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   BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09   

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BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09 (https://dejure.org/2010,2052)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2010 - 9 AZN 876/09 (https://dejure.org/2010,2052)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 9 AZN 876/09 (https://dejure.org/2010,2052)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ärztliche Auskunft über den Gesundheitszustand eines verstorbenen Zeugen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Arbeitsgerichtsverfahren - ärztliche Auskunft über den Gesundheitszustand eines verstorbenen Zeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 GG, § 72 ArbGG, § 72a ArbGG, § 286 ZPO
    Arbeitsgerichtsverfahren - ärztliche Auskunft über den Gesundheitszustand eines verstorbenen Zeugen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dauer der ärztlichen Verschwiegenheitsverpflichung; Anwendung allgemeiner zivilrechtlicher Grundsätze

  • bag-urteil.com

    Arbeitsgerichtsverfahren - ärztliche Auskunft über den Gesundheitszustand eines verstorbenen Zeugen

  • rewis.io

    Arbeitsgerichtsverfahren - ärztliche Auskunft über den Gesundheitszustand eines verstorbenen Zeugen

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitsgerichtsverfahren - ärztliche Auskunft über den Gesundheitszustand eines verstorbenen Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103; ArbGG § 72; ArbGG § 72a; ZPO § 286
    Dauer der ärztlichen Verschwiegenheitsverpflichung; Anwendung allgemeiner zivilrechtlicher Grundsätze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schweigepflicht gilt auch nach dem Tod

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Die Einsichtnahme in Patientenakten nach dem Tod des Patienten

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Die Verschwiegenheitspflicht des Arztes geht über den Tod des Patienten hinaus

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Beweiswert eines toten Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1222
  • NZA 2010, 1222
  • NZA 2010, 468
  • AnwBl 2010, 140
  • JR 2011, 413
  • JR 2012, 223
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZN 224/09

    Fall "Emmely": Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09
    c) Die Beschwerde ist der Ansicht, das Bundesarbeitsgericht habe die soeben wiedergegebene Aussage in einem späteren Beschluss vom 28. Juli 2009 (- 3 AZN 224/09 - Rn. 9 f., EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 74) durch folgende Ausführungen relativiert:.

    Die dem Beschluss des Dritten Senats vom 28. Juli 2009 (- 3 AZN 224/09 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 74) entnommene Aussage ist dagegen schon nach den Darlegungen der Beschwerde kein Rechtssatz.

    bb) Der Beschluss des Dritten Senats vom 28. Juli 2009 (- 3 AZN 224/09 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 74) trifft selbst keine Aussage darüber, ob und wann Ausnahmen von dem Grundsatz gelten, dass Umstände nach Zugang der Kündigung nicht herangezogen werden können, um die Kündigung zu rechtfertigen.

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09
    b) Dem stellt die Beschwerde die Erwägung einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 2005 (- 2 AZR 256/04 - zu II 2 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52) gegenüber:.

    Die Aussagen, die die Beschwerde der anzufechtenden Entscheidung und dem herangezogenen Urteil des Zweiten Senats vom 23. Juni 2005 (- 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52) entnimmt, decken sich.

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09
    Eine Rechtsfrage ist eine Frage, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (Senat 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - Rn. 5, BAGE 121, 52).

    Unzulässig ist nur eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (Senat 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - Rn. 6, BAGE 121, 52).

  • BAG, 01.03.2005 - 9 AZN 29/05

    Gehörsrüge - Rechtsausführungen

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09
    Diese Voraussetzungen sind nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ArbGG in der Beschwerdebegründung darzulegen (Senat 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 114, 57).
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 600/04

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeit?

