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   BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09   

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https://dejure.org/2010,813
BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09 (https://dejure.org/2010,813)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2010 - V ZR 62/09 (https://dejure.org/2010,813)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2010 - V ZR 62/09 (https://dejure.org/2010,813)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Nr 3 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG, § 44 WoEigG, § 45 Abs 1 WoEigG, § 46 Abs 1 S 1 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobenen Klage auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer und Pflicht zur Beiladung des Wohnungseigentumsverwalters

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 44; WEG § 46; WEG § 48; ZPO § 263
    Wohnungseigentumsverwalter aus Gründen der Rechtskrafterstreckung bei Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG beizuladen

  • Wolters Kluwer

    Schädlichkeit einer Falschbezeichnung in der Klageerhebung bei einer gegen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Anfechtungsklage; Anforderungen an den Parteiwechsel bei einer Klage gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Pflicht zur ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG §§ 44, 46 Abs. 1 Satz 1, § 48 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 263
    Zur Zulässigkeit eines privilegierten Parteiwechsels im Rahmen einer Anfechtungsklage, die zunächst gegen die Wohnungseigentümerschaft erhoben wurde

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Anfechtungsklage ist fristgerecht, wenn die Klage bis zum Schluss der mündlichen verhandlung auf die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird; §§ 44; 46 Abs. 1 Satz 1; 48 Abs. 1 Satz 2 WEG; 263 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Zulässigkeit eines privilegierten Parteiwechsels bei Anfechtungsklage; Klageumstellung auf übrige Wohnungseigentümer; Beiladung des zustellungsbevollmächtigten Verwalters; Verfahrensbeteiligung des Verwalters als Partei; Klageänderung; Rubrumsänderung

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobenen Klage auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer und Pflicht zur Beiladung des Wohnungseigentumsverwalters

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobenen Klage auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer und Pflicht zur Beiladung des Wohnungseigentumsverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schädlichkeit einer Falschbezeichnung in der Klageerhebung bei einer gegen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Anfechtungsklage; Anforderungen an den Parteiwechsel bei einer Klage gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Pflicht zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Die WEG im Verfahren, Beiladung ds Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussanfechtungsklage: Klageänderung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung! (IMR 2010, 253)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2132
  • MDR 2010, 737
  • NZM 2010, 406
  • ZMR 2010, 547
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09
    Die hierzu angestellten - überzeugenden - Erwägungen (vgl. auch Senat, Urt. v. 6. November 2009, V ZR 73/09, NZM 2010, 46, 47, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) lassen Rechtsfehler nicht erkennen.

    Vielmehr hat er der Wertung des § 44 WEG entnommen, dass diese Frist auch durch eine zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage, vertreten durch den Verwalter, gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben und die Klage unter namentlicher Bezeichnung der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung umgestellt wird (Urt. v. 6. November 2009, V ZR 73/09, NZM 2010, 46, 47 ff.; zustimmend Häublein, ZfIR 2010, 107 f.; ablehnend, aber de lege ferenda ebenso Bergerhoff, NZM 2010, 32, 33 ff.).

    Dabei hat der Senat entscheidendes Gewicht dem Umstand beigemessen, dass mit der Regelung des § 44 WEG eine Überforderung des anfechtenden Wohnungseigentümers vermieden werden soll, zumal sich dieser im ersten Rechtszug nicht anwaltlich vertreten lassen muss (Urt. v. 6. November 2009, aaO, S. 47).

    Dieses besteht darin, dass die übrigen Wohnungseigentümer und der Verwalter möglichst rasch Klarheit darüber erlangen sollen, welche Beschlüsse aus welchen Gründen angefochten werden (vgl. Senat, BGHZ 179, 230, 237; Urt. v. 6. November 2009, aaO, S. 48).

    Infolge dieser Unterrichtung können die Wohnungseigentümer in dem einen wie in dem anderen Fall (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Mai 2009, aaO) ohne Weiteres erkennen, dass und in welchen Punkten Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft angegriffen werden (Senat, Urt. v. 6. November 2009, aaO).

