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   BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08   

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https://dejure.org/2010,418
BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08 (https://dejure.org/2010,418)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2010 - VI ZR 331/08 (https://dejure.org/2010,418)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - VI ZR 331/08 (https://dejure.org/2010,418)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 252 S 2 BGB, § 47 SGB 7, § 116 Abs 1 SGB 10, § 287 Abs 1 ZPO
    Zahlung von Verletztengeld an den selbstständigen Unternehmer durch den Unfallversicherungsträger: Ermittlung des tatsächlichen Erwerbsschadens bei Geltendmachung des übergegangenen Schadensersatzanspruchs

  • verkehrslexikon.de

    Zur Ermittlung des Erwerbsschadens eines Selbständigen bei Geltendmachung des übergegangenen Schadensersatzanspruchs nach Zahlung von Verletztengeld

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines nach § 116 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch SGB X übergegangenen Schadenersatzanspruchs durch einen Unfallversicherungsträger wegen der Zahlung eines Verletztengeldes; Schätzung des kongruenten Erwerbsschadens eines selbstständigen Unternehmers nach ...

  • rabüro.de

    Zur Ermittlung des Erwerbsschadens eines selbständigen Unternehmers

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Regress nach § 116 SGB X - Arbeitsunfall einer kraft Satzung versicherten Unternehmerin - Verletztengeld nach Maßgabe des JAV - Schätzung des kongruenten Erwerbsschadens nach den Grundsätzen für die Ermittlung des entgangenen Gewinns

  • rewis.io

    Zahlung von Verletztengeld an den selbstständigen Unternehmer durch den Unfallversicherungsträger: Ermittlung des tatsächlichen Erwerbsschadens bei Geltendmachung des übergegangenen Schadensersatzanspruchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Zahlung von Verletztengeld an den selbstständigen Unternehmer durch den Unfallversicherungsträger: Ermittlung des tatsächlichen Erwerbsschadens bei Geltendmachung des übergegangenen Schadensersatzanspruchs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 252 S. 2
    Schätzung des tatsächlichen Erwerbsschadens eines Selbstständigen bei Legalzessionsregress des SVT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116 Abs. 1
    Geltendmachung eines nach § 116 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch SGB X übergegangenen Schadenersatzanspruchs durch einen Unfallversicherungsträger wegen der Zahlung eines Verletztengeldes; Schätzung des kongruenten Erwerbsschadens eines selbstständigen Unternehmers nach ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Verletztengeld für den selbständigen Unternehmer und der Erwerbsschaden

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Trotz Kongruenz entspricht die Höhe des abstrakten Verletztengeldes nicht der Höhe des konkreten Erwerbsschadens

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet über die Regeressforderungen von Sozialversicherungsträgern nach Verkehrsunfällen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Ermittlung des Erwerbsschadens bei Selbstständigen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Ermittlung des Erwerbsschadens bei Selbstständigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1532
  • NJW 2010, 8
  • MDR 2010, 627
  • NZV 2010, 292
  • VersR 2010, 550
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08
    Im Streitfall ist das Berufungsgericht zwar ohne Rechtsfehler und insoweit von der Revision nicht angegriffen davon ausgegangen, dass die Leistungspflicht des Sozialversicherungsträgers hinsichtlich Verletztengeld und -rente zeitlich und sachlich kongruent zum Schadensersatzanspruch der Geschädigten wegen ihres Erwerbsschadens (§§ 842, 843 BGB, § 11 StVG) ist und dies nach § 116 Abs. 1 Satz 2 SGB X auch für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge gilt (vgl. Senat, BGHZ 109, 291, 293 ff.; 153, 113, 120 ff.; Urteil vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 312/07 - VersR 2009, 230 Rn. 11).

    Unerheblich ist insbesondere, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Folgen des Unfalls zu einem Einkommensverlust geführt haben; die Rente wird beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch gewährt, wenn der Verletzte weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, durch die er Einkünfte bezieht (vgl. Senatsurteil BGHZ 153, 113, 125 f.; BSGE 43, 208, 209).

    Die wirtschaftlich endgültige Belastung des Sozialversicherungsträgers sei nämlich eine Folge der Entscheidung des Gesetzgebers für ein Versicherungssystem, das seine sozialen Anliegen auf einer abstrakten Bemessungsgrundlage losgelöst von einer konkreten Schadensbetrachtung verwirkliche (vgl. Senatsurteile BGHZ 153, 113, 123; Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - VersR 1982, 552 f.).

    c) Aus dieser systematischen Stellung der Verletztenrente ist ersichtlich, dass die im Sozialrecht vorgenommene abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens nicht auf den für den Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X maßgeblichen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Geschädigten übertragen werden kann, vielmehr hier nach haftpflichtrechtlichen Grundsätzen auf den tatsächlich eingetretenen Erwerbsschaden abzustellen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 153, 113, 125; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454, 456; vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - aaO).

