Rechtsprechung
BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- lexetius.com
WEG § 16 Abs. 3 und 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 3 WoEigG, § 16 Abs 4 WoEigG, § 21 WoEigG
Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende Änderung des durch Vereinbarung begründeten Verteilungsschlüssels für Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Instandhaltungsrücklagen durch Mehrheitsbeschluss - IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 16 Abs. 3 und 4
Umlageschlüssel in WEG: Transparenzgebot; regelmäßig keine rückwirkende Änderung; Mehrheitsbeschluss auch bei durch Vereinbarung bestimmtem Umlageschlüssel - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Änderung eines durch Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssels durch Mehrheitsbeschluss; Anforderungen an die Transparenz der Abänderung eines Umlageschlüssels durch Mehrheitsbeschluss; Vereinbarkeit der rückwirkenden Änderung eines Umlageschlüssels ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Änderung von bisherigem vereinbartem Umlageschlüssel durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft unter Einhaltung des Grundsatzes der rechtmäßigen Verwaltung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Änderung von Verteilerschlüsseln durch WEG-Gemeinschaft; § 16 III, IV WEG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abänderung eines durch Vereinbarung festgelegten Verteilerschlüssels durch Mehrheitsbeschluss; keine rückwirkende Änderung von Verteilerschlüsseln; keine Beschlusskompetenz zur Änderung von Umlageschlüsseln für Instandhaltungsrücklage
- rewis.io
Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende Änderung des durch Vereinbarung begründeten Verteilungsschlüssels für Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Instandhaltungsrücklagen durch Mehrheitsbeschluss
- ra.de
- rewis.io
Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende Änderung des durch Vereinbarung begründeten Verteilungsschlüssels für Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Instandhaltungsrücklagen durch Mehrheitsbeschluss
- RA Kotz
Wohnungseigentumsanlage - Abänderung des Umlageschlüssels
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Änderung des Umlageschlüssels für Betriebs- und Verwaltungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Änderung eines durch Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssels durch Mehrheitsbeschluss; Anforderungen an die Transparenz der Abänderung eines Umlageschlüssels durch Mehrheitsbeschluss; Vereinbarkeit der rückwirkenden Änderung eines Umlageschlüssels ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abänderung eines Umlageschlüssels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umlageschlüssel in der Wohnungseigentümergemeinschaft
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Änderung des Umlageschlüssels durch Mehrheitsbeschluss
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anforderungen an Änderung des Umlageschlüssels
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Änderung des Umlageschlüssels durch Beschluss
- haufe.de (Kurzinformation)
Eigentümer können Kostenverteilung nicht versteckt ändern
- gevestor.de (Kurzinformation)
Kostenverteilung Gemeinschaftseigentum: Das sind Rechte und Pflichten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Änderung von Umlage- und Verteilungsschlüsseln, Entlastung des Verwalters
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentumsrecht: Änderung des Umlageschlüssels möglich?
- 123recht.net (Kurzinformation)
Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss geändert werden
- 123recht.net (Kurzinformation)
Änderung des Umlageschlüssels gem. § 16 Abs. 3 WEG durch Mehrheitsbeschluss
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beschlusskompetenz zur Änderung auch durch Vereinbarung festgelegter Schlüssel! (IMR 2010, 381)
Verfahrensgang
- AG Montabaur, 21.04.2009 - 5 C 359/07
- AG Montabaur, 27.10.2009 - 5 C 359/07
- LG Koblenz, 27.10.2009 - 2 S 33/09
- BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 2654
- MDR 2010, 1243
- NZM 2010, 622
- ZMR 2010, 775
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09
Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der …
Auszug aus BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Dass auch vereinbarte Abrechnungsschlüssel der Abänderung nach § 16 Abs. 3 WEG unterliegen, geht jedoch klar aus den Gesetzesmaterialen (Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Drucks. 16/887 S. 24; vgl. auch S. 21 und 25; zu § 16 Abs. 4 WEG vgl. Senat, Urt. v. 18. Juni 2010, V ZR 164/09, zur Veröffentlichung vorgesehen) hervor und wird vor diesem Hintergrund auch durch die Regelung des § 16 Abs. 5 WEG bestätigt (…vgl. auch Becker in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 16 Rdn. 75;… Jennißen in Jennißen , aaO, § 16 Rdn. 32;… Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rdn. 59; jeweils m.w.N.).Der angefochtene Beschluss regelt nicht nur eine einzelne Maßnahme und erschöpft sich nicht in deren Vollzug (Senat, Urt. v. 18. Juni 2010, V ZR 164/09, zur Veröffentlichung vorgesehen), weil Instandhaltungsrückstellungen nicht für eine einzige Maßnahme, sondern für den zukünftigen - noch nicht konkret vorhersehbaren - Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf gebildet werden.
- BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …
Auszug aus BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Die Entlastung der Verwaltung widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn eine fehlerhafte Abrechnung (dazu Senat, BGHZ 156, 19, 30; Urt. v. 4. Dezember 2009, V ZR 44/09, NZM 2010, 243, 245) oder ein mangelhafter Wirtschaftsplan vorgelegt worden ist.Für die Entlastung des Verwaltungsbeirats gilt nichts anderes (vgl. Senat, Urt. v. 4. Dezember 2009, V ZR 44/09, aaO).
- BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08
Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist
Auszug aus BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Das nötigt indessen nicht dazu, die von dem Berufungsgericht ausgesprochene Ungültigerklärung abzuändern (vgl. Senat, BGHZ 182, 307, 314 ff.).
- BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Der nach dem Interesse nur des Berufungsklägers an der Abänderung des angefochtenen Urteils zu bemessende Wert des Beschwerdegegenstandes (vgl. nur Senat, BGHZ 119, 216, 218; Beschl. v. 14. Februar 1973, V ZR 179/72, NJW 1973, 654;… Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 49a Rdn. 1) übersteigt 600 EUR. - BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Davon zu trennen ist die - nicht die Beschlusskompetenz betreffende - Frage, ob eine solche Regelung einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (vgl. Senat, BGHZ 145, 158, 169). - BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03
Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …
Auszug aus BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Die Entlastung der Verwaltung widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn eine fehlerhafte Abrechnung (dazu Senat, BGHZ 156, 19, 30;… Urt. v. 4. Dezember 2009, V ZR 44/09, NZM 2010, 243, 245) oder ein mangelhafter Wirtschaftsplan vorgelegt worden ist. - BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72
Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um …
Auszug aus BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Der nach dem Interesse nur des Berufungsklägers an der Abänderung des angefochtenen Urteils zu bemessende Wert des Beschwerdegegenstandes (vgl. nur Senat, BGHZ 119, 216, 218; Beschl. v. 14. Februar 1973, V ZR 179/72, NJW 1973, 654;… Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 49a Rdn. 1) übersteigt 600 EUR. - OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Auszug aus BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Eine Abweichung hiervon kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. auch OLG Hamm ZMR 2007, 293, 295;… Riecke/Schmid/Elzer, aaO, Rdn. 86a). - OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - 3 Wx 344/03
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Öffnungsklaussel von Wohnungseigentümern; Zur …
Auszug aus BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Das führt zur Anfechtbarkeit der Neuregelung (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 848 f.;… Jennißen in Jennißen, aaO, § 16 Rdn. 37).
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10
Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
aa) § 16 Abs. 3 WEG eröffnet den Wohnungseigentümern bei den in der Vorschrift näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten die Möglichkeit, auch einen im Wege der Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654; Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298).Sie können nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände hingenommen werden, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 f.).
Geht es dagegen - wie vorliegend - um einen noch nicht abgeschlossenen Vorgang, ist eine Rückwirkung - so spezialgesetzliche Regelungen (wie etwa § 6 Abs. 4 HeizkostenVO) fehlen - hinzunehmen, wenn sich bei typisierender Betrachtung noch kein schutzwürdiges Vertrauen herausgebildet hat (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010, aaO).