  • BGH, 14.05.2009 - V ZB 172/08

    Erstattung der durch die interne Unterrichtung ihrer Mitglieder über den

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09
    Auch sie wird, nicht anders als eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer als Einzelpersonen, dem Verwalter zugestellt, der auch im Anfechtungsprozess grundsätzlich Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer ist und die übrigen Wohnungseigentümer zu unterrichten hat (Senat, Beschl. v. 14. Mai 2009, V ZB 172/08, NJW 2009, 2135, 2136).

    Infolge dieser Unterrichtung können die Wohnungseigentümer in dem einen wie in dem anderen Fall (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Mai 2009, aaO) ohne Weiteres erkennen, dass und in welchen Punkten Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft angegriffen werden (Senat, Urt. v. 6. November 2009, aaO).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09
    Dieses besteht darin, dass die übrigen Wohnungseigentümer und der Verwalter möglichst rasch Klarheit darüber erlangen sollen, welche Beschlüsse aus welchen Gründen angefochten werden (vgl. Senat, BGHZ 179, 230, 237; Urt. v. 6. November 2009, aaO, S. 48).
  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Ihre Verweigerung wird im Hinblick auf die enge Verbindung, die die übrigen Wohnungseigentümer, der Verwalter bzw. die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu dem Rechtsstreit haben, aber regelmäßig mangels schutzwürdigen Interesses als missbräuchlich und damit unbeachtlich anzusehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 32/55, BGHZ 21, 285, 289 sowie Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 Rn. 10).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    aa) Der gewillkürte Parteiwechsel auf Klägerseite ist als Klageänderung im Sinne von §§ 263, 533 ZPO zu behandeln (vgl. nur Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 Rn. 10 a.E.; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 533 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 21.01.2011 - V ZR 140/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Fristwahrende Klage auf Ungültigerklärung eines

    Die in § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelte Klagefrist wird auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage gewahrt, sofern die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG erfüllt sind und der Übergang zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 6. November 2009, V ZR 73/09, NJW 2010, 446 ff.; Urteil vom 5. März 2010, V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 f.; Urteil vom 17. September 2010, V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 f.).

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, wird die in § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelte Klagefrist auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage gewahrt, sofern die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG erfüllt sind und der Übergang zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt (Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 ff.; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 f.).

    Der Senat hat den Wechsel des Klagegegners nach Zustellung der Klageschrift an die Wohnungseigentümergemeinschaft prozessual als zulässigen Parteiwechsel gewertet, der entweder eine neue Zustellung an die übrigen Wohnungseigentümer (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 Rn. 12) oder eine diese ersetzende prozessuale Erklärung in der mündlichen Verhandlung (vgl. Senat, Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 Rn. 11) erforderlich macht.

    Dagegen hat er die materiell-rechtlichen Fristen wegen der in § 44 WEG enthaltenen gesetzlichen Wertung als gewahrt angesehen, sofern die in dieser Norm geregelten Voraussetzungen erfüllt sind (Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 ff.; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 f.; zust. Häublein, ZfIR 2010, 107 f.; abl.

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Angabe der ladungsfähigen

    Das gilt umso mehr, als die Klage bereits an die - zur Unterrichtung der sonstigen Wohnungseigentümer verpflichtete - Verwalterin (dazu Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NZM 2010, 406, 407 mwN) zugestellt worden war.
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Die Zustellung an den Verwalter als Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer ersetzt die Beiladung nicht (Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, WuM 2010, 256 Rn. 13).
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch

    Da der Verwalter gehalten ist, die Wohnungseigentümer zu informieren (vgl. auch Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132, 2133 Rn. 11 mwN), wird dieser Zweck auch dann erreicht, wenn die Klage fristwahrend dem Verwalter als Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer zugestellt worden ist.
  • BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10

    Parteiwechsel durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung

    Der darin liegende privilegierte Parteiwechsel ist ohne weiteres zulässig (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NZM 2010, 406 f.).