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen dabei zwar im Allgemeinen für die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 2004 - VI ZR 138/03 - VersR 2004, 874, 875 m.w.N.).

    Auch die erleichterte Schadensberechnung nach § 252 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 287 Abs. 1 ZPO lässt eine völlig abstrakte Berechnung eines Erwerbsschadens nicht zu (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 2004 - VI ZR 138/03 - aaO m.w.N.).

  • BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80

    Berücksichtigung einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08
    Die wirtschaftlich endgültige Belastung des Sozialversicherungsträgers sei nämlich eine Folge der Entscheidung des Gesetzgebers für ein Versicherungssystem, das seine sozialen Anliegen auf einer abstrakten Bemessungsgrundlage losgelöst von einer konkreten Schadensbetrachtung verwirkliche (vgl. Senatsurteile BGHZ 153, 113, 123; Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - VersR 1982, 552 f.).

    c) Aus dieser systematischen Stellung der Verletztenrente ist ersichtlich, dass die im Sozialrecht vorgenommene abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens nicht auf den für den Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X maßgeblichen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Geschädigten übertragen werden kann, vielmehr hier nach haftpflichtrechtlichen Grundsätzen auf den tatsächlich eingetretenen Erwerbsschaden abzustellen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 153, 113, 125; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454, 456; vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - aaO).

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08
    Anders als im zivilrechtlichen Schadensersatzrecht, in dem nicht der Wegfall der Arbeitskraft und Erwerbsfähigkeit als Schaden im haftungsrechtlichen Sinne angesehen wird, sondern nur der dadurch entstandene Ausfall der Arbeitsleistung (vgl. Senatsurteil BGHZ 54, 45, 50 ff.; st.Rspr.), stellt die Verletztenrente - wie das für einen Unternehmer zu zahlende Verletztengeld - nicht den Ersatz für einen im Einzelfall konkret nachweisbaren Schaden dar.

    Es bedarf grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um eine ausreichende Grundlage für die sachlich-rechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu haben, weil sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit sichtbar im Erwerbsergebnis konkret ausgewirkt haben muss (vgl. Senat, BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336 f.; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).

  • BGH, 22.12.1987 - VI ZR 6/87

    Richterliche Schätzung unfallbedingt entgangener Verdienstmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08
    Es bedarf grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um eine ausreichende Grundlage für die sachlich-rechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu haben, weil sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit sichtbar im Erwerbsergebnis konkret ausgewirkt haben muss (vgl. Senat, BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336 f.; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08
    Es bedarf grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um eine ausreichende Grundlage für die sachlich-rechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu haben, weil sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit sichtbar im Erwerbsergebnis konkret ausgewirkt haben muss (vgl. Senat, BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336 f.; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 130/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08
    c) Aus dieser systematischen Stellung der Verletztenrente ist ersichtlich, dass die im Sozialrecht vorgenommene abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens nicht auf den für den Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X maßgeblichen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Geschädigten übertragen werden kann, vielmehr hier nach haftpflichtrechtlichen Grundsätzen auf den tatsächlich eingetretenen Erwerbsschaden abzustellen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 153, 113, 125; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454, 456; vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - aaO).
  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08
    Es bedarf grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um eine ausreichende Grundlage für die sachlich-rechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu haben, weil sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit sichtbar im Erwerbsergebnis konkret ausgewirkt haben muss (vgl. Senat, BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336 f.; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Verletztengeldes -

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08
    Diese Regelung soll die bei Selbständigen regelmäßig schwierige Ermittlung des tatsächlichen jährlichen Arbeitsverdienstes erübrigen, indem durch Satzungsregelung, bei deren Abfassung dem Unfallversicherungsträger wie auch sonst in diesem Bereich ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, ein bestimmter Betrag als Bemessungsgrundlage für die Zahlung von Verletztengeld festgesetzt wird - im Streitfall gemäß § 42 Abs. 1 der Satzung der Klägerin ein Jahreseinkommen von 20.000 EUR (vgl. BSG, Urteile vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 36/99 R - SozR 3-2700 § 83 Nr. 1 S. 3; vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 25/04 R - SozR 4-2700 § 47 Nr. 2 Rn. 16).
  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 73/89