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09
    Nur dann lässt sich absehen, ob die Einräumung des Schriftsatzrechts zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. zu dem ähnlich gelagerten Fall eines durch Verfahrensrüge im Revisionsverfahren beanstandeten Verstoßes gegen die allgemeine Hinweispflicht aus § 139 ZPO BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 600/04 - Rn. 22 mwN, BAGE 117, 14).
  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZN 281/04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09
    Daneben ist aufzuzeigen, dass das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (st. Rspr., vgl. BAG 15. September 2004 - 4 AZN 281/04 - zu II 2.1 der Gründe, BAGE 112, 35).
  • OLG München, 09.10.2008 - 1 U 2500/08

    Ärztliche Schweigepflicht bei möglichen Behandlungsfehlern: Anspruch der Erben

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09
    Der behandelnde Arzt ist in der Frage des Auskunfts- und Einsichtsrechts gewissermaßen die letzte Instanz (vgl. BGH 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 - zu II 3 b, c, f und g der Gründe, NJW 1983, 2627; siehe auch OLG München 9. Oktober 2008 - 1 U 2500/08 - zu A I und III der Gründe, VersR 2009, 982).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZN 793/07

    Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09
    aa) Eine Rechtsfrage ist klärungsbedürftig, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (vgl. BAG 2. Oktober 2007 - 1 AZN 793/07 - Rn. 5, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 6).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09
    Vielmehr ist der Arbeitnehmer im Rahmen einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast gehalten, die Gründe, aus denen er die Berechtigung für sein Verhalten herleitet, so konkret vorzutragen, dass dies dem Arbeitgeber die Überprüfung der Angaben und - wenn er sie für unrichtig hält - auch einen erforderlichen Beweisantritt ermöglicht (vgl. nur BAG 28. August 2008 - 2 AZR 15/07 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 214 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 22).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09
    Sie ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie so einfach zu beantworten ist, dass unterschiedliche Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte nicht zu erwarten sind (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 113, 321).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07

    Rechtliches Gehör - unterlassene Nachfrage

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 71/99

    Übergehen von Beweisanträgen; vorweggenommene Beweiswürdigung

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZN 195/05

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gehörsrüge - Zurückverweisung

  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81

    Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO;

    Sie ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie so einfach zu beantworten ist, dass unterschiedliche Entscheidungen der LAG nicht zu erwarten sind (BAG 23. Februar 2010 - 9 AZN 876/09 - Rn. 10, mwN) .
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 359/11

    Übergang des Anspruchs des verstorbenen Pflegeheimbewohners auf Einsicht in die

    1 Z 34/86">NJW 1987, 1492; VerfGH Bayern, MedR 2012, 51, 52; BAG, NJW 2010, 1222 Rn. 13; OLG München, MDR 2011, 1496; VersR 2009, 982, 983; Fellner, MDR 2011, 1452; vgl. auch § 630g Abs. 3 Satz 3 BGB in der Fassung von Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patienten und Patientinnen vom 20. Februar 2013, BGBl. I S. 277).
  • ArbG Düsseldorf, 15.08.2016 - 7 Ca 415/15

    Mitarbeiter wegen angeblicher Morddrohung fristlos gekündigt

    (3)Der kündigende Arbeitgeber ist für alle Umstände darlegungs- und beweispflichtig, die als wichtige Gründe i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB geeignet sein können (vgl. BAG 23.2.2010 - 9 AZN 876/09 - Rn. 16, NZA 2010, 1222).

    Vielmehr ist der Arbeitnehmer im Rahmen einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast gehalten, die Umstände, die ihn entlasten, so konkret vorzutragen, dass dies dem Arbeitgeber ihre Überprüfung und - wenn er sie für unrichtig hält - auch einen erforderlichen Beweisantritt ermöglicht (vgl. BAG 23.2.2010 - 9 AZN 876/09 - Rn. 16, NZA 2010, 1222).

  • LAG Düsseldorf, 08.06.2017 - 11 Sa 823/16

    "Ich stech dich ab" - Fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt

    Der kündigende Arbeitgeber ist zwar für alle Umstände darlegungs- und beweispflichtig, die als wichtige Gründe i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB geeignet sein können (vgl. BAG 23.2.2010 - 9 AZN 876/09 - Rn. 16, NZA 2010, 1222).

    Vielmehr ist der Arbeitnehmer im Rahmen einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast gehalten, die Umstände, die ihn entlasten sollen, so konkret vorzutragen, dass dies dem Arbeitgeber ihre Überprüfung und - wenn er sie für unrichtig hält - auch einen erforderlichen Beweisantritt ermöglicht (vgl. BAG 23.2.2010 - 9 AZN 876/09 - Rn. 16, NZA 2010, 1222).