Der Senat hat bereits entschieden, dass allein der Umstand, dass Vorschüsse auf der Grundlage des bislang geltenden Verteilungsschlüssels erhoben worden sind, kein schutzwürdiges Vertrauen begründen kann (Urteil vom 9. Juli 2010, aaO, S. 2655).
In solchen Konstellationen müssen die Wohnungseigentümer jedenfalls seit der Erweiterung der Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 3 WEG in Rechnung stellen, dass der Umlageschlüssel vor oder - wie hier - anlässlich der Entscheidung über die Jahresabrechnung durch eigenständigen Beschluss (zu diesem Erfordernis Senat, Urteil vom 9. Juli 2010, aaO) geändert wird.
Eine schon nach dem Inhalt des Beschlusses über den Einzelfall hinausreichende Änderung des Schlüssels ist nicht von der Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 4 WEG gedeckt und daher nichtig (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654, 2655 mwN).
- BGH, 22.03.2024 - V ZR 81/23
Änderung der Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen
Geht es aber um einen noch nicht abgeschlossenen Vorgang, ist eine Rückwirkung - soweit spezialgesetzliche Regelungen fehlen - hinzunehmen, wenn sich bei typisierender Betrachtung noch kein schutzwürdiges Vertrauen herausgebildet hat (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 11;… Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202 Rn. 11). - BGH, 02.10.2020 - V ZR 282/19
Wohnungseigentum: Neuregelung des Kostenverteilungsmaßstabes durch …
Die Vorschrift begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, den Verteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss abweichend von dem in § 16 Abs. 2 WEG bestimmten Maßstab, aber auch abweichend von einem durch die Wohnungseigentümer vereinbarten oder beschlossenen Verteilungsschlüssel zu regeln (Senat…, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298 Rn. 7; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 9;… Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578 Rn. 12).Von der Beschlusskompetenz zu trennen ist die Frage, ob der auf der Grundlage von § 16 Abs. 3 WEG gefasste Beschluss der Wohnungseigentümer, bei der Verteilung der verbrauchsunabhängigen Warmwasserkosten künftig die Wohnfläche unter Einbeziehung der Flächen von Dachterrassen und Balkonen/Loggien zu einem Viertel zu berücksichtigen, ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 9).
- BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums …
Eine nach dem Inhalt eines Beschlusses über den Einzelfall hinausreichende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ist dabei nicht von der Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 4 WEG gedeckt und daher nichtig (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 15 mwN; siehe auch BT-Drucks. 16/887 S. 24).Die abweichende Kostenverteilung muss sich in dem Vollzug dieser Maßnahme erschöpfen (vgl. Senat…, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51 Rn. 11; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, WuM 2010, 524 Rn. 15;… Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, NJW 2013, 65 Rn. 19).
- BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über …
Dass das Berufungsgericht den Beschluss insoweit nur für ungültig erklärt hat, nötigt nicht zu einer Änderung des Tenors (vgl. Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654, 2655). - BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11
Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostenfreistellungsanspruch des einer baulichen …
Insoweit verbietet es sich aus Gründen der Transparenz, einen solchen Beschluss nachträglich in die Jahresabrechnung hineinzulesen (vgl. zu § 16 Abs. 3 WEG Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16). - BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17
Voraussetzungen für eine wirksame Änderung eines bisher geltenden …
Auch bei Bestehen einer entsprechenden Beschlusskompetenz setzt eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen (vgl. Senat…, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 12; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16). - BGH, 16.07.2021 - V ZR 163/20
Wohnungseigentum - Auch bei Untergemeinschaften gilt: Nur einheitliche …
Damit ist jedoch weder eine konkludente Billigung der aufgeführten Ausgaben verbunden (eingehend Senat…, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, NJW 2011, 1346 Rn. 6 ff.) noch wird den Wohnungseigentümern ein inhaltlicher Gestaltungsspielraum eröffnet; insbesondere der Kostenverteilungsschlüssel kann nur durch einen gesonderten Beschluss, nicht aber durch die Jahresabrechnung geändert werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 11, 16;… Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 16 Rn. 115). - BGH, 14.12.2018 - V ZR 2/18