    Umfang des Verletztengeldes; Ersatz des Versichertenbeitrages zur

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08
    Im Streitfall ist das Berufungsgericht zwar ohne Rechtsfehler und insoweit von der Revision nicht angegriffen davon ausgegangen, dass die Leistungspflicht des Sozialversicherungsträgers hinsichtlich Verletztengeld und -rente zeitlich und sachlich kongruent zum Schadensersatzanspruch der Geschädigten wegen ihres Erwerbsschadens (§§ 842, 843 BGB, § 11 StVG) ist und dies nach § 116 Abs. 1 Satz 2 SGB X auch für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge gilt (vgl. Senat, BGHZ 109, 291, 293 ff.; 153, 113, 120 ff.; Urteil vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 312/07 - VersR 2009, 230 Rn. 11).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 36/99 R

    Berechnung des Verletztengeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

  • BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76

    Verletztenrente - Dauernde völlige Erwerbstätigkeit - Verschlimmerung der

  • BGH, 19.09.2017 - VI ZR 530/16

    Bemessung des Erwerbsschadens eines selbständig tätigen Verkehrsunfallverletzten:

    An die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen dürfen aber keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden (st. Rspr., Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92, NJW 1993, 2673 unter II; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 331/08, NJW 2010, 1532 Rn. 13 mwN; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 - XII ZR 128/09, GE 2010, 1741 unter 1 a).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 587/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Richterliche Feststellung einer medizinisch

    Hierbei obliegt es dem Geschädigten, durch die Darlegung konkreter Anhaltspunkte eine ausreichende Grundlage für die Wahrscheinlichkeitsprognose zu schaffen, inwieweit sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Arbeitskraft sichtbar im Betriebsergebnis konkret ausgewirkt hat (BGH, Urt. v. 23.2.2010 - VI ZR 331/08, NJW 2010, 1532).

    Dennoch sind an den Nachweis der hypothetischen Entwicklung keine überzogenen Anforderungen zu stellen (BGH, NJW 2010, 1532; Urt. v. 16.3.2004 - VI ZR 138/03, VersR 2004, 874, 875).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 11/13

    Schadensersatz bei Margenverlust nach kartellrechtswidrigem Doppelpreissystem zum

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen für eine Schadensschätzung vorgetragen werden (BGH NJW 2010, 1532; BGH NJW 2004, 1945).
  • BGH, 08.11.2011 - VI ZB 59/10

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens:

    Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger geht gemäß § 116 SGB X so auf den Sozialversicherungsträger über, wie er zur Zeit des Übergangs besteht, nicht in Höhe etwa darüber hinaus gehender Sozialleistungen (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 331/08, VersR 2010, 550 Rn. 7; KassKomm/Kater, § 116 SGB X Rn. 141 [Stand: April 2011]).
  • OLG Naumburg, 06.07.2023 - 9 U 125/22

    Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung!

    Die von der Beklagten in der Berufungsbegründung und im Schriftsatz vom 11.05.2023 zur Stützung ihrer den obigen Ausführungen entgegenstehenden Auffassung zitierte Entscheidung des BGH vom 23.02.2010, Az. VI ZR 331/08 (zitiert nach Juris), bezieht sich nicht auf Heilbehandlungskosten und somit auch nicht auf das System der Bezahlung und Prüfung von Krankenhausrechnungen im Zusammenwirken von Krankenhausträger, Krankenkasse und medizinischem Dienst, sondern auf Erwerbsschaden des direkt Geschädigten einerseits und vom Sozialversicherungsträger gezahltem Verletztengeld andererseits.
  • OLG Hamm, 09.09.2016 - 26 U 14/16

    Augenarzt muss nach fehlerhafter Behandlung kein Blindengeld erstatten

    Teilweise wird die Kongruenz auf diejenigen Mehraufwendungen beschränkt, die auch konkret dargelegt und beziffert sind (LG Münster, Urt. v. 27.05.2002, 15 O 48/02; siehe insbesondere zuletzt BGH, Urt. v. 23.02.2010, VI ZR 331/08, Rn. 13 sowie hierzu Luckey , "Dreipersonenverhältnisse" im Personenschaden, DAR 2015, 563, 564).

    Die im Sozialrecht dafür vorgenommene völlig abstrakte Berechnung des Blindengeldes, die für sich gar nicht in Anspruch nimmt, jeglichen Mehraufwand abzudecken, ist auf den für den Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X maßgeblichen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch kaum übertragbar, weil nach haftungsrechtlichen Gesichtspunkten allein auf den tatsächlich entstandenen blindheitsbedingten Mehrbedarf abzustellen ist ( vergl. BGH, Urteil vom 23.02.2010, VI ZR 331/08, Rnr. 13).

  • OLG Jena, 15.05.2012 - 4 U 661/11

    Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!

    Der Sozialversicherungsträger muss also den Strengbeweis (§ 286 ZPO) für die Verletzungen und die Unfallkausalität von Behandlungen und Arbeitsunfähigkeit führen (BGH VersR 2010, 550; 07, 1536; OLG Brandenburg VersR 06, 237; KG VersR 06, 235; OLG Oldenburg, DAR 01, 313).

