Rechtsprechung
BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 51 StGB; § 54 StGB; § 55 StGB; § 57a StGB; § 57b StGB
Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer; Vollstreckungslösung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Härteausgleich für eine während der Unterbrechung von Untersuchungshaft vollständig vollstreckte Ersatzfreiheitsstrafe; Vollstreckungsmodell für die Vornahme eines Härteausgleichs nach Festsetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Härteausgleich für eine während der Unterbrechung von Untersuchungshaft vollständig vollstreckte Ersatzfreiheitsstrafe; Vollstreckungsmodell für die Vornahme eines Härteausgleichs nach Festsetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- th-h.de (Entscheidungsbesprechung)
Härteausgleich für unterbliebene Gesamtstrafenbildung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Verfahrensgang
- BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09
- BGH, 24.02.2010 - 5 StR 433/09
Papierfundstellen
- BGHSt 54, 259
- NJW 2010, 1157
- NStZ 2010, 385
- StV 2010, 242
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18
Plauener Mordfall von 1987
Im Übrigen kann die Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung mit an sich gesamtstrafenfähigen Strafen im Vollstreckungsverfahren bei der Festsetzung der Mindestverbüßungszeit der verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) ausgeglichen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 4 StR 358/08, NStZ-RR 2009, 104; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, BGHSt 54, 259, 261). - BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09
Härteausgleich für entgangene Bewährung; Vollstreckungslösung
Dabei hält er auch für den in dieser Fallkonstellation vorzunehmenden Härteausgleich nunmehr die Anwendung des Vollstreckungsmodells für vorzugswürdig (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09 Tz. 10 m.w.N., zur Aufnahme in BGHSt bestimmt, für den Fall nicht mehr möglicher Gesamtstrafenbildung von Geldstrafe mit lebenslanger Freiheitsstrafe).Die Verwirklichung des Härteausgleichs knüpft nicht an der maßgeblichen Grundlage der Strafhöhe, der Tatschuld (§ 46 Abs. 1 StGB) an, sondern erstrebt die Festsetzung eines gerechten Ausgleichs dafür, dass aufgrund verfahrensrechtlicher Zufälligkeiten eine den Angeklagten beschwerende getrennte bzw. - hier - zusammengefasste Strafbemessung stattgefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 aaO).
Zudem wird die Transparenz hinsichtlich des gewährten Härteausgleichs, aber auch bezüglich der Straffestsetzung erhöht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 aaO m.w.N.).
- BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20
Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete …
aa) Eine vollständige Anrechnung der ausländischen Strafen ist grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09 Rn. 9; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, BGHSt 54, 259 Rn. 13; van Gemmeren, JR 2010, 132, 134).
- BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10
Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung: …
b) Der 5. Strafsenat erachtet es nunmehr in Anknüpfung an seine Entscheidungen zum Härteausgleich bei lebenslanger Freiheitsstrafe (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, NStZ 2010, 385;… vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, NStZ 2010, 386; vom 9. Dezember 2008 - 4 StR 358/08, NStZ-RR 2009, 104) auch bei der Verhängung zeitiger Freiheitsstrafen für vorzugswürdig, die Kompensation des Nachteils in Anwendung des Vollstreckungsmodells vorzunehmen, weil die Verwirklichung des Härteausgleichs nicht an der Tatschuld als der maßgeblichen Grundlage für die Strafhöhe anknüpfe und die Transparenz hinsichtlich des gewährten Ausgleichs und der Straffestsetzung erhöht werde (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18; vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10). - BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger …
Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 17. Januar 2008 zur Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im Vollstreckungsmodell (GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) ist nunmehr in Abkehr von früherer Rechtsprechung (BGH NStZ 1999, 579, 580 f.; BGH Urteil vom 14. März 1990 - 3 StR 109/89 -) auch bei der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ein Härteausgleich für erledigte, an sich gesamtstrafenfähige Vorstrafen im Vollstreckungsmodell zu gewähren (so auch BGH Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).Dem steht die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09 - nicht entgegen.
- BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der …
Angesichts grundsätzlicher Geltung der gesetzlichen Grenzen der Strafrahmen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 200) wird in ganz anders als hier gelagerten Fällen eine Anwendung der Vollstreckungslösung zu erwägen sein (vgl. BGHSt 52, 124 sowie Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09 Tz. 10 m.N., zur Aufnahme in BGHSt bestimmt, für den Fall nicht mehr möglicher Gesamtstrafenbildung von Geldstrafe mit lebenslanger Freiheitsstrafe). - BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19
Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung …
Dergestalt ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dem Nachteil Rechnung zu tragen, der entsteht, wenn die Strafe aus einer an sich gesamtstrafenfähigen Vorverurteilung vor Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe bereits vollständig vollstreckt wurde und diese daher nicht mehr einbeziehungsfähig ist (BGH…, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 Rn. 26; Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 4 StR 358/08; vgl. zudem BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, BGHSt 54, 259 Rn. 6 …und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15; für die Anwendung der Vollstreckungslösung in dieser Konstellation jedoch BGH…, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 7; vgl. zudem BVerfG…, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 2 BvR 2025/06 Rn. 3 ff.). - LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05
Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr …
Bei der lebenslänglichen Freiheitsstrafe wenden alle Senate die Vollstreckungslösung an(BGH NStZ 2010, 385 und 386). - BGH, 08.12.2009 - 5 StR 418/09
Anrechnung in Polen erlittener Untersuchungshaft (Verhältnis 1:1); Härteausgleich
Ein Härteausgleich im Blick auf Nachverurteilungen, deren Strafen vollstreckt sind, kommt hier jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil die erste mit dieser Sache, nicht aber mit den Folgeverurteilungen gesamtstrafenfähige Bestrafung durch Vollstreckungsverjährung erledigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom heutigen Tage - 5 StR 433/09 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 02.06.2010 - 5 StR 217/10
Härteausgleich (Strafzumessung; Vollstreckungsmodell); Beruhen
Soweit das Landgericht im Rahmen der von ihm verhängten zweiten Gesamtfreiheitsstrafe einen Härteausgleich bei der Strafenbildung anstelle des gebotenen (BGH NJW 2010, 1157; StraFo 2010, 163) Härteausgleichs im Wege des Vollstreckungsmodells gewährt hat, kann der Senat eine Beschwer des Angeklagten im Hinblick auf die äußerst milde Gesamtfreiheitsstrafe ausschließen. - OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13
Anrechnung der Auslieferungshaft auf die Mindestverbüßungsdauer bei Feststellung …
- BGH, 23.08.2022 - 6 StR 201/22
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der …