Kompetenz der Wohnungseigentümer zu einem Beschluss über die Fortgeltung eines …
Aus § 28 Abs. 5 WEG folgt aber die Kompetenz der Wohnungseigentümer, zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll (vgl. etwa BayObLG, NJW-RR 2002, 1665, 1666; KG, NJW 2002, 3482 und NJW-RR 1990, 1298; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 854; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1161;… Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 175;… Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 9a;… Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 39;… Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 7;… BeckOK WEG/Bartholome [1.9.2018], § 28 Rn. 21;… BeckOGK/Hermann [1.7.2018], WEG, § 28 Rn. 33;… Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 13;… Palandt/Wicke, BGB, 78. Aufl., WEG § 28 Rn. 7;… Reichel-Scherer in jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 28 WEG, Rn. 23;… Sauren, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 16a;… Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 28 WEG Rn. 157; Gottschalg, NZM 2001, 950; vgl. auch Senat, Urteil vom 24. Juni 2005 - V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 unter III.2.c.; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16). - BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09
Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige …
Die genannte Vorschrift begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, den Verteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss abweichend von dem in § 16 Abs. 2 WEG bestimmten Maßstab, aber auch abweichend von einem durch die Wohnungseigentümer vereinbarten oder beschlossenen Verteilungsschlüssel zu regeln (vgl. Senat, Urt. v. 9. Juli 2010, V ZR 202/09 - zur Veröffentlichung bestimmt - sowie Bärmann/Becker, WEG, 10. Aufl., § 16 Rdn. 103;… Timme/Bonifacio, WEG, § 16 Rdn. 151). - BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht …
- BGH, 15.11.2019 - V ZR 9/19
Heizungskostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage bei großem Wärmeverlust …
- BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von …
- AG Heidelberg, 21.06.2017 - 45 C 24/17
Wohnungseigentum: Behandlung von Abwasserleitungen
- BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines …
- LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14
"Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!
- LG München I, 18.05.2022 - 1 S 2338/22
Teilanfechtung des Abrechnungsbeschlusses?
- LG München I, 08.08.2011 - 1 S 809/11
Wohnungeigentumsverfahren: Beitritt eines Miteigentümers auf Klägerseite als …
- LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2022 - 13 S 20/22
Terrassen- und Balkonsanierung: Spätere Änderung des Kostenverteilerschlüssels?
- LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen
- LG München I, 13.07.2022 - 1 S 2338/22
Anfechtungsklage gegen wen? Gasheizung statt Ölheizung noch möglich?
- AG Rosenheim, 26.09.2019 - 13 C 121/19
Rechtmäßige Umstellung des Kostenverteilungsschlüssels durch Untergemeinschaft
- LG München I, 23.06.2014 - 1 S 13821/13
Beschlusskompetenz zur Änderung der Kostenverteilung bei baulicher Veränderung?
- OLG München, 04.12.2013 - 15 U 4933/12
Haftung eines Rechtsanwalts wegen unterbliebener Anfechtung eines Beschlusses …
- LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 66/13
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ordnungsgemäße Verwaltung bei …
- LG Berlin, 09.09.2015 - 53 S 26/15
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschluss über rückwirkende Änderung der …
- LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 25 S 34/22
Rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels zulässig?
- LG Düsseldorf, 16.04.2014 - 25 S 141/13
Beschlüsse, die der Teilungserklärung widersprechen, sind unwirksam!
- LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13
Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!
- LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19
- LG Lüneburg, 06.09.2011 - 9 S 30/11
Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft über die …
- LG Frankfurt/Main, 12.10.2023 - 13 S 133/22
Beschlusskompetenz für Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen
- LG Frankfurt/Oder, 21.11.2016 - 16 S 85/16
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheitserfordernis für …
- LG Koblenz, 24.01.2022 - 2 S 72/20
Beschlussanfechtung einer WEG
- AG Hamburg-St. Georg, 19.08.2022 - 980b C 1/22
Kann Änderung des Verteilingsschlüssels rückwirkend beschlossen werden?
