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   BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08   

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BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08 (https://dejure.org/2009,2813)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08 (https://dejure.org/2009,2813)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 (https://dejure.org/2009,2813)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer fachgerichtlichen Anhörungsrüge als unstatthaft nach Zurückweisung eines gegen einen Richter am Oberlandesgericht gerichteten Ablehnungsgesuchs; Anwendungsmaßstab bei der Beurteilung einer Verfassungsbeschwerde gegen selbstständige Zwischenentscheidungen ...

  • Anwaltsblatt

    § 46 ZPO, Art 2 GG
    Verfassungsbeschwerde gegen abgelehnten Befangenheitsantrag

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 321a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im selbständigen Zwischenverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der abgelehnte Befangenheitsantrag im Berufungsverfahren und die Anhörungsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 18
  • NJW 2009, 833
  • AnwBl 2009, 390
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08
    Diese Einschränkung der Anhörungsrüge in § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei verfassungskonformer Auslegung auf solche Zwischenentscheidungen zu begrenzen, die im Hinblick auf mögliche Gehörsverletzungen im weiteren fachgerichtlichen Verfahren noch überprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 119, 292 ).

    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG steht einer Auslegung der Norm entgegen, nach der Entscheidungen, die ein selbständiges Zwischenverfahren mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren abschließen, nicht mit der Anhörungsrüge angegriffen werden könnten (vgl. BVerfGE 119, 292 ).

    Insofern laufen die Maßstäbe zur Beurteilung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen selbständige Zwischenentscheidungen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Beurteilung der Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen die ein Zwischenverfahren beendende Entscheidung gleich (vgl. BVerfGE 119, 292 ).

    Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung ist daher - wie bei allen sonstigen Zwischenverfahren auch - nach dem Grundsatz des wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG notwendig, wenn in diesem Zwischenverfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Ablehnungsantrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 -, [...], Rn. 26).

    Die Entscheidung berücksichtigt jedoch noch nicht die oben dargestellte Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und ist im Übrigen auch durch die Senatsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2007 (BVerfGE 119, 292) überholt.

    Zwar sind Entscheidungen der Fachgerichte über Ablehnungsgesuche jedenfalls dann, wenn sie wie vorliegend Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können, selbständig mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ; 119, 292 ).

    Gleichermaßen gilt dies für die im Richterablehnungsverfahren ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts über die von den Beschwerdeführern erhobene Anhörungsrüge (vgl. BVerfGE 119, 292 ).

  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08
    Nur der einen Ablehnungsantrag zurückweisende Beschluss des Amts- oder Landgerichts in erster Instanz, nicht jedoch Beschlüsse des Oberlandesgerichts können gemäß § 46 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 -, NJW-RR 2005, S. 294 ; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 46 Rn. 7 f.; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 46 Rn. 14a).

    Eine "außerordentliche" Beschwerde neben den gesetzlich normierten Rechtsmitteln kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 -, NJW-RR 2005, S. 294 ).

    Sollte abweichend von dem erteilten Hinweis eine ihrerseits anfechtbare Hauptsacheentscheidung getroffen werden, würde § 557 Abs. 2 ZPO nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Inzidentprüfung der unanfechtbaren Zwischenentscheidung des Oberlandesgerichts durch das Revisionsgericht im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die von den erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Hauptsacheentscheidung ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 -, NJW-RR 2005, S. 294 ; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04 -, NJW-RR 2007, S. 411; BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZR 93/06 -, NJW-RR 2007, S. 775 ; ebenso: BSG, Beschluss vom 29. März 2007 - B 9a SB 18/06 B -, NZS 2008, S. 331 ; BAG, Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 -, [...], Rn. 5; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 46 Rn. 8; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 46 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 46 Rn. 13).

  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 93/06

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Richterablehnung

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08
    Sollte abweichend von dem erteilten Hinweis eine ihrerseits anfechtbare Hauptsacheentscheidung getroffen werden, würde § 557 Abs. 2 ZPO nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Inzidentprüfung der unanfechtbaren Zwischenentscheidung des Oberlandesgerichts durch das Revisionsgericht im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die von den erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Hauptsacheentscheidung ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 -, NJW-RR 2005, S. 294 ; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04 -, NJW-RR 2007, S. 411; BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZR 93/06 -, NJW-RR 2007, S. 775 ; ebenso: BSG, Beschluss vom 29. März 2007 - B 9a SB 18/06 B -, NZS 2008, S. 331 ; BAG, Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 -, [...], Rn. 5; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 46 Rn. 8; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 46 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 46 Rn. 13).

    Dies gilt auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall die Rechtsbeschwerde gegen die Zwischenentscheidung nicht zugelassen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZR 93/06 -, NJW-RR 2007, S. 775 ).

  • BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08
    Sollte abweichend von dem erteilten Hinweis eine ihrerseits anfechtbare Hauptsacheentscheidung getroffen werden, würde § 557 Abs. 2 ZPO nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Inzidentprüfung der unanfechtbaren Zwischenentscheidung des Oberlandesgerichts durch das Revisionsgericht im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die von den erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Hauptsacheentscheidung ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 -, NJW-RR 2005, S. 294 ; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04 -, NJW-RR 2007, S. 411; BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZR 93/06 -, NJW-RR 2007, S. 775 ; ebenso: BSG, Beschluss vom 29. März 2007 - B 9a SB 18/06 B -, NZS 2008, S. 331 ; BAG, Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 -, [...], Rn. 5; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 46 Rn. 8; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 46 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 46 Rn. 13).

    Die vom Bundesgerichtshof in Fällen der prozessualen Überholung der gegen die erstinstanzliche Ablehnungsentscheidung gerichteten Beschwerde aus prozessökonomischen Gründen für den Berufungsrechtszug zugelassene Ausnahme greift ersichtlich nicht ein (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04 -, NJW-RR 2007, S. 411).

  • BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06

    Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2006 (1 BvR 2719/06).

    Dort wurde zwar davon ausgegangen, dass die Frage der Befangenheit zunächst im fachgerichtlichen Rechtszug mit der Anfechtung der Endentscheidung des Berufungsgerichts einer Inzidentkontrolle durch das Revisionsgericht zuzuführen sei (BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 27. November 2006 - 1 BvR 2719/06 -, NJW-RR 2007, S. 409 mit Bezugnahme auf: Vollkommer, NJW 2001, S. 1827 ; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 46 Rn. 14a; Heinrich, in: Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 46 Rn. 4).

  • BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06

    Anhörungsrüge gegen eine Zwischenentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08
    Die insoweit abweichende frühere fachgerichtliche Rechtsprechung ist überholt (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - AnwZ (B) 102/05 -, NJW 2007, S. 3786 f.; BAG, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) -, NJW 2007, S. 1379 f.; so auch: Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 46 Rn. 14a).
  • BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche;

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08
    Die insoweit abweichende frühere fachgerichtliche Rechtsprechung ist überholt (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - AnwZ (B) 102/05 -, NJW 2007, S. 3786 f.; BAG, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) -, NJW 2007, S. 1379 f.; so auch: Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 46 Rn. 14a).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08
    Zwar sind Entscheidungen der Fachgerichte über Ablehnungsgesuche jedenfalls dann, wenn sie wie vorliegend Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können, selbständig mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08
    Zwar sind Entscheidungen der Fachgerichte über Ablehnungsgesuche jedenfalls dann, wenn sie wie vorliegend Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können, selbständig mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren der Richterablehnung vor den

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08
    Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung ist daher - wie bei allen sonstigen Zwischenverfahren auch - nach dem Grundsatz des wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG notwendig, wenn in diesem Zwischenverfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Ablehnungsantrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 -, [...], Rn. 26).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch

    § 557 Abs. 2 ZPO schließt eine Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch das Revisionsgericht im Rahmen des Rechtsmittels gegen eine von erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung in der Hauptsache aus (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 unter II 2 a; vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04, NJW-RR 2007, 411 Rn. 9; vom 30. November 2006 - III ZR 93/06, NJW-RR 2007, 775 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 18/84, BGHZ 95, 302, 306; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08, NJW 2009, 833 Rn. 15 mwN).

    a) Wie die Revisionserwiderung mit Recht geltend macht, schließt § 557 Abs. 2 ZPO eine Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch das Revisionsgericht im Rahmen des Rechtsmittels gegen eine von erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung in der Hauptsache aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 unter II 2 a; vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04, NJW-RR 2007, 411 Rn. 9; vom 30. November 2006 - III ZR 93/06, NJW-RR 2007, 775 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 18/84, BGHZ 95, 302, 306 [zu § 548 ZPO aF]; ebenso BSG, NZS, 2008, 331, 332; BAG, Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08, juris Rn. 5; BVerfG, NJW 2009, 833 Rn. 15 mwN; aA, aber von der vorgenannten Entscheidung überholt: BVerfG, NJW-RR 2007, 409).

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung ist nach dem Grundsatz wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG dann notwendig, wenn in diesem Zwischenverfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, S. 833; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2774/09 -, juris, Rn. 1).

    Die behauptete Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung könnte mit einer Anhörungsrüge gegen die spätere Sachentscheidung nicht mehr in geeigneter, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügender Weise geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 -, juris, Rn. 26; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, S. 833).

    Insofern laufen die Maßstäbe zur Beurteilung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen selbständige Zwischenentscheidungen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Beurteilung der Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen die ein Zwischenverfahren beendende Entscheidung gleich (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, S. 833 ).

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Gegen die Zulässigkeit der im vorliegenden Fall erhobenen Anhörungsrüge bestehen keine Bedenken (vgl. BVerfG, NJW 2009, 833, 834).
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