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   BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09   

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https://dejure.org/2009,4528
BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 (https://dejure.org/2009,4528)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 (https://dejure.org/2009,4528)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 2237/09 (https://dejure.org/2009,4528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) bei Verweigerung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren unter Wahrung der Grenzen zulässiger Beweisantizipation

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Prozesskostenhilfe bzgl. einer entfernten Erfolgschance

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Prozesskostenhilfe bzgl. einer entfernten Erfolgschance

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 288
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09
    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09
    Insbesondere läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069, stRspr; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 -, [...] ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, [...]).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09
    Insbesondere läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069, stRspr; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 -, [...] ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, [...]).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09
    Eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren ist nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745).
  • BVerfG, 01.07.2009 - 1 BvR 560/08

    Verletzung des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09
    Insbesondere läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069, stRspr; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 -, [...] ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, [...]).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09
    Insbesondere läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069, stRspr; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 -, [...] ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, [...]).
  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1975

    Beweisantizipation im PKH-Verfahren für Klage gegen Ersatz von

    Dass eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach unbeanstandet gelassen (st.Rspr., z.B. BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 - juris Rn. 22; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5 m.w.N.).

    Im Rahmen seiner Beweisprognose kann das Gericht auch frühere Zeugenaussagen und sonstige Erkenntnisse aus anderen Gerichtsverfahren oder aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren heranziehen (BVerfG, B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15 f.; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 8).

    Dies ist auch im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden (BVerfG, B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 7 f.).

    Denn auch ein bemittelter Rechtsuchender müsste sich insoweit überlegen, welche Erfolgschancen eine Beweisaufnahme hat (BVerfG, B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 8).

    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069; B.v. 3.6.2003 - 1 BvR 1355/02 - NJW-RR 2003, 1216; B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5; B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 Rn. 14).

    Liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweiswürdigung im Klageverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Klägerin ausgehen würde, so liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, ihr - ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit vorausgesetzt - wegen fehlender Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069; B.v. 3.6.2003 - 1 BvR 1355/02 - NJW-RR 2003, 1216; B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5; B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 Rn. 14).

    Bei der dahingehenden Prüfung ist nicht nur zu prüfen, ob eine weitere Sachaufklärung und Beweisaufnahme in Betracht kommen, sondern das Gericht darf auch - in eng begrenztem Rahmen - eine vorausschauende Würdigung des wahrscheinlichen Erfolgs der Beweismittel vornehmen (st.Rspr., z.B. BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 - juris Rn. 21 f.; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 7 f.).

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1976

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem

    Dass eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach unbeanstandet gelassen (st.Rspr., z.B. BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 - juris Rn. 22; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5 m.w.N.).

    Im Rahmen seiner Beweisprognose kann das Gericht auch frühere Zeugenaussagen und sonstige Erkenntnisse aus anderen Gerichtsverfahren oder aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren heranziehen (BVerfG, B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15 f.; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 8).

    Dies ist auch im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden (BVerfG, B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 7 f.).

    Denn auch ein bemittelter Rechtsuchender müsste sich insoweit überlegen, welche Erfolgschancen eine Beweisaufnahme hat (BVerfG, B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 8).

    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069; B.v. 3.6.2003 - 1 BvR 1355/02 - NJW-RR 2003, 1216; B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5; B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 Rn. 14).

    Liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweiswürdigung im Klageverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Klägers ausgehen würde, so liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, ihm - seine wirtschaftliche Bedürftigkeit vorausgesetzt - wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069; B.v. 3.6.2003 - 1 BvR 1355/02 - NJW-RR 2003, 1216; B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5; B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 Rn. 14).

    Bei der dahingehenden Prüfung ist nicht nur zu prüfen, ob eine weitere Sachaufklärung und Beweisaufnahme in Betracht kommen, sondern das Gericht darf auch - in eng begrenztem Rahmen - eine vorausschauende Würdigung des wahrscheinlichen Erfolgs der Beweismittel vornehmen (st.Rspr., z.B. BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 - juris Rn. 21 f.; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 7 f.).

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1977

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem

    Dass eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach unbeanstandet gelassen (st.Rspr., z.B. BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 - juris Rn. 22; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5 m.w.N.).

    Im Rahmen seiner Beweisprognose kann das Gericht auch frühere Zeugenaussagen und sonstige Erkenntnisse aus anderen Gerichtsverfahren oder aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren heranziehen (BVerfG, B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15 f.; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 8).