    Zwar ist die Zustellung grundsätzlich erforderlich, um die Rechtshängigkeit der Klage gegenüber den übrigen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft herbeizuführen, mit denen durch die Zustellung der Klage an die Gemeinschaft noch kein Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist (vgl. nur Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NZM 2010, 406, 407 mwN).

    Schutzwürdige Belange der übrigen Wohnungseigentümer werden zudem deshalb nicht berührt, weil der Streitstoff identisch ist und die gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage dem zur Unterrichtung der Wohnungseigentümer verpflichteten Verwalter zugestellt worden ist (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NZM 2010, 406, 407 mwN).

  • BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22

    Gleicher Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auch nach

    Ausschlaggebend war für den Senat zudem die Überlegung, dass der Verwalter im Anfechtungsprozess gemäß § 45 Abs. 1 WEG aF Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer war und diese über den Eingang der Klage unterrichten musste, so dass der Zweck der Ausschlussfristen erreicht wurde, auch wenn mit der Gemeinschaft die falsche Partei verklagt war (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 16; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, WuM 2010, 256 Rn. 11; Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, WuM 2011, 186 Rn. 9).
  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 2/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang im Rahmen

    Die Zustellung an den Verwalter als Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer ersetzt die Beiladung nicht (Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 Rn. 13).
  • AG Konstanz, 06.05.2021 - 4 C 525/20

    Verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozessunfähig!

    Die notwendige Sachdienlichkeit eines Parteiwechsels (siehe BGH NJW 2010, 2132, Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage, § 263, 78) wird hier nicht gesehen.

    Es besteht nicht die notwendige Sachdienlichkeit für einen Parteiwechsel (siehe BGH NJW 2010, 2132, Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage, § 263, 78).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
  • LG Köln, 26.08.2010 - 29 S 63/10

    Richtige Bezeichnung des Klagegegners bei einer Klage gegen eine

  • VG Aachen, 18.05.2021 - 9 K 3029/20

    Klageänderung; Klagefrist; Unzulässigkeit; Verfristung; Sachdienlichkeit;

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch Klage

  • LG Düsseldorf, 01.06.2010 - 16 S 86/09

    Einhaltung der Frist zur Anfechtung des Beschlusses einer

  • LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21

    Fehlerhafte Ladung: Beschlüsse ungültig?

  • LG Frankfurt/Oder, 30.04.2010 - 6a S 138/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigwerden der Anfechtungsklage durch Nachreichen

  • LG Köln, 20.05.2010 - 29 S 178/09

    Faxvollmachten als Grundlage für die Gültigkeit einer Abstimmung in einer

  • OLG Stuttgart, 28.06.2017 - 4 U 36/17

    Amtspflichtverletzung bei Abstempelung eines nicht mit dem Kennzeichen

  • AG Saarbrücken, 17.06.2010 - 36 C 457/09

    Verfahrensrecht - Beschlussanfechtung: Keine Klageerweiterung nach Fristablauf!

  • OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 1 U 173/20

    Vergütungsansprüche aus einem Anstellungsvertrag als Vorstand einer

  • LG Karlsruhe, 27.09.2011 - 11 S 219/09

    Wohnungseigentum: Verpflichtung zur Beseitigung einer baulichen Veränderung;

  • LG Düsseldorf, 09.11.2010 - 16 S 128/09

    Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines

  • LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 130/22

    Feststellung eines Sondernutzungsrechts - wer ist zu verklagen?

  • AG Hamburg-Blankenese, 27.02.2013 - 539 C 26/12

    Keine Handwerker beauftragt: Kein vorsorgliches Zutrittsrecht

  • LG Düsseldorf, 28.04.2011 - 16 S 142/09

    Klage gegen Gemeinschaft oder einzelne Mitglieder?

  • LG Düsseldorf, 05.10.2010 - 16 S 142/09

    Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines

  • BGH, 26.11.2020 - I ZA 8/20

    Zulassung eines gewillkürten Parteiwechsels i.R.e. Antrags auf Bewilligung von

  • LG Lüneburg, 24.03.2016 - 1 T 12/16

    Fehlende Beiladung ist kein Ablehnungsgrund!

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
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