    Deshalb kann sich die Klägerin nicht (nur) auf den von ihr betriebenen Kostenaufwand berufen; sie muss die Anspruchs-, also die Schadenshöhe im Strengbeweis (voll) beweisen (hierzu bes. instruktiv BGH VersR 2010, 550).

  • OLG München, 19.08.2016 - 10 U 1524/16

    Schmerzensgeld und Erwerbsschaden nach Verkehrsunfall

    Jedoch dürfen diese beiden Methoden nicht vermischt werden, zudem ist die Geltendmachung eines abstrakten Mindestschadens ausgeschlossen (BGH NJW 1970, 1411: "völlig abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens, nämlich ohne jede Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung des Unternehmens, nicht zulässig ist"; NJW 2010, 1532: "Auch die erleichterte Schadensberechnung ... lässt eine völlig abstrakte Berechnung eines Erwerbsschadens nicht zu"; Senat, Urt. v. 29.06.2007 - 10 U 4379/01 [juris, Rn. 89]).
  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 347/12

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Schadensersatzanspruch eines

    Zwar enthält § 252 Satz 2 BGB für den Geschädigten eine die Regelung des § 287 ZPO ergänzende Beweiserleichterung, weshalb sich der Geschädigte auf die Behauptung und erforderlichenfalls den Nachweis der Anknüpfungstatsachen beschränken kann, bei deren Vorliegen die in § 252 Satz 2 BGB geregelte Vermutung eingreift (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 331/08, VersR 2010, 550 Rn. 13; BGH, Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, NJW 2012, 2266 Rn. 13; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen für eine Schadensschätzung vorgetragen und im Bestreitensfall bewiesen werden (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2010 - VI ZR 331/08 , Rn. 13 bei juris; Urteil vom 16.03.2004 - VI ZR 138/03 , Rn. 15 bei juris).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2014 - 13 U 122/13

    Auf den Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen.

  • OLG Frankfurt, 07.11.2013 - 12 U 157/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Unterhalts

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2012 - 1 W 12/12

    Ansprüche des Halters eines Pkw wegen der Verletzung durch Hilfe leistende

  • OLG Brandenburg, 29.09.2021 - 4 U 285/20

    Ansprüche des Betreibers eines Stromnetzes wegen einer Versorgungsunterbrechung

  • OLG Naumburg, 10.05.2012 - 4 U 37/11

    Rückgriffsprozess des Sozialversicherungsträgers nach Verkehrsunfall: Einholung

  • OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23

    Kostentragung und sofortiges Anerkenntnis bei Vorlage des Entlassberichts des

  • OLG Hamm, 16.05.2023 - 26 U 99/22

    Regress des Sozialversicherungsträgers - Vorlage des Groupers reicht nicht!

  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

  • LG Köln, 16.04.2014 - 7 O 201/13

    Wirksamkeit der Kündigung eines Werklieferungsvertrags mit Kaufvertragselementen

  • LG Detmold, 04.07.2016 - 12 O 108/13

    Schmerzensgeld, Verkehrsunfall, Haushaltsführungsschaden

  • OLG Nürnberg, 10.12.2020 - 13 U 4537/19

    Zulässigkeit der Schadensschätzung nach § 287 ZPO

  • BVerfG, 16.02.2012 - 1 BvR 1118/10

    Abweisung von Amtshaftungsansprüchen nach Enteignungsverfahren -

  • OLG Frankfurt, 08.09.2011 - 12 U 157/09
  • OLG Celle, 23.06.2011 - 16 U 130/10

    Schadensersatz; Amtshaftung; überlange Verfahrensdauer

  • KG, 17.12.2012 - 20 U 290/10

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht bei beiderseitiger Hallux-Valgus-Operation

  • LG Leipzig, 11.10.2019 - 7 S 267/19

    Verkehrsunfall - Abrechnung Notarzteinsatz neben der Geltendmachung

  • LG Hildesheim, 20.11.2007 - 3 O 298/06

    Anspruch auf Erstattung der Heilbehandlungskosten nach Verkehrsunfall

  • OLG Oldenburg, 15.05.2019 - 5 U 172/16

    Regress Rentenversicherer gegen Arzt eines rentenversicherten Patienten

  • LG Arnsberg, 13.03.2020 - 2 O 614/13
  • OLG Koblenz, 13.02.2012 - 5 U 1380/11

    Haftung des Schulträgers für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch ein

  • LG Köln, 09.03.2011 - 7 O 280/07
  • LG Lübeck, 29.06.2011 - 6 O 230/10

    Schmerzensgeldanspruchs sowie des Erwerbsschadens eines Selbständigen nach

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