    Dies ist auch im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden (BVerfG, B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 7 f.).

    Denn auch ein bemittelter Rechtsuchender müsste sich insoweit überlegen, welche Erfolgschancen eine Beweisaufnahme hat (BVerfG, B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 8).

    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069; B.v. 3.6.2003 - 1 BvR 1355/02 - NJW-RR 2003, 1216; B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5; B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 Rn. 14).

    Liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweiswürdigung im Klageverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Klägers ausgehen würde, so liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, ihm - seine wirtschaftliche Bedürftigkeit vorausgesetzt - wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069; B.v. 3.6.2003 - 1 BvR 1355/02 - NJW-RR 2003, 1216; B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5; B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 Rn. 14).

    Bei der dahingehenden Prüfung ist nicht nur zu prüfen, ob eine weitere Sachaufklärung und Beweisaufnahme in Betracht kommen, sondern das Gericht darf auch - in eng begrenztem Rahmen - eine vorausschauende Würdigung des wahrscheinlichen Erfolgs der Beweismittel vornehmen (st.Rspr., z.B. BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 - juris Rn. 21 f.; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 7 f.).

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht über alternative

    Die Möglichkeit, es im Wege des Urkundenbeweises heranzuziehen (BGH, NJW 1987, 2300 f.) und auf dieser Grundlage die Prozesskostenhilfe zu versagen, weil der Antragsteller sein Vorbringen nicht wird beweisen können (vgl. BVerfG NJW 2010, 288, 289; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rn. 19, 26 f.), besteht hier nicht (OLG Naumburg, GesR 2013, 56 f., juris Tz. 15).

    aaa) Prozesskostenhilfe darf dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, NJW 2010, 288 f., Tz. 4;NJW 1997, 2745; NJW 1991, 413).

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten ist in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (BVerfG, NJW 2010, 288 f., Tz. 4 m.w.N.).

  • OLG Köln, 08.06.2020 - 1 W 6/20

    Schätzung des Stromverbrauchs bei Manipulation

    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird, läuft es zwar dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92, n.v., zitiert juris Rn. 10; vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00, NJW-RR 2002, 1069 , zitiert juris Rn. 12; vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08, JurBüro 2009, 547, zitiert juris Rn. 13; vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 2237/09, NJW 2010, zitiert juris Rn. 5; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 114 Rn. 33; jeweils mwN).

    Anders liegt es dagegen, wenn die Gesamtwürdigung aller bereits feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als nahezu ausgeschlossen erscheinen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2009, aaO Rn. 5 ff; vom 28. Januar 2013 - 1 BvR 274/12, NJW 2013, 1727, zitiert juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160, zitiert juris Rn. 5; Zöller/Schultzky, aaO; jeweils mwN).

  • BGH, 12.11.2015 - IX ZB 82/14

    Prozesskostenhilfebewilligung: Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters bei

    Die Rechtsbeschwerdebegründung enthält aber insoweit nur abweichende Würdigungen, welche die überzeugende Beweiswürdigung des Familiengerichts nicht in Frage zu stellen vermögen (vgl. zur Zulässigkeit einer eingeschränkten Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160; BVerfG, NJW 2010, 288; MünchKomm-ZPO/Motzer, 4. Aufl., § 144 Rn. 86; Musielak/Voit/Fischer, ZOI, 12. Aufl. § 114 Rn. 30; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 114 Rn. 26).
  • VG Neustadt, 27.11.2019 - 5 K 296/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

    Verfassungsrechtlich ist es - insbesondere im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie und das Willkürverbot - nicht geboten, dass ein Gericht, das eine Beweiserhebung beschließt, dann auch Prozesskostenhilfe bewilligt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Januar 1986 - 2 BvR 25/86 -, juris; Nichtannahmebeschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 2237/09 -, Rn. 8 juris).

    Dabei ist zu prüfen, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 07. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, Rn. 19, 22, NJW 1997, 2745; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04 -, Rn. 14, NJW-RR 2005, 140; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 2237/09 -, Rn. 4, 5, NJW 2010, 288; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 1 BvR 274/12 -, NJW 2013, 1727; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 15 E 324/19 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. April 2019 - 12 S 1501/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 04. April 2019 - 11 C 19.477 -, juris; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 166 Rn. 64) und ob eine vernünftige wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Auflage 2020, § 114 Rn. 33; OLG Köln, Beschluss vom 01. März 2000 - 1 W 101/99 -, NJW-RR 2001, 791).

