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   BGH, 21.04.2010 - XII ZB 64/09   

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https://dejure.org/2010,4212
BGH, 21.04.2010 - XII ZB 64/09 (https://dejure.org/2010,4212)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2010 - XII ZB 64/09 (https://dejure.org/2010,4212)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 (https://dejure.org/2010,4212)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Eintragung im Fristenkalender trotz konkreter schriftlicher Einzelanweisung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist aufgrund Nichteintragung der Rechtsmittelbegründungsfrist in den Fristenkalender durch einen Büroangestellten; Pflicht zur Überwachung der Befolgung einer Einzelweisung durch einen ...

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Eine konkrete, schriftliche Einzelanweisung reicht II

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Eintragung im Fristenkalender trotz konkreter schriftlicher Einzelanweisung

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Eintragung im Fristenkalender trotz konkreter schriftlicher Einzelanweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 2 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist aufgrund Nichteintragung der Rechtsmittelbegründungsfrist in den Fristenkalender durch einen Büroangestellten; Pflicht zur Überwachung der Befolgung einer Einzelweisung durch einen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Begründungsfrist gewährt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Der Anwalt und seine zuverlässige Angestellte

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Eine konkrete, schriftliche Einzelanweisung reicht II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW 2010, 2286
  • MDR 2010, 886
  • FamRZ 2010, 1067
  • AnwBl 2010, 718
  • AnwBl Online 2010, 190
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 64/09
    Er ist deshalb im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (st. Rspr. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - MDR 2010, 400 Tz. 16 m.w.N. und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - NJW 2008, 2589, 2590 = FamRZ 2008, 1338, 1339 - Tz. 12 m.w.N.).

    Betrifft die Anweisung einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist, so müssen, wenn sie nur mündlich erteilt wird, ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die mündliche Anweisung in Vergessenheit gerät und die Eintragung der Frist unterbleibt (Senatsbeschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - NJW 2008, 2589 Tz. 13; BGH Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZB 10/09 - juris Tz. 9 m.w.N.).

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 154/09

    Vertrauen eines Rechtsanwalts in seine bisher als zuverlässig einzustufende

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 64/09
    Ein Rechtsanwalt ist in der Regel nicht verpflichtet, die Befolgung einer konkreten schriftlichen Einzelanweisung, die er seiner bisher zuverlässigen Büroangestellten erteilt hat, zu überprüfen (Fortführung Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2009, XII ZB 154/09, MDR 2010, 400 m.w.N.).

    Er ist deshalb im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (st. Rspr. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - MDR 2010, 400 Tz. 16 m.w.N. und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - NJW 2008, 2589, 2590 = FamRZ 2008, 1338, 1339 - Tz. 12 m.w.N.).

  • BGH, 15.04.2008 - VI ZB 29/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verletzung der

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 64/09
    Im Hinblick auf die erteilte Einzelanweisung kommt es nicht mehr darauf an, ob eine stichprobenartige Überwachung der Fristennotierung durch allgemeine organisatorische Vorkehrungen bzw. Anweisungen in der Anwaltskanzlei der Verfahrensbevollmächtigten gewährleistet war (BGH Beschluss vom 15. April 2008 - VI ZB 29/07 - juris Tz. 7).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZB 10/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflichten des Rechtsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 64/09
    Betrifft die Anweisung einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist, so müssen, wenn sie nur mündlich erteilt wird, ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die mündliche Anweisung in Vergessenheit gerät und die Eintragung der Frist unterbleibt (Senatsbeschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - NJW 2008, 2589 Tz. 13; BGH Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZB 10/09 - juris Tz. 9 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

    Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11 und vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - VersR 2011, 89 Rn. 16; BGH Beschluss vom 2. November 1995 - VII ZB 13/95 - VersR 1996, 779).

    Betrifft die Anweisung des Rechtsanwalts einen so wichtigen Vorgang wie die Erstellung einer Rechtsmittelschrift und wird sie nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen sein oder werden, dass die Anweisung in Vergessenheit gerät und die Übersendung eines zulässigen Rechtsmittels unterbleibt (Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11; vom 25. März 2009 - XII ZB 150/08 - FamRZ 2009, 1132 Rn. 19 ff. und vom 13. September 2006 - XII ZB 103/06 - FamRZ 2006, 1663 Rn. 9).

  • BGH, 11.03.2020 - XII ZB 446/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an Büroorganisation bei

    Er ist deshalb im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11 mwN und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 12 mwN).

    Betrifft die Anweisung indessen einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist und wird sie nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen sein oder werden, dass die Anweisung - etwa im Drang der übrigen Geschäfte - in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung unterbleibt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11 mwN und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 13 mwN).

    Nach den von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts wurde die Einzelanweisung zur Berichtigung der Rechtsmittelbegründungsfrist im Fristenkalender nicht schriftlich erteilt (für einem solchen Fall vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - MDR 2010, 400 f. mwN und vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der

    Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623 Rn. 29; vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11 und vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - VersR 2011, 89 Rn. 16; BGH Beschluss vom 2. November 1995 - VII ZB 13/95 - VersR 1996, 779).
  • BGH, 25.04.2017 - VI ZB 45/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Er ist unter diesen Umständen im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, NJW-RR 2004, 1361, 1362; BGH, Beschlüsse vom 16. September 2015 - V ZB 54/15, aaO Rn. 11; vom 10. Februar 2016 - VII ZB 36/15, NJW 2016, 1740 Rn. 12; vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09, NJW 2010, 2286 Rn. 11).
  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 54/15

    Wiedereinsetzung: Verschuldensvorwurf bei Fristversäumung wegen fehlerhafter

    Ihn trifft unter diesen Umständen nicht die Verpflichtung, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09, NJW 2010, 2286 Rn. 11).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 277/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht befolgte mündliche Anweisung zur

    Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 und vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - MDR 2010, 400 jeweils mwN).
  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Persönliche Einreichung eines

    In der genannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die erteilte Anweisung an die Kanzleiangestellte deshalb als eine geeignete Vorkehrung zur Sicherung der Fristwahrung angesehen, weil die Anweisung gerade der Kanzleikraft erteilt worden ist, die die Berufungsbegründung geschrieben hat und ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung befolgt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11).
  • BGH, 20.03.2012 - VIII ZB 41/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Umsetzung einer

    Auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift darf der Rechtsanwalt einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, juris Rn. 29, 31; vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09, FamRZ 2010, 1067 Rn. 11; vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09, VersR 2011, 89 Rn. 16; vom 30. Oktober 2008 - III ZB 54/08, aaO Rn. 9 f.).
  • OLG München, 05.03.2018 - 7 U 3442/17

    Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (BGH, Beschlüsse vom 08.02.2012, Az. XII ZB 165/11, Rdnr. 29; vom 21.04.2010, Az. XII ZB 64/09, Rdnr. 11 und vom 09.12.2009, Az. XII ZB 154/09, Rdnr. 16).
  • OLG Köln, 01.06.2011 - 19 U 39/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auch in diesem Fall müssen jedoch, wenn die Anweisung einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist betrifft und nur mündlich erteilt wird, ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen sein oder werden, dass die Anweisung in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung unterbleibt (vgl. BGH NJW 2010, 2286; 2008, 2589, 2590; Grandel a.a.O.).
  • BPatG, 30.03.2016 - 9 W (pat) 5/15

    Patentbeschwerdeverfahren - "P.T.R.C. - Pumpe" - Wiedereinsetzung in die Frist

  • BPatG, 14.10.2010 - 10 W (pat) 24/01
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