- LG Frankfurt/Main, 22.12.2022 - 13 S 77/21
Keine Entlastung bei fehlerhafter Jahresabrechnung
- LG München I, 30.11.2015 - 1 S 14998/14
Ungültigkeitserklärung eines von der Wohnungseigentümerversammlung gefassten …
- LG Köln, 27.09.2018 - 29 S 8/18
Änderung von Verteilerschlüsseln zur Beteiligung der eigenständigen DG-Wohnung in …
- LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18
Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen …
- LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 45/11
Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses
- LG Dortmund, 26.12.2013 - 1 S 133/13
Zur Nichtigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen betreffend Gebrauchsregelungen …
- LG Düsseldorf, 06.03.2013 - 25 S 99/12
Beschlussgegenstand muss bei Einberufung bezeichnet sein!
- LG Hamburg, 22.02.2013 - 318 S 32/12
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Gestaltungsspielraum der …
- LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14
Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit eines Mehrheitsbeschlusses über die …
- LG München I, 27.12.2012 - 5 HKO 9109/12
Aktiengesellschaft: Rückwirkende Herabsetzung der variablen Vergütung eines …
- AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13
Kostenverteilungsschlüssel ungerecht: Eigentümer kann Anpassung verlangen
- LG Hamburg, 14.12.2011 - 318 S 248/10
Besonderheiten bei der Beschlussergebnisberichtigungsklage?
- LG München I, 02.09.2010 - 36 S 19072/09
Wohnungseigentümergemeinschaft: Wirksamkeit einer vertraglichen …
- LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 25 S 119/18
- AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19
Verteilung von Müllentsorgungskosten zwischen Gewerbeeinheiten und Wohnungen
- KG, 19.08.2010 - 1 W 232/10
Rückwirkender Vereinsbeitritt
- AG Köln, 26.07.2022 - 215 C 57/21
Verteilung der Kaltwasserkosten
- LG Berlin, 05.04.2022 - 85 S 3/22
Bestimmtheitsgrundsatz eines WEG-Beschlusses: Verteilerschlüssel "Wohnfläche" für …
- AG Bonn, 14.12.2021 - 27 C 115/19
Anfechtung der Jahresabrechnung kann beschränkt werden
- AG Hamburg-St. Georg, 15.05.2020 - 980b C 38/19
Gültigkeit mehrerer Beschlüsse einer Eigentümerversammlung
- AG München, 30.06.2011 - 483 C 31786/10
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung eines Beschlusses über die Kostentragung …
- LG Itzehoe, 15.04.2014 - 11 S 32/13
Genehmigung der Jahresabrechnung gilt nicht zugleich für den Verteilungsschlüssel
- LG Hamburg, 25.05.2011 - 318 S 208/09
Rückwirkender Eingriff in abgeschlossene Abrechnungszeiträume
- AG Kassel, 27.08.2012 - 800 C 2772/11
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Vergabe von …
- KG, 19.08.2010 - 1 W 132/10
Rückwirkender Vereinsbeitritt kraft Satzungsklausel möglich
- AG Recklinghausen, 26.04.2022 - 90 C 49/21
Doppelbelastung der Eigentümer verletzt Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung!
- LG Dortmund, 25.07.2019 - 1 S 76/18
Neuverteilung der Kosten für Wohnungeigentümer ?
- AG Aachen, 13.12.2017 - 119 C 37/17
Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümer zur Änderung der …
- AG Hamburg-Altona, 10.04.2018 - 303c C 18/17
Heizkostenabrechnung - Schätzung des Wärmeverbrauchs zulässig?
- LG Hamburg, 07.03.2012 - 318 S 45/11
Nichtigkeit von Eigentümerbeschlüssen
- AG Gera, 28.02.2012 - 7 C 1632/11
Spätere Regelung zur Bestimmung des Wärmeverbrauchs zulässig?
- AG Hamburg-St. Georg, 25.09.2020 - 980b C 45/19
Keine Entlastung bei fehlerhafter Abrechnung
- AG Besigheim, 13.05.2016 - 7 C 752/14
Pauschalierung der Kosten für Heizungsstrom unzulässig!
- AG Bayreuth, 29.06.2016 - 105 C 1279/15