Weitere Entscheidung unten: EuGH, 25.11.2008

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1745/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,343
BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1745/07 (https://dejure.org/2009,343)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1745/07 (https://dejure.org/2009,343)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1745/07 (https://dejure.org/2009,343)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 161 StPO; § 161a StPO; § 98a StPO; § 184b Abs. 4 StGB
    Abfrage von Kreditkartendaten in einem Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornographie (Operation "Mikado"); Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Schutzbereich; Eingriff; Normenklarheit; Verhältnismäßigkeit); (keine) Anwendung der Vorschriften über die ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Abfrage von Kreditkartendaten in einem strafprozessualen Ermittlungsverfahren - Zur Abgrenzung zwischen §§ 98a, 98b StPO einerseits und §§ 161, 161a StPO andererseits

  • Telemedicus

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

  • Telemedicus

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

  • Telemedicus

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer

    Abfrage von Daten nur bei einer Stelle als Rasterfahndung; Abfrage von Kreditkartendaten durch die Staatsanwaltschaft als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • kanzlei.biz

    Personenbezogene Datenfahndung bei strafbaren Handlungen im Internet

  • Judicialis

    StPO § 161; ; StPO § 161a; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • kanzlei.biz

    Personenbezogene Datenfahndung bei strafbaren Handlungen im Internet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Abfrage von Kreditkartendaten in einem Ermittlungsverfahren

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kreditkartenscreening - Pornografie - Zahlungsabwicklung im Internet

  • beck-blog (Zusammenfassung)

    Einstellen von Kreditkarten in maschinellen Suchlauf greift nicht in Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Mikado: Kreditkartenscreening ist erlaubt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auskünfte von Kreditkartenunternehmen

  • heise.de (Pressebericht)

    Verfassungsgericht lehnt Beschwerden gegen Aktion "Mikado" ab

  • heise.de (Pressebericht, 02.04.2009)

    Beschwerden gegen Aktion "Mikado" abgelehnt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronische Rasterfahndung - Mikado vor dem Bundesverfassungsgericht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kreditkarten-Fahndung erlaubt - Kinderpornographie: Staatsanwalt darf Zahlungen ins Ausland überprüfen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Abfrage von Kreditkartendaten bei Verdacht auf Kinderpornografie zulässig

  • taz.de (Pressebericht)

    Kreditkarten-Fahndung rechtmäßig - Heimliche Überwachung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Vb gegen Abfrage von Kreditkartendaten in einem Ermittlungsverfahren

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Abfrage von Kreditkartendateien

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Abfrage von Kreditkartendaten durch StA

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Kreditkartenscreening ist keine Rasterfahndung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

    LG Halle, 16.05.2007 - 13 Qs 125/07

    Beschwerde gegen Kinderpornografie-Fahndung erneut abgewiesen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Operation Mikado

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 71
  • NJW 2009, 1405
  • StV 2009, 449
  • WM 2009, 843
  • MMR 2009, 389
  • DVBl 2009, 667
  • JR 2010, 543
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
    Grundrechtseingriffe weisen dann eine hohe Eingriffsintensität auf, wenn sie sowohl durch Verdachtlosigkeit als auch durch eine große Streubreite gekennzeichnet sind, wenn also zahlreiche Personen in den Wirkungskreis einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 29 ; 113, 348 ).

    cc) Beschränkungen des Art. 2 Abs. 1 GG bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ).

    Die jeweiligen Eingriffsgrundlagen, so auch § 161 Abs. 1 StPO, stehen aber unter einer strengen Begrenzung auf den Ermittlungszweck der Aufklärung von Straftaten (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    Mit dieser strengen Begrenzung sämtlicher Ermittlungen und damit auch der Datenerhebung auf den Zweck der Tataufklärung begrenzt die Strafprozessordnung die Eingriffe in das Recht an den eigenen Daten grundsätzlich auf diejenigen, die für die Strafverfolgung im konkreten Anlassfall von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    Die strafprozessualen Ermächtigungen erlauben damit einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, finden ihre Grenze aber in der Zweckbestimmung für das jeweilige Strafverfahren (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
    a) Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Es sichert seinen Trägern insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 84, 239 ; 103, 21 ; 115, 320 ).

    cc) Beschränkungen des Art. 2 Abs. 1 GG bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ).

