. 15 - in [...] veröffentlicht).
  • BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09

    Vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung trotz Verdachts der Vorspiegelung

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die auf den Zuschlagsbeschluss zurückzuführende Gefahr der Selbsttötung sich erstmals nach dessen Erlass gezeigt hat, oder ob sie schon zuvor latent vorhanden war und sich durch den Zuschlag im Rahmen eines dynamischen Geschehens weiter vertieft hat (Senat, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 22/08, NJW 2009, 80; Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505).
  • LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14

    Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bei Vorliegen einer

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen ( BGH NZM 2015, 264; BGH NJW 2009, 80 ).
  • LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10

    Beschwerde gegen eine Zuschlagsentscheidung gem. § 100 Abs. 1

    (BGH, Beschluss vom 18.09.2008, V ZB 22/08, Rn. 11.) Eine erhebliche Suizidgefahr, die schon auf die Zuschlagserteilung selbst und nicht erst auf eine sich daran anschließende etwaige Räumungsvollstreckung zurückzuführen ist, erscheint allerdings grundsätzlich eher unwahrscheinlich.

    (BGH, Beschluss vom 20.07.2006, V ZB 168/05, Rn. 10, Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7; Beschluss vom 15.03.2007, V ZB 95/06, Rn. 10; Beschluss vom 18.09.2008, V ZB 22/08, Rn. 14; Beschluss vom 18.03.2010, V ZB 124/09, Rn. 29; Beschluss vom 01.07.2010, V ZB 94/10, Rn. 17.).

    (Vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14.06.2007, V ZB 28/07, Rn. 18; Beschluss vom 18.09.2008, V ZB 22/08, Rn. 15.).

  • LG Aachen, 11.12.2009 - 3 T 433/09

    Zwangsversteigerung, Selbstmordgefahr

    Eine solche Kostenentscheidung kommt im Rahmen der Zuschlagsbeschwerde auch bei Obsiegen des Beschwerdeführers nur unter besonderen Umständen in Betracht, die einen der Beteiligten im Verhältnis zum Beschwerdeführer zur unterliegenden Partei machten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 22/08; OLG Hamm, JurBüro 1966, 894 [896]; OLG Bremen, Rechtspfleger 1985, [160 f.]).
  • LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16

    Beweiskraft des Protokolls im Zwangsversteigerungsverfahren

    § 97 Abs. 1 ZPO ist deshalb nicht anzuwenden (BGH NJW 2009, 80 f.; BGH NJW-RR 2008, 216 f.; BGH NJW 2007, 3360).
  • LG Dortmund, 21.06.2011 - 9 T 715/09
    (BGH, Beschluss vom 20.07.2006, V ZB 168/05, Rn. 10, Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7; Beschluss vom 15.03.2007, V ZB 95/06, Rn. 10; Beschluss vom 18.09.2008, V ZB 22/08, Rn. 14; Beschluss vom 18.03.2010, V ZB 124/09, Rn. 29; Beschluss vom 01.07.2010, V ZB 94/10, Rn. 17.).
  • LG Münster, 16.03.2011 - 5 T 858/10

    Einzel-, Gruppen- und Gesamtausgebote, abweichende Versteigerungsbedingungen,

    Dieses hat der BGH in seinem Beschluss vom 19.08.2008 in dem Verfahren V ZB 22/08 (NJW 2009, Seite 80) nochmals bestätigt.
  • OLG Celle, 16.03.2009 - 14 U 150/08

    Verfahrensrecht - Streitwert bei Auskunftsverlangen

  • LG Münster, 17.06.2010 - 5 T 168/10

    Zwangsversteigerung, Vollstreckungsschutz, Zuschlagsbeschwerde, Suizidgefahr

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