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   LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09   

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LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09 (https://dejure.org/2010,6483)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.05.2010 - 13 S 178/09 (https://dejure.org/2010,6483)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Mai 2010 - 13 S 178/09 (https://dejure.org/2010,6483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallgeschädigte will Auto selbst reparieren - Ist das zweifelhaft, muss die Haftpflichtversicherung nicht die fiktiven Reparaturkosten ersetzen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kann man Reparaturkosten auch ohne Reparatur verlangen? Ganz klar Ja!

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Integritätsinteresse bei lediglich beabsichtigter Eigenreparatur - Kritische Prüfung wegen Missbrauchsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2359
  • NZV 2011, 43 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08

    Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09
    Insofern gilt gleiches wie hinsichtlich des Merkmals der sechsmonatigen Eigennutzung (vgl. BGHZ 178, 338 ff.).

    Dies liegt schließlich auch in der Konsequenz der Annahme, dass der Schadensersatzanspruch grundsätzlich sofort fällig wird, selbst wenn der Umfang der Ersatzpflicht erst nach einiger Zeit feststellbar ist (vgl. BGHZ 178, 338 ff.).

    Dieses Wahlrecht würde in unzulässiger Einschränkung der Dispositionsbefugnis des Geschädigten verkürzt, wollte man den nicht vermögenden Geschädigten generell auf eine Abrechnung auf Totalschadensbasis verweisen (vgl. BGHZ 178, 338 ff.).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09
    Bei einem Sachschaden an einem Kraftfahrzeug kann der Geschädigte grundsätzlich wahlweise entweder die Kosten für die Reparatur oder für die Anschaffung eines (gleichwertigen) Ersatzfahrzeugs verlangen (BGHZ 162, 161 ff.).

    Denn bei der Entscheidung, ob und gegebenenfalls welchen Aufwand der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs ersetzt verlangen kann, ist zu bedenken, dass nur die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs regelmäßig sein Integritätsinteresse zu befriedigen vermag (BGHZ 162, 161 ff.).

    a) Da die Klägerin ihr Integritätsinteresse nicht nachgewiesen hat, kann sie lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand abzüglich der Reparaturkosten geltend machen (BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - VI 70/04, VersR 2005, 663).

  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09
    Derartige Ausnahmen, deren Voraussetzungen zur Beweislast des Schädigers stehen, müssen jedoch in engen Grenzen gehalten werden, da ansonsten die Dispositionsbefugnis des Geschädigten unterlaufen würde, dem die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten aufgezwungen würden (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, VersR 2010, 130; Urteil vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06, ZfS 2007, 382; Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06, ZfS 2007, 631; Kammerurteil vom 17. November 2008 - 13 S 124/08).

    Danach ist es im Regelfall geboten, drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt zu ermitteln und diese im Gutachten konkret zu benennen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, VersR 2010, 130 ff.; Urteil vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08, VersR 2009 413 f.).

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09
    Eine Erstattung der bei Reparatur in einer Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes kommt auch dann in Betracht, wenn die Reparatur in Eigenregie erfolgt (vgl. BGHZ 54, 82; BGH, Urteil vom 17. März 1992 - VI ZR 229/92, VersR 1992, 710; Knerr in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 2004, 3. Kap. Rdn. 25).

    Wenn man dem Geschädigten - in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 54, 82 ff.) - grundsätzlich die Möglichkeit zugesteht, unter Einsatz besonderer Fähigkeiten und der eigenen Freizeit eine kostengünstigere Reparatur vorzunehmen und dabei gleichwohl Kosten bis zur Höhe der bei Fremdreparatur anfallenden Höhe zu liquidieren, ist es konsequent, diese Möglichkeit der unvermögenden Partei nicht allein aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu nehmen.

  • BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08

    Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09
    cc) Im Rahmen der danach durchzuführenden Vergleichsberechnung sind die Brutto-Reparaturkosten (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2009 - VI ZR 100/08, NJW 2009, 1340 f.) zuzüglich der Wertminderung den Wiederbeschaffungskosten gegenüberzustellen, wobei der Restwert außer Betracht zu lassen ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 314/90, NJW 1992, 303).