    Hinreichend bestimmt ist ein Gesetz, wenn sein Zweck aus dem Gesetzestext in Verbindung mit den Materialien deutlich wird (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
    cc) Beschränkungen des Art. 2 Abs. 1 GG bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ).

    Strafnormen und deren Anwendung in einem rechtsstaatlichen Verfahren sind Verfassungsaufgaben (vgl. BVerfGE 107, 104 ; 115, 166 ).

    Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt daher nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
    Für die Annahme eines Eingriffs genügt es nicht, dass die Daten bei den Unternehmen in einen maschinellen Suchlauf mit eingestellt wurden, da ihre Daten anonym und spurenlos aus diesem Suchlauf ausgeschieden wurden und nicht im Zusammenhang mit dieser Ermittlungsmaßnahme behördlich zur Kenntnis genommen wurden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 320 ).

    Grundrechtseingriffe weisen dann eine hohe Eingriffsintensität auf, wenn sie sowohl durch Verdachtlosigkeit als auch durch eine große Streubreite gekennzeichnet sind, wenn also zahlreiche Personen in den Wirkungskreis einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 29 ; 113, 348 ).

    Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt daher nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
    Es sichert seinen Trägern insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 84, 239 ; 103, 21 ; 115, 320 ).

    Für die Annahme eines Eingriffs genügt es nicht, dass die Daten bei den Unternehmen in einen maschinellen Suchlauf mit eingestellt wurden, da ihre Daten anonym und spurenlos aus diesem Suchlauf ausgeschieden wurden und nicht im Zusammenhang mit dieser Ermittlungsmaßnahme behördlich zur Kenntnis genommen wurden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 320 ).

    Durch den Abgleich soll diejenige Schnittmenge von Personen ermittelt werden, auf welche bestimmte, vorab festgelegte und für die weiteren Ermittlungen als bedeutsam angesehene Merkmale zutreffen (vgl. BVerfGE 115, 320 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
    Ermittlungen in Heimlichkeit sind eine unabdingbare Voraussetzung des Erfolgs einer Reihe von Maßnahmen der Strafverfolgung, die nicht allein deshalb rechtsstaatswidrig sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ).

    Grundrechtseingriffe weisen dann eine hohe Eingriffsintensität auf, wenn sie sowohl durch Verdachtlosigkeit als auch durch eine große Streubreite gekennzeichnet sind, wenn also zahlreiche Personen in den Wirkungskreis einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 29 ; 113, 348 ).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
    Für die Annahme eines Eingriffs genügt es nicht, dass die Daten bei den Unternehmen in einen maschinellen Suchlauf mit eingestellt wurden, da ihre Daten anonym und spurenlos aus diesem Suchlauf ausgeschieden wurden und nicht im Zusammenhang mit dieser Ermittlungsmaßnahme behördlich zur Kenntnis genommen wurden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 320 ).

    Grundrechtseingriffe weisen dann eine hohe Eingriffsintensität auf, wenn sie sowohl durch Verdachtlosigkeit als auch durch eine große Streubreite gekennzeichnet sind, wenn also zahlreiche Personen in den Wirkungskreis einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 29 ; 113, 348 ).

