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   OLG Köln, 22.06.2009 - I-16 Wx 266/08   

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https://dejure.org/2009,3150
OLG Köln, 22.06.2009 - I-16 Wx 266/08 (https://dejure.org/2009,3150)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2009 - I-16 Wx 266/08 (https://dejure.org/2009,3150)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - I-16 Wx 266/08 (https://dejure.org/2009,3150)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung

  • Judicialis

    WEG § 27; ; WEG § 47

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27
    Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beiziehung eines Rechtsanwalts zur WEG-Versammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Hinzuziehung des Rechtsanwalts kein Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Anwalt in der Eigentümerversammlung: Fluch oder Segen? (IMR 2009, 355)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3245
  • NZM 2009, 787
  • ZMR 2009, 869
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2009 - 16 Wx 266/08
    Die Wohnungseigentümer sollen in ihrer Versammlung auftretende Meinungsverschiedenheiten grundsätzlich allein unter sich austragen, das heißt ihre Angelegenheiten ohne Einflussnahme Dritter erörtern und regeln können (BGHZ 121, 236; OLG Hamburg ZMR 2007, 550 ff., 552; BayObLG NZM 2004, 388 f.).
  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06

    Antragsänderung bei Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren -

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2009 - 16 Wx 266/08
    Dem steht nicht entgegen, dass der Verwalter im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer zu bestimmten Tagesordnungspunkten einen Rechtsanwalt als Berater zur Information und Meinungsbildung heranzieht, solange nicht ein konkreter Interessengegensatz zwischen einem einzelnen Wohnungseigentümer und der Gesamtheit der übrigen Wohnungseigentümer hervorgetreten ist und kein Wohnungseigentümer der Anwesenheit des Dritten widerspricht (OLG München NJW-RR 2006, 1606, 1607; BayObLG a.a.O.; Jennißen WEG § 24 Rz. 69; Staudinger-Bub WEG, Bearb. 2005, § 25 Rz. 173).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2009 - 16 Wx 266/08
    Die Wohnungseigentümer sollen in ihrer Versammlung auftretende Meinungsverschiedenheiten grundsätzlich allein unter sich austragen, das heißt ihre Angelegenheiten ohne Einflussnahme Dritter erörtern und regeln können (BGHZ 121, 236; OLG Hamburg ZMR 2007, 550 ff., 552; BayObLG NZM 2004, 388 f.).
  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2009 - 16 Wx 266/08
    Die Wohnungseigentümer sollen in ihrer Versammlung auftretende Meinungsverschiedenheiten grundsätzlich allein unter sich austragen, das heißt ihre Angelegenheiten ohne Einflussnahme Dritter erörtern und regeln können (BGHZ 121, 236; OLG Hamburg ZMR 2007, 550 ff., 552; BayObLG NZM 2004, 388 f.).
  • LG Karlsruhe, 21.07.2015 - 11 S 118/14

    Wohnungseigentümerversammlung: Teilnahme eines Wohnungseigentümers im Beisein

    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können (OLG Köln, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 16 Wx 266/08 - NJW 2009, 3245; Urteil der Kammer vom 27. Juli 2010 - 11 S 70/09 - ZMR 2013, 469; MünchKommBGB/Engelhardt, 6. Auflage 2013, § 24 WEG Rn. 22; Scheff/Schmidt, MDR 2010, 186).
  • LG Karlsruhe, 27.07.2010 - 11 S 70/09

    Transparenz bei Sonderhonoraren der WEG-Verwalter

    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können (BGHZ 121, 236, 241; BayObLG NJW-RR 2004, 1312, 1313; OLG Köln NJW 2009, 3245; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Auflage, § 24 Rn. 33; Jennißen/Elzer, WEG, 2008, § 24 Rn. 82; Bärmann/Merle, WEG, 10. Auflage, § 24 Rn. 68, jeweils m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 11.05.2010 - 11 S 9/08

    Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

    Ist durch Teilungserklärung oder Vereinbarung nichts anderes bestimmt, so sind nur die Wohnungseigentümer und deren bevollmächtigte Vertreter - gegebenenfalls mit der sich aus der Teilungserklärung ergebenden Einschränkung - zur Teilnahme befugt, wobei ein Verstoß nicht zur Nichtigkeit, sondern zur Anfechtbarkeit führt, wenn die Nichtursächlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann (BGH Beschl. v. 29.01.1993, V ZB 24/92, BGHZ 121, 236-242; BayObLG Beschl. v. 19.02.2004, 2Z BR 212/03, NZM 2004, 388 f.; OLG Köln Beschl. v. 22.06.2009, 1-16 Wx 266/08, NJW 2009, 3245 f.).
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