  • OLG München, 07.01.2016 - 13 U 3004/15

    Kein Besitzrecht gegenüber Erwerber bei Zuweisung der Ehewohnung

    Bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals ist von Verfassungs wegen zu beachten, dass Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (BVerfGE 78, 104, 117 f.; 81, 347, 356 f.; st. Rspr., zuletzt NJW 2010, 288).

    Konkret bedeutet dies, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu dient, die Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung selbst in das summarische PKH-Verfahren zu verlagern; dieses Verfahren will den grundrechtlich garantierten Rechtsschutz nämlich nicht selbst bieten, sondern nur zugänglich machen (BVerfG in st. Rspr., zuletzt etwa NJW 2010, 288).

  • OLG München, 08.03.2016 - 13 U 3004/15

    Berufungszurückweisung durch Beschluss mangels Erfolgsaussicht

    Bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals ist von Verfassungs wegen zu beachten, dass Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (BVerfGE 78, 104, 117 f.; 81, 347, 356 f.; st. Rspr., zuletzt NJW 2010, 288).

    Konkret bedeutet dies, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu dient, die Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung selbst in das summarische PKH-Verfahren zu verlagern; dieses Verfahren will den grundrechtlich garantierten Rechtsschutz nämlich nicht selbst bieten, sondern nur zugänglich machen (BVerfG in st. Rspr., zuletzt etwa NJW 2010, 288).

  • OVG Sachsen, 23.07.2021 - 3 D 1/21

    Wohngeld; Mietvertrag unter Verwandten; kein Nachweis tatsächlich getätigter

    Kommt zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht, ist eine hinreichende Erfolgsaussicht zu bejahen, wenn keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgeht (BVerfG, Beschl. v. 29. Oktober 2009 - 1 BvR 2237/09 -, juris; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, 40. EL, Stand: Februar 2021, § 166 Rn. 85 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - L 2 SF 1495/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Fehlen hinreichender

  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 17/16

    Rechtsschutzgleichheit; Prozesskostenhilfe; Amtshaftung; hinreichende

  • OLG Stuttgart, 08.01.2013 - 12 W 54/11

    Prozesskostenhilfeverfahren: Voraussetzungen einer Beweisantizipation

  • LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
  • OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21

    1. Dem Zahnarzt steht grundsätzlich nach der fehlerhaften Eingliederung von

  • OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12

    Prozesskostenhilfe im Arzthaftungsprozess: Erfolgsaussicht eines Schadensersatz-

  • OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09

    Nigeria; Kindernachzug; Altersgrenze; Altersfeststellung; Adoleszenzgutachten;

  • VGH Bayern, 24.03.2017 - 3 C 16.859

    Ausschlussfrist und Beweislast für die Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

  • OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im

  • OLG Brandenburg, 16.10.2014 - 2 W 2/14

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Entschädigung wegen

  • LSG Bayern, 23.11.2010 - L 5 KR 391/10

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - off - label - use

  • OLG Stuttgart, 14.08.2012 - 4 SchH 4/12

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht für eine Entschädigungsklage wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2013 - L 2 SF 3790/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 7 AS 896/10
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2013 - L 2 SF 3789/12
  • OLG Naumburg, 27.11.2012 - 1 W 66/12

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Schadensersatzklage: Zulässigkeit einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2014 - 11 M 22.13

    Zugang des Befreiungsantrags; Anzeige Gebührenpflicht beendender Umstände;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2010 - 3 M 49.09

    Visum; Ehegattennachzug zu Deutschem; Spracherfordernis; Prozesskostenhilfe;

  • OLG Celle, 25.10.2017 - 8 W 40/17

    Inhaltsversicherung: Versagung von Prozesskostenhilfe nach zulässiger

  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2015 - L 2 SF 1275/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 9 AS 902/13
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 11 M 20.13

    Prozesskostenhilfe; Abmeldung; fehlende Glaubhaftmachung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 7 AL 32/11
  • VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314

    Prozesskostenhilfe; Rundfunkgebührenpflicht (Beginn und Ende); Bereithalten eines

  • OLG München, 21.11.2011 - 1 W 2098/11

    Prozesskostenhilfebewilligung: Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers

  • OLG München, 21.03.2011 - 1 W 74/11

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren bei Klage auf Herausgabe eines in öffentliche

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2011 - L 12 VE 41/11
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