  • OLG Köln, 17.03.1992 - 2 Ws 96/92

    Angeklagter; Ausweisungsverfügung; Aufenthalt; Ausland; Ersatzzustellung;

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
    Dagegen liegt keine Rasterfahndung vor, wenn die Strafverfolgungsbehörde von privaten Stellen Auskünfte zu speziellen Täter-Daten erhält, also nicht die Gesamtdateien zum weiteren Abgleich mit anderen Dateien übermittelt bekommt (vgl. Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 98a Rn. 4; Jäger, in: KMR-StPO, Stand: Juni 2008, § 98a Rn. 4; Hilger, NStZ 1992, S. 457 ).

    Die §§ 98a, 98b StPO gelten auch dann nicht, wenn die ersuchten Stellen selbst einen Datenabgleich durchführen (vgl. BTDrucks 12/989, S. 37; Hilger, NStZ 1992, S. 457 ).

  • BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93

    Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
    Die Heimlichkeit eines polizeilichen Vorgehens ist kein Umstand, der nach der Strafprozessordnung für sich allein schon die Unzulässigkeit der ergriffenen Maßnahmen begründet (vgl. BGHSt 39, 335 ; 42, 139 ).
  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
    Strafnormen und deren Anwendung in einem rechtsstaatlichen Verfahren sind Verfassungsaufgaben (vgl. BVerfGE 107, 104 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

  • BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

  • OLG Stuttgart, 06.09.2000 - 2 Ws 109/00

    Zielsuchlauf; Auskunftsersuchen; Rasterfahndung; Telekoomunikationsdienstleister;

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • OLG Köln, 06.10.2000 - 2 Ws 413/00

    Zuständigkeit zur Feststellung der Entschädigung bei Auskunftserteilung

  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20

    Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht

    (1) § 161 Abs. 1 Satz 1 StPO begründet für die Staatsanwaltschaft die Befugnis zu Ermittlungen jeder Art, die nicht mit einem erheblichen Grundrechtseingriff verbunden sind und daher keiner speziellen Eingriffsermächtigung bedürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009, 2 BvR 1372/07, 1745/07, NJW 2009, 1405 Rn. 26; Schmitt in Mayer-Goßner/Schmitt, StPO, § 161 Rn. 1).

    Auch für die allgemeine Erhebung personenbezogener Daten bildet § 161 Abs. 1 StPO eine verfassungsgemäße Ermächtigungsgrundlage, wobei die Staatsanwaltschaft - wie bei allen Ermittlungshandlungen - an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1405 Rn. 26 f., Rn. 29 - 31).

    Deshalb bedarf es im hier gegebenen Kontext stets einer Abwägung zwischen einerseits den Grundrechten der betroffenen Person aus Art. 7 (Achtung des Privatlebens) und Art. 8 GRCh (Schutz personenbezogener Daten), die bei der Durchführung von Unionsrecht durch die Mitgliedstaaten - wie im vorliegenden Fall - gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GRCh Geltung beanspruchen (Schwerdtfeger in Meyer/Hölscheidt, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 5. Aufl. 2019, Art. 51 Rn. 36 f., Rn. 50 und 55), und andererseits dem öffentlichen Interesse an einer in den Gewährleistungsbereich des Rechtsstaatsprinzips (Art. 2 EUV) fallenden effektiven Strafrechtspflege, das in Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BayDSG einen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat und nach Art. 52 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GRCh sowie Art. 8 Abs. 2 Satz 1 GRCh als Gemeinwohlziel berücksichtigungsfähig ist (zur allgemeinen Einschränkungsregelung vgl. Schwerdtfeger in Meyer/Hölscheidt, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 52 Rn. 27 ff.; zur Rechtsprechung des EuGH betreffend die Einschränkung von Datenschutzrechten zugunsten gegenläufiger Rechtspositionen: Schneider in BeckOK Datenschutzrecht, Syst. B. Völker- und unionsrechtliche Grundlagen Rn. 29 ff.; zur Abwägung am Maßstab der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG mit dem in den Gewährleistungsbereich des Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 3 GG, fallenden Interesse an effektiver Strafrechtspflege: BVerfG, NJW 2009, 1405 Rn. 32; BVerfGE 118, 168 [195 f., juris Rn. 127], je m. w. N.; LG Kassel, Beschluss vom 19. November 1998, 5 Qs 11/98, wistra 1999, 315 [316]).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im

