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   BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08   

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https://dejure.org/2010,1484
BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08 (https://dejure.org/2010,1484)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2010 - XII ZR 52/08 (https://dejure.org/2010,1484)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - XII ZR 52/08 (https://dejure.org/2010,1484)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 548 Abs 1 BGB, § 779 Abs 1 BGB
    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung der Mietsache in Ansehung der Regelungen eines Räumungsvergleichs

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 548 Abs. 1, 779 Abs. 1
    Kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB auch im Falle eines vorherigen Räumungsvergleichs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Abschlusses eines Vergleichs in einem vorangegangenen Räumungsprozess auf die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Verschlechterung oder Veränderung der Mietsache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache nach Räumungsvergleich; Räumung von vom Mietvertrag nicht erfassten Teilflächen

  • rewis.io

    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung der Mietsache in Ansehung der Regelungen eines Räumungsvergleichs

  • rewis.io

    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung der Mietsache in Ansehung der Regelungen eines Räumungsvergleichs

  • RA Kotz

    Schadensersatzansprüche des Vermieters und Räumungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 548 Abs. 1; BGB § 779 Abs. 1
    Auswirkungen des Abschlusses eines Vergleichs in einem vorangegangenen Räumungsprozess auf die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Verschlechterung oder Veränderung der Mietsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung vom Ersatzansprüche des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatzansprüche des ehemaligen Vermieters und die Verjährung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche des Vermieters und Verjährung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Kurze mietrechtliche Verjährungsfrist gilt auch für Schadenersatzansprüche aus gerichtlichem Räumungsvergleich

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kurze Verjährung auch für Schäden an nicht gemieteten Räumen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Kurze Verjährungsfrist selbst dann, wenn zuvor ein Räumungsvergleich geschlossen worden war

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters (IMR 2010, 375)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2652
  • MDR 2010, 1042
  • NZM 2010, 621
  • ZMR 2010, 932
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 28.02.2018 - VIII ZR 157/17

    Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung

    Bei Verschlechterungen oder Veränderungen der Mietsache kann der Vermieter deshalb zwar Schadensersatz verlangen, ist aber - zur Vermeidung eines sonst etwa nach §§ 293 ff. BGB eintretenden Annahmeverzugs oder des Fehlens einer für die Anwendbarkeit von § 546a Abs. 1 BGB erforderlichen Vorenthaltung - nicht zur Ablehnung ihrer Rücknahme berechtigt (Senatsurteile vom 6. November 2013 - VIII ZR 416/12, aaO Rn. 15; vom 10. Januar 1983 - VIII ZR 304/81, BGHZ 86, 204, 209 f.; vom 23. Januar 1974 - VIII ZR 219/72, WM 1974, 260 unter II 3; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 326/09, NJW-RR 2010, 1521 Rn. 2; ebenso nunmehr BGH, Urteil vom 23. Juni 2010 - XII ZR 52/08, NJW 2010, 2652 Rn. 18).

    Insoweit gelten für das Mietrecht keine Besonderheiten (vgl. nur BGH, Urteile vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 349/10, NJW 2011, 2717 Rn. 7; vom 23. Juni 2010 - XII ZR 52/08, aaO).

  • BGH, 08.01.2014 - XII ZR 12/13

    Beendeter Gewerberaummietvertrag: Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf

    Die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB gilt auch für die Ansprüche des Vermieters auf Erfüllung der vom Mieter vertraglich übernommenen Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht und auf Schadensersatz wegen deren Nichterfüllung (im Anschluss an Senatsurteil vom 23. Juni 2010, XII ZR 52/08, NJW 2010, 2652 Rn. 12).

    Ferner erfasst § 548 Abs. 1 BGB sämtliche Schadensersatzansprüche des Vermieters, die ihren Grund darin haben, dass der Mieter die Mietsache als solche zwar zurückgeben kann, diese sich aber nicht in dem bei der Rückgabe vertraglich geschuldeten Zustand befindet (Senatsurteil vom 23. Juni 2010 - XII ZR 52/08 - NJW 2010, 2652 Rn. 12 mwN; BGH Urteil vom 7. November 1979 - VIII ZR 291/78 - NJW 1980, 389, 390; vgl. auch Schmidt-Futterer/Streyl Mietrecht 11. Aufl. § 548 BGB Rn. 13, 19, 25 mwN).

  • BGH, 27.06.2018 - XII ZR 79/17

    Ersatz von durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstandenen

    § 546 Abs. 1 BGB enthält keine Regelung darüber, in welchem Zustand die Wohnung zurückzugeben ist (BGH Urteil vom 28. Februar 2018 - VIII ZR 157/17 - NZM 2018, 320 Rn. 23 f. mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 23. Juni 2010 - XII ZR 52/08 - NJW 2010, 2652 Rn. 18).
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