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   BGH, 02.03.2010 - VI ZR 144/09   

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https://dejure.org/2010,901
BGH, 02.03.2010 - VI ZR 144/09 (https://dejure.org/2010,901)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2010 - VI ZR 144/09 (https://dejure.org/2010,901)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2010 - VI ZR 144/09 (https://dejure.org/2010,901)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 BGB, § 251 Abs 1 BGB
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag bei einem als "Unikat" anzusehenden Kraftfahrzeug

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wiederbeschaffungswert ist Obergrenze für Unfallschadensersatz bei Unikat-Fahrzeug - kein Oldtimer

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 251; BGB § 249
    Fiktive Schadensabrechnung bei Unikat

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung eines über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehenden Schadensbetrags bei der fiktiven Schadensabrechnung eines als "Unikat" anzusehenden Kraftfahrzeugs

  • rewis.io

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag bei einem als "Unikat" anzusehenden Kraftfahrzeug

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag bei einem als "Unikat" anzusehenden Kraftfahrzeug

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 251
    Die fiktive Schadensabrechnung ist bei einem als "Unikat" anzusehenden Kfz auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt

  • captain-huk.de

    Zur Frage, ob bei der fiktiven Schadensabrechnung eines als "Unikat” anzusehenden Kraftfahrzeugs ein über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag abgerechnet werden kann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 251 Abs. 2
    Abrechnung eines über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehenden Schadensbetrags bei der fiktiven Schadensabrechnung eines als "Unikat" anzusehenden Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 ; BGB § 251 Abs. 2
    Abrechnung eines über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehenden Schadensbetrags bei der fiktiven Schadensabrechnung eines als "Unikat" anzusehenden Kraftfahrzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensbetrag über Wiederbeschaffungswert bei Unikat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz für einen Wartburg 353

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schaden an Unikat - nur bis zum Wiederbeschaffungswert!

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Auch bei Oldtimern und Unikaten gilt die "130-Prozent-Regel"

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz bei Unfall mit Oldtimer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "130-Prozent-Regelung" gilt auch für Oldtimer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bastler peppte alten "Wartburg" auf - Nach einem Unfall bekommt er nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzt

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Zum Entschädigungsmaßstab eines Kfz, das ein Unikat ist

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Oldtimer-Unfallschaden - höhere Entschädigung für "Unikate”?

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Kein höherer Schadenersatz für Unikate - Entschädigung bei fiktiver Abrechnung einer Oldtimerreparatur

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fiktive Abrechnung des Unfallschadens eines Unikats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2121
  • MDR 2010, 985
  • VersR 2010, 785
  • JR 2011, 117
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - VI ZR 144/09
    Für die Berechnung von Fahrzeugschäden stehen dem Geschädigten regelmäßig zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Reparatur des Unfallfahrzeugs oder Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs (vgl. Senat BGHZ 154, 395, 397 f.; 162, 161, 165; 181, 242 ff., = VersR 2009, 1092 Rn. 13, jeweils m.w.N.).

    Ist eine Wiederherstellung im Rechtssinne möglich, so kann der Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. BGHZ 162, 161, 167 f.) nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs verlangen, weil er fiktiv abrechnet und die Kosten für eine Reparatur des Fahrzeugs fast doppelt so hoch sind wie der Wiederbeschaffungswert.

    Ersatz von Reparaturkosten - bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs - können nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang ausgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Schätzung gemacht hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 162, 161, 169).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - VI ZR 144/09
    Für die Berechnung von Fahrzeugschäden stehen dem Geschädigten regelmäßig zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Reparatur des Unfallfahrzeugs oder Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs (vgl. Senat BGHZ 154, 395, 397 f.; 162, 161, 165; 181, 242 ff., = VersR 2009, 1092 Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07

    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - VI ZR 144/09
    Dies ergibt sich aus § 251 Abs. 1 BGB (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 102, 322 ff. und vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07 - VersR 2009, 408 f.; BGH, Urteil vom 22. Mai 1985 - VIII ZR 220/84 - NJW 1985, 2413 ff.).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - VI ZR 144/09
    Dies ergibt sich aus § 251 Abs. 1 BGB (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 102, 322 ff. und vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07 - VersR 2009, 408 f.; BGH, Urteil vom 22. Mai 1985 - VIII ZR 220/84 - NJW 1985, 2413 ff.).
  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - VI ZR 144/09
    Für die Berechnung von Fahrzeugschäden stehen dem Geschädigten regelmäßig zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Reparatur des Unfallfahrzeugs oder Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs (vgl. Senat BGHZ 154, 395, 397 f.; 162, 161, 165; 181, 242 ff., = VersR 2009, 1092 Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1985 - VIII ZR 220/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung einer mit gemieteten

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - VI ZR 144/09
    Dies ergibt sich aus § 251 Abs. 1 BGB (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 102, 322 ff. und vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07 - VersR 2009, 408 f.; BGH, Urteil vom 22. Mai 1985 - VIII ZR 220/84 - NJW 1985, 2413 ff.).
  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - VI ZR 144/09
    Auf den Wert des Materials und der Arbeitsleistung für die vom Kläger in Eigenarbeit vorgenommene Umrüstung seines Fahrzeugs kann nicht abgestellt werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 92, 85, 92 f.).
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