    Sie ermächtigt zu den erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen, die weniger intensiv in Grundrechte des Bürgers eingreifen (vgl. BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 17. Februar 2009 - 2 BvR 1372/07, 1745/07 -, NJW 2009, 1405 [1407]; BVerfG [2.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Insbesondere ist § 161 Abs. 1 StPO eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die allgemeine Erhebung personenbezogener Daten im Ermittlungsverfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 17.02.2009 - 2 BvR 1732, 1745/07 - NJW 2009, 1405 ; Meyer-Goßner, stopp, 56. Aufl., § 161 Rn. 2).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    aa) Es ist allerdings zweifelhaft, ob als Rechtsgrundlage die Generalklausel aus § 161 Abs. 1, § 163 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. dazu BTDrucks. 14/1484 S. 17, 23 f.; Wohlers in SKStPO 57. Lfg. § 163 Rdn. 1) ausreichte, die eine Ermächtigungsgrundlage für Ermittlungshandlungen - auch mit "weniger intensiven" Grundrechtseingriffen - bietet (vgl. BGHSt 51, 211, 218 Tz. 21; BVerfG - Kammer - NJW 2009, 1405, 1407; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 161 Rdn. 1; vgl. für nicht offen ermittelnde Polizeibeamten als Scheinaufkäufer im Rahmen eines illegalen Rauschgiftankaufs BGHSt 41, 64, 66; BGHR StPO § 110a Ermittler 4; BGHR StPO § 110b Abs. 2 Wohnung 1).
  • BVerfG, 13.11.2010 - 2 BvR 1124/10

    Auskunftsanspruch von Strafverfolgungsbehörden bei IP-Adressen

    Auch unter Berücksichtigung der im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung aufgestellten Grundsätze (BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 -, juris, Rn. 227, 247) lässt sich nicht sagen, dass die Herausgabe einer einzelnen IP-Adresse losgelöst von den angesprochenen Fragen in jedem Fall einen derart schwerwiegenden Eingriff in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG darstellen würde, dass eine auf die allgemeine Ermittlungsgeneralklausel des § 161 Abs. 1 StPO gestützte Auskunftserteilung in jedem Fall unzulässig wäre (zur Reichweite des § 161 Abs. 1 StPO vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2009 - 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1745/07 -, NJW 2009, S. 1405 ).
  • VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14

    Weitergabe von Sicherungskopien der E-Mail-Postfächer einer früheren

    Insbesondere ist § 161 Abs. 1 StPO eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die allgemeine Erhebung personenbezogener Daten im Ermittlungsverfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07 und 1742/07 -, juris RdNr. 26).
  • VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 1 K 11.01375

    Zur Anspruch auf Löschung gespeicherter personenbezogener Daten im

    Der Kläger ist auch klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), denn er macht plausibel geltend, durch die Ablehnung der von ihm begehrten Löschung der Eintragungen im Kriminalaktennachweis (im Folgenden: KAN) einerseits, in dem Anzeigen- und Vorgangsverwaltungsprogramm (im Folgenden: IGVP) andererseits in seinen Rechten - hier: dem aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. dazu BVerfG, E.v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83 u.a., BVerGE 65, 1 ff. = DVBl 1984, 385 ff.; E.v. 13.6.2007, 1 BvR 1550/03 u.a., BVerfGE 118, 168 ff. = DVBl 2007, 1023 ff.; B.v. 23.2.2007.1 BvR 2368/06, DVBl 2007, 497 ff. = NVwZ 2007, 688 ff.; E.v. 10.3.2008, 1 BvR 2388/03, BVerfGE 120, 351 ff. = NJW 2008, 2099 ff.; B.v. 17.2.2009, 2 BvR 1372/07 u.a., NJW 2009, 1405 ff.; BayVerfGH, E.v. 19.10.1994, Vf. 12-VII-92 u.a., VerfGHE 47, 241 ff. = BayVBl 1995, 143 ff.) - verletzt zu sein.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 20 AS 39/08

    Sozialhilfeleistungen bei Vermögen in der Vergangenheit ohne jede

    § 52 SGB II wird als gesetzliche Grundlage des Datenabgleichs den verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. hierzu zuletzt BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1742/07), insbesondere dem rechtstaatlichen Gebot der Normenklarheit gerecht.
  • SG Dortmund, 22.11.2013 - S 37 AS 5305/12

    Rechtmäßigkeit eines automatischen Datenabgleichs nach Maßgabe des § 52 SGB II im

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) gewährt Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfG, Nicht¬annahmebeschlüsse vom 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1742/07).
  • VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31

    Lotterierechtliche Nebenbestimmungen; Werbebeschränkungen; Regionalitätsprinzip;

    So stehen etwa Eingriffsgrundlagen wie § 161 Abs. 1 StPO unter einer strengen Begrenzung auf den Ermittlungszweck der Aufklärung von Straftaten (vgl. dazu BVerfG vom 17.2.2009 Az. 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1742/07).
  • EGMR, 28.08.2012 - 17153/11

    VUCKOVIC ET AUTRES c. SERBIE

  • VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1956

    Glücksspielrechtliche Auflage zur Einsicht in Unterlagen

  • KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10

    Datenschutz im Strafvollzug: Aufnahme eines im Vollstreckungsverfahren

  • VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 10.599

    Auflagen; Glücksspiel; Minderjährigenschutz; Altersverifikation; Einsichtsrechte

  • VG Regensburg, 28.01.2010 - RO 5 K 08.2047

    Nebenbestimmungen; Auflagen; Minderjährigen- und Jugendschutz;

  • VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.293

    Lotterieeinnehmer; OHG; Erlaubnisgebühr; wirtschaftliche Bedeutung;

  • VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217

    Zulässigkeit von Gebühren sowie Auflagen und Befristungen i.R.d. Erteilung einer

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Rechtsprechung
   EuGH, 25.11.2008 - C-455/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8418
EuGH, 25.11.2008 - C-455/06 (https://dejure.org/2008,8418)
EuGH, Entscheidung vom 25.11.2008 - C-455/06 (https://dejure.org/2008,8418)
EuGH, Entscheidung vom 25. November 2008 - C-455/06 (https://dejure.org/2008,8418)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verordnungen (EG) Nrn. 615/98, 1254/1999 und 800/1999 - Richtlinie 91/628/EWG - Ausfuhrerstattungen - Schutz von Tieren beim Transport - Befugnis eines Verwaltungsorgans eines Mitgliedstaats, entgegen der Erklärung des amtlichen Tierarztes das Transportmittel für die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Heemskerk und Schaap

    Verordnungen (EG) Nrn. 615/98, 1254/1999 und 800/1999 - Richtlinie 91/628/EWG - Ausfuhrerstattungen - Schutz von Tieren beim Transport - Befugnis eines Verwaltungsorgans eines Mitgliedstaats, entgegen der Erklärung des amtlichen Tierarztes das Transportmittel für die Tiere für ...

  • EU-Kommission PDF

    Heemskerk und Schaap

    Verordnungen (EG) Nrn. 615/98, 1254/1999 und 800/1999 - Richtlinie 91/628/EWG - Ausfuhrerstattungen - Schutz von Tieren beim Transport - Befugnis eines Verwaltungsorgans eines Mitgliedstaats, entgegen der Erklärung des amtlichen Tierarztes das Transportmittel für die Tiere für ...

  • EU-Kommission

    Heemskerk und Schaap

    Verordnungen (EG) Nrn. 615/98, 1254/1999 und 800/1999 - Richtlinie 91/628/EWG - Ausfuhrerstattungen - Schutz von Tieren beim Transport - Befugnis eines Verwaltungsorgans eines Mitgliedstaats, entgegen der Erklärung des amtlichen Tierarztes das Transportmittel für die ...

  • Wolters Kluwer

    Befugnis der für Ausfuhrerstattungen zuständigen nationalen Behörde zur Entscheidung über die Zulässigkeit eines Tiertransports nach europarechtlichen Regelungen; Befugnis der für Ausfuhrerstattungen zuständigen nationalen Behörde zum Treffen einer der Entscheidung des ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 615/98; ; Richtlinie 91/628/EWG; ; Verordnung (EG) Nr. 800/1999; ; Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 Art. 33 Abs. 9

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Heemskerk und Schaap

    Verordnungen (EG) Nrn. 615/98, 1254/1999 und 800/1999 - Richtlinie 91/628/EWG - Ausfuhrerstattungen - Schutz von Rindern beim Transport - Befugnis eines Verwaltungsorgans eines Mitgliedstaats, entgegen der Erklärung des amtlichen Tierarztes das Transportmittel für die ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het bedrijfsleven (Niederlande), eingereicht am 14. November 2006 - Heemskerk B.V., B.V. v/h Firma Schaap / Productschap Vee en Vlees

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het bedrijfsleven (Niederlande) - Auslegung von Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 615/98 der Kommission vom 18. März 1998 mit Durchführungsbestimmungen zur Ausfuhrerstattungsregelung in Bezug auf den Schutz lebender ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1405
  • NVwZ 2009, 168
  • EuZW 2009, 92
  • DVBl 2009, 108
  • DÖV 2009, 373
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.03.2008 - C-96/06

    Viamex Agrar Handel - Verordnung (EG) Nr. 615/98 - Richtlinie 91/628/EWG -

    Auszug aus EuGH, 25.11.2008 - C-455/06
    Diese Auslegung wird durch den Wortlaut von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 615/98 bestätigt, wonach die zuständige Behörde die Zahlung der Ausfuhrerstattung für Tiere ablehnen kann, bei denen sie aufgrund der Unterlagen nach Art. 5 Abs. 2, der Berichte über die Kontrolle nach Art. 4 und/oder sonstiger Informationen über die Einhaltung von Art. 1 der genannten Verordnung zu dem Schluss gelangt, dass die Richtlinie 91/628 nicht eingehalten worden ist (vgl. Urteil vom 13. März 2008, Viamex Agrar Handel, C-96/06, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.

    Die zuständige Behörde kann ungeachtet der vom Ausführer nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 615/98 vorgelegten Bescheinigung des amtlichen Tierarztes zu dem Schluss gelangen, dass der Ausführer weder Art. 1 dieser Verordnung noch die Richtlinie 91/628 eingehalten hat, sofern u. a. die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 3 der genannten Verordnung erfüllt sind (Urteil Viamex Agrar Handel, Randnr. 36).

    Dieses Ermessen erscheint insbesondere hinsichtlich der Art und der Beweiskraft der Informationen, auf die sich diese Behörde beruft, begrenzt (vgl. Urteil Viamex Agrar Handel, Randnr. 38).

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass sich die zuständige Behörde bei der Anwendung von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 615/98 auf objektive und konkrete Umstände betreffend das Wohlbefinden der Tiere zu stützen hat, aus denen sich ergibt, dass die Unterlagen, die der Ausführer seinem Ausfuhrerstattungsantrag beigefügt hat, nicht den Beweis erbringen, dass die Bestimmungen der Richtlinie 91/628 beim Transport eingehalten wurden; der Ausführer hat gegebenenfalls nachzuweisen, inwiefern die Umstände, die die zuständige Behörde zum Beweis ihrer Feststellung anführt, dass die Verordnung Nr. 615/98 und die Richtlinie 91/628 nicht eingehalten worden seien, nicht erheblich sind (Urteil Viamex Agrar Handel, Randnr. 41).

    Zu diesem Zweck hat sie u. a. eine objektive Bewertung der ihr vorgelegten Unterlagen vorzunehmen und darzutun, dass aufgrund der von ihr angeführten Umstände festgestellt werden kann, dass die dem Ausfuhrerstattungsantrag beigefügte Dokumentation nicht geeignet ist, die Einhaltung der maßgeblichen Bestimmungen der Richtlinie 91/628 nachzuweisen (Urteil Viamex Agrar Handel, Randnr. 42).

  • EuGH, 13.02.2014 - C-18/13

    MAKS PEN - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie

    In diesem Zusammenhang trifft zwar zu, dass das Unionsrecht das nationale Gericht nicht verpflichten kann, von Amts wegen eine Vorschrift dieses Rechts anzuwenden, wenn eine solche Anwendung zur Folge hätte, dass der in seinem nationalen Verfahrensrecht niedergelegte Grundsatz des Verbots der reformatio in peius durchbrochen wird (Urteil vom 25. November 2008, Heemskerk und Schaap, C-455/06, Slg. 2008, I-8763, Rn. 46).
  • VG Düsseldorf, 06.09.2018 - 3 M 123/18

    Luftreinhalteplan Düsseldorf: Dieselfahrverbot kann nicht im

    vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 25. November 2008 - C-455/06 -, juris Ls. 4 und Rn. 44 ff.
  • EuGH, 28.07.2016 - C-469/14

    Masterrind - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr.

    Zweitens ergebe sich aus den Urteilen vom 13. März 2008, Viamex Agrar Handel (C-96/06, EU:C:2008:158), und vom 25. November 2008, Heemskerk und Schaap (C-455/06, EU:C:2008:650), dass die positive Beurteilung des amtlichen Tierarztes an der Ausgangsstelle keinen unwiderleglichen Beweis für die Beachtung der Vorschriften über die Beförderung von Tieren darstelle und daher für die für die Zahlung von Ausfuhrerstattungen zuständige Behörde nicht verbindlich sei, wenn Beweismittel vorlägen, die diese Beurteilung in Frage stellten.

    Als Zweites ist festzustellen, dass der Gerichtshof im Rahmen der zuvor geltenden Regelung in Bezug auf den umgekehrten Fall, bei dem der Vermerk des amtlichen Tierarztes an der Ausgangsstelle die positive Beurteilung enthielt, dass die einschlägigen Bestimmungen der Regelung zur Beförderung lebender Tiere eingehalten worden seien, entschieden hat, dass die so getroffene Feststellung des Tierarztes keinen unwiderlegbaren Beweis für die Einhaltung dieser Bestimmungen darstellte, so dass diese Feststellung für die Behörde, die für die Zahlung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Rindern zuständig ist und der objektive und konkrete Umstände vorlagen, die das Gegenteil belegten, nicht verbindlich war (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2008, Viamex Agrar Handel, C-96/06, EU:C:2008:158, Rn. 34, 35, 37 und 41, und vom 25. November 2008, Heemskerk und Schaap, C-455/06, EU:C:2008:650, Rn. 25 und 30).

  • BFH, 16.12.2020 - I R 50/17

    Zum Schulschwimmen im Rahmen der Spartenrechnung kommunaler Eigengesellschaften

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der nationale Richter nicht dazu verpflichtet, von Amts wegen eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts anzuwenden, wenn er infolge einer derartigen Anwendung den im einschlägigen nationalen Recht verankerten Grundsatz des Verbots der "reformatio in peius" durchbrechen müsste (EuGH-Urteil Heemskerk und Schaap vom 25.11.2008 - C-455/06, EU:C:2008:650).
  • LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20
    (EuGH, Urteil vom 15. April 2008, Rs. C-268/06, ECLI:EU:C:2008:223 Rn. 51 - Impact; EuGH, Urteil vom 21. November 2002, Rs. C-472/00, ECLI:EU:C:2002:705 Rn. 34 - Cofidis; EuGH, Urteil vom 25. November 2008, Rs. C-455/06, ECLI:EU:C:2008:650 Rn. 47 - Heemskerk; EuGH, Urteil vom 24. März 2009, Rs. C-445/06, ECLI:EU:C:2009:178 Rn. 63 - Danske Slagterier; ferner Heinze , Schadensersatz im Unionsprivatrecht, 2017, S. 75).
  • BFH, 16.12.2020 - I R 41/17

    Zur Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der nationale Richter nicht dazu verpflichtet, von Amts wegen eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts anzuwenden, wenn er infolge einer derartigen Anwendung den im einschlägigen nationalen Recht verankerten Grundsatz des Verbots der "reformatio in peius" durchbrechen müsste (EuGH-Urteil Heemskerk und Schaap vom 25.11.2008 - C-455/06, EU:C:2008:650).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-469/14

    Masterrind - Landwirtschaft - Verordnung (EU) Nr. 817/2010 - Ausfuhrerstattungen

    25 - Urteil Heemskerk und Schaap (C-455/06, EU:C:2008:650, Rn. 24).

    30 - Urteil Heemskerk und Schaap (C-455/06, EU:C:2008:650, Rn. 24 bis 32).

    35 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Heemskerk und Schaap (C-455/06, EU:C:2008:650, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-383/16

    Vion Livestock - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Schutz von Tieren

    Darüber hinaus betrafen die im Nachhinein durchgeführten Kontrollen, die im Urteil vom 25. November 2008, Heemskerk und Schaap (C-455/06, EU:C:2008:650, Rn. 28), genannt wurden, eine andere Verordnung, die die Kontrollen, die nach einer Vorgängerregelung der Verordnung Nr. 817/2010 durchzuführen waren, ergänzte.

    37 Vgl. entsprechend Urteile vom 13. März 2008, Viamex Agrar Handel (C-96/06, EU:C:2008:158, Rn. 30 bis 33), und vom 25. November 2008, Heemskerk und Schaap (C-455/06, EU:C:2008:650, Rn. 24).

    38 Vgl. für Fälle, in denen die Glaubwürdigkeit der Kontrollergebnisse des amtlichen Tierarzts am Ort des Ausgangs aus dem Gebiet der Union Gegenstand war, Urteile vom 13. März 2008, Viamex Agrar Handel (C-96/06, EU:C:2008:158), vom 25. November 2008, Heemskerk und Schaap (C-455/06, EU:C:2008:650), und vom 28. Juli 2016, Masterrind (C-469/14, EU:C:2016:609).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-869/19

    Unicaja Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG -

    6 C-455/06, EU:C:2008:650.

    43 C-455/06, EU:C:2008:650, Rn. 44 bis 48. Vgl. Urteil vom 13. Februar 2014, Maks Pen (C-18/13, EU:C:2014:69, Rn. 37).

  • BFH, 23.09.2019 - I R 25/17

    Anwendung der Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG auch auf sog. Altverluste

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der nationale Richter nicht dazu verpflichtet, von Amts wegen eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts anzuwenden, wenn er infolge einer derartigen Anwendung den im einschlägigen nationalen Recht verankerten Grundsatz des Verbots der "reformatio in peius" durchbrechen müsste (EuGH-Urteil Heemskerk und Schaap vom 25.11.2008 - C-455/06, EU:C:2008:650).
  • FG Hamburg, 29.08.2014 - 4 K 105/13

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Transport von Zuchtrindern - Tierschutz -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2010 - C-173/09

    Elchinov - Verpflichtung eines untergeordneten Gerichts, die Auslegungshinweise

  • EuGöD, 14.12.2010 - F-25/07

    Bleser / Gerichtshof - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in

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