    Der kündigende Arbeitgeber ist zwar für alle Umstände darlegungs- und beweispflichtig, die als wichtige Gründe i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB geeignet sein können (vgl. BAG 23.2.2010 - 9 AZN 876/09 - Rn. 16, NZA 2010, 1222).

    Vielmehr ist der Arbeitnehmer im Rahmen einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast gehalten, die Umstände, die ihn entlasten sollen, so konkret vorzutragen, dass dies dem Arbeitgeber ihre Überprüfung und - wenn er sie für unrichtig hält - auch einen erforderlichen Beweisantritt ermöglicht (vgl. BAG 23.2.2010 - 9 AZN 876/09 - Rn. 16, NZA 2010, 1222).

  • VG Karlsruhe, 09.11.2017 - 2 K 7229/16

    Akteneinsicht durch Hinterbliebene in die Gesundheitsunterlagen eines

    Dabei sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere das Anliegen der Einsicht begehrenden Person sowie der Umstand, dass frühere Geheimhaltungswünsche des Betroffenen infolge der durch sein Ableben veränderten Sachlage inzwischen überholt sein können (vgl. BGH, Urt. v. 26.02.2013 - VI ZR 359/11 -, NZS 2013, 553; Urt. v. 31.05.1983 - VI ZR 259/81 -, NJW 1983, 2627; Beschl. v. 04.07.1984 - IVa ZB 18/83 -, BGHZ 91, 392; BAG, Beschl. v. 23.02.2010 - 9 AZN 876/09 -, NJW 2010, 1222; BayerObLG, Beschl. v. 21.08.1986 - BReg …
  • LAG Hessen, 09.05.2014 - 14 Sa 903/13

    Personalakte - Kopie

    Klärungsbedürftigkeit setzt voraus, dass die Rechtsfrage zum einen höchstrichterlich noch nicht entschieden und zum anderen ihre Beantwortung nicht offenkundig ist ( BAG 23. Februar 2010 - 9 AZN 876/09 - NZA 2010, 468 ).

    Eine Rechtsfrage ist daher nicht klärungsbedürftig, wenn sie so einfach zu beantworten ist, dass unterschiedliche Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte nicht zu erwarten sind ( BAG 23. Februar 2010 - 9 AZN 876/09 - a. a. O. ) Dies ist vorliegend angesichts eindeutigen Wortlauts des § 3 Abs. 5 Satz 3 TVöD der Fall.

  • LAG Düsseldorf, 11.07.2017 - 14 Sa 340/17

    Auslegung des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der

    Auch im Übrigen hat die Kammer den aufgeworfenen Rechtsfragen aufgrund des eindeutigen Auslegungsergebnisses (BAG, Beschl. v. 23.2.2010 - 9 AZN 876/09, AP Nr. 67 zu § 72a ArbGG 1979) in beiden denkbaren Varianten keine grundsätzliche Bedeutung (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) beigemessen (BAG, Beschl. v. 18.3.2010 - 2 AZN 889/09, AP Nr. 69 zu § 72a ArbGG 1979).
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche

    Ist eine entscheidungserhebliche Frage zwischen den Parteien streitig, sind die hierfür angebotenen Beweise zu erheben (BAG 23. Februar 2010 - 9 AZN 876/09 - Rn. 22, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 67 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 40) .
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZN 822/16

    Auslegung von Versicherungsbedingungen - Rechtsfrage

    Auf die von einer Partei beantragte Beweiserhebung darf regelmäßig nur verzichtet werden, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, die umstrittene Tatsache zugunsten des Beweisführers als wahr unterstellt werden kann, das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder absolut untauglich ist (BAG 23. Februar 2010 - 9 AZN 876/09 - Rn. 22 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 21 Sa 952/17

    Auslegung der Dienstvertragsordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland

    Eine Rechtsfrage ist eine Frage, welche die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Rechtsnorm zum Gegenstand hat ( vgl. BAG 23. Februar 2010 - 9 AZN 876/09 - Rn. 5 ).
  • LAG Düsseldorf, 14.09.2017 - 8 Sa 381/17

    Wirksamkeit einer Freiwilligkeitsklausel hinsichtlich einer Jahressonderzahlung

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