    Im Rahmen der hier durchzuführenden Vergleichsberechnung geht es aber um die wertende Betrachtung, unter welchen Umständen die Reparatur eines total beschädigten Fahrzeuges noch als ausreichend wirtschaftlich angesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2009 - VI ZR 100/08, NJW 2009, 1340 f.).

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 26/05

    Berechnung der Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09
    Wird ein Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt üblicherweise nach § 25a UStG differenzbesteuert, so ist die Differenzbesteuerung vom Brutto-Wiederbeschaffungswert in Abzug zu bringen (BGH, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 26/05, VersR 2006, 238 f.).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06

    Schadensberechnung bei Teil-Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs im

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09
    Derartige Ausnahmen, deren Voraussetzungen zur Beweislast des Schädigers stehen, müssen jedoch in engen Grenzen gehalten werden, da ansonsten die Dispositionsbefugnis des Geschädigten unterlaufen würde, dem die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten aufgezwungen würden (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, VersR 2010, 130; Urteil vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06, ZfS 2007, 382; Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06, ZfS 2007, 631; Kammerurteil vom 17. November 2008 - 13 S 124/08).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09
    Derartige Ausnahmen, deren Voraussetzungen zur Beweislast des Schädigers stehen, müssen jedoch in engen Grenzen gehalten werden, da ansonsten die Dispositionsbefugnis des Geschädigten unterlaufen würde, dem die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten aufgezwungen würden (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, VersR 2010, 130; Urteil vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06, ZfS 2007, 382; Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06, ZfS 2007, 631; Kammerurteil vom 17. November 2008 - 13 S 124/08).
  • LG Saarbrücken, 17.11.2008 - 13 S 124/08
    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09
    Derartige Ausnahmen, deren Voraussetzungen zur Beweislast des Schädigers stehen, müssen jedoch in engen Grenzen gehalten werden, da ansonsten die Dispositionsbefugnis des Geschädigten unterlaufen würde, dem die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten aufgezwungen würden (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, VersR 2010, 130; Urteil vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06, ZfS 2007, 382; Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06, ZfS 2007, 631; Kammerurteil vom 17. November 2008 - 13 S 124/08).
  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09
    Danach ist es im Regelfall geboten, drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt zu ermitteln und diese im Gutachten konkret zu benennen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, VersR 2010, 130 ff.; Urteil vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08, VersR 2009 413 f.).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

  • OLG München, 29.07.1998 - 20 U 3498/98
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 237/07

    Ersatz der Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungswert hinaus; Anforderungen

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07

    Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

  • OLG Oldenburg, 16.01.2004 - 6 U 155/03

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugmängeln: Geltendmachung von

  • OLG Naumburg, 13.07.2005 - 12 U 17/05
  • OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16

    Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung - Haftung

    Angesichts des mittlerweile seit dem Unfall verstrichenen Zeitraums von fast 1 Jahr und offensichtlich vorhandener finanzieller Mittel zur Reparaturfinanzierung fehlt es daher am erforderlichen Integritätsinteresse bzw. bereits an der Darlegung desselben (vgl. LG Saarbrücken, NJW 2010, 2359).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14

    Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Schleudern auf Glatteis

    Allein die Absicht, die Reparatur durchführen zu wollen, reicht grundsätzlich nicht aus, um auf Basis dieser Rechtsprechung bis zu einem Betrag von 130 % abzurechnen (vgl. nur LG Saarbrücken, 14. Mai 2010, 13 S 178/09).
  • LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18

    Anspruch aus Verkehrsunfall auf Zahlung der gutachterlich festgestellten

    Der BGH hat diesbezüglich klargestellt, dass es sich bei der 6-Monats-Frist nicht etwa um eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung handelt, sondern vielmehr um ein Indiz für das Integritätsinteresse des Geschädigten an seinem Fahrzeug (vgl. BGH, NJW 2009, 910 Rn 14; LG Saarbrücken, NJW 2010, 